angemessener wohnraum

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dimbadum

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hallo an euch alle,

bin noch recht neu hier und hab als gast jedoch schon das ein oder andere mitgelesen.

zu mir :


ich bin 32 jahre , alleinerziehend ( Tochter 2 J.) und leider im harz4-bezug.


ich bekam ein mietabsenkungsschreiben , in dem stand ich das ich meine kdu senken soll


nun habe ich schon gesucht und dies seit längerer zeit, aanrufe mit datum uhrzeit und name + ergebnis, alle zeitungsanzeigen ausgeschnitten und geklebt und jede woche surfe ich durchs internet nach einer angemessene Wohnung, alles schön ausgedruckt und in kopie alles für mich. und sozialwohnungsträgern bin ich auch angemeldet.

es gibt keinen wohnraum für 270 euro und max 60 qm und wenn es doch mal was gibt..dann werde ich abgelehnt wegen harz 4




was mache ich nur wenn ich nichts finde, ich kann unmöglich die 165 Euro ( SOVIEL KOSTET MEINE WOHNUNG MEHR ) aus dem regelsatz zahlen.

kann die wohnung doch nicht kündigen obwohl ich keine neue habe dann sitze ich mit meiner kleinen unter der brücke



hat jemand einen tip ratschlag für mich
 
Hallo erstmal,

Gut das Du alles dokumentiert hast. Solange es Dirnicht möglich ist eine "angemessene" Wohnung zu finden, solange müssen die deinen Kosten auch tatsächlich übernehmen.

Sollte es hart auf hart kommen, dann muss das JC Dir unter anderem belegen können, dass es ausreichend Wohnraum nach deren Dünken gibt.

Du solltest auch prüfen ob deine Kostensenkungsaufforderung richtig ist.

Wieso denn nur 60 qm? Meines Wissens müssten es 65 qm sein.

Benutze hier auch mal sie Suche, hier sind einige rteads schon mit gleicer Problematik am Start.

Auf keinen Fall kündige deine jetztige Wohnung, sofern Du nichts neues hast. Sollten die Dir deine meite kürzen, dann musst Du zum SG gehen.

Denke hier melden sich noch einige andere.
 
Hallo dimbadum, gut das du dir alles aufgeschrieben hast und Kopien erstellt, ist wichtig!


Ist dem Leistungsempfänger kein Vorwurf dafür zu machen, dass ihm die Reduzierung der Unterkunftskosten nicht gelingt (schwierige Wohnungsmarktlage), dann haben die Kostenträger auch unangemessen hohe Unterkunftskosten zu tragen.

Es kann hier analog auf die Rechtsprechung zu § 574 ff. BGB (Kündigungswiderspruch wegen Härten nach der so genannten Sozialklausel) zurückgegriffen werden. Eine Härte im Sinne des § 574 BGB ist regelmäßig rechtlich auch als Unmöglichkeit der Unzumutbarkeit gemäß § 22 Abs. 1 SGB II zu werten.

Das ist zwar vom Berliner Mietverein, aber auch für dich zutreffend.

Berliner Mieterverein Menu

Ich stell dir mal noch ein paar Links rein vom Forum!

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/80631-kostensenkungsaufforderung.html

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/72737-kostensenkungsaufforderung-gegenwehr.html

Harald Thome - Örtliche Richtlinien

Auch hilft der Gang zum Fachanwalt, hole dir einen Beratungshilfeantrag bekommst du beim Amtsgericht kostet 10 Euro!

Bitte schau auch mal hier rein!

Tacheles Forum: Kostensenkungsaufforderung ist rechtswidrig, wenn keine Beratung erfolgte

Also lass dir helfen vom RA der macht dann den Schriftsatz für dich!

Wie du siehst gibt es einiges zu beachten!

Bestimmt kommen noch ein paar Tipps!

Gruss Seepferdchen:icon_pause:
 
hallo und auch dir ein dankeschön für deine antwort seepferdchen.

folgendes schrieb ich damals an die arge nach der kostensenkungsaufforderung :


Sie haben mich aufgefordert, meine Mietkosten zu senken bzw. mich um angemessenen Wohnraum zu bemühen. Welches eine Stellungnahme meinerseits erfordert.
In Ihren Schreiben lese ich von 3 Mitgliedern,ich bewohne diese Wohnng jedoch nur mit meiner Tochter.
Hierzu sind jedoch vorab folgende Fragen zu klären, bevor ich eine Wohnungssuche starten kann.
Ich Bitte darum mir alle Fragen zu beantworten !!!
Hierfür benötige ich eine schriftlich verbindliche detaillierte Umzugskostenübernahme ihrerseits, damit ich ihren Aufforderungen Zwecks KDU Senkung nachkommen kann.
Vorab erbitte ich Sie jedoch eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen, da meines Erachtens nach ein Umzug und die damit verbundenen Kosten lt. Auflistung sehr unwirtschaftlich scheinen:
1. ggf .Renovierung (1 Einzugsrenovierungen - ich kann nicht renovieren )
2. umzugsbedingte andere Möbel ( ich hatte viele Neuanschaffungen - die in die neue Wohnung wahrscheinlich nicht passen werden - z. B. Gardinen , Gardinenleisten, oder auch das Anschließen des Elektroherdes durch einen Fachmann , da umzugbedingte Neuanschaffungen im Regelsatz nicht enthalten sind
3. Ummeldegebühren (Telefon, Umschreibung Personalien, Postnachsendeanträge
4. ggf. doppelte Mietbelastung/Kündigungsfrist Altwohnung/Überschneidung Neuanmietung
5. Umzugsunternehmen für mich (ich habe keinen Führerschein und auch niemanden der mir helfen kann beim Umzug, sowie das Ab- und Aufbauen der Möbel )
6. Umzugsmaterial (Kisten, Verpackungsmaterialien)
7. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, durch Sie organisierbar für evtl. Helfer
8. Umzugsschadenversicherung (durch Sie organisierbar)

Kosten der Wohnungssuche:
Ich erbitte die rechtsmittelfähige, schriftliche Übernahmebestätigung, da erst ab diesem Zeitpunkt die 6-Monatsfrist beginnen kann, eigene Mittel stehen mir hierzu nicht oder nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung und Auslagen erstatten Sie bekanntermaßen sowieso nicht, wenn vorab keine Bewilligung dazu vorliegt.

1. Telefon-/Faxkosten
2. Kauf von Tageszeitungen die Wohnungsannoncen beinhalten
3. Porto-, Schreib-, Kopierkosten
4. Schufa- Auskünfte /Mietbürgschaften
5. Fahrkosten zu Wohnungsbesichtigungen
6. Übernahme Genossenschaftsanteile, Kautionen und soweit erforderlich Maklerkosten

Weitere offene Fragen :
1. In welcher Höhe und wie oft werden welche Kosten der Wohnungssuche übernommen?
2. darf ich Suchanzeigen in Tageszeitungen schalten?
3. welche Versicherung wäre zu wählen, falls ein Unfall/Schaden passiert (Absicherung)?
4. wie viele Kostenangebote müssen für Umzugsfirmen eingereicht werden?
5. wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen für eine Renovierung, wenn ich eine fachgerechte Renovierung nicht selbst durchführen kann?
6. sollten Sie mich auf Helfer verweisen, wie viele Helfer für wie viele Stunden, in welcher Höhe?
7. wie viele Nachweise der Wohnungsbemühungen verlangen Sie, in welcher Art, in welchem Zeitraum?
8. was passiert, wenn in den neuen Wohnungen die Mieten steigen?
Ich gehe davon aus, dass für uns die Frist einer Wohnungssuche erst dann beginnt, wenn mir die genannten Fragen ihrerseits ausführlich schriftlich beantwortet wurden. Erst bei Übernahme der erforderlichen Kosten bin ich in der Lage, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und die Wohnungssuche zu beginnen.
Ich weise daraufhin, dass ich als Bezieher von ALG II den ersten Schritt der Wohnungssuche erst machen kann, wenn alle Fragen schriftlich beantwortet sind und die Kostenübernahme für diese Schritte schriftlich in Form von Zusagen/Zusicherungen geklärt sind, da ich die Kosten nicht tragen kann.
Dies betrifft auch Anmietungen von Wohnungen. Für den Fall, dass die Anmietung von angemessenem Wohnraum durch zu spät oder nicht erfolgte Kostenübernahmeerklärung nicht erfolgen kann (bei Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist bekanntermaßen die Nachfrage zu groß), trage ich nicht die Verantwortung. Für diesen Fall erwarte ich, die weitere Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten.
Vorher ist auch eine Kündigung nicht möglich, da mir und meinem Kind sonst Obdachlosigkeit droht, dies ist nicht zumutbar .
Des weiteren bin ich allein erziehend . Mein Kind ist für den Kindergarten angemeldet und sowie ein Platz frei wird, möchte ich als Altenpflegerin wieder tätig werden. Ich hatte Arbeit vom Dezember 2010 bis Februar 2011,leider betriebsbedingt aus wirtschaftlichkeit gekündigt wurden. Wie sie sehen bin ich sehr bemüht wieder eine Arbeit aufzunehmen,auch wenn ich bei Ihnen noch als in Erziehungszeit regestriert bin.
Einen Führerschein besitze ich nicht, deshalb bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen , auch für meine spätere Arbeitsaufnahme zu gewährleisten , benötige ich bei Umzug einen Ort mit Anbindung von öffentlichen Verkehrsmitteln.






kosten der wohnungssuche ( egal ob es der kauf von tageszeitung, telefon fax, besichtungsfahrten ect sind ) wurden komplett abgelehnt. ich kann wenn es erwünscht ist hier auch noch mal das antwortschreiben von der arge einstellen





eine rechtsberatung hatte ich letztes jahr mal auch in bezug auf wohnung, aber ganz ehrlich ...die kannte sich nicht wirklich aus, machte keinen kompetenten eindruck und bin dafür gut 40 km gefahren. habe noch keinen fachanwalt hier in meiner nähe gefunden.
 
Wenn möglich stell bitte mal das Antwortschreiben hier rein!

Und vieleicht noch deine Stadt, eventuell findest du hier im Forum einen RA!

Gruss:icon_pause:
 
:eek::eek::eek:

wo lebst du denn, wenn man mal fragen darf?:eek:

ich allein hatte ja schon 50qm und 360€ warmmiete vom amt als höchstgrenze bekommen, und das für berlin vor 4 jahren...

und dann darfst du mit kind nur 270€ für die miete ausgeben?:eek:

jetzt wohn ich mit meinem ehemann in ner 60qm wohnung für 410€ warm (nicht in berlin) und es ist okay... hast du dir die tabelle geben lassen?:icon_kinn:
 
kann es leider im moment nicht einscannen...drucker spinnt..ich versuche es später nochmal in ruhe wenn meine kleine im bettchen ist.


270 euro beziehen sich auf die kaltmiete und ich wohne im raum germersheim


hab auch schon versucht heraus zufinden ob das stimmt mit den 270 euro ....bei harald thome ist germersheim nicht dabei nur umliegende städte mit unterschiedlichen qm-preis der jedoch immer noch höher ist als der den mir die arge vorschreibt.


von welcher tabelle redest du doppelhexe ?
 
Habe hier noch was für dich!

Wirtschaftlichkeitsberechnung


1.ist die Miete einer Wohnug als unangemessen bewertet worden,muss vor der Aufforderung durch wohnungswechsel die die aufwendungen für die Wohnung zu senken, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung dürchgeführt werden.

Hierfür ist die angemessene Miete für die Dauer des voraussichtlichen Leistungsbezuges dem unangemessenen Teil gegen übergestellt werden.

Ist keine Abschätzung möglich, ist zunächst von 2 jahren auszugehen.

Ferner sind auch die - zumindest für 1 monat-unvermeidbaren Kosten für 2 wohnungen zu berücksichtigen.

Übersteigen die durch den Umzug ausgelösten Kosten den Differenzbetrag, kann der Umzug unterbleiben.

2.) die Einleitung geeigneter Schritte zur Reduzierung der Ausgaben, soll ausschliesslich unter berücksichtigung der Verhältnismässigkeit erfolgen.

Insbesondere darf die Aufforderung zum Umzug nicht zur obdachlosigkeit führen.

Gruss
 
die wirtschaftlichkeitsprüfung wurde angeblich durchgeführt mit dem ergebnis das es meine wohnung zu teuer so ist....entweder erläßt mir der vermieter den kaltmietpreis von 435 auf 270 euro...untermiete ein zimmer oder umzu g oder differenz selber aus dem regelsatz

untermiete kam für mich nicht in frage ....das der vermieter auf sein geld verzichtet ....lach mich gleich tot ..also bleibt der umzug oder die differenz aus dem regelsatz

dein satz

Übersteigen die durch den Umzug ausgelösten Kosten den Differenzbetrag, kann der Umzug unterbleiben. interessant denn das tun sie....ich benötige ein umzugsunternehmen.....da ich wirklich niemanden habe der mir helfen kann...kannn es ja nicht alleine ab-aufbauen und transportieren...besitze nicht mal den führerschein
 
kann es leider im moment nicht einscannen...drucker spinnt..ich versuche es später nochmal in ruhe wenn meine kleine im bettchen ist.


270 euro beziehen sich auf die kaltmiete und ich wohne im raum germersheim


hab auch schon versucht heraus zufinden ob das stimmt mit den 270 euro ....bei harald thome ist germersheim nicht dabei nur umliegende städte mit unterschiedlichen qm-preis der jedoch immer noch höher ist als der den mir die arge vorschreibt.


von welcher tabelle redest du doppelhexe ?

ich meine, das es in jedem jobcenter ne tabelle gibt, in der aufgelistet ist, mit wieviel personen einem welche kaltmite und nebenkoste zustehen.

diese 270€ kalt solltest du dir mal zeigen lassen. ich zweifle doch sehr stark an der rechtmäßigkeit.

die müssen die nämlich an die örtlichen gegebenheiten anpassen. wenn wohnungen im vorgesehenen rahmen nicht zu finden sind, dann muss das eigentlich angepasst werden. jedenfalls war es hier so in der uckermark.

aber da ist ja auch wieder die tatsache, das jedes center macht, was es will, nicht was es soll oder muss.

lass dir zeigen und schriftlich geben, wie hoch die angemenssene kdu in germersheim für 2 personen ist.
 
Dieses Thema sollte immer wieder auf den Tisch.

Auch ich bemühe mich um eine andere Wohnung, da im nächsten
Jahr Renovierungsarbeiten des Vermieters anstehen. Dadurch wird
die Miete wieder teurer.

Bekomme jeden Tag Newsletter wegen der Wohnungssuche.
Es ist so erschreckend, wie teuer die Wohnungen bzw. die Miet-
nebenkosten sind.

Das Angebot an preiswerten Wohnungen wird immer geringer.

Diese KDU -Senkung ist eine der schlimmsten Ideen seit Einführung
von ALG II /Sanktion unverschuldet hoch1000.:icon_neutral:
 
270 Euro Kaltmiete für 2 Personen nicht angemessen? :confused:

Was ist das denn für ein Mist.

Wie viel Warmmiete ist das? 350 Euro?

Also sollst du mit deiner Tochter in eine schimmelpilzbefallene Bruchbude ziehen? Die dürften dann drunter liegen - falls überhaupt.
 
....ich schreib einfach mal rein
folgendes schrieb ich damals an die arge nach der kostensenkungsaufforderung :

Sie haben mich aufgefordert, meine Mietkosten zu senken bzw. mich um angemessenen Wohnraum zu bemühen. Welches eine Stellungnahme meinerseits erfordert.
In Ihren Schreiben lese ich von 3 Mitgliedern,ich bewohne diese Wohnng jedoch nur mit meiner Tochter.
Hierzu sind jedoch vorab folgende Fragen zu klären, bevor ich eine Wohnungssuche starten kann.
Ich Bitte darum mir alle Fragen zu beantworten !!!
Hierfür benötige ich eine schriftlich verbindliche detaillierte Umzugskostenübernahme ihrerseits, damit ich ihren Aufforderungen Zwecks KDU Senkung nachkommen kann.


...diese wird und kann erst von dir gestellt bzw. v. JC bewilligt werden...wenn du schon eine konkrete Unterkunft hast...gegenwärtig also noch nicht...da wirst du erstmal ne Ablehnung bekommen

Vorab erbitte ich Sie jedoch eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen, da meines Erachtens nach ein Umzug und die damit verbundenen Kosten lt. Auflistung sehr unwirtschaftlich scheinen:
1. ggf .Renovierung (1 Einzugsrenovierungen - ich kann nicht renovieren )


...auch das ist noch nicht realistisch...weil E-zugsrenv. könntest du nur nach Einzug in neue Unterkunft erhalten und dann vom "neuen" JC ...wenn überhaupt wirst du a.W.n. auch hier ne Ablehnung bekommen

...für dich wäre eine Auszugsrenovierung relevant !!!...also beantragen


2. umzugsbedingte andere Möbel ( ich hatte viele Neuanschaffungen - die in die neue Wohnung wahrscheinlich nicht passen werden - z. B. Gardinen , Gardinenleisten, oder auch das Anschließen des Elektroherdes durch einen Fachmann , da umzugbedingte Neuanschaffungen im Regelsatz nicht enthalten sind

...sog. "Erstausstattung" ginge...aber nur wenn etwas vorher nicht vorhanden war und es unabdingbar zum Leben gehört...könnte recht schwierig werden...wenn dann aber auf jeden Fall erst Antrag bei "neuem" JC


3. Ummeldegebühren...es gibt keine "Ummeldung (neue Adresse) mehr, sondern nur noch eine "Anmeldung" (Telefon...ist dein Ding wirst du nichts erhalten, Umschreibung Personalien, Postnachsendeanträge
...ist auch dein Ding wirst du mit einem Antrag scheitern

4. ggf. doppelte Mietbelastung/Kündigungsfrist Altwohnung/Überschneidung Neuanmietung

...wenn an dem so sein sollte...müssen diese Kosten...doppelte Miete...wirklich übernommen werden...aaaber auch erst wenn du eine neue Unterkunft hast...
5. Umzugsunternehmen für mich (ich habe keinen Führerschein und auch niemanden der mir helfen kann beim Umzug, sowie das Ab- und Aufbauen der Möbel )

...auch erst dann wenn der Umzug wirklich stattfinden soll und dann müßtest du wahrscheinlich Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen...zuständig->"altes" JC

6. Umzugsmaterial (Kisten, Verpackungsmaterialien)
7. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, durch Sie

organisierbar für evtl. Helfer
8. Umzugsschadenversicherung (durch Sie organisierbar)
...gehört mit zu den Umzugskosten

Kosten der Wohnungssuche:
Ich erbitte die rechtsmittelfähige, schriftliche Übernahmebestätigung, da erst ab diesem Zeitpunkt die 6-Monatsfrist beginnen kann,
...das ist leider falsch...die 6-Monatsfrist beginnt mit Bescheid-Kostensenkung

eigene Mittel stehen mir hierzu nicht oder nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung und Auslagen erstatten Sie bekanntermaßen sowieso nicht, wenn vorab keine Bewilligung dazu vorliegt.

1. Telefon-/Faxkosten
2. Kauf von Tageszeitungen die Wohnungsannoncen beinhalten
3. Porto-, Schreib-, Kopierkosten
4. Schufa- Auskünfte /Mietbürgschaften
5. Fahrkosten zu Wohnungsbesichtigungen

...1-5 gehört zu den Unterkunftsbeschaffungskosten->"altes" JC

6. Übernahme Genossenschaftsanteile, Kautionen und soweit

...wird/muß beim "neuen" JC zusammen mit der Angemessenheitsprüfung beantragt

erforderlich Maklerkosten
...das gehört wieder zu den Beschaffungskosten->"altes" JC

Weitere offene Fragen :
1. In welcher Höhe und wie oft werden welche Kosten der Wohnungssuche übernommen?
2. darf ich Suchanzeigen in Tageszeitungen schalten?
3. welche Versicherung wäre zu wählen, falls ein Unfall/Schaden passiert (Absicherung)?
4. wie viele Kostenangebote müssen für Umzugsfirmen eingereicht werden?
5. wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen für eine Renovierung, wenn ich eine fachgerechte Renovierung nicht selbst durchführen kann?
6. sollten Sie mich auf Helfer verweisen, wie viele Helfer für wie viele Stunden, in welcher Höhe?
7. wie viele Nachweise der Wohnungsbemühungen verlangen Sie, in welcher Art, in welchem Zeitraum?
8. was passiert, wenn in den neuen Wohnungen die Mieten steigen?
Ich gehe davon aus, dass für uns die Frist einer Wohnungssuche erst dann beginnt,

...falsch...siehe o.

wenn mir die genannten Fragen ihrerseits ausführlich schriftlich beantwortet wurden. Erst bei Übernahme der erforderlichen Kosten bin ich in der Lage, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und die Wohnungssuche zu beginnen.
Ich weise daraufhin, dass ich als Bezieher von ALG II den ersten Schritt der Wohnungssuche erst machen kann, wenn alle Fragen schriftlich beantwortet sind und die Kostenübernahme für diese Schritte schriftlich in Form von Zusagen/Zusicherungen geklärt sind, da ich die Kosten nicht tragen kann.
Dies betrifft auch Anmietungen von Wohnungen. Für den Fall, dass die Anmietung von angemessenem Wohnraum durch zu spät oder nicht erfolgte Kostenübernahmeerklärung nicht erfolgen kann (bei Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist bekanntermaßen die Nachfrage zu groß), trage ich nicht die Verantwortung. Für diesen Fall erwarte ich, die weitere Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten.
Vorher ist auch eine Kündigung nicht möglich, da mir und meinem Kind sonst Obdachlosigkeit droht, dies ist nicht zumutbar .
Des weiteren bin ich allein erziehend . Mein Kind ist für den Kindergarten angemeldet und sowie ein Platz frei wird, möchte ich als Altenpflegerin wieder tätig werden. Ich hatte Arbeit vom Dezember 2010 bis Februar 2011,leider betriebsbedingt aus wirtschaftlichkeit gekündigt wurden. Wie sie sehen bin ich sehr bemüht wieder eine Arbeit aufzunehmen,auch wenn ich bei Ihnen noch als in Erziehungszeit regestriert bin.
Einen Führerschein besitze ich nicht, deshalb bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen , auch für meine spätere Arbeitsaufnahme zu gewährleisten , benötige ich bei Umzug einen Ort mit Anbindung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
kosten der wohnungssuche ( egal ob es der kauf von tageszeitung, telefon fax, besichtungsfahrten ect sind ) wurden komplett abgelehnt.

...sofort Widerspruch ...

ich kann wenn es erwünscht ist hier auch noch mal das antwortschreiben von der arge einstellen

...ja tu das bitte...viell. aber bitte auch noch die Kostensenkungsaufforderung...(vergiß nicht die Namen zu schwärzen:cool:)
 
die wirtschaftlichkeitsprüfung wurde angeblich durchgeführt mit dem ergebnis das es meine wohnung zu teuer so ist....entweder erläßt mir der vermieter den kaltmietpreis von 435 auf 270 euro...untermiete ein zimmer oder umzu g oder differenz selber aus dem regelsatz

untermiete kam für mich nicht in frage ....das der vermieter auf sein geld verzichtet ....lach mich gleich tot ..also bleibt der umzug oder die differenz aus dem regelsatz

dein satz

Übersteigen die durch den Umzug ausgelösten Kosten den Differenzbetrag, kann der Umzug unterbleiben. interessant denn das tun sie....ich benötige ein umzugsunternehmen.....da ich wirklich niemanden habe der mir helfen kann...kannn es ja nicht alleine ab-aufbauen und transportieren...besitze nicht mal den führerschein

Besorge Dir bitte drei Angebote von Umzugsunternehmen. Damit kannst Du belegen was es kosten wird, dazu noch die Ersatzbeschaffungen und Renovierung, Kaution (auch wenn die nur Darlehnsweise gilt, weg ist weg)
 
Angemessene Miete: 444,00 Euro bruttowarm

Miete bisherige Wohnung 460,00 Euro bruttowarm

Umzugskosten (in Selbsthilfe) 190,00 Euro (großzügig geschätzt)

Kaution (neue Wohnung) 932,40 Euro (3 Nettokaltmieten à 310,80 Euro)

Abzgl. Kaution bisherige Wohnung 900,00 Euro

Zu berücksichtigende Kaution 32,40 Euro (kein Schonvermögen vorhanden)

Doppelmiete im Umzugsmonat 460,00 Euro

Gesamtkosten Umzug 682,40 Euro

Wirtschaftlichkeitsberechnung - Beispiel für 2-Personen-Haushalt:

Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener Miete, hochgerechnet auf zwei Jahre (Zeitraum gemäß AV -Wohnen):

460,00 Euro - 444,00 Euro = 16,00 Euro pro Monat,

16,00 Euro x 24 Monate = 384,00 Euro zusätzliche Kosten.

Fazit: Die Umzugskosten (682,40 Euro) sind höher als die zusätzlichen Kosten der 'unangemessenen' Wohnung (384,00 Euro).

Der Umzug kann unterbleiben.


Das JC muß dir die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Antrag zuschicken.

Oben ist das ein Beispiel. hier kannst du für dich eine grobe Berechnung machen!

Gruss Seepferdchen:icon_pause:
 
Hallo erstmal,

Gut das Du alles dokumentiert hast. Solange es Dirnicht möglich ist eine "angemessene" Wohnung zu finden, solange müssen die deinen Kosten auch tatsächlich übernehmen.

Sollte es hart auf hart kommen, dann muss das JC Dir unter anderem belegen können, dass es ausreichend Wohnraum nach deren Dünken gibt.

Du solltest auch prüfen ob deine Kostensenkungsaufforderung richtig ist.


Auf keinen Fall kündige deine jetztige Wohnung, sofern Du nichts neues hast. Sollten die Dir deine meite kürzen, dann musst Du zum SG gehen.

Denke hier melden sich noch einige andere.
Kann nur bestätigen, was du schreibst.

Wichtig ist nachzuweisen, daß man nichts gefunden hat bzw. nichts bekommen hat.
Sollte trotzdem abgesenkt werden, meld dich wieder hier im Forum...
 
hab meinen drucker bearbeitet und er scant wieder :icon_smile:

hier ist das kostensenkungsschreiben...ich hoffe man kann alles lesen.



ich scanne mal noch die anderen sachen durch
 
irgentwie war die datei zu groß
 

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hier ist das schreiben von der arge : angemessenheitsprüfung wegen der wohnung
 

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hier ist das mietabsenkungsschreiben....hier ist jedoch ein schreibfehler drin....dennn man mmeint das jahr 2012 und nicht 2011...dies wurde schon berichtigt.
 

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    mietabsenkungsschreiben 2 001.jpg
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ich weiss viel lesestoff...aber ich bin echt am verzweifeln weil ich so ne angst habe auf der starsse zu landen.


ich hatte auch die arge angeschrieben das es ja wohungen zw 300-350 euro gibt ob es da ne möglichkeit gibt..

klar darf ich die mieten wenn ich die differenzbetrag ab den 270 euro selber bezahle und die 100euro umzugskostenpauschale wäre eventuell als darlehen zu gewähren


da ich mehrfach darauf hingewiesen habe das ich den führerschein nicht besitze und von 100 euro man keinen umzug finanzieren kann ist die arge zumindest soweit das ich ein umzugsunternehmen beauftragen ( d.h. 3 kostenvoranschläge )


ICH HOFFE MEINE DATEIN HELFEN MEINE SITUATION ZU VERSTEHEN....gerne scanne ich weiter schreiben hier rein
 
-Wieder mal nirgends was zu finden bezüglich der örtlichen Richtlinien
-In Germesheim gibt es keinen Fachanwalt für Sozialrecht

@dimbadum,
-ohne fachanwaltliche Hilfe rennst Du gegen eine Mauer aus Ignoranz
-und wenn der nächste 50 km entfernt sitzt, Du brauchst unbedingt einen.
-als erstes müssen die KdU auf den Prüfstand,geht kaum ohne Anwalt
 
ich weiss viel lesestoff...aber ich bin echt am verzweifeln weil ich so ne angst habe auf der starsse zu landen.


ich hatte auch die arge angeschrieben das es ja wohungen zw 300-350 euro gibt ob es da ne möglichkeit gibt..

klar darf ich die mieten wenn ich die differenzbetrag ab den 270 euro selber bezahle und die 100euro umzugskostenpauschale wäre eventuell als darlehen zu gewähren


da ich mehrfach darauf hingewiesen habe das ich den führerschein nicht besitze und von 100 euro man keinen umzug finanzieren kann ist die arge zumindest soweit das ich ein umzugsunternehmen beauftragen ( d.h. 3 kostenvoranschläge )


ICH HOFFE MEINE DATEIN HELFEN MEINE SITUATION ZU VERSTEHEN....gerne scanne ich weiter schreiben hier rein

Wichtig ist , dass Du dich nicht verrückt machst. Schwer , aber nötig.

Als erstes solltes Du beim JC deren schlüssiges Konzept anfordern, aus dem die Ermittlung der angemessenen KDU ersichtlich ist.

Dann stellst Du das mal hier ein und hier sind einige Leute sehr fit in sowas.

Wieso eigentlich nur 60 qm ? M.W. stehen Dir 65 qm zu.

Fordere das JC auch auf, dir angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. All das brauchst Du für das SG , um dem Richter klar zu zeigen, dass Du dich nicht nur bemüht hast, sondern dass das JC Hilfe verweigert oder erschwert.

Mach alles nach Möglichkeit sehr sachlich, keine Emotionen. Vorzugsweise per Fax.

Bis wann laufen denn die 6 Monate?
 
am 31.3.2012 letzte übernahme der vollen miete....noch bissel zeit..aber die angst sitz mir tief im nacken

gibt es dafür irgentwo ne art formulierungshilfe...ich tue mich unheimlich schwer mit sowas....

Als erstes solltes Du beim JC deren schlüssiges Konzept anfordern, aus dem die Ermittlung der angemessenen KDU ersichtlich ist.


Fordere das JC auch auf, dir angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. All das brauchst Du für das SG , um dem Richter klar zu zeigen, dass Du dich nicht nur bemüht hast, sondern dass das JC Hilfe verweigert oder erschwert
 
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