Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit

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blackrose88

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15 Aug 2012
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Hallo, ich habe heute einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Ich beziehe Leistungen nach dem SGBII , mein Partner arbeitet. November 2011 hat mein Partner ein höheres Einkommen erzielt und laut dem Sachbearbeiter habe ich die Abrechnung am 16.01.2012 eingereicht. Durch das höhere Einkommen haben wir zu Unrecht Leistungen erhalten, die Forderung dessen haben wir aber schon lange beglichen.

Nun weiß ich nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Wann wäre denn rechtzeitig gewesen? Ich habe es ja immerhin mitgeteilt und auch schon beglichen vor Monaten bereits und jetzt so ein Schreiben. Ich versteh die Welt nicht mehr. Ich brauche dringend Rat! dankeschön :)
 
Dann war die Meldung nicht mehr zeitnah. Es droht Dir eine Verwarnung oder ein kleineres Bußgeld. Da Du die Einnahme selbst gemeldet hast und der "Schaden" bereits ausgeglichen wurde, wird das natürlich beim "Strafmaß" berücksichtigt.
 
ich hab aber auch immer wieder Probleme mit diesen Begriffen "rechtzeitig" "zeitnah" ... gibt es da nicht irgendwo niedergeschrieben wie lange genau diese Frist ist die Abrechnungen einzureichen oder so? ... Das Problem an dem ganzen ist mein Partner arbeitet immer Spätschicht und die Dame, die sich um Abrechnungen etc kümmert ist meist nach 12 nicht mehr im Haus. Also sind die Abrechnungen meist nie pünktlich zur Auszahlung in unseren Händen... ;(
 
Stell mal bitte das Schreiben anonymisiert ein.

Gibts eine Rechtsfolgebelehrung? Falls ja, Widerspruch .

Begründung: Abrechnung vom ... wurde ordnungsgemäß am ... eingereicht, zuviel gezahlte Leistung wurde ordnungsgemäß am ... zurück ans JC überwiesen.

Warum habt ihr die Abrechnung erst so spät eingereicht?
 
Hallo. Ich hab gerade einmal nachgesehen. Es ist ein Anhörungsschreiben. hier auszüge : "...nach meinen Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen : Sie beziehen von dem JobCenter Region Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II. Nach den bisherigen Feststellungen hat ihr Partner im November 2011 ein höheres Einkommen aus der Tätigkeit bei ...erziehlt. Diesen Sachverhalt haben Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt. Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen für die Zeit 01.11.2011 -30.11.2011. (...)

Da Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sind, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, die unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeleitet (§47 Abs. 1 Satz 1 OWiG)"


Die weitere Belehrung bezieht sich auf §60 SGB1 Angabe von Tatsachen, §63 SGBII Bußgeldvorschriften und §55 OWiG Anhörung des Betroffenen.
Sonst nur noch der Anhörungsbogen ...

Ich kann hiergegen doch keinen Widerspruch einlegen??
 
nein keinen widerspruch , aber einspruch.

weißt du noch wann du die mitteilung gemacht hast?

hallo blackrose,

bitte lese mal den tread durch. gegen mich wurde auch einmal ein solches ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. nur soviel: ich habe es drauf ankommen lassen, habe mir einen RA genommen ud es endete mit einem freispruch, die kostenerstattung für den RA wurde natürlich auch geltend gemacht.

https://www.elo-forum.org/alg-ii/33886-ermittlungsverfahren-wegen-spaet-gemeldetem-nk-guthaben.html

liebe grüße von barbara
 
Also wegen einen Monat... na ja. Ist doch schon alles bezahlt worden und jetzt ein Owi Verfahren? Bissl spät, oder? Das Ding ist seit Januar gegessen.
 
Das ist ja eben das, was ich nicht verstehe... hab mit sowas im leben nicht mehr gerechnet ... bin total überfordert mit der Situation und weiß nicht ob ich mich zu äussern soll um die Wogen zu glätten, oder ob es dann noch härter kommt... Ich hab Angst vor dem, was mich erwarten könnte. Wovon sollte ich 5000 euro Buße bezahlen?! ... ich versteh das alles nicht:icon_sad:
 
Das ist ja eben das, was ich nicht verstehe... hab mit sowas im leben nicht mehr gerechnet ... bin total überfordert mit der Situation und weiß nicht ob ich mich zu äussern soll um die Wogen zu glätten, oder ob es dann noch härter kommt... Ich hab Angst vor dem, was mich erwarten könnte. Wovon sollte ich 5000 euro Buße bezahlen?! ... ich versteh das alles nicht:icon_sad:

Beantworte mal bitte folgende Fragen:

Wann genau war das Geld auf dem Konto?
Wann habt Ihr die Abrechnung bekommen?
Wann habt Ihr den Geldzufluss dem JC gemeldet? (bzw die Abrechnung abgegeben)
Wann habt Ihr das zuviel gezahlte Alg II zurückgezahlt?
Gibt es wegen der Überzahlung eine Anhörung oder einen Bescheid?
 
Ca 350 Euro uberzahlung ....

wann wir die Abrechnung bekommen haben kann ich leider nicht sagen...in dem Brief steht am 16.01. würde die Abrechnung abgegeben also wird das auch so sein...ich kann es nicht mehr sagen...hab soviele briefe geschrieben an das jc in den letzten Monaten....am 2.Dezember war das Geld auf dem Konto...aber wieso ist das relevant?!

es gab erst eine Anhörung und dann ein widerspruchsverfahren dazu weil das jc mehr Geld gefordert hatte als iihnen zugestanden hätte ...war sehr kompliziert das ganze weil wir ständig falsch berechnet wurden...beendet war das verfahren im März oder April und da habe ich auch gleich die forderung beglichen weil es dann endlich richtig berechnet war...
 
hmm,

hallo blackrose, im höchstfalle käme um die 100€ bußgeld in frage. aber so wie du es schilderst, und der lange zeitraum, würde ich es auf ein verfahren vorm amtsgericht ankommen lassen.

ich denke du hättest gute chancen bei einem richter. wobei ich sagen muß das meine entscheidung eher in die richtung geht den JC aufzuzeigen wo die grenze ist wenn sie derart verlorene prozesse auch noch bezahlen darf.

das liegt an dir, wie du das entscheidest.

liebe grüße von barbara
 
Ca 350 Euro uberzahlung ....

wann wir die Abrechnung bekommen haben kann ich leider nicht sagen...in dem Brief steht am 16.01. würde die Abrechnung abgegeben also wird das auch so sein...ich kann es nicht mehr sagen...hab soviele briefe geschrieben an das jc in den letzten Monaten....am 2.Dezember war das Geld auf dem Konto...aber wieso ist das relevant?!

Wenn das Geld erst Dezember auf dem Konto war, war die Überzahlung im Dezember (also die am 30.11.)

Und wieso habt ihr das erst im Januar gemeldet? 1,5 Monate später.

es gab erst eine Anhörung und dann ein widerspruchsverfahren dazu weil das jc mehr Geld gefordert hatte als iihnen zugestanden hätte ...war sehr kompliziert das ganze weil wir ständig falsch berechnet wurden...beendet war das verfahren im März oder April und da habe ich auch gleich die forderung beglichen weil es dann endlich richtig berechnet war...

Und was ist letztendlich bei rumgekommen bei der Anhörung? Was habt ihr schriftlich bekommen?
 
blackrose88 meinte:
Ich hab Angst vor dem, was mich erwarten könnte. Wovon sollte ich 5000 euro Buße bezahlen?!
Ca 350 Euro uberzahlung ....

Hier in dem Dokument gibt's ziemlich am Schluss eine Übersicht (Anlage 1).
Es wäre dann § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II: *klick* https://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/FH-63---20.02.2012.pdf

Höhe des Überzahlung ... Geldbuße bei Fahrlässigkeit (bei Vorsatz ist's wohl mehr - Anmerkg. biddy)

bis zu 150 €: 35 €
(i. d. R. als Verw.geld)
über 150 bis 250 €: 65 €
über 250 bis 500 €: 125 €
über 500 bis 750 €: 185 €
über 750 bis 1000 €: 250 €
über 1000 bis 1250 €: 310 €
über 1250 bis 1500 €: 375 €
über 1500 € 25% des Vermögensschadens
Quelle und mehr: https://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/FH-63---20.02.2012.pdf

Das sind wohl nur Richtwerte
 
Hallo,
nur um die Frage aufzugreifen, warum so spät und jetzt erst. Das scheint ganz normal zu sein, du hast einen Fehler begangen und das Amt hat ihn entdeckt. Du hast dich zwar dann mit dem Amt geeinigt, und das Geld zurückgezahlt (sagen wir mal, das war die zivilrechtliche Seite) und nun muss(...) das Amt natürlich das auch weitergeben an die Justiz, weil es eben auch eine strafbare Handlung war und die wird nun auch noch verfolgt. Und da wird dir wohl ein Anwalt am besten helfen. Ich tendiere ja dazu zugeben und darauf hinzuweisen, dass mit dem Amt alles geklärt ist, am besten sofort, dann wird vielleicht ohne Gerichtstermin einfach nur ein Bußgeld verhängt.
 
Hi...

...also, ich würde mich mit Händen und Füßen gegen ein Ordnungsgeld wehren. Ich mach schon einige Jahre nebenbei einen Minijob mit wechselnden Einnahmen. Anfangs hatte ich jeden Monat eine Einkommensbescheinigung abgegeben.

Die letzten beide mal habe ich die "gesammelten Werke" jeweils bei dem halbjährlichen Weiterbewilligungsantrag eingereicht und ich gedenke, diese "betriebliche Übung" fortzuführen. Anscheinend ist mein JC doch nicht so schlecht, wie ich es immer darstelle :icon_party:, aber "Korinthenkacker" gibts wohl überall.:icon_neutral:

Für mich ein klarer Fall von Schikane! (§226 BGB):eek:

MfG
 
Von den anzusetzenden 125 € gehen noch Abschläge ab, soziale Notlage, Schaden bereits wiedergutgemacht, erstmaliger Verstoß, selbst gemeldet plus Bearbeitungsgebühr.

Je nachdem wie die OWi-Stelle bei euch drauf ist, kannst Du mit einem Verwarngeld in Höhe um die 100 € rechnen. Die könnten aber auch drauf verzichten und nur eine Verwarnung aussprechen.

Für mich ein klarer Fall von Schikane!
Jede Überzahlung ist von der Leistungabteilung hinsichtlich Vermögensschäden zu überprüfen, besteht ein Verdacht, wird an die OWi-Stelle weitergeleitet.

Es werden auch durch SB angerichtete Vermögensschäden verfolgt, natürlich nur wenn ein Vermögensschaden zuungunsten des Leistungsträger eingetreten ist, die andere Seite wird nicht verfolgt.
 
Je nachdem wie die OWi-Stelle bei euch drauf ist, kannst Du mit einem Verwarngeld in Höhe um die 100 € rechnen. Die könnten aber auch drauf verzichten und nur eine Verwarnung aussprechen.

Jede Überzahlung ist von der Leistungabteilung hinsichtlich Vermögensschäden zu überprüfen, besteht ein Verdacht, wird an die OWi-Stelle weitergeleitet.

Es werden auch durch SB angerichtete Vermögensschäden verfolgt, natürlich nur wenn ein Vermögensschaden zuungunsten des Leistungsträger eingetreten ist, die andere Seite wird nicht verfolgt.

Hi....

...das ist doch der springende Punkt: Welcher (Vermögens-) Schaden soll denn entstanden sein, der die Vorteile (geordnete, übersichtliche Abrechnung, Entlastung des HE , AG und SB 's) überwiegt? Manchmal bekomme ich zurück; manchmal zahl ich nach. Wo Geld die BRD so wenig kostet.

Läuft es bei Strom und den übrigen Nebenkosten nicht genauso?

MfG
 
Bei einer Summe von 350,- € gilt hier nach §31 Abs. 2 Nr.4 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eine Verfolgungsverjährungsfrist von 6 Monaten. Wenn die Freaks bereits schon am 16.01.2012 von der Überzahlung wussten, dann war die Frist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bereits auch schon am 16.07.2012 abgelaufen.

Nun antwortest du denen, wie folgt:


Freakcenter
Unterschlagungsstrasse 1
01815 Sachsenhausen-Dachau



Betreff: Anhörung wegen Ordnungswidrigkeit


habe ich Ihnen bereits schon nachweislich am 16.01.2012 den Zufluss des Geldes angezeigt.


Gemäß §31 Abs. 2 Nr. 4 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) hätten Sie eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit innerhalb von 6 Monaten und mithin bis einschließlich zum 16.07.2012 verfolgen müssen.

Die Verfolgung einer angeblichen Ordnungswidrigkeit ist also wegen der bereits schon längst abgelaufenen Verfolgungsverjährung, aktuell nicht mehr möglich.


Aus diesem Grunde bedarf es hier auch unstreitig in der Konsequenz keiner Anhörung in der Sache mehr!
:icon_party:


gez .
Ich

edit / Nachtrag:

Es ist ein Anhörungsschreiben. .....

Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeleitet (§47 Abs. 1 Satz 1 OWiG)

Auch eine recht komische Vorgehensweise! Man macht ne Anhörung aber das Bußgeldverfahren hat man bereits schon eingeleitet!

Sinnlose Anhörung pro forma oder wie? :icon_eek:
 
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