Androhung Einbehaltung Gehalt wenn ich nicht nach einen Tag unterschreibe

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Koma47

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Hallo,
mein AG hat mir fristlos gekündigt und verlangt nun wegen Daten und Zugänge zu seinen Servern die ich wegen meiner Arbeit gebraucht habe das ich die löschen. Dazu habe ich eine zweizeiler Arbeitsanweisung bekommen und das so gemacht wie ich das verstanden habe.

Nun kam heute eine neue weil ich das wohl nicht richtig gemacht hätte, schreibt aber nicht was falsch war. Das soll ich bis morgen machen und morgen per Email vorab bestätigen das ich das gemacht habe.

Dazu schreibt er noch: Zitat:
„Wir weisen Sie darauf hin, das wir bei nicht Erledigung und Bestätigung das Gehalt einbehalten werden“

Damit will er doch mit einen Tag verhindern das ich das genau prüfen kann und will einen Zettel gegen mich haben und dann später sagen können, hast unterschrieben das du alles gemacht hast, hast du aber nicht gemacht.
 

twitmarsh

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Dazu schreibt er noch: Zitat:
„Wir weisen Sie darauf hin, das wir bei nicht Erledigung und Bestätigung das Gehalt einbehalten werden“
Alle Unterlagen aufheben.

Fristlos bedeutet nicht nur keine Arbeitsstelle aber auch keine Berechtigung auf den Zugriff von Firmeneigentum.

Dazu kommt das normalerweise nur eine berechtigter Administrator in der Lage ist Anwender zu sperren, dies ist auch der Fall wenn es ein Administrator betrifft.

Bitte dieser zweizeiler Arbeitsanweisung anonymisiert anhängen.
 

Birt1959

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Ich verstehe den AG nicht - normalerweise machen die Firmen so etwas selber. Mir scheint das ne Frage des Arbeitsrechts zu sein, denn das Androhen einer Nichtbezahlung im Falle der Untätigkeit scheint mir hier fast als Erpressung.

Ich würde weder unterschreiben noch etwas löschen. Einer fristlosen Kündigung geht ja meist mindenstens ein Konflikt von AG und AN voraus. Wenn Du dann was falsch machst, gnade Dir Gott.

Vielleicht fragst Du mal hier:
https://www.juraforum.de/forum/f/arbeitsrecht/

In diesem Fall würde ich diese Arbeitsanweisung anonymisiert beifügen oder hochladen.

Ich habe aber keine Erfahrung mit dem Forum. Das Juraforum wurde mir mal in einem anderen Zusammenhang empfohlen und damals (2015) hat es mir geholfen, dort nachgefragt zu haben.

Überlege auf jeden Fall, ob Du eine Kündigungsschutzklage erheben kannst. Die muss innerhalb von 3 Wochen erfolgt sein und du brauchst keinen Anwalt, obwohl mir das in deinem Fall besser zu sein scheint.

Hast Du die Frist verpasst, gibt's hier Tipps:
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigungsschutzklage-klagefrist.html

Alles Gute!
 

Koma47

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Hallo,
ich werde das Schreiben noch anhängen.

Mit dem master password kann man alles ändern, dieses hat AG auch geändert, habe ich gemerkt als ich meine Arbeit wieder aufnehmen/anbieten wollte.

Kann ich da irgendwas draus machen das er meine Arbeit benutzen, ihm das alles erklären soll und damit die fristlose Kündigung zunichte macht?

Aber ich sehe schon, ohne Anwalt geht hier nichts.

Gruss
 

Badener

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Dazu schreibt er noch: Zitat:
„Wir weisen Sie darauf hin, das wir bei nicht Erledigung und Bestätigung das Gehalt einbehalten werden“

Hallo,
hm ... das würde ich postwendend an einen Anwalt geben. Ob das nicht sogar den Tatbestand einer Erpressung hat??? :icon_hihi:
Nachdem was hier geschrieben wird (bezüglich fristloser Kündigung) ... sollte auf jeden Fall ein Anwalt involviert werden.
LG
 

Koma47

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Hallo,
hier noch mal das Schreiben mit der Androhung.
Ich habe auch noch mal geschaut, Zurückbehaltungsrecht gibt es wohl, aber Frage ist es angemessenen und wird nicht unter Druck was versucht zu bekommen was illegal oder grenzwertig ist weil der der es unterschreibt da nicht durchblickt.
Gruss
 

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Was steht dazu denn in deinem Arbeitsvertrag?

Hast du alle geforderten Punkte beim ersten Mal bereits so ausgeführt? Das sollte sich ja nachweisen lassen.
 
Z

ZarMod

Gast
...mein AG hat mir fristlos gekündigt und verlangt nun wegen Daten und Zugänge zu seinen Servern
die ich wegen meiner Arbeit gebraucht habe das ich die löschen.
Dazu habe ich eine zweizeiler Arbeitsanweisung bekommen und das so gemacht wie ich das verstanden habe.
Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts anderes geregelt, erlischt m.E. mit einer fristlosen Kündigung das Weisungsrecht.
Ohne vertragliche Bindung, kann Dir der AG keine Anweisungen mehr erteilen.
Es kommt also darauf an, ob die Weisung vor- oder nach der fristlosen Kündigung erteilt wurde.

Ist übrigens ein Hinweis darauf, daß das Unternehmen nicht in der Lage ist,
die betriebliche Verwaltung seiner Administration zu steuern.
Denn solche Dinge klärt man vor der Aussprache einer fristlosen Kündigung.
OT: Ich weiß, warum ich einer Datenweitergabe an Dritte stets widerspreche. :icon_cool:
 

twitmarsh

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Hallo,
hier noch mal das Schreiben mit der Androhung.

Ich hab es gelesen und es gibt kein Grund besorgt zu sein, mein Vorschlag ist das du dein ehemaliger Arbeitgeber eine Rückmeldung schickst mit dem Hinweis das wegen ein Missverständnis etwas verzögert wurde.

Es gibt kein Problem mit dieses Schreiben, nur ein Verständnisproblem. Deine ehemaliger Arbeitgeber möchte von dir eine Bestätigung das alle Daten .... deren Kunden betreffend die in DEIN BESITZ waren gelöscht, bzw vernichtet wurden. Das betrifft nicht Daten die NICHT in dein Besitz sind, z.B auf dem Firmenserver. Und deine ehemaliger Arbeitgeber möchte wissen welcher Zugänge zu den System von dir verwendet wurde damit es dieser sperren kann. D.h. Login, Fernwartung, Modem, Citrix, usw.

Vergesse nicht das Adressen und Telefonnummer auch dazu gehören.
 

Koma47

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Hallo,
danke für die Antworten.
Ich habe zu keinen Zeitpunkt irgendwas mit Zurückbehaltung oder so gemacht.
Der AG hat alle Sachen um auf alles zugreifen zu können. Und Fragen zu Details hätte ich immer beantwortet.

Ich warte jetzt ob am 1. das Geld kommt, sonst kommt gleich der Anwalt.

Gruss
 
E

ExitUser

Gast
twitmarsch meinte:
Es gibt kein Problem mit dieses Schreiben, nur ein Verständnisproblem. Deine ehemaliger Arbeitgeber möchte von dir eine Bestätigung das alle Daten .... deren Kunden betreffend die in DEIN BESITZ waren gelöscht, bzw vernichtet wurden.
das halte ich persönlich für überflüssig, weil sowas üblicherweise sowieso per Standard in der sog. Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag steht.

Genau DARAUF würde ich persönlich in einem Einzeiler den Ex-AG mit Option der anderweitigen Wahrnehmung des Rechtsweges hinweisen. Höflich wohlgemerkt.
 

Fairina

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Mal überlegt, ob dein AG dir da was ans Bein binden will? Ich würde keinen einzigen Handschlag mehr machen. Pack deine Siebensachen mit einem Zeugen ein, lass dr das schriftlich bestätigen mit Unterschrift eines Verantwortlichen und Firmenstempel, daß du nur deine persönlichen Sachen wie das Bild deiner Frau oder die eigene Keksdose (öffnen, damit man da auch reingucken kann) mitgenommen hast und dann raus aus der Bude. die Änderung des Masterpassworts während du da noch was machen sollst, das stinkt geradezu gegen den Himmel. Nicht, daß man dir den Bankrott der Firma noch unterstellen könnte. Nachtigall ick hör dir trappsen.
 
Z

ZarMod

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Ich hab es gelesen und es gibt kein Grund besorgt zu sein,
Um den Entgeltanspruch würde ich mir schon Sorgen machen.
mein Vorschlag ist das du dein ehemaliger Arbeitgeber eine Rückmeldung schickst
mit dem Hinweis das wegen ein Missverständnis etwas verzögert wurde.
Warum sollte er das tun? Hole mir das Stöckchen - Spiel nach fristloser Kündigung?
Es gibt kein Problem mit dieses Schreiben, nur ein Verständnisproblem.
Deine ehemaliger Arbeitgeber möchte von dir ...
Du hast schon gelesen, daß das Schreiben mit Arbeitsanweisung betitelt ist?
Der TE hat ihm gegenüber keine vertragliche Bindung mehr und damit auch keine Verpflichtungen.
Er könnte dem AG entgegenkommen mit dem Angebot, die vorliegende Arbeitsanweisung
bei Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich auszuführen. :icon_mrgreen:
 

twitmarsh

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Um den Entgeltanspruch würde ich mir schon Sorgen machen.
Warum sollte er das tun? Hole mir das Stöckchen - Spiel nach fristloser Kündigung?

Der TE war kurz davor eine Straftat (Sabotage) zu begehen. siehe #1 "erlangt nun wegen Daten und Zugänge zu seinen Servern die ich wegen meiner Arbeit gebraucht habe das ich die löschen. Dazu habe ich eine zweizeiler Arbeitsanweisung bekommen und das so gemacht wie ich das verstanden habe." da er dieser "Arbeitsanweisung" falsch verstanden hat.

Du hast schon gelesen, daß das Schreiben mit Arbeitsanweisung betitelt ist?
Der TE hat ihm gegenüber keine vertragliche Bindung mehr und damit auch keine Verpflichtungen.
Er könnte dem AG entgegenkommen mit dem Angebot, die vorliegende Arbeitsanweisung
bei Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich auszuführen. :icon_mrgreen:

Das wort "Arbeitsanweisung" is unwichtig wenn man der Sinn und Zweck dieses Schreiben versteht. Hier gibt es Fehler beim TE und AG , dieses Schreiben ist für ein MA der kündigt, wurde benützt für eine fristlose Kündigung ohne nachzudenken. Es hat kein negative Auswirkung wenn der TE dieser Erklärung abgibt, es könnte Probleme geben wenn er es nicht tut und das ist was ich gemeint hab.
 

Fairina

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Nein, ganz im Gegenteil. Würde er noch etwas machen und daraus entweder beabsichtigt (egal ob AG oder AN ), dann hat er für den Schaden gerade zu stehen. Hier riecht es ganz stark nach vorsätzlicher Seite des AG genau so etwas zu planen/machen.

Der TE ist fristlos gekündigt, es gibt für ihn keine Arbeitsanweisung mehr. Es kann nur noch die Anweisung! geben, die persönlichen Sachen aus der Firma zu entfernen.
 

twitmarsh

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Nein, ganz im Gegenteil. Würde er noch etwas machen und daraus entweder beabsichtigt (egal ob AG oder AN ), dann hat er für den Schaden gerade zu stehen. Hier riecht es ganz stark nach vorsätzlicher Seite des AG genau so etwas zu planen/machen.
Was soll er nach deiner Meinung laut dieser "Arbeitsanweisung" machen ?

Der TE ist fristlos gekündigt, es gibt für ihn keine Arbeitsanweisung mehr. Es kann nur noch die Anweisung! geben, die persönlichen Sachen aus der Firma zu entfernen.
Nicht nur das, und da liegt das Problem.

Warum seit ihr immer so negative eingestellt ? Das hier ist eine ganz normaler Vorgang (Prozess) die schlecht implementiert und durchgeführt wurde.
 

Fairina

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Wenn du mal in meinen Beiträgen gestöbert hättest von letzter Woche, dann hättest du lesen können, daß ich sehr wohl weiß was ich schreibe. Nicht nur weil ich Personalchefin war sondern auch aus Erfahrung mit einer solchen Sache. Und eben darum schreibe ich Vorsicht.
 

Koma47

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Hi,
nur noch mal zur Ergänzung, er hat vorher alles gehabt. Ich habe nix gelöscht und halte nix zurück. Ich habe zwei mal gefragt was er noch haben will oder was denn fehlen soll.
Nur unqualifizierte Antworten/Aufforderungen in Form von Dreizeilern. Meine Texte so eine Seite mit vielen Details die er nicht gelesen hat. Mehr kann ich nicht tun.

Ich will nichts unterschreiben wo in einem Satz quasi steht Daten/Firma/betreffend, alles gelöscht.
Damit könnte man auch alle Emails meinen die ich z.B. für Dokumentation Forderungen, Gerichtsprozess, usw. brauche.
Später kommt der dann an ich hätte bestätigt alles gelöscht, hätte es aber nicht getan.

Gruss

Gruss
 
E

ExitUser

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Ich habe zwei mal gefragt was er noch haben will oder was denn fehlen soll.
Schriftlich und nachweisbar?

Und was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag? Wenn es eine "Verschwiegenheitsklausel" gibt, bist du damit sowieso "abgedeckt". Und seht da irgendeine Schadensersatzregelung drin?

Ich würde den AG noch ein einziges letztes Mal schriftlich und nachweisbar (mit Fristsetzung zur Beantwortung binnen 1 Woche) dazu auffordern, dir schrifltich, vollumfänglich und dezidiert aufzulisten, was er genau von dir will. Andernfalls möge er weitere unerwünschte Kontakt- und Bedrohungsversuche umgehend unterlassen, da ich mich ansonsten genötigt sehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Mit allerbesten Grüßen.

Bist rechtsschutzversichert/in einer Gewerkschaft?
 

twitmarsh

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Schriftlich und nachweisbar?

Und was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag? Wenn es eine "Verschwiegenheitsklausel" gibt, bist du damit sowieso "abgedeckt". Und seht da irgendeine Schadensersatzregelung drin?

Ich würde den AG noch ein einziges letztes Mal schriftlich und nachweisbar (mit Fristsetzung zur Beantwortung binnen 1 Woche) dazu auffordern, dir schrifltich, vollumfänglich und dezidiert aufzulisten, was er genau von dir will.

Ich würde noch zufügen das eine Arbeitsanweisung unter dieser Umstände nicht verwendet werden soll.


Andernfalls möge er weitere unerwünschte Kontakt- und Bedrohungsversuche umgehend unterlassen, da ich mich ansonsten genötigt sehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Mit allerbesten Grüßen.

Bist rechtsschutzversichert/in einer Gewerkschaft?

Das mit der Gewerkschaft wollte ich auch ansprechen, aber wenn mögliche sollte erst der Betriebsrat (falls vorhanden) eingeschaltet werden.

Wenn es kein Betriebsrat gibt dann verstehe ich einiges warum / was hier schief gelaufen ist.
 
E

ExitUser

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Ich würde noch zufügen das eine Arbeitsanweisung unter dieser Umstände nicht verwendet werden soll.
Wozu denn? Ich würde mich auf das Wesentliche beschränken und damit durchblicken lassen, dass ich sehr wohl weiss, worauf er hinaus will und dementsprechend vorbereitet bin. Das Signalwörtchen "genötigt sehe", dürfte diesbezüglich subtile Hinweiswirkung entfalten.
 
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