hi,
vorweg: im märz 2012 erhielt ich Krankengeld (ging ende märz aufs konto). habe per einschreiben/einwurf meiner damaligen bearbeiterin per 04.04.12 dies mitgeteilt, unterlagen der KK in Kopie beigefügt.
nun flatterte mir gestern post ins haus - meinem töchting ebenfalls - mit entspr. anhörungsbogen anbei.
was mich jetzt wurmt, dass jetzt erst darauf reagiert wird und man - ja, die benutzen textbausteine - wie jemand behandelt, als wenn man da etwas verheimlicht hätte.
und das wieder tochter mit einem kleinen teil in anspruch genommen wird.
ist dem wirklich so?
in den anschreiben führen sie die summen auf, die erstattet werden sollen. bei mir sind das mit abzug von 30 e freibetrag 337,40 e und bei töchting dito freibetrag und 22,00 e.
erhalten hatte ich 389,40 e Kgeld.
die aufgeführten leistungen sind nach §50SGBX zu erstatten.
lg f.
vorweg: im märz 2012 erhielt ich Krankengeld (ging ende märz aufs konto). habe per einschreiben/einwurf meiner damaligen bearbeiterin per 04.04.12 dies mitgeteilt, unterlagen der KK in Kopie beigefügt.
nun flatterte mir gestern post ins haus - meinem töchting ebenfalls - mit entspr. anhörungsbogen anbei.
was mich jetzt wurmt, dass jetzt erst darauf reagiert wird und man - ja, die benutzen textbausteine - wie jemand behandelt, als wenn man da etwas verheimlicht hätte.
und das wieder tochter mit einem kleinen teil in anspruch genommen wird.
ist dem wirklich so?
in den anschreiben führen sie die summen auf, die erstattet werden sollen. bei mir sind das mit abzug von 30 e freibetrag 337,40 e und bei töchting dito freibetrag und 22,00 e.
erhalten hatte ich 389,40 e Kgeld.
die aufgeführten leistungen sind nach §50SGBX zu erstatten.
lg f.