Angebliche eigene Abmeldung aus Leistungsbezug + Erstattungsbescheid

Leser in diesem Thema...

Hartz_5_Minus

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Okt 2010
Beiträge
121
Bewertungen
4
Hallo,

ein etwas komplexerer Sachverhalt, weshalb ich ich mich jetzt schonmal für den folgenden Roman entschuldige und bedanke mich im Voraus fürs Lesen und eventuelle Hilfe :

Ich beziehe seit Ende letzten Jahres ALG I und arbeite seit Februar diesen Jahres nebenbei noch als Minijobber (Job selbst gesucht).
Nun ist es so, dass ich Ende März eine Einladung zum persönlichen Gespräch mit "meiner" Arbeitsvermittlerin erhalten habe, um über meine "aktuelle Situation zu sprechen". In dem Antwortschreiben, welches hinten beigefügt war, habe ich dann angegeben, dass ich zum einen bereits einen Minijob mit guter Aussicht auf Übernahme in Vollzeit ab Mai angenommen habe und ich zudem aus familiären Gründen nicht zum genannten Termin erscheinen kann. Daraufhin erhielt ich eine Woche später ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich ohne Angaben von Gründen den Termin ferngeblieben sei und nun bis auf weiteres die Leistungen eingestellt werden. Man gab mir bei einem Folgetermin die Möglichkeit, mich hierzu zu äußern. Kurz vor dem Termin erhielt ich dann auch noch einen offiziellen Aufhebungsbescheid, in dem aber wiederum stand, dass ich mich selbst angeblich aus dem Leisgtungsbezug abgemeldet hätte. Also ab zum Gesprächstermin und die Sachbearbeiterin zur Rede stellen, dachte ich.
Vor Ort stellte sich dann heraus, dass der Eingang meines Antwortschreibens sich überkreuzt und deshalb dann auch nachträglich der Grund für die Einstellung meiner Bezüge geändert habe: scheinbar war der Auslöser hierfür, dass ich bei dem besagten Antwortschreiben "ich bin nicht mehr an weiteren Stellenangeboten interessiert" angekreuzt habe und dies scheinbar als Abmeldung gesehen wird, da ich deren Meinung nach ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünde. Dass es mit meiner eventuellen Übernahme zu tun haben könnte, was ja im selben Schreiben stand, und ich bis dahin natürlich noch auf Leistungen angewiesen bin, darauf kam man dort wohl leider nicht. Glück im Unglück: ich hatte mit der SB eine sehr empathische Dame erwischt, die mir ausnahmsweise mal gute Tipps (sofortigen Neuantrag auf ALG I und parallel dazu Widerspruch mit vollständiger Darstellung der Sachlage einreichen) gegeben hat.
Nun kam am Samstag zusätzlich noch ein Erstattungsbescheid rein, allerdings ohne irgendeine Aufschlüsselung, wie nun diese geforderte Rückzahlung überhaupt zustande kommt (es handelt sich um etwas über 140 EUR). Natürlich werde ich auch hier einen Widerspruch einreichen, allerdings bin ich mir bisher nicht sicher, was ich in diesen noch mit reinbringen kann/sollte. Bisher sieht dieser so aus:
Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X

Eine Rückforderung ist ungerechtfertigt, da es sich - wie schon im Widerspruch zum Aufhebungsbescheid vom xx.04.2018 dargestellt - scheinbar um ein Missverständnis handelt und ich mich nie aus dem Leistungsbezug abgemeldet habe.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ein Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid nach der Rechtsprechung aufschiebende Wirkung entfaltet.

Für eventuelle weitere Ideen, Anregungen, Tipps o.ä. wäre ich sehr dankbar! :)
 
Für eventuelle weitere Ideen, Anregungen, Tipps o.ä. wäre ich sehr dankbar!
Und diese kannst du in zweckdienlicher Weise nur dann bekommen, wenn du die von dir hier benannten Schriftsätze und Bescheide in hinreichend anonymisierter Form in das Thema mit einstellst, denn ohne diese Sachen würde sich jegliche Hilfe ausschliesslich im Bereich von Glaskugelleserei bewegen.
 
Und diese kannst du in zweckdienlicher Weise nur dann bekommen, wenn du die von dir hier benannten Schriftsätze und Bescheide in hinreichend anonymisierter Form in das Thema mit einstellst, denn ohne diese Sachen würde sich jegliche Hilfe ausschliesslich im Bereich von Glaskugelleserei bewegen.

Danke erstmal für die Antwort.
Ich dachte, die Darstellung würde so ausreichen. Habe nun den kompletten Schriftverkehr in chronologischer Reihenfolge beigefügt.

Heute kam übrigens sowohl ein Bewilligungsbescheid auf meinen Neuantrag als auch eine "Anhörung zur möglichen Aufrechnung gegen [meinen] Leistungsanspruch". Den ersten und letzten Satz des letztgenannten Schreibens verstehe ich mal so gar nicht...
Beide Schreiben sind ebenfalls mit angehängt.
 

Anhänge

  • 1-Leistungseinstellung_Folgeeinladung.pdf
    450,3 KB · Aufrufe: 229
  • 2-Aufhebungsbescheid.pdf
    457,4 KB · Aufrufe: 219
  • 3-Widerspruch_Aufhebungsbescheid.pdf
    162,6 KB · Aufrufe: 192
  • 4-Erstattungsbescheid.pdf
    189,5 KB · Aufrufe: 164
  • 5-Anhoerung_Aufrechnung_gg_Leistungsanspruch1.pdf
    226,4 KB · Aufrufe: 220
  • 5-Anhoerung_Aufrechnung_gg_Leistungsanspruch2.pdf
    77,6 KB · Aufrufe: 195
  • 6-Bewilligungsbescheid2.pdf
    253,5 KB · Aufrufe: 174
  • 6-Bewilligungsbescheid1.pdf
    97,4 KB · Aufrufe: 206
Hallo Hartz_5_Minus,

Ich beziehe seit Ende letzten Jahres ALG I und arbeite seit Februar diesen Jahres nebenbei noch als Minijobber (Job selbst gesucht).

Hast du die Aufnahme dieses Mini-Jobs bei der AfA gemeldet (die suchen dir auch keine Minijobs, du sollst ja Versicherungspflichtig vermittelt werden bei der AfA ), welches Einkommen erzielst du dort im Monat ?

Dazu bist du verpflichtet (gewesen) und deine Bescheide sehen NICHT danach aus, dass davon bereits was bekannt ist, es sei denn du verdienst NUR genau die zulässigen 165 € im Monat.

Die sind ja ohne Abzug möglich, was NICHTS an der generellen Meldepflicht von Nebeneinkommen im Bezug von ALGI ändert. :icon_evil:

Nun ist es so, dass ich Ende März eine Einladung zum persönlichen Gespräch mit "meiner" Arbeitsvermittlerin erhalten habe, um über meine "aktuelle Situation zu sprechen".

Dazu darfst du eingeladen werden, so lange du Leistungen der AfA beziehst, durch den Minijob bist du ja offenbar noch nicht wieder versicherungspflichtig beschäftigt ... deine Aussichten das bald wieder zu sein, wären ja durchaus ein interessantes Thema für diesen Meldetermin gewesen.

In dem Antwortschreiben, welches hinten beigefügt war, habe ich dann angegeben, dass ich zum einen bereits einen Minijob mit guter Aussicht auf Übernahme in Vollzeit ab Mai angenommen habe und ich zudem aus familiären Gründen nicht zum genannten Termin erscheinen kann.

Das ist aber KEIN anerkannter "wichtiger Grund" einen Meldetermin einfach "sausen" zu lassen ... du bist schon ziemlich lange hier angemeldet, dazu kann man doch schon genug nachlesen.

In der Regel gilt NUR eine AU mit ärztlicher Bescheinigung als anerkannter "wichtiger Grund", unpassender Termin während der Arbeitszeit, wäre auch noch ein Argument gewesen ... dafür sollte man dann aber auch einen Nachweis vom AG erbringen können, ebenso wären die "familiären Gründe" in geeigneter Form zu beweisen.

Daraufhin erhielt ich eine Woche später ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich ohne Angaben von Gründen den Termin ferngeblieben sei und nun bis auf weiteres die Leistungen eingestellt werden.

Das war dann zu erwarten, weil du KEINE wirklich ausreichenden Gründe genannt hast, ob deine Gründe (abseits von AU oder Arbeit) für ein Meldeversäumnis ausreichen, liegt im Ermessen der AfA -SB ...

Man nennt das zwar "Einladung" aber es ist eine zwingende Aufforderung dort zu solchen Terminen zu erscheinen, es sei denn es gibt einen wirklich "wichtigen Grund" ..., den hat man in deinem Falle offenbar nicht sehen wollen.

Man gab mir bei einem Folgetermin die Möglichkeit, mich hierzu zu äußern. Kurz vor dem Termin erhielt ich dann auch noch einen offiziellen Aufhebungsbescheid, in dem aber wiederum stand, dass ich mich selbst angeblich aus dem Leisgtungsbezug abgemeldet hätte.

Die Leistungseinstellung erfolgt dann schon, um den "Kunden" zu bewegen sich persönlich beim Amt blicken zu lassen und das Kreuz auf der "Entschuldigungsseite" (Rückseite der Einladung) bewirkt nun mal die Abmeldung aus dem Leistungsbezug ohne weitere Rückfragen.

An der "Vermittlung" hat man so lange weiter "interessiert" zu sein, bis man das Geld von der AfA tatsächlich nicht mehr braucht (wegen Arbeitsaufnahme in Vollzeit z.B.), die AfA ist auch nicht verpflichtet zu hinterfragen, ob das vielleicht nur ein "Versehen" war.

scheinbar war der Auslöser hierfür, dass ich bei dem besagten Antwortschreiben "ich bin nicht mehr an weiteren Stellenangeboten interessiert" angekreuzt habe und dies scheinbar als Abmeldung gesehen wird, da ich deren Meinung nach ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünde.

Das ist der tiefere Sinn dieser beiden Kreuze und an das "Versehen" mag ich da nicht so recht glauben, du warst doch bereits überzeugt, diesen "sinnlosen Beratungs-Termin" nicht (mehr) zu benötigen, weil du dich ab dem 01.05.2018 bereits wieder sicher in der angekündigten Vollzeitstelle siehst.

Darfst mich gerne korrigieren, wenn ich das falsch interpretiere, die AfA darf durchaus davon ausgehen, dass die Bedeutung bekannt ist, wenn man sich auf diesem Formular "aus der Vermittlung abmeldet" ... du scheinst ja auch nicht zum ersten Male arbeitslos zu sein, da gehört das zum "Grundwissen" ...

Ebenso wie die Meldepflicht von Nebeneinkommen, die aktuelle Rückforderung ergibt sich daraus, dass du dich "abgemeldet" hattest und am 29.03. bereits das volle ALGI für den März überwiesen wurde.
Es sind genau die 5 Tage für die du nun (im März) keinen Anspruch mehr hattest, deine neue Leistungszeit beginnt nun ab dem 11.04.2018, lt. deinem neuen Leistungsbescheid ... darum fehlen auch für den April schon 10 Tage.

Man hat dein "Versehen" also offensichtlich bisher nicht als solches akzeptiert, dein ALGI endete im März (mit einer Überzahlung von 141,05 €) und beginnt nun neu ab 11.04. zu laufen, weil du dich nun offiziell in die Arbeitsvermittlung zurück gemeldet hast.

Ab Monat Mai würdest du nun den vollen Monatsbetrag bekommen, das passt genau, allerdings nur wenn es keine Anrechnungen von Nebeneinkommen gibt (weil du mehr als 165 € verdient haben könntest), ab Februar in deinem Minijob.

Das kannst du nur selber wissen, daraus können weitere Überzahlungen entstanden sein ...

Klingt zwar zunächst sehr komplex aber ist anhand der eingestellten Unterlagen sehr gut nachvollziehbar ... ob der Widerspruch positiv ausgehen wird kann ich nicht beurteilen.

Dann könnte man dir noch eine Sperre (1 Woche) aufdrücken wegen versäumten Meldetermin (ohne wichtigen Grund), das wäre dann finanziell auch nicht besser für dich ...

Die KK wird sich bestimmt auch noch melden, denn in der Zeit ohne ALGI warst du ja auch nicht krankenversichert, über die AfA ...

Ich glaube das war nicht das, was du gerne lesen wolltest aber ich wünsche dir trotzdem, dass es klappt mit dem neuen Job ab 01.05. und VIEL ERFOLG !

MfG Doppeloma
 
Hallo Hartz_5_Minus,

Hast du die Aufnahme dieses Mini-Jobs bei der AfA gemeldet (die suchen dir auch keine Minijobs, du sollst ja Versicherungspflichtig vermittelt werden bei der AfA ), welches Einkommen erzielst du dort im Monat ?

Dazu bist du verpflichtet (gewesen) und deine Bescheide sehen NICHT danach aus, dass davon bereits was bekannt ist, es sei denn du verdienst NUR genau die zulässigen 165 € im Monat.

Die sind ja ohne Abzug möglich, was NICHTS an der generellen Meldepflicht von Nebeneinkommen im Bezug von ALGI ändert. :icon_evil:

Ja, den Mini-Job habe ich bei der AfA vorab telefonisch gemeldet und bekomme auch immer brav meine Bescheinigungen über Nebeneinkommen, die ich dann ausfülle und zurückschicke.
Und tatsächlich komme ich i.d.R. nicht über 165 Euro, das ist mit meinem Arbeitgeber auch so abgesprochen.


Dazu darfst du eingeladen werden, so lange du Leistungen der AfA beziehst, durch den Minijob bist du ja offenbar noch nicht wieder versicherungspflichtig beschäftigt ... deine Aussichten das bald wieder zu sein, wären ja durchaus ein interessantes Thema für diesen Meldetermin gewesen.


Das ist aber KEIN anerkannter "wichtiger Grund" einen Meldetermin einfach "sausen" zu lassen ... du bist schon ziemlich lange hier angemeldet, dazu kann man doch schon genug nachlesen.

In der Regel gilt NUR eine AU mit ärztlicher Bescheinigung als anerkannter "wichtiger Grund", unpassender Termin während der Arbeitszeit, wäre auch noch ein Argument gewesen ... dafür sollte man dann aber auch einen Nachweis vom AG erbringen können, ebenso wären die "familiären Gründe" in geeigneter Form zu beweisen.

Ich konnte tatsächlich aus familiären Grunden nicht zum Termin erscheinen: Hatte aufgrund des Osterwochenendes meine Tochter, die ich alle zwei Wochen bei mir habe und die in der 60km entfernten Nachbarstadt lebt, etwas zeitversetzt und wollte ihr (8) nicht antun, nun mit mir an ihrem "Papa-Osterwochenende" zur AfA zu gehen.


Das war dann zu erwarten, weil du KEINE wirklich ausreichenden Gründe genannt hast, ob deine Gründe (abseits von AU oder Arbeit) für ein Meldeversäumnis ausreichen, liegt im Ermessen der AfA -SB ...

Man nennt das zwar "Einladung" aber es ist eine zwingende Aufforderung dort zu solchen Terminen zu erscheinen, es sei denn es gibt einen wirklich "wichtigen Grund" ..., den hat man in deinem Falle offenbar nicht sehen wollen.

Das finde ich wirklich krass! Also eine Sperrzeit oder Minderung hätte ich als Maßnahme ja noch nachvollziehen können, aber direkt eine komplette Einstellung der Leistungen halte ich für sehr überzogen.


Die Leistungseinstellung erfolgt dann schon, um den "Kunden" zu bewegen sich persönlich beim Amt blicken zu lassen und das Kreuz auf der "Entschuldigungsseite" (Rückseite der Einladung) bewirkt nun mal die Abmeldung aus dem Leistungsbezug ohne weitere Rückfragen.

An der "Vermittlung" hat man so lange weiter "interessiert" zu sein, bis man das Geld von der AfA tatsächlich nicht mehr braucht (wegen Arbeitsaufnahme in Vollzeit z.B.), die AfA ist auch nicht verpflichtet zu hinterfragen, ob das vielleicht nur ein "Versehen" war.


Das ist der tiefere Sinn dieser beiden Kreuze und an das "Versehen" mag ich da nicht so recht glauben, du warst doch bereits überzeugt, diesen "sinnlosen Beratungs-Termin" nicht (mehr) zu benötigen, weil du dich ab dem 01.05.2018 bereits wieder sicher in der angekündigten Vollzeitstelle siehst.

Darfst mich gerne korrigieren, wenn ich das falsch interpretiere, die AfA darf durchaus davon ausgehen, dass die Bedeutung bekannt ist, wenn man sich auf diesem Formular "aus der Vermittlung abmeldet" ... du scheinst ja auch nicht zum ersten Male arbeitslos zu sein, da gehört das zum "Grundwissen" ...

Ich war der Meinung, schon ein gewisses Grundwissen zu dem Thema zu besitzen, allerdings scheint dem doch nicht so zu sein, denn das wusste ich bisher tatsächlich nicht...


Ebenso wie die Meldepflicht von Nebeneinkommen, die aktuelle Rückforderung ergibt sich daraus, dass du dich "abgemeldet" hattest und am 29.03. bereits das volle ALGI für den März überwiesen wurde.
Es sind genau die 5 Tage für die du nun (im März) keinen Anspruch mehr hattest, deine neue Leistungszeit beginnt nun ab dem 11.04.2018, lt. deinem neuen Leistungsbescheid ... darum fehlen auch für den April schon 10 Tage.

Man hat dein "Versehen" also offensichtlich bisher nicht als solches akzeptiert, dein ALGI endete im März (mit einer Überzahlung von 141,05 €) und beginnt nun neu ab 11.04. zu laufen, weil du dich nun offiziell in die Arbeitsvermittlung zurück gemeldet hast.

Ab Monat Mai würdest du nun den vollen Monatsbetrag bekommen, das passt genau, allerdings nur wenn es keine Anrechnungen von Nebeneinkommen gibt (weil du mehr als 165 € verdient haben könntest), ab Februar in deinem Minijob.

Das kannst du nur selber wissen, daraus können weitere Überzahlungen entstanden sein ...

Klingt zwar zunächst sehr komplex aber ist anhand der eingestellten Unterlagen sehr gut nachvollziehbar ... ob der Widerspruch positiv ausgehen wird kann ich nicht beurteilen.

Dann könnte man dir noch eine Sperre (1 Woche) aufdrücken wegen versäumten Meldetermin (ohne wichtigen Grund), das wäre dann finanziell auch nicht besser für dich ...

Die KK wird sich bestimmt auch noch melden, denn in der Zeit ohne ALGI warst du ja auch nicht krankenversichert, über die AfA ...

Ich glaube das war nicht das, was du gerne lesen wolltest aber ich wünsche dir trotzdem, dass es klappt mit dem neuen Job ab 01.05. und VIEL ERFOLG !

MfG Doppeloma

Wie gesagt, ich schramme eigentlich immer an der 165-Euro-Grenze, liege meistens sogar klar drunter und gebe meinen Nebenverdienst immer bis zum 15. des Folgemonats an, so wie gefordert.

Der KK habe ich Anfang der Woche direkt Bescheid gegeben, die haben mir nun 6 Wochen Zeit zur Klärung der Verhältnisse gegeben.

Es liest sich so, als ob ein Widerspruch in meinem Fall kaum Sinn machen würde!? Das wäre in der Tat nicht das, was ich gerne lesen wollte, aber immerhin bin ich nun in jedem Fall etwas schlauer als vorher.
Danke für die Auschlüsselung, liebe Doppeloma!
 
Heute kam nun der Widerspruchsbescheid nebst neuem Änderungsbescheid an. Fiel wie befürchtet negativ aus (s. PDFs anbei)...

Schlimm finde ich, dass dort ernsthaft steht:
"Der Widerspruchsführer teilte am 26. März 2018 schriftlich mit, dass seit dem 01.02.2018 in einem Arbeitsverhältnis stehen werde [sic], welches eine wöchentliche Arbeitszeit vom [!] 15 Stunden nicht überschreite. Er hatte sich selbst abgemeldet und damit sein Bewerberangebot gegenüber der Agentur für Arbeit aufgegeben, weil er schriftlich angegeben hatte, an der Übermittlung von weiteren Stellenangeboten der Agentur für Arbeit nicht interessiert zu sein. Dies hat zur Folge, dass Vermittlungsbemühungen ab diesem Zeitpunkt unterblieben. Erst am 11. April 2018 meldete sich der Widerspruchsführer erneut arbeitslos."
Erst am 11. April?! Vorher hatte ich ja noch überhaupt keine Möglichkeit, mich wieder arbeitslos zu melden! Es wurden einfach rückwirkend ab dem 26. März alle Leistungen eingestellt, die Zustellung des entsprechenden Bescheids und die anschließende Anhören passierten aber natürlich erst wesentlich später.
Es kann doch nicht sein, dass mir nun einfach über 2 Wochen Leistungen fehlen, bzw. ich diese nun zurückzahlen muss, weil man mir die entsprechenden Dokumente erst verspätet zukommen ließ!?
Und zum krönenden Abschluss wurde dann scheinbar auch nochmal meine Anspruchsdauer um 3 Tage gekürzt. Aber gut, das ist nun vergleichsweise das kleinste Übel.
 

Anhänge

  • Widerspruchsbescheid1.pdf
    112,6 KB · Aufrufe: 197
  • Widerspruchsbescheid2.pdf
    263,8 KB · Aufrufe: 219
  • Widerspruchsbescheid3.pdf
    236,9 KB · Aufrufe: 151
  • Widerspruchsbescheid4.pdf
    25,2 KB · Aufrufe: 199
  • Aenderungsbescheid1.pdf
    259,7 KB · Aufrufe: 196
  • Aenderungsbescheid2.pdf
    257,3 KB · Aufrufe: 212
Zurück
Oben Unten