Hallo zusammen,
Ich Frage hier für einen Nachbarn von mir der zur Zeit keinen Internetzugang hat.
Folgender Fall hat sich ereignet...
Mein Nachbar bekommt einen VV mit RFB von einer Sklavenbude vom Jobcenter, er bewirbt sich auf den VV und meldet dieses auch dem Jobcenter zurück per Rücksendebogen und hört dann eine ganze Zeit lang nichts mehr von der Sklavenbude, was ja durch aus auch nicht unüblich ist.
Nun hatte mein Nachbar am Freitag einen Termin bei seiner SB, ich selbst war zugegen als Beistand, da wurde seitens der SB über den besagten VV gesprochen wo die SB mitteilte das die besagte Sklavenbude eine Rückmeldung an das Jobcenter gemacht hat, das die Bewerbung eingegangen sei, der Bewerber aber nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen ist, darauf hin habe ich mich in das Gespräch eingeklingt und der SB mitgeteilt das mein Nachbar seine Mitwirkungspflicht im vollen Umfang erfüllt hat in dem er sich beworben hat und die Rückmeldung der Bewerbung ans hiesige Jobcenter gemacht hat.
Mein Nachbar teilte der SB mit das er keine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen hat und somit auch keine Kenntnis von dem angeblichen Vorstellungsgespräch hatte.
Die SB hat ihm die Aussage auch abgenommen und sagte zugleich aber noch das sie ihm eine Anhörung zusenden werde per Post wo er nochmal Stellung bezüglich des Vorfalls nehmen kann.
Was sagt man dazu, eine Sklavenbude scheist einen Bewerber beim Jobcenter an, die Bewerbung sei eingegangen, der Bewerber ist aber nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen.
Mein Nachbar wird den Vorfall auch genau so in der Anhörung Schildern.
Sorry für den langen Text, aber kürzer ging es nicht.
Wie geht man jetzt am besten vor ?
Ich Frage hier für einen Nachbarn von mir der zur Zeit keinen Internetzugang hat.
Folgender Fall hat sich ereignet...
Mein Nachbar bekommt einen VV mit RFB von einer Sklavenbude vom Jobcenter, er bewirbt sich auf den VV und meldet dieses auch dem Jobcenter zurück per Rücksendebogen und hört dann eine ganze Zeit lang nichts mehr von der Sklavenbude, was ja durch aus auch nicht unüblich ist.
Nun hatte mein Nachbar am Freitag einen Termin bei seiner SB, ich selbst war zugegen als Beistand, da wurde seitens der SB über den besagten VV gesprochen wo die SB mitteilte das die besagte Sklavenbude eine Rückmeldung an das Jobcenter gemacht hat, das die Bewerbung eingegangen sei, der Bewerber aber nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen ist, darauf hin habe ich mich in das Gespräch eingeklingt und der SB mitgeteilt das mein Nachbar seine Mitwirkungspflicht im vollen Umfang erfüllt hat in dem er sich beworben hat und die Rückmeldung der Bewerbung ans hiesige Jobcenter gemacht hat.
Mein Nachbar teilte der SB mit das er keine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen hat und somit auch keine Kenntnis von dem angeblichen Vorstellungsgespräch hatte.
Die SB hat ihm die Aussage auch abgenommen und sagte zugleich aber noch das sie ihm eine Anhörung zusenden werde per Post wo er nochmal Stellung bezüglich des Vorfalls nehmen kann.
Was sagt man dazu, eine Sklavenbude scheist einen Bewerber beim Jobcenter an, die Bewerbung sei eingegangen, der Bewerber ist aber nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen.
Mein Nachbar wird den Vorfall auch genau so in der Anhörung Schildern.
Sorry für den langen Text, aber kürzer ging es nicht.
Wie geht man jetzt am besten vor ?