Bachstelze
Elo-User*in
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- 17 März 2013
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Hallo, Ihr "alten Hasen",
könnt Ihr mir als Grünschnabel bitte aus großer Not helfen?
Ich komme nicht mehr hinterher. Dringlichstes Thema:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Hier die entscheidenden Textauszüge:
„...in Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom 1.7.2014 wurde vereinbart...
Bewerbungsbemühungen nachweisen... 2 pro Woche...und legen hierüber im nächsten Termin folgende Nachweise vor: (Name Arbeitgeber usw.).
Nach bisherigem Stand ist davon auszugehen, dass Sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis der Vereinbarung nicht nachgekommen sind, da Sie bisher keine Eigenbemühungen wöchentlich vorgelegt haben, im Zeitraum 1.7-30.9.
Es ist der tatsächliche Hergang der Ereignisse zu ermitteln.
…
Antwortvordruck (zurückzugeben bis SONNTAG 12.7.)
Sanktionsandrohung 30%.“
Nun ist es so, dass ich beide Exemplare der angesprochenen EGV in Händen habe, ich habe diese nicht unterzeichnet. Auch ist mir dazu keine weitere Post zugegangen, was beim VA doch passieren würde, nehme ich an??? Daher ist die EGV doch gar nicht in Kraft, oder?
Mir wurde diese Woche schon die nächste ausgehändigt, dazu muss ich noch mal ein anderes Thema aufmachen. Auch diese habe ich bisher nicht unterzeichnet.
Meine Fragen: a) bis Sonntag einreichen? Ist das normal? Ich brauche Zeit, um das alles zusammenzusuchen, ich habe nebenher gerade noch größere Sorgen.
b) Wenn ich Widerspruch einlege und mich darauf berufe, dass die EGV nicht gültig ist, passiert was?
Werden mir dann trotzdem die ALG II Leistungen gekürzt?
Schreiben die dann einfach den gleichen Brief noch mal und beziehen sich auf ältere EGVs? (Leider kann ich gerade die vorangegangene EGV nicht finden, alles abgelegt, aber ich ersticke einfach an dem Papierkram z.Zt.)
c) Der Absatz „und legen hierüber im nächsten Termin folgende Nachweise vor: (Name Arbeitgeber usw.).“ ist wie zu verstehen? Als Teil dessen, was in der EGV steht oder wird das von mir jetzt im Rahmen der Sanktion erwartet?
Ich bin für jeden Beitrag sehr dankbar! :danke:
könnt Ihr mir als Grünschnabel bitte aus großer Not helfen?
Ich komme nicht mehr hinterher. Dringlichstes Thema:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Hier die entscheidenden Textauszüge:
„...in Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom 1.7.2014 wurde vereinbart...
Bewerbungsbemühungen nachweisen... 2 pro Woche...und legen hierüber im nächsten Termin folgende Nachweise vor: (Name Arbeitgeber usw.).
Nach bisherigem Stand ist davon auszugehen, dass Sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis der Vereinbarung nicht nachgekommen sind, da Sie bisher keine Eigenbemühungen wöchentlich vorgelegt haben, im Zeitraum 1.7-30.9.
Es ist der tatsächliche Hergang der Ereignisse zu ermitteln.
…
Antwortvordruck (zurückzugeben bis SONNTAG 12.7.)
Sanktionsandrohung 30%.“
Nun ist es so, dass ich beide Exemplare der angesprochenen EGV in Händen habe, ich habe diese nicht unterzeichnet. Auch ist mir dazu keine weitere Post zugegangen, was beim VA doch passieren würde, nehme ich an??? Daher ist die EGV doch gar nicht in Kraft, oder?
Mir wurde diese Woche schon die nächste ausgehändigt, dazu muss ich noch mal ein anderes Thema aufmachen. Auch diese habe ich bisher nicht unterzeichnet.
Meine Fragen: a) bis Sonntag einreichen? Ist das normal? Ich brauche Zeit, um das alles zusammenzusuchen, ich habe nebenher gerade noch größere Sorgen.
b) Wenn ich Widerspruch einlege und mich darauf berufe, dass die EGV nicht gültig ist, passiert was?
Werden mir dann trotzdem die ALG II Leistungen gekürzt?
Schreiben die dann einfach den gleichen Brief noch mal und beziehen sich auf ältere EGVs? (Leider kann ich gerade die vorangegangene EGV nicht finden, alles abgelegt, aber ich ersticke einfach an dem Papierkram z.Zt.)
c) Der Absatz „und legen hierüber im nächsten Termin folgende Nachweise vor: (Name Arbeitgeber usw.).“ ist wie zu verstehen? Als Teil dessen, was in der EGV steht oder wird das von mir jetzt im Rahmen der Sanktion erwartet?
Ich bin für jeden Beitrag sehr dankbar! :danke: