BiancaBerlin
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Ich habe gestern eine Freundin von mir zu ihrem Termin bei einer neuen Sachbearbeiterin begleitet. Als erstes wollte sie den Ausweis meiner Freundin und meinen sehen und fragte nach meinem Namen. Da ich als Beistand das Recht habe, anonym zu bleiben, verweigerten wir die Antwort bzw. die Vorlage meines Ausweises und verwiesen auf das geltende Recht.
Daraufhin verlangte die SB, daß ich entweder den Raum verlasse, oder das Gespräch wäre an dieser Stelle zu Ende. Sie würde sich ansonsten (wenn ich als Beistand anonym bleibe) bedroht fühlen, den Wachschutz rufen und mir Hausverbot erteilen.
Meine Freundin ließ sich quittieren, daß sie den Termin wahrgenommen, und ich kann ggf. bezeugen, daß nicht sie, sondern die SB das Gespräch (zu Unrecht!) abgebrochen hat.
Meine Frage ist, ob die SB das Hausverbot tatsächlich durchsetzen könnte, was ärgerlich wäre, da ich bei dem gleichen JC bin und sie natürlich auch weiterhin begleiten möchte.
Daraufhin verlangte die SB, daß ich entweder den Raum verlasse, oder das Gespräch wäre an dieser Stelle zu Ende. Sie würde sich ansonsten (wenn ich als Beistand anonym bleibe) bedroht fühlen, den Wachschutz rufen und mir Hausverbot erteilen.
Meine Freundin ließ sich quittieren, daß sie den Termin wahrgenommen, und ich kann ggf. bezeugen, daß nicht sie, sondern die SB das Gespräch (zu Unrecht!) abgebrochen hat.
Meine Frage ist, ob die SB das Hausverbot tatsächlich durchsetzen könnte, was ärgerlich wäre, da ich bei dem gleichen JC bin und sie natürlich auch weiterhin begleiten möchte.