Heute habe ich nun meine Zustimmung zur Anerkenntnis beim SG abgegeben. Und als ich zu Hause den Briefkasten aufmache, ist schon der Bescheid über den strittigen Zeitraum drinn. Mensch Meier, hat die ARGE es jetzt aber eilig ... Und wie sollte es auch anders sein, ist der Bescheid fehlerhaft ... die haben doch glattweg zu viel zuerkannt ... nicht zu fassen, erst gar nix, jetzt zu viel. Da ich trotz des Ärgers ein ehrlicher Mensch bleiben will, werde ich das der "Guten" natürlich mitteilen. Was ich jetzt mal noch gerne wissen möchte ist, an dem Tag wo das Geld auf mein Konto eingeht, liege ich über dem Freibetrag. Habe ich da so was wie eine Übergangsfrist. Werde natürlich gleich Geld abheben und mir endlich mal ein schönes verlängertes Wellness-Wochenende gönnen. Also nicht sinnlos rausschmeißen. Können die mir da das ergänzende Alg II sperren? Ich meine, das wäre ja nur für ca. 14 Tage, dann liege ich wieder unter dem Freibetrag.
Weiß das jemand?