Ich habe für das Jahr 2011 Kapitalerträge (71 Euro) nicht angegeben. Ich muss nun nachweisen. In das Brief von JC steht, dass ich auch für 2012 nachweisen muss. Rot markiert ist diesen Satz: "Legen Sie bitte dazu alle Sparbücher und Kontoauszüge mit Sparguthaben zur Einsichtnahme vor". Meine Frage: "Sind auch meine Girokonto Auszüge gemeint ?". Ich mache mir sorgen weil da ein Paar Unregelmässigkeiten sind. Danke