MagdaMandarine
Elo-User*in
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Hallo Forum,
ich bin hier ganz neu und hab, wie man annehmen kann, ein Anliegen. Ich wohne mit Untermietvertrag in dem unten steht, dass Gas und Strom getrennt am Jahresende geschätzt werden. Bei uns wird mit Gas über eine Gasetagenheizung geheizt und nun will das Amt prüfen, ob die Kosten für die Unterkunft angemessen sind. Deshalb war ich sogar schon bei der Beratung, allerdings dachte ich zu dem Zeitpunkt noch, dass wir eine Zentralheizung haben, womit meine Miete (Berlin, 410 Euro, Gebäudefläche: 720 qm) angemessen wäre. Nun habe ich festgestellt, dass dem nicht so ist und habe Angst über dem Schnitt zu liegen, weil ich meine, dass die Beratung gesagt hat, Gasetagenheizung hat eine geringere Mietobergrenze. Im Internet finde ich nur die Berechnungen für Erdgas. Die Klausel, dass Gas und Wasser geschätzt werden, steht dort einfach so und das wird von dem Hauptmieter tatsächlich gar nicht gemacht. Es ist auch nicht so, dass ich ein Interesse daran hätte, dies von ihm zu verlangen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt immer am Ende des Folgejahres und abgesehen davon, habe ich darauf keinen Zugriff. Darüber hinaus habe ich Angst, dass ich deshalb gezwungen werden könnte, mir eine angemessene Unterkunft zu suchen. Wenn die Differenz allerdings sehr gering ist, kann ich dann nicht einfach die Differenz selbst übernehmen und dort wohnen bleiben? Vielen Dank im Voraus schon mal und hoffentlich könnt ihr mir helfen!
ich bin hier ganz neu und hab, wie man annehmen kann, ein Anliegen. Ich wohne mit Untermietvertrag in dem unten steht, dass Gas und Strom getrennt am Jahresende geschätzt werden. Bei uns wird mit Gas über eine Gasetagenheizung geheizt und nun will das Amt prüfen, ob die Kosten für die Unterkunft angemessen sind. Deshalb war ich sogar schon bei der Beratung, allerdings dachte ich zu dem Zeitpunkt noch, dass wir eine Zentralheizung haben, womit meine Miete (Berlin, 410 Euro, Gebäudefläche: 720 qm) angemessen wäre. Nun habe ich festgestellt, dass dem nicht so ist und habe Angst über dem Schnitt zu liegen, weil ich meine, dass die Beratung gesagt hat, Gasetagenheizung hat eine geringere Mietobergrenze. Im Internet finde ich nur die Berechnungen für Erdgas. Die Klausel, dass Gas und Wasser geschätzt werden, steht dort einfach so und das wird von dem Hauptmieter tatsächlich gar nicht gemacht. Es ist auch nicht so, dass ich ein Interesse daran hätte, dies von ihm zu verlangen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt immer am Ende des Folgejahres und abgesehen davon, habe ich darauf keinen Zugriff. Darüber hinaus habe ich Angst, dass ich deshalb gezwungen werden könnte, mir eine angemessene Unterkunft zu suchen. Wenn die Differenz allerdings sehr gering ist, kann ich dann nicht einfach die Differenz selbst übernehmen und dort wohnen bleiben? Vielen Dank im Voraus schon mal und hoffentlich könnt ihr mir helfen!