Anhörung 60% Sanktion wegen (noch) nicht eingereichter Bewerbungsliste.

Leser in diesem Thema...

E

ExUser 58250

Gast
Hallo,

wieder mal eine schlaflose Nacht. Nicht nur wegen der neuerlichen Anhörung, sondern auch weil gerade in meinem Umfeld eine Sch..... nach der anderen passiert und ich dadurch meine Sachen etwas vernachlässigt habe.

Situation: Laut EGV -VA sind monatlich mind. 4 Bewerbungen zu tätigen und mittels Liste am Ende des Monats einzureichen. Da auch mein Computer mittlerweile den Geist aufgegeben hat, kann ich den VA grad nicht einscannen. Bewerbungen wurden getätigt und eingetragen aber durch mein Helfersyndrom hab ich die Abgabe nach dem Motto " morgen auf jeden Fall" halt verbaselt. Am Dienstag kam dann der Anhörungsbogen reingeflattert, also ca. zwei Wochen nach Abgabedeadline. Ich will mich auch garnicht gross rausreden. Sollte die Sanktion durchgehen hab ich es mir zuzuschreiben. Nichtsdestotrotz würde ich sie gerne abwenden und bräuchte Ratschläge wie ich die Sache am besten dem JC erklären kann. Soll ich ehrlich sein und auf milde hoffen? Morgen noch die Liste einreichen?

Vielen Dank und Gruß an Alle.
 

DoppelPleite

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So nachlässig, dass Du jetzt noch nachhaltig erfagst ob eine Nachreichung gut oder schlecht wäre? Warum tust Du es nicht einfach?
Gründe für die Verspätung wirst Du hier eher nicht erhalten, weil nur Du weißt warum dies geschah. Dabei könnte ich mir vorstellen, das eine Begründung wie: "Tut mir Leid, ich musste anderen LE helfen gegen die Willkürlichkeit von Behörden entgegen zustehen und habe dabei glatt vergessen die Liste einzureichen." ...unzulänglich ist und eher ein inneres Lächeln beim SB erzeugen wird.

Die fehlenden Uploads Deinerseits zeugen nicht gerade von Ernsthaftigkeit eines Hilfesuchenden, so hättest auch längst abtippen können 1:1.
Ab 60% Sanktion kannst Du Lebensmittelgutscheine beantragen.
Von vorhandenen "Syndromen" würde ich Abstand nehmen, gegenüber dem SB - weiterhin viel Erfolg.
 

vidar

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Moin @Kansteknicken,

Wieso 60 % Sanktion? Diese gibt es doch erst, wenn du bereits vorher sanktioniert worden bist und diese auch noch immer angewendet wird. Abgesehen davon, würde ich den Nachweis einfach (nachweislich) nachreichen. Hinsichtlich des Abgabetermins „Ende des Monats“ würde ich dir empfehlen im Forum mal die Suchfunktion anzuwenden. Es gibt hier genügend Hinweise darauf, dass feste Termine nicht immer rechtens sind.
 
E

ExUser 58250

Gast
@Vidar

Die 30% Sanktion wäre jetzt im November ausgelaufen. Ich hätte mich angeblich nicht beworben. Jedenfalls ist meine Bewerbung (schriftlich, Zeuge war sogar zugegen) aus irgendeinem Grund nicht beim Empfänger angekommen oder dort Verschollen. Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid habe ich eingelegt und warte auf Antwort. In ca. zwei Wochen läuft die 3 Monatsfrist für die Bearbeitung ab. Vor dieser Sanktion gab es noch einen Sanktionsversuch, welchen ich aber in der Anhörung abwehren konnte. Daher ergibt sich jetzt evtl. 60 % Minderung.

Ich hatte schon im Forum gestöbert und bin auf ein Urteil eines Falles welcher meinem Ähnlich ist gestossen und was mir auch etwas Hoffnung gibt die Sanktion spätestens vor Gericht zu kippen. Schöner wäre es natürlich wenn bereits die Anhörung die Sache bereinigt.

Ich könnte natürlich auch im Anhörungsbogen schreiben, dass ich die Liste in den JC Briefkasten geworfen habe und dass Sie halt im JC verloren gegangen ist. Aber a.) wäre das eine Lüge und b.) habe ich schon im Widerspruch zur 30% Sanktion behauptet das was (Bewerbung) verlorengegangen sein müsste (was ja auch wirklich stimmt.

Es geht halt nur darum ob ich in der Anhörung einfach schreiben soll à là ich hab Mist gebaut...hier ist die Liste...lieber SB du hast Ermessenspielraum. Wenn ich mich gar nicht äusser sondern nur Kommentarlos die Liste abgebe gibts 100pro Sanktion. So oder so werd ich die Liste natürlich abgeben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Anhörungsantwortblatt und angetackerter Bewerbungsliste beim Jobcenter nachweislich abgeben(am besten persönlich mit Empfangsbestätigung auf einer Kopie).
Schreib dann rein:
Bewerbungsliste ist angehangen.

Mehr nicht. Niemals rechtfertigen. Das kann man dann beim Sozialgericht machen wenn es denn so weit kommt.
Wegen vergessen es abzugeben kannst du nicht sanktioniert werden. Also keine Bange.

Demnächst keine solche EGV unterschreiben oder bei einem EGV /VA dagegen widersprechen, da die zusätzlichen Kosten der Nachweiserbringung auch zusätzlich zu den Bewerbungskosten separat erstattet werden müssen.

Wenn dein Widerspruch zu der 30% Sanktion abgelehnt wird kannst du hier den Vorgang einstellen und wir können eine Klage ausarbeiten.
 

Unspoken

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Hatte sich bei mir auch immer mit Nacherfüllung erledigt.

Wann du Nachweise abgibst hat sowieso keinen Einfluss darauf, ob du Arbeit findest. Dass du dich beworben hattest ist wichtig.

Stimme @sawolt zu.
 
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