Hartz_5_Minus
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Hallo,
ein etwas komplexerer Sachverhalt, weshalb ich ich mich jetzt schonmal für den folgenden Roman entschuldige und bedanke mich im Voraus fürs Lesen und eventuelle Hilfe :
Ich beziehe seit Ende letzten Jahres ALG I und arbeite seit Februar diesen Jahres nebenbei noch als Minijobber (Job selbst gesucht).
Nun ist es so, dass ich Ende März eine Einladung zum persönlichen Gespräch mit "meiner" Arbeitsvermittlerin erhalten habe, um über meine "aktuelle Situation zu sprechen". In dem Antwortschreiben, welches hinten beigefügt war, habe ich dann angegeben, dass ich zum einen bereits einen Minijob mit guter Aussicht auf Übernahme in Vollzeit ab Mai angenommen habe und ich zudem aus familiären Gründen nicht zum genannten Termin erscheinen kann. Daraufhin erhielt ich eine Woche später ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich ohne Angaben von Gründen den Termin ferngeblieben sei und nun bis auf weiteres die Leistungen eingestellt werden. Man gab mir bei einem Folgetermin die Möglichkeit, mich hierzu zu äußern. Kurz vor dem Termin erhielt ich dann auch noch einen offiziellen Aufhebungsbescheid, in dem aber wiederum stand, dass ich mich selbst angeblich aus dem Leisgtungsbezug abgemeldet hätte. Also ab zum Gesprächstermin und die Sachbearbeiterin zur Rede stellen, dachte ich.
Vor Ort stellte sich dann heraus, dass der Eingang meines Antwortschreibens sich überkreuzt und deshalb dann auch nachträglich der Grund für die Einstellung meiner Bezüge geändert habe: scheinbar war der Auslöser hierfür, dass ich bei dem besagten Antwortschreiben "ich bin nicht mehr an weiteren Stellenangeboten interessiert" angekreuzt habe und dies scheinbar als Abmeldung gesehen wird, da ich deren Meinung nach ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünde. Dass es mit meiner eventuellen Übernahme zu tun haben könnte, was ja im selben Schreiben stand, und ich bis dahin natürlich noch auf Leistungen angewiesen bin, darauf kam man dort wohl leider nicht. Glück im Unglück: ich hatte mit der SB eine sehr empathische Dame erwischt, die mir ausnahmsweise mal gute Tipps (sofortigen Neuantrag auf ALG I und parallel dazu Widerspruch mit vollständiger Darstellung der Sachlage einreichen) gegeben hat.
Nun kam am Samstag zusätzlich noch ein Erstattungsbescheid rein, allerdings ohne irgendeine Aufschlüsselung, wie nun diese geforderte Rückzahlung überhaupt zustande kommt (es handelt sich um etwas über 140 EUR). Natürlich werde ich auch hier einen Widerspruch einreichen, allerdings bin ich mir bisher nicht sicher, was ich in diesen noch mit reinbringen kann/sollte. Bisher sieht dieser so aus:
Für eventuelle weitere Ideen, Anregungen, Tipps o.ä. wäre ich sehr dankbar!
ein etwas komplexerer Sachverhalt, weshalb ich ich mich jetzt schonmal für den folgenden Roman entschuldige und bedanke mich im Voraus fürs Lesen und eventuelle Hilfe :
Ich beziehe seit Ende letzten Jahres ALG I und arbeite seit Februar diesen Jahres nebenbei noch als Minijobber (Job selbst gesucht).
Nun ist es so, dass ich Ende März eine Einladung zum persönlichen Gespräch mit "meiner" Arbeitsvermittlerin erhalten habe, um über meine "aktuelle Situation zu sprechen". In dem Antwortschreiben, welches hinten beigefügt war, habe ich dann angegeben, dass ich zum einen bereits einen Minijob mit guter Aussicht auf Übernahme in Vollzeit ab Mai angenommen habe und ich zudem aus familiären Gründen nicht zum genannten Termin erscheinen kann. Daraufhin erhielt ich eine Woche später ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich ohne Angaben von Gründen den Termin ferngeblieben sei und nun bis auf weiteres die Leistungen eingestellt werden. Man gab mir bei einem Folgetermin die Möglichkeit, mich hierzu zu äußern. Kurz vor dem Termin erhielt ich dann auch noch einen offiziellen Aufhebungsbescheid, in dem aber wiederum stand, dass ich mich selbst angeblich aus dem Leisgtungsbezug abgemeldet hätte. Also ab zum Gesprächstermin und die Sachbearbeiterin zur Rede stellen, dachte ich.
Vor Ort stellte sich dann heraus, dass der Eingang meines Antwortschreibens sich überkreuzt und deshalb dann auch nachträglich der Grund für die Einstellung meiner Bezüge geändert habe: scheinbar war der Auslöser hierfür, dass ich bei dem besagten Antwortschreiben "ich bin nicht mehr an weiteren Stellenangeboten interessiert" angekreuzt habe und dies scheinbar als Abmeldung gesehen wird, da ich deren Meinung nach ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünde. Dass es mit meiner eventuellen Übernahme zu tun haben könnte, was ja im selben Schreiben stand, und ich bis dahin natürlich noch auf Leistungen angewiesen bin, darauf kam man dort wohl leider nicht. Glück im Unglück: ich hatte mit der SB eine sehr empathische Dame erwischt, die mir ausnahmsweise mal gute Tipps (sofortigen Neuantrag auf ALG I und parallel dazu Widerspruch mit vollständiger Darstellung der Sachlage einreichen) gegeben hat.
Nun kam am Samstag zusätzlich noch ein Erstattungsbescheid rein, allerdings ohne irgendeine Aufschlüsselung, wie nun diese geforderte Rückzahlung überhaupt zustande kommt (es handelt sich um etwas über 140 EUR). Natürlich werde ich auch hier einen Widerspruch einreichen, allerdings bin ich mir bisher nicht sicher, was ich in diesen noch mit reinbringen kann/sollte. Bisher sieht dieser so aus:
Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X
Eine Rückforderung ist ungerechtfertigt, da es sich - wie schon im Widerspruch zum Aufhebungsbescheid vom xx.04.2018 dargestellt - scheinbar um ein Missverständnis handelt und ich mich nie aus dem Leistungsbezug abgemeldet habe.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid nach der Rechtsprechung aufschiebende Wirkung entfaltet.
Für eventuelle weitere Ideen, Anregungen, Tipps o.ä. wäre ich sehr dankbar!