ALGBeantragerMuc89
Elo-User*in
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Hallo,
jetzt geht der Irrsinn mit der AfA weiter. Nach dem ich mich arbeitslos gemeldet habe mit Erstbezug ab dem 1.12.18, habe ich eine Veränderungsanzeige verfasst, da ich in ein anderes Bundesland umziehe.
Ich habe dem Amt eine Veränderungsanzeige per Einschreiben Einwurf zukommen lasse, dass ich irgendwann im Zeitraum von Anfang bis Mitte Dezember in ein anderes Bundesland umziehen werden (der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest).
Nach Eingang der VA bei der AfA rief mich eine Dame aus besagter Behörde an, dass das nicht so einfach geht und ich dem Arbeitsmarkt der ganzen Zeit zur Verfügung stehen muss und man doch einen Umzug auch wie andere normale Menschen auch am Wochenende machen kann. Alternativ hätte ich Ihrer Meinung nach selbstständig die Möglichkeit mich im Zeitraum von 01.12.2018 bis 15.12.2018 für Leistungen abzumelden, wobei ich dann für diesen Zeitraum keine Leistungen erhalten würde und auch nicht Krankenversichert bin.
Daraufhin kam ein Brief von der AfA mit folgendem Inhalt:
"Sie haben in Ihrere VA angegeben, dass Sie von Anfang bis Mitte Dezember nach ****(ein anderes Bundesland) verziehen. In diesem Zeitraum sind sie bereits arbeitslos gemeldet und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie keine Leistungen von uns beziehen und wir würden Sie ab dem 01.12.18 aus der Vermittlung und dem Bezug abmelden. Sie müssen sich dann in Hamburg wieder erneut bei der AfA anmelden.
Um weitere Möglichkeiten zu besprechen, wie wir Ihre Verfügbarkeit regeln können nehmen Sie bitte den Termin bei Frau ***** am 28.11.18 wahr.
Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen bekommen und Sie nicht zum Termin erscheinen, gehen wir wie oben beschrieben vor und melden Sie vorerst ab."
Meine Frage zu dem ganzen wäre, wie ich mich bei dem morgigen Termin jetzt verhalten soll?
Muss ich mich in München bei der AfA abmelden und in Hamburg neu anmelden oder macht die AfA das intern?
Ich hätte auch die Möglichkeit kurzfristig an eine AU zu kommen, auch für den morgigen Termin, was macht hier am meisten Sinn das der Leistungsbezug nicht verfällt?
Dem obigen Schreiben ist keine RHB angehängt, allerdings zu der Termineinladung morgen war eine RHB dabei.
Danke schonmal für die Mühen!
jetzt geht der Irrsinn mit der AfA weiter. Nach dem ich mich arbeitslos gemeldet habe mit Erstbezug ab dem 1.12.18, habe ich eine Veränderungsanzeige verfasst, da ich in ein anderes Bundesland umziehe.
Ich habe dem Amt eine Veränderungsanzeige per Einschreiben Einwurf zukommen lasse, dass ich irgendwann im Zeitraum von Anfang bis Mitte Dezember in ein anderes Bundesland umziehen werden (der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest).
Nach Eingang der VA bei der AfA rief mich eine Dame aus besagter Behörde an, dass das nicht so einfach geht und ich dem Arbeitsmarkt der ganzen Zeit zur Verfügung stehen muss und man doch einen Umzug auch wie andere normale Menschen auch am Wochenende machen kann. Alternativ hätte ich Ihrer Meinung nach selbstständig die Möglichkeit mich im Zeitraum von 01.12.2018 bis 15.12.2018 für Leistungen abzumelden, wobei ich dann für diesen Zeitraum keine Leistungen erhalten würde und auch nicht Krankenversichert bin.
Daraufhin kam ein Brief von der AfA mit folgendem Inhalt:
"Sie haben in Ihrere VA angegeben, dass Sie von Anfang bis Mitte Dezember nach ****(ein anderes Bundesland) verziehen. In diesem Zeitraum sind sie bereits arbeitslos gemeldet und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie keine Leistungen von uns beziehen und wir würden Sie ab dem 01.12.18 aus der Vermittlung und dem Bezug abmelden. Sie müssen sich dann in Hamburg wieder erneut bei der AfA anmelden.
Um weitere Möglichkeiten zu besprechen, wie wir Ihre Verfügbarkeit regeln können nehmen Sie bitte den Termin bei Frau ***** am 28.11.18 wahr.
Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen bekommen und Sie nicht zum Termin erscheinen, gehen wir wie oben beschrieben vor und melden Sie vorerst ab."
Meine Frage zu dem ganzen wäre, wie ich mich bei dem morgigen Termin jetzt verhalten soll?
Muss ich mich in München bei der AfA abmelden und in Hamburg neu anmelden oder macht die AfA das intern?
Ich hätte auch die Möglichkeit kurzfristig an eine AU zu kommen, auch für den morgigen Termin, was macht hier am meisten Sinn das der Leistungsbezug nicht verfällt?
Dem obigen Schreiben ist keine RHB angehängt, allerdings zu der Termineinladung morgen war eine RHB dabei.
Danke schonmal für die Mühen!