Androhung einer Sanktion - IAS - Integrationsassessment für Gesundheit Einladung, was meint ihr dazu?

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Ben09

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Hallo,

meine Frau und ich haben HEUTE eine Einladung vom JC bekommen, jeder von uns eine eigene, in der wir aufgefordert werden an einem Kurs der IAS teilzunehmen.
Ich habe das Schreiben mit eingestellt, wo alle Infos zu finden sind. Ich habe auch die Url des benannten Vereins mit eingestellt, dass ihr euch ein Bild davon machen koennt, wohin sie uns verdonnern wollen.
Eine Rechtsbelehrung war dabei und gleich noch ne Androhung auf 10% Kürzung (je Person) was bei uns ja schon 20% wären.

Kurz nachdem wir die Hiobsbotschaft bekamen, rief auch schon der SB bei uns an und wollte sich erkundigen, ob wir MORGEN den Kurs antreten werden. Das kam meiner Frau ganz recht, denn sie hat ihn kaum zu Wort kommen lassen und ihn gefragt was das soll und warum wir uns einem med.-psychologischen Gutachten unterziehen sollen, schliesslich wissen wir unsere koerperlichen Krankheiten und wehren uns gegen ein psychologisches Gutachten von einem wildfremden Arzt. Dass ich sofort zum Arzt musste, weil mein Blutdruck durch die Decke geschossen war und meine Frau sich andauernd übergeben muss und wieder Magenkrämpfe bekämpfen musste.

Der SB war hoerbar bestürzt (er weiss um unsere Krankheiten) und meinte, dass das so nicht gewollt war, dass es uns schlecht ginge und sich wohl somit auch die Teilnahme erledigt hätte.

Ich muss hinzufügen, dass ich Herzkrank bin, hatte vor ein paar Jahren einen schweren, doppelten Hinterwandinfarkt, seit dem STENTS und muss jede Aufregung vermeiden. Meine Frau hat (u.a. ) eine chronische Gastritis, die sich gerade bei nervlichem Stress sehr bemerkbar macht. Ausserdem ist sie seit kurzem mit einem Kleinstunternehmen selbstständig und bekam vom SB erst die Aussage, dass sie ihre Bemühungen dahingehend ausweiten sollte, sodass sie irgendwann nicht mehr vom Amt abhängig sein müsste.

Nun weiss ich nicht genau, ob uns die Sanktionen trotzdem treffen koennten und, wenn der SB nicht angerufen hätte, ob wir das hätten verweigern koennen ohne einen Nachteil davon gehabt zu haben. Es koennte ja sein, dass unser SB mal wieder so einen Quatsch für uns parat hat, da moechten wir gewappnet sein.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Gruss Ben09

Url: IAS – Integrationsassessment

Einladung Jobcenter.jpg
 

Couchhartzer

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Kurz nachdem wir die Hiobsbotschaft bekamen, rief auch schon der SB bei uns an und wollte sich erkundigen, ob wir MORGEN den Kurs antreten werden. Das kam meiner Frau ganz recht, denn sie hat ihn kaum zu Wort kommen lassen und ihn gefragt was das soll und warum wir uns einem med.-psychologischen Gutachten unterziehen sollen, schliesslich wissen wir unsere koerperlichen Krankheiten und wehren uns gegen ein psychologisches Gutachten von einem wildfremden Arzt.
In der Einladung steht nicht einmal ansatzweise etwas davon, dass ein psychlogisches Gutachten gemacht werden soll oder muss, sondern ausschliesslich, dass es um eine dieser (sinnfreien) Gruppeninformationsveranstaltungen bzgl. IAS geht (die u.a. solche Sachen mit dem Plüschologen anbietet - was aber nicht zwingend ist). Nicht mehr und nicht weniger.


Dennoch ist natürlich zum einen gemäß der IAS-Beschreibung das Ganze dort nichts weiter als eine geldverschwendende und völlig unbestimmte Angelegenheit, denn auf derSote legt man sich nicht im geringsten fest, welche sog. "Module" für wen gemacht werden und will lediglich irgendwelche Profilings und Gerhirnwäschen veranstalten um ELOs gefügig zu machen.


Zudem dürfte auch dieser angebliche Einladungsgrund schon wegen der Sinnfreiheit und Unbestimmtheit komplett unzulässig sein (und damit dürfte dann ein Mißbrauch des Einladungsinstrumentes des SGB vorliegen!), denn daraus geht nicht hervor, warum das gemacht wird und wozu dasGanze individiell für jede Einzelperson nützlich sein soll.


Es geht also offenbar mal wieder - wie so oft bei den JC - mit stinkfaulen (weil die grundsätzlich selber für Profilings zuständig sind!) und intelligenzfreien (weil die ihre Aufgaben auf Steuerverschwendungsmaßnahmen abwälzen um die ELO-Statistiken schönzulügen!) SB ausschliesslich um lediglich das Bedienen der Einladungs-, Erwerbslosen- und eigenen Fleißstatistiken.
 
S

Sico Bodeck

Gast
Hallo ... (nur zur Erklärung) ich bin die Ehefrau von Ben09.

Der SB wusste noch nicht einmal etwas davon, als ich ihm das unter die Nase rieb.
Das ist schon schlimm genug, genauso wie bei anderen Sinnfrei-Kursen, die einfach v ermittelt werden ohne, dass sich im Geringsten erkundigt wird, WAS man den ELO's vermittelt.
M.E. ist das nur wieder ein Beitrag zur Wahl, indem die Statistik wieder aufgehübscht werden soll.

Aber, da wir ja nur telefoniert haben und nichts schriftliches in der Hand haben, bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch noch etwas an Sanktionen kommt :icon_question::icon_kinn:
Grüße Sico
 

Sonne11

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Dann eben so schnell wie möglich eine schriftliche Aussage fordern. Ungefähr wie: "wie mit Ihnen Herrn.........am.........um.........am Telefon besprochen und vereinbart sind wir Frau .......und Herr..........nicht der Einladung vom .........gefolgt. Bitte bestätigen Sie Ihre getätigte Aussagen, dass sich der Termin am .......... erübrigt hat.

So ungefähr.

rief auch schon der SB bei uns an und wollte sich erkundigen, ob wir MORGEN den Kurs antreten werden.
Eine solche Vorladung dient nicht zum Antreten von irgendwas auch immer. Sie dient allein einer Infoveranstaltung mit Anwesenheit von AfA /BA /JC Mitarbeitern. Ein Meldetermin eben.

Sollte also wirklich die Frage "antreten" gewesen sein, spielt SB ein ganz falsches Spiel!!

Gibt es eine Zuweisung? Eine EGV mit IAS Maßnahme Text?

Klug wäre doch schriftlich einige Dinge "richtig zu biegen", SB an nötige Sachen zu erinnern, damit so etwas nicht wieder passiert! Dann ist das wenigstens schriftlich festgehalten.

Die zweite Aussage
Der SB wusste noch nicht einmal etwas davon, als ich ihm das unter die Nase rieb.
kann auch stimmen, da viele Personen Termine verschicken. Muss also nicht SB gewesen sein, SB ist dann nur Schuld, dass er nicht relevante Sachen eingetragen hat, die Teilnahmen von was auch immer wegen was auch immer unmöglich machen. (Eure Angelegenheiten)
 
S

Sico Bodeck

Gast
Eine solche Vorladung dient nicht zum Antreten von irgendwas auch immer. Sie dient allein einer Infoveranstaltung mit Anwesenheit von AfA /BA /JC Mitarbeitern. Ein Meldetermin eben.

Ja ... wissen wir. Allerdings haben wir mit ein paar Leuten gesprochen die diese Aufforderung und andere schon früher einmal bekamen (auch ich z.B. für "50+") Teilahme nur zur Info und schwupps saß ich (ohne, dass ich etwas unterschrieben hatte) 1 von 3 Monaten in einem völlig sinnfreiem Kuschelkurs, wo wir beispielsweise vegetarisch kochen lernen sollten und Pfadfinder-Exkursionen in einem Park mit Feueranzünden ohne Streichhölzer und Feuerzeug oder mit verbundenen Augen Bäume umarmen sollten. Alles neben der eigentlichen Bewerbertrainigs-Option.
Also sind wir etwas vorsichtig geworden.

Sollte also wirklich die Frage "antreten" gewesen sein, spielt SB ein ganz falsches Spiel!!

Unser SB weiß manchmal gar nicht, was er uns v ermittelt. Er bekommt etwas und schickt es an uns einfach weiter, bis wir ihn aufklären, was das eigentlich ist. (wie bei dem 50+ Kurs. Als ich ihm sagte, was da passiert, durfte ich abbrechen)
Die SB 's wissen im Allgemeinen nicht, was sie uns "unterschieben" müssen.

Gibt es eine Zuweisung? Eine EGV mit IAS Maßnahme Text?

NEIN. Die gibt es nicht. jedenfalls nicht explizit mit dieser Maßnahmebeschreibung.
 

Couchhartzer

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Die SB 's wissen im Allgemeinen nicht, was sie uns "unterschieben" müssen.
Das ist aber dann ausschliesslich nur deren Problem und nicht eures, denn die SB sind dienstrechtlich verpflichtet diese Maßnahmen vorher auf individuelle Passgenauigkeit zum Profil jedes einzelnen ELOs zu überprüfen und dann auch ermessensfehlerfrei über diese Passgenauigkeit zu entscheiden und damit auch eine Zuweisung zu begründen.
Machen die das nicht und man kann es (wie bei euch mit den zwei inhaltsidentischen "Einladungen") beweisen, das sie damit offensichtlich sinnfreie und steuermittelverschwendende Masseneinladungen zur selben "Maßnahme" versenden, dann hat man eine Begründung für eine handfeste Fachaufsichts- oder sogar Dienstaufsichtsbeschwerde (Stichwort: Verletzung der dienstrechtlichen Verpflichtung einer vorherigen pflichtgemäßen Prüfung der Passgenauigkeit und des zielführenden Zweckes der Maßnahme).
 
S

Sico Bodeck

Gast
Danke @Couchhartzer und @Sonne11 ... ich werde mir das im Hinterkopf behalten und ggf. reagieren. Soll heißen -> WENN dann doch noch etwas kommt, dann weiß ich was zu tun ist, dank euch. :peace:
 

Texter50

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Aber, da wir ja nur telefoniert haben und nichts schriftliches in der Hand haben, bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch noch etwas an Sanktionen kommt :icon_question::icon_kinn:
Grüße Sico

Du hast es grad richtig beschrieben: das mit dem Telefonieren bringt im JC irgends häufig nicht wirklich weiter.
Ich würde darüber nachdenken, ob ich dem Telefonieren nicht einen Riegel vorschieben wollte... :peace:
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Das ist ne Infoveranstaltung - legetim.

Hingehn - anhören - nix unterschreiben - mögliche Maßnahme ablehnen mit dem Grund - das ist nix für mich.

Dann müßten sie euch zuweisen und dagegen kann man vorgehen.
 
S

Sico Bodeck

Gast
Du hast es grad richtig beschrieben: das mit dem Telefonieren bringt im JC irgends häufig nicht wirklich weiter.
Ich würde darüber nachdenken, ob ich dem Telefonieren nicht einen Riegel vorschieben wollte... :peace:

Den Riegel hätte ich schon längst vorgeschoben, aber ich bin ja (nebenbei) auch selbstständig, habe eine Website und dort meine Geschäftnummer stehen, wo sie jeder sehen kann, auch ein SB , wenn er nicht gerade "Stevie Wonder" ist :bigsmile:
Will damit sagen, dass ich nichts dagegen machen kann, dass er mich anruft :icon_sad:

Und @ Swavolt ... wie ich oben schon geschrieben habe, haben wir mit solchen "Info-Veranstaltungen" schlechte Erfahrungen gemacht. Eh du dich versiehst, sitzt du in nem Sinnloskurs und bist verpflichtet ohne, dass du was unterschrieben hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Das ist ein Meldetermin - kein Maßnahmeanfang. Androhung 10% nicht 30%.
Es wird vom JC gerne dazu benutzt um in Nachgang einen Maßnahmeanfang vorzubereiten, aber dazu geht man einfach weil Meldetermin abgeschlossen.
Ohne Zuweisung - keine Verpflichtung.
 

Dark Vampire

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Hatte auch mal sowas, schimpfte sich nur anderst, aber gleiches Prinzip, war nur ne Veranstaltung, 30min , die Anmeldung war damals freiwillig für jeden, nur die Gruppeninfo war verpflichtend. Nachdem aber so viele kritische Fragen kamen hat sich kaum einer angemeldet :peace: und ging auch so durch da die Maßnahme freiwillig war. Ich vertraue da lieber meinen Ärzten die sich auskennen mit meinen Gebrechlichkeiten.
 

Rotwolf

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Dazu ein LSG : LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - Az. L 7 AS 1058/13 B
Hier wurde bei Pflichtverstoß aus einer Meldeaufforderung für eine Zeitarbeitsmesse im JC heraus sanktioniert. Dazu das LSG :
- Was sich unter der Überschrift in der Einladung vom 9. Mai 2012: „Arbeitgebertag - Vorstellungsgespräch bei Firma Activ GmbH“ verbirgt, ist dem Senat unbekannt und anhand der Verwaltungsakten nicht zu klären. Eine Fa. H. GmbH konnte nicht ermittelt werden. Sollte es sich bei dem Besuch in den Diensträumen des Jobcenters - wie der Kläger behauptet - um eine Arbeitgebermesse handeln, in der sich Verleihunternehmer vorstellen und der Kläger sich dann dort auf bis dahin ihm unbekannte Arbeitsangebote bewerben müsste,

- - - gehört diese Veranstaltung nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III. - - -

Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext des § 32 SGB II, der Meldeversäumnisse beim Grundsicherungsträger bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin sanktioniert, nicht aber eine unterbliebene Meldung bei potentiellen Arbeitgebern.
Zwar kann der Besuch einer Arbeitgebermesse als Information über den aktuellen Arbeitsmarkt für Empfänger von Grundsicherungsleistungen durchaus sinnvoll sein. Diese muss aber im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II geregelt bzw. durch einen diese ersetzenden Verwaltungsakt durchgesetzt werden. §§ 59 SGB II, 309 SGB III eignen sich dafür nicht.
Parallel hierzu handelt es sich um eine Informationsveranstaltung, die nicht durch das JC betrieben wird. Die Einladung muss direkt für den Grundsicherungsträger erfolgen. Also wenn SB was besprechen möchte oder ärztl./psy. Besuche bevorstehen. Hat für das LSG auch keine Bewandnis, ob diese Veranstaltung in den JC -Diensträumen oder auf dem Rummel stattfindet.
 

doppelhexe

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Den Riegel hätte ich schon längst vorgeschoben, aber ich bin ja (nebenbei) auch selbstständig, habe eine Website und dort meine Geschäftnummer stehen, wo sie jeder sehen kann, auch ein SB , wenn er nicht gerade "Stevie Wonder" ist :bigsmile:
Will damit sagen, dass ich nichts dagegen machen kann, dass er mich anruft :icon_sad: .

dann muss man dem jobcenter schriftlich untersagen, die geschäftsnummer zur kontaktaufnahme zu nutzen. du bist lediglich per post erreichbar, so wie es im gesetz geregelt ist

und deine geschäftsnummer ist genau das, was sie im namen hat, die nummer unter der dich geschäftspartner/kunden erreichen...

bei den meisten anbietern kann man telefonnummern sperren lassen, von denen man nicht belästigt werden will...
auch schrieb hier iwer mal, das er für jobcenternummern die nummer der AfA zur weiterleitung hinterlegt hat und umgekehrt... möglich wäre auch ne sexhotline oder so... das sollte dann reichen
 

AnonNemo

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doppelhexe meinte:
zur weiterleitung hinterlegt hat und umgekehrt... möglich wäre auch ne sexhotline oder so
Dir ist aber schon klar, wer die Kosten für die Weiterleitung bezahlt?
DU, weil DU dann die kostenpflichtige Sexhotline angerufen hast!

Rufst du eine Nummer an und diese ist wegen deiner Flatrate kostenlos, dann kannst du dir solche Späße erlauben.
 
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