kannix
Elo-User*in
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Hallo Zusammen,
ich habe mich bezüglich dieses Themas nun schon mehrere Tage belesen und durchs Web gekämpft, aber dennoch sind für mich noch einige Sachen etwas unklar, und hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen
Nun, vor einigen Tagen erhielt ich eine Anhörung §24 SGB X (siehe Anlagen).
Chronologie/Sachverhalt dazu sieht/sah folgendermaßen aus:
- Bewilligungsbescheid vom 26 + 28.10.2011 - 31.05.2012
- Arbeitsaufnahme am 10.04.2012
- Erste Lohnzahlung (für April 2012) am 14.05.2012 in Höhe von ~ 1000 Euro
- letzte ALGII Zahlung (für Mai 2012) am 30.04.2012
- seit 01.11.2012 wieder im ALGII Bezug
Meine Arbeitsaufnahme wurde unverzüglich dem JC mitgeteilt, und ich bin sämtlichen Aufforderungen zur Mitwirkung (in Form von Einkommensbescheinigungen inkl. Kto. Auszügen) nachgekommen. Zudem hatte ich schriftlich eine Nach-/Neuberechnung beantragt, und bei sich daraus ergebenen Forderungen seitens des JC, um Betrag, Kennzeichen, und Bankverbindungsdaten gebeten. (Das war Anfang Juni 2012 ...)
Nach meinem bisherigen Wissen, ist die Rückforderung "wohl" unstrittig, und eine Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzung legitim, die aber m.E. bei mir nicht zur Anwendung kommen dürfte, da nicht selbst verschuldet.
Meine Fragen diesbezüglich nun:
1. Darf das JC den kompletten Monat Mai zurück fordern, oder müßten eine Teilberechnung erfolgen bzw. Abzüge vorgenommen werden? (Sorry, ich bin wirklich nicht so bewandert und weiß nicht wie ich es anders formulieren kann
)
Ich möchte jedenfalls nicht mehr zahlen als notwendig.
2. Ist eine beabsichtigte Aufrechnung rechtens?
(Wenn ich das Thema Aufrechnung richtig verstanden habe, dann wird der Rückforderungsbetrag mit dem laufenden ALGII verrechnet, und weniger ausgezahlt, und würde das nicht wollen, sondern lieber in einem Betrag begleichen.)
3. Sollte ich die beigefügten Vordrucke verwenden, oder lieber selbst ein Schreiben aufsetzen?
(Ich möchte in keinem Fall, das mir irgendwelche Nachteile entstehen, und falls ein eigenes Schreiben bräuchte ich eure Hilfe bezüglich Inhalt und dessen Formulierung
).
Besten Dank an alle im voraus die mir diesbezüglich hilfreich zur Seite stehen.
ich habe mich bezüglich dieses Themas nun schon mehrere Tage belesen und durchs Web gekämpft, aber dennoch sind für mich noch einige Sachen etwas unklar, und hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen

Nun, vor einigen Tagen erhielt ich eine Anhörung §24 SGB X (siehe Anlagen).
Chronologie/Sachverhalt dazu sieht/sah folgendermaßen aus:
- Bewilligungsbescheid vom 26 + 28.10.2011 - 31.05.2012
- Arbeitsaufnahme am 10.04.2012
- Erste Lohnzahlung (für April 2012) am 14.05.2012 in Höhe von ~ 1000 Euro
- letzte ALGII Zahlung (für Mai 2012) am 30.04.2012
- seit 01.11.2012 wieder im ALGII Bezug
Meine Arbeitsaufnahme wurde unverzüglich dem JC mitgeteilt, und ich bin sämtlichen Aufforderungen zur Mitwirkung (in Form von Einkommensbescheinigungen inkl. Kto. Auszügen) nachgekommen. Zudem hatte ich schriftlich eine Nach-/Neuberechnung beantragt, und bei sich daraus ergebenen Forderungen seitens des JC, um Betrag, Kennzeichen, und Bankverbindungsdaten gebeten. (Das war Anfang Juni 2012 ...)
Nach meinem bisherigen Wissen, ist die Rückforderung "wohl" unstrittig, und eine Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzung legitim, die aber m.E. bei mir nicht zur Anwendung kommen dürfte, da nicht selbst verschuldet.
Meine Fragen diesbezüglich nun:
1. Darf das JC den kompletten Monat Mai zurück fordern, oder müßten eine Teilberechnung erfolgen bzw. Abzüge vorgenommen werden? (Sorry, ich bin wirklich nicht so bewandert und weiß nicht wie ich es anders formulieren kann

Ich möchte jedenfalls nicht mehr zahlen als notwendig.
2. Ist eine beabsichtigte Aufrechnung rechtens?
(Wenn ich das Thema Aufrechnung richtig verstanden habe, dann wird der Rückforderungsbetrag mit dem laufenden ALGII verrechnet, und weniger ausgezahlt, und würde das nicht wollen, sondern lieber in einem Betrag begleichen.)
3. Sollte ich die beigefügten Vordrucke verwenden, oder lieber selbst ein Schreiben aufsetzen?
(Ich möchte in keinem Fall, das mir irgendwelche Nachteile entstehen, und falls ein eigenes Schreiben bräuchte ich eure Hilfe bezüglich Inhalt und dessen Formulierung

Besten Dank an alle im voraus die mir diesbezüglich hilfreich zur Seite stehen.