SysW0rm
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 3 Juni 2012
- Beiträge
- 178
- Bewertungen
- 103
Zu meiner Person
Bin seit rund 12 Monaten selbstständig (Kleinunternehmer). Ich erhalte aufstockende ALG II Leistungen.
Zum Sachverhalt
Das Jobcenter hat mich aufgefordert, Rechnungen/Quittungen und Honorarverträge einzureichen, damit mein abschließender Leistungsanspruch für den Zeitraum 01/18 bis 06/18 berechnet werden kann. Zuvor hatte ich bereits die Anlage EKS (abschließend) und dazugehörige Kontoauszüge eingereicht.
Zu meiner Frage
Ich bin der Meinung, dass ich, wenn ich die o.g. Dokumente dem Jobcenter übersende, grundlegend gegen datenschutzrechtliche Belange verstoßen würde. Immerhin sind u.a. auf den Rechnungen personenbezogene Daten meiner Kunden und Vertragspartner zu sehen.
Meiner Ansicht nach kann der Leistungsanspruch (Aufstockung ALG II) anhand der Anlage EKS und den dazugehörige Kontoauszügen ohne weiteres berechnet werden.
Wie seht ihr den Sachverhalt? Möchte mich ungern in die Nesseln setzen, was den Datenschutz angeht.
Bin seit rund 12 Monaten selbstständig (Kleinunternehmer). Ich erhalte aufstockende ALG II Leistungen.
Zum Sachverhalt
Das Jobcenter hat mich aufgefordert, Rechnungen/Quittungen und Honorarverträge einzureichen, damit mein abschließender Leistungsanspruch für den Zeitraum 01/18 bis 06/18 berechnet werden kann. Zuvor hatte ich bereits die Anlage EKS (abschließend) und dazugehörige Kontoauszüge eingereicht.
Zu meiner Frage
Ich bin der Meinung, dass ich, wenn ich die o.g. Dokumente dem Jobcenter übersende, grundlegend gegen datenschutzrechtliche Belange verstoßen würde. Immerhin sind u.a. auf den Rechnungen personenbezogene Daten meiner Kunden und Vertragspartner zu sehen.
Meiner Ansicht nach kann der Leistungsanspruch (Aufstockung ALG II) anhand der Anlage EKS und den dazugehörige Kontoauszügen ohne weiteres berechnet werden.
Wie seht ihr den Sachverhalt? Möchte mich ungern in die Nesseln setzen, was den Datenschutz angeht.