Angeblich Zwangsräumung wegen Schulden

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OpfersNam

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Hallo liebes Forum,
bin ein wenig in Panik und hoffe ihr könnt mir helfen.

Also ich hatte vor 12 Jahren Probleme mit meiner Mietzahlung und ein Räumungstitel wurde gegen mich erwirkt. Mit einer Anwältin konnte ich erreichen und wurde vereinbart, dass ich dort weiter wohnen kann und es gibt auch keinen Mietrückstand.

Nun hat mir jemand im Haus mit einem Draht zum Vermieter gesteckt, dass der Vermieter mich jetzt sehr bald - diesen Mittwoch angeblich! - Zwangsräumen will und Begründung sei meine Schuldensituation.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob soetwas konkret anhängig ist?
Aus dem 12 Jahre alten Titel wird man doch wohl nicht ohne Vorwarnung vollstrecken/räumen können.

Gibt es eine Stelle, wo ich das einsehen kann, bevor ich auf dieses Gerücht hin einen Anwalt einschalte?
Die Anwältin, die das damals gemacht hat ist auch leider in Rente und weit weg.

Danke schonmal
 

axellino

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Gibt es eine Stelle, wo ich das einsehen kann, bevor ich auf dieses Gerücht hin einen Anwalt einschalte?

Es gibt keine Stelle zum einsehen von Gerüchten und wenn bei Dir die Kohle locker sitzt, kannst natürlich gerne auf ein Gerücht hin, hier einen Anwalt zu rate ziehen.:rolleyes:

Also ich hatte vor 12 Jahren Probleme mit meiner Mietzahlung und ein Räumungstitel wurde gegen mich erwirkt. Mit einer Anwältin konnte ich erreichen und wurde vereinbart, dass ich dort weiter wohnen kann und es gibt auch keinen Mietrückstand.

Sobald die betitelten Schulden beglichen worden sind, verliert der Zwangsräumungstitel automatisch seine Gültigkeit.
Mit diesem Titel eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, wegen evtl. neuer Schulden, wäre auch unwirksam.

Nun hat mir jemand im Haus mit einem Draht zum Vermieter gesteckt, dass der Vermieter mich jetzt sehr bald - diesen Mittwoch angeblich! - Zwangsräumen will und Begründung sei meine Schuldensituation.

Wie soll denn das bitte jetzt gehen aufgrund deiner Darlegungen :idea:

Um jetzt die Zwangsräumung betreiben zu können, müsste erstmal das Mietverhältnis rechtmässig gekündigt worden sein und solltest Du daraufhin keine Anstalten machen und ausziehen, müsste der Vermieter erstmal eine Räumungsklage einreichen, damit er an einen Räumungstitel kommt, um dich zwangsräumen zu können.

Desweiteren, müsste der Gerichtsvollzieher einen Räumungstermin mindestens 3 Wochen vorher ankündigen. § 128 Abs.2 S.5 GVGA.
 

OpfersNam

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Danke,
das klingt alles erstmal sehr beruhigend!
Nur mal für den hypothetischen Fall, was würde man machen, wenn die trotzdem am Mittwoch vor der Tür stehen "Ist Ihnen alles zugeschickt worden, haben Sie vllt übersehen", was würde man dann machen, die Polizei rufen?
 

axellino

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Nur mal für den hypothetischen Fall, was würde man machen, wenn die trotzdem am Mittwoch vor der Tür stehen "Ist Ihnen alles zugeschickt worden, haben Sie vllt übersehen", was würde man dann machen, die Polizei rufen?

Ich möchte zu deinen hypothetischen Fall freundlichst fragen, brennt es ggfls. bei Dir lichterloh und Du hast den Kopf in den Sand gesteckt und hier etwas verheimlicht ??

Wenn ja, dann "sofort" ein Anwalt hierzu kontaktieren, damit durch eine anwaltliche Intervention ggfls. die Räumung Mittwoch noch verhindert werden kann, was erstmal mit einer sofortigen Kontaktaufnahme beim GV beginnen sollte.
Diesen müsste man, die Situation und die Tatsachen darlegen, die dazu geführt haben, das bislang kein Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung gestellt wurde und dann müsste erstmal der Aufschub der Räumung gem. § 765a Abs. 2 ZPO bei ihm beantragt werden.

Die von Dir benannte Fragestellung des GV an dich, würde es am Mittwoch sicher nicht geben und somit wäre die Zwangsräumung so auch nicht aufzuhalten. Der Zwangsräumung liegt ein rechtskräftiges Urteil zugrunde, was Dir vom Gericht oder GV zugestellt wurde und dazu gibt es eine Terminankündigung mit Tag und Stunde der Räumung, was Dir auch vom GV zugestellt wurde.
 

OpfersNam

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Ich möchte zu deinen hypothetischen Fall freundlichst fragen, brennt es ggfls. bei Dir lichterloh und Du hast den Kopf in den Sand gesteckt und hier etwas verheimlicht ??
Nein wirklich nicht, es gibt nur das Gerede im Haus.
Hier wohnen halt auch Leute, die beim Vermieter arbeiten oder bis vor kurzem gearbeitet haben, insofern nehme ich das schon ernst.

Solche Schriftstücke dürfen doch vermutlich sogar nur gegen Unterschrift des Empfängers ausgehändigt werden?

Solange ich nichts schriftliches in der Hand habe, werde ich vermutlich auch keinen Beratungsschein beim Gericht bekommen.
Ansonsten wäre ich sofort beim Anwalt.
 

TazD

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Solche Schriftstücke dürfen doch vermutlich sogar nur gegen Unterschrift des Empfängers ausgehändigt werden?
Es muss zumindest einen Zustellungsnachweis geben, der dir am Mittwoch auch gezeigt werden sollte, falls es irgendwelche Zustellbehauptungen gibt.

Solange ich nichts schriftliches in der Hand habe, werde ich vermutlich auch keinen Beratungsschein beim Gericht bekommen.
Ansonsten wäre ich sofort beim Anwalt.
Richtig. Das Amtsgericht wird keinen Schein ausstellen, aufgrund von Gerüchten & Gerede unter Mietern.

Auch für den Antrag nach § 765a ZPO muss irgendwas handfestes vorhanden sein.
 

Sprotte

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Nein wirklich nicht, es gibt nur das Gerede im Haus.
Hier wohnen halt auch Leute, die beim Vermieter arbeiten oder bis vor kurzem gearbeitet haben, insofern nehme ich das schon ernst.

Womöglich eine "kalte Räumung" ? Dann lass dir gesagt sein,das die nicht durch einen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme deiner Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter eine -Unerlaubte Selbsthilfe- darstellt. Für jedweden Schaden der dir dadurch entsteht,haftet der Vermieter ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09 ) .

Gibt es keine wohnungsbezogenen Schulden,keinen anderen Grund wegen dem ein Titel ausgestellt sein kann und der steht tatsächlich allein mit einem Räumungskommando vor deiner Tür am Mittwoch,dann lass dieselbige zu und ruf sofort die Polizei.
 

OpfersNam

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Danke erstmal für eure Antworten.
Gibt es keine wohnungsbezogenen Schulden,keinen anderen Grund wegen dem ein Titel ausgestellt sein kann und der steht tatsächlich allein mit einem Räumungskommando vor deiner Tür am Mittwoch,dann lass dieselbige zu und ruf sofort die Polizei.

"Die Klage ist raus, der hat eine Frist" (wortwörtlich im Treppenhaus gestern), so ist das Gerede, also als Tatsachenbehauptungen.

Gibt es keine Möglichkeit, dass ICH SELBER beim Gericht anfrage, ob soetwas läuft?
 

TazD

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"Die Klage ist raus, der hat eine Frist" (wortwörtlich im Treppenhaus gestern), so ist das Gerede, also als Tatsachenbehauptungen.
Auch eine Klage muss dir überhaupt erstmal zugestellt werden.

Gibt es keine Möglichkeit, dass ICH SELBER beim Gericht anfrage, ob soetwas läuft?
Natürlich kannst du anfragen. Wenn es das Gericht aber ernst nimmt mit dem Datenschutz, wirst du nur persönlich vor Ort Auskunft erhalten und nicht telefonisch. Postalisch dürfte wohl zeitlich nicht hinhauen.
 

Sprotte

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Auch eine Klage muss dir überhaupt erstmal zugestellt werden.

Eben....und zwischen dem Tag der Zustellung und dem tatsächlichen Räumungstermin müssen mindestens 3 Wochen liegen (§ 180 Nr.2 Abs. 2 GVGA ) so das du die Möglichkeit hast gem. § 765a ZPO einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen und zumindest die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirken kannst.
 

axellino

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Eben....und zwischen dem Tag der Zustellung und dem tatsächlichen Räumungstermin müssen mindestens 3 Wochen liegen

Hier wäre der Zeitraum zwischen der Zustellung des Räumungstermins und der tatsächlichen Räumung gemeint und da laut Gerüchten und Gerede im Treppenhaus erst eine Klage eingereicht wurde, sind wir da ja noch lange nicht und es gebe somit noch nicht mal ein Räumungstitel :wink:

(§ 180 Nr.2 Abs. 2 GVGA )

Ich korrigiere netterweise))

§ 128 Abs.2 S.5 GVGA

Quelle
GVGA

Und da es für eine Räumungsklage vorab einer wirksamen Kündigung des Vermieters bedarf, wäre es intressant zu wissen, was dazu die Gerüchte und Gerede im Treppenhaus sagen :wink:

Wie auch immer, hat man eine Räumungsklage im Briefkasten, muss man innerhalb von 14 Tagen seine Verteidigungsbereitschaft erklären, ansonsten droht Versäumnisurteil. Hierzu sollte man dann auch im ganzen, ein fachkundigen Anwalt mit an die Seite nehmen.
 
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Sprotte

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Ich korrigiere netterweise))

§ 128 Abs.2 S.5 GVGA

Quelle
GVGA

Verdammt... :icon_motz:...natürlich hast du recht.
(Glaubst du mir,wenn ich behaupte,Seehofer`s trauriger Blick,wegen der schlechten bayrischen Wählerzahlen, hätte mich abgelenkt ? Nein ? Hab ich mir gedacht.. *mist )


Besser wäre es allerdings gewesen gleich die ZPO zu zitieren,z.B. Buch 8 , Zwangsvollstreckung ,doch auch verwirrender,denn die Fristen gehen nicht eindeutig dort hervor.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe,gibt es weder eine schriftliche Kündigung seitens des Vermieters, noch Miet - oder Wohnungsgebundene Schulden.Andere Schulden haben den Vermieter nicht zu interressieren ,weshalb also dann Klage ......





Ich hatte mich auf den Satz von TazD bezogen.Klage = Räumungsklage :icon_mrgreen:
 

OpfersNam

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wirst du nur persönlich vor Ort Auskunft erhalten und nicht telefonisch. Postalisch dürfte wohl zeitlich nicht hinhauen.
Also ich bin dann heute noch zum Gericht gefahren und es liegt nichts vor.
Eine Einlasskontrolle wie beim Flughafen, mindestens. Selbst mein Tischtennisschläger musste nach Diskussion des Personals miteinander draussen bleiben.

Jetzt sehe ich dem Mittwoch doch etwas gelassener entgegen.
Danke für eure Ratschläge!


Wenn ich den TE richtig verstanden habe,gibt es weder eine schriftliche Kündigung seitens des Vermieters, noch Miet - oder Wohnungsgebundene Schulden.Andere Schulden haben den Vermieter nicht zu interressieren ,weshalb also dann Klage ......
Hast du ganz richtig verstanden.
Es gibt auch eigentlich keinen realen Grund, der TE ist ein stilles Mäuschen, welches bei ein paar Blogs mitwirkt.
Alles ist künstlich gemacht, künstlich aufgebauscht. Das ist halt so, wenn man als Preuss unter Bayern ist.
Der Wohnungsmarkt ist hier so wahnsinnig hart umkämpft mittlerweile. Wer als Hartz IV seine Wohnung verliert, hat überhaupt keine Chance mehr eine andere zu bekommen, vllt noch in den Stadtrandbezirken, wenn überhaupt.

Beispiel: Ich habe seinerzeit direkt von der
Stadt in der ich lebe ein paar alte Fahrräder gekauft und die stehen bei mir im Keller, eins davon fahre ich. Dann habe ich mal mitbekommen wie es hies, die seien gestohlen.
Anderes Beispiel: Bei meinem Bett ist anfangs, bevor ich raushatte wie das eingestellt werden muss, ein paarmal der Lattenrost nach unten durchgefallen. Dann hies es Jahre später, bei mir würden Nachts Schränke umgeworfen.

Der Hauptagitator hatte mich seinerzeit, noch bevor ich eingezogen war, mit den Worten begrüsst "Sie können die Wohnung nicht mehr haben wir sind jetzt drin".

Meine Befürchtung ist, dass um mich, den eher zurückgezogenen Aussenseiter, so eine Art Verleumdungsblase gestrickt wurde und auch der Vermieter seine Informationen von diesen kommunikativ sehr aktiven Leuten - bei mir laufen die unter Hausmafia - bezieht.
Die versuchen mich als rücksichtslosen Asozialen darzustellen, den man als Vermieter lieber heute als morgen aus dem Haus hat.
 
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Sprotte

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Meine Befürchtung ist, dass um mich, den eher zurückgezogenen Aussenseiter, so eine Art Verleumdungsblase gestrickt wurde und auch der Vermieter seine Informationen von diesen kommunikativ sehr aktiven Leuten - bei mir laufen die unter Hausmafia - bezieht.

Okay....so bekommt die Sache ein "Gesicht" .

Warum hörst du auf diese Leute ?
Der Vermieter kann zugesteckt bekommen was er will,er hat sich an die Gesetze zu halten,das heisst,will er dich loswerden hat er dir zu kündigen,dafür braucht er,trotz Wohnungsreform,immer noch einen trifftigen Grund. Ausserdem hat er dich in einer Kündigung auf die Widerspruchsfristen hinzuweisen,tut er das nicht,kannst du immer noch während des Prozesses Widerspruch einlegen.....das nur mal am Rande.Mietrecht ist wie jedes Recht kompliziert,wäre es das nicht,brauchte es weder Mietervereine,Foren und Anwälte.

Wenn du etwas mehr auf die "sichere" Seite willst und einen schnellen Ansprechpartner brauchst bei Probs mit dem Vermieter,anderen Mietern,dann überlege dir,ob nicht die Mitgliedschaft in einem Mieterverein für dich in Frage kommt,allerdings kostet das.

Mittwoch wird nun wohl "ins Land gehen" ohne das etwas passiert,sollte dein Vermieter (oder wer auch immer) doch vor der Tür stehen,mit Räumungsabsichten,dann ruf die Polizei......und hör auf,auf den Buschfunk zu hören.Du machst dich nur verrückt.

Hast du schon mal versucht mit deinem Vermieter zu reden ?
 

OpfersNam

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Hast du schon mal versucht mit deinem Vermieter zu reden ?
Hmm die Gerüchte ansprechen?

Ich denke daran dem Anwalt des Vermieters, der mir damals die Wohnung als Ersatz für eine in einem Abrisshaus des Vermieters vermittelt hat, einen freundlichen Brief zu schreiben.
Ihm für die Wohnung danken, ausdrücken, dass ich damit super zufrieden bin (was auch so ist und bleiben soll!) UND mit dem Vermerk schliessen, dass wenn es Probleme geben sollte, ich um ein informelles Gespräch bitten würde BEVOR möglicherweise etwas entschieden wurde.
(Vllt noch, dass der Vermieter nicht erwarten kann von den Leuten im Haus brauchbare Informationen meine Person und die Situation im Haus betreffend zu bekommen.)

Also ohne überhaupt die Gerüchte direkt anzusprechen.
 

Sprotte

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Ich denke daran dem Anwalt des Vermieters, der mir damals die Wohnung als Ersatz für eine in einem Abrisshaus des Vermieters vermittelt hat, einen freundlichen Brief zu schreiben.

Hi,OpfersNam.....schreiben oder nicht schreiben,einen Rat kann ich dir dazu nicht geben.
Ich bin eher der Typ für das direkte Gespräch und zwar genau mit dem Menschen,den es angeht,in diesem Fall wäre es der Vermieter.

Du kannst die Sache auch auf sich beruhen lassen und nicht mehr so auf die Gerüchteküche hören.

Letztendlich musst du selber wissen was du tun willst :icon_smile:


Drück dir die Daumen,das es morgen ruhig bleibt.
 

OpfersNam

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Hi,OpfersNam.....schreiben oder nicht schreiben,einen Rat kann ich dir dazu nicht geben.
Ich bin eher der Typ für das direkte Gespräch und zwar genau mit dem Menschen,den es angeht,in diesem Fall wäre es der Vermieter.
Ich hatte auch die zuständige Person für das Mietkonto, welcher allerings nicht der unmittelbar Objektverantwortliche ist, beim Vermieter angerufen, um zu erfahren, ob es möglicherweise mit der Mietzahlung nicht geklappt hat. Ist aber alles in Ordnung und Konto ist auf null. Der zumindest wusste von nichts und witzelte darüber.


Drück dir die Daumen,das es morgen ruhig bleibt.
Super, danke dir!
Es ist ruhig geblieben. Das Gerede ist aber immer noch.
Ich werde mir den mal greifen (nicht wörtlich verstehen) der das hauptsächlich verbreitet. Geht ja garnicht sowas!
 
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