Guten Morgen,
Ich musste heute nach 2 Jahren wieder einen Antrag auf Alg2 stellen. Hierbei sollte ich bestimmte Unterlagen bereits vorlegen, u.a. auch meinen MV.
Nun sagte mir der Mensch in der Erstantragszone mein Vorhandener Vertrag sei ungültig, er besäße formale Fehler - weil er als Untermietvertrag benannt ist. Ich solle einen neuen ausstellen lassen und vorab vorlegen. Hierzu wurde mir das Merkblatt zu den Wohnungsgrößen/Kaltmieten vorgelegt.
Ich bewohne im Haus meiner Eltern (und der gleichen Wohnung) 1 Zimmer, teile Küche u. Bad mit ihnen.
Jedoch jeder wirtschaftet alleine, und ich zahle seit Wiedereinzug vor 9Jahren eine Ortsübliche Miete als Untermiete. Ich habe einen eigenen Schrank mit Handtüchern, einen eigenen Spiegelschrank, eigenen Kühlschrank, Küchenschrank usw..
Dies ist alles vertraglich in einem Untermietvertrag festgehalten. Während meines früheren Leistungsbezugs gab es hier keine Probleme, auch der MV wurde anerkannt.
Angeblich gäbe es eine neue Rechtssprechung. Ich solle das Formular HG ausfüllen und meine Eltern Ihr Einkommen offen legen.
Kurz zu mir: ledig, 35Jahre
Was ist den nun Sache? Die Unterlagen kann ich gerne noch später hochladen.
Liebe Grüße
Claudia
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Ich musste heute nach 2 Jahren wieder einen Antrag auf Alg2 stellen. Hierbei sollte ich bestimmte Unterlagen bereits vorlegen, u.a. auch meinen MV.
Nun sagte mir der Mensch in der Erstantragszone mein Vorhandener Vertrag sei ungültig, er besäße formale Fehler - weil er als Untermietvertrag benannt ist. Ich solle einen neuen ausstellen lassen und vorab vorlegen. Hierzu wurde mir das Merkblatt zu den Wohnungsgrößen/Kaltmieten vorgelegt.
Ich bewohne im Haus meiner Eltern (und der gleichen Wohnung) 1 Zimmer, teile Küche u. Bad mit ihnen.
Jedoch jeder wirtschaftet alleine, und ich zahle seit Wiedereinzug vor 9Jahren eine Ortsübliche Miete als Untermiete. Ich habe einen eigenen Schrank mit Handtüchern, einen eigenen Spiegelschrank, eigenen Kühlschrank, Küchenschrank usw..
Dies ist alles vertraglich in einem Untermietvertrag festgehalten. Während meines früheren Leistungsbezugs gab es hier keine Probleme, auch der MV wurde anerkannt.
Angeblich gäbe es eine neue Rechtssprechung. Ich solle das Formular HG ausfüllen und meine Eltern Ihr Einkommen offen legen.
Kurz zu mir: ledig, 35Jahre
Was ist den nun Sache? Die Unterlagen kann ich gerne noch später hochladen.
Liebe Grüße
Claudia
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