Da ich am 11.02 in Berlin, Sickingenstraße, meinen Leistungsbezug neu beantragen werde versuche ich dort gleich eine Bestätigung der Angemessenheit zu bekommen.
Wichtig ist das du bei der Abmeldung vom alten JC den Aufhebungsbescheid bekommst,Umzug der gesamten BG (36.10)
(1) Zieht die gesamte Bedarfsgemeinschaft während des Leistungsbezugs in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers um, ist sicherzustellen, dass
• keine Zahlungsunterbrechung i. S. d. § 2 Abs. 3 SGB X eintritt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen durchgehend vorgelegen haben,
• keine Doppelzahlungen für deckungsgleiche Zeiträume erfolgen und
• die Leistungen auch für den Umzugsmonat in rechtmäßiger Höhe, also max./min. für 30 Tage
(§ 41 Abs. 1 S. 2) gezahlt werden, wenn der Umzug nicht zum Monatsersten, sondern im Laufe eines Monats mit mehr oder weniger als 30 Tagen durchgeführt wird.
(2) Deshalb sind die Zahlungen durch den abgebenden Träger grundsätzlich erst mit Ablauf des Umzugsmonats einzustellen. Vom aufnehmenden Träger sind Leistungen frühestens ab dem Folgemonat zu zahlen (s. a. Rz 36.11a). Bei einem Umzug zum Ersten eines Monats kann hiervon abgewichen werden, wenn die Mitteilung über den Umzug und die Meldung beim aufnehmenden Träger so rechtzeitig erfolgt, dass eine nahtlose Leistungszahlung durch den aufnehmenden Träger sichergestellt ist.
Beispiel:
Die Zustimmung zum Umzug am 01.07. wird am 25.05. eingeholt. Die Vorsprache beim aufnehmenden Träger erfolgt am 03.06.
Entscheidung:
Aufgrund der frühzeitigen Vorsprache des Hilfebedürftigen ist eine nahtlose Leistungsgewährung sichergestellt, so dass eine Leistungszahlung für den Monat des Umzugs durch den abgebenden Träger nicht geboten ist. Die Leistungen sind zum 30.06. einzustellen.
Heute haben die sich sogar vor Zeugen geweigert mir den Verweis auf Berlin zur Angemessenheit schriftlich zu bestätigen.
Schon wieder ne Dienstaufsichtsbeschwerde?!
Am Montag hoffe ich nun in Berlin sowohl die Angemessenheit meiner neuen Unterkunft bestätigt zu bekommen als auch Hinweise zum weiteren Vorgehen bezüglich des Ummeldeverfahrens zum neuen Träger zu bekommen. Anders weiß ich mir nicht zu helfen.
380 Euro, sollte im Rahmen sein, laut Info auf den Senatsseiten.
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