Seit Ende April 2005 läuft meine Klage vor dem Sozialgericht gegen die ARGE bezüglich der Nichtverwertbarkeit meiner Direktversicherung (Entgeltumwandlung). Heute erhielt ich nun, nach unzähligem Schriftverkehr, vom Sozialgericht eine Kopie der ARGE , in der sie ein Anerkenntnis abgibt und meinen Ablehnungsbescheid einschließlich in der Fassung des Widerspruchsbescheides zurücknimmt und mir durchgängig Alg II gewährt wird. Jetzt nach fast 2 Jahren. Hatte zwischenzeitlich - mehr durch Zufall - die WISO-Redaktion vom zdf mit eingeschaltet. Der verantwortliche Redakteur hat sich echt drum gekümmert.
Das SG will nun von mir eine Stellungnahme, ob ich diese Anerkennung annehme. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Will auf der einen Seite natürlich nicht die Kosten in die Höhe treiben (müsste ARGE übernehmen und damit sinds ja auch Steuergelder). Anderer seits geht aus dem Schreiben nicht hervor, ob meine Direktversicherung nun für jetzt und alle Ewigkeit für die ARGE tabu ist.
Hat jemand bezüglich einer Anerkennung Erfahrungen?
Das SG will nun von mir eine Stellungnahme, ob ich diese Anerkennung annehme. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Will auf der einen Seite natürlich nicht die Kosten in die Höhe treiben (müsste ARGE übernehmen und damit sinds ja auch Steuergelder). Anderer seits geht aus dem Schreiben nicht hervor, ob meine Direktversicherung nun für jetzt und alle Ewigkeit für die ARGE tabu ist.
Hat jemand bezüglich einer Anerkennung Erfahrungen?