Androhende Sanktion benötige sofortige Unterstützung!

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Gelöschtes Mitglied 62827

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Hallo zusammen, erstmal komme ich dazu wie es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist.

Also in meiner Eingliederungsvereinbarung steht drin das ich zur einer AGH Maßnahme aufmachen sollte und für die arbeiten sollte (Ein-Euro-Job). Das wollte ich aber nicht weil, ich kein Interesse auf Gemeinnützige Arbeit hatte. [ziehe Anhang]

Ich hatte auch schon mal versucht einen Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung einzulegen, dass wurde mir aber zu viel.

Aber dies möchte ich ändern dar ich es nicht anerkenne das man von Jobcenter wie ein Objekt behandelt wird und nicht wie ein Mensch.

Was ich damit sagen möchte ist das ich nicht von Jobcenter in irgendwelche Maßnahmen abgeschoben werden möchte sondern mich selbst um meine Zukunft angaschieren möchte.

Versteht mich nicht falsch ich möchte ja arbeiten aber wenn man irgendwas macht was einen nichts bringt deprimiert das doch einen, dar wurde ich lieber Dinge tun die mich in meinen Leben weiterbringen.

Ich hoffe ihr könnt mir dar weiterhelfen, Alexander1253

PS: Gegen die Minderung des Arbeitslosengeldes möchte ich auch ein Wiederspruch einlegen.
 

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  • Minderung des Arbeitslosengeldes.pdf
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  • Eingliederungsverinbarung per Verwaltungsakte.pdf
    2 MB · Aufrufe: 228
  • Anderen Sachbearbeiter.pdf
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gizmo

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Ich hoffe ihr könnt mir dar weiterhelfen, Alexander1253

Ja, aber erstmal Herzlich Wilkommen.

Ne EGV VA über 3 Jahre, da warte mal ab da gibt es hier Elo`s die zerreissen dir die VA .

Na ja, das der Monat Widerspruch abgelaufen ist, ist nicht gerade Super, hier sollte allerdings der Ü-Antrag greifen.

Warte mal ab, die Mob`s lernen es nimmer.:peace:
----------------

Bitte die EGV hier mal reinstellen, EGV und EGV VA müssen identisch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

gizmo

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Ich nehme mal an der TE ist ca.22 Jahre alt,deshalb auch die 100%.

Sicher kann eine EGV U25 eine längere Laufzeit als 6 Monate haben. Nach meinen Kenntnissen aber nur wenn sich beide Parteien in einer EGV einig sind, denke nicht das die EGV hier unterschrieben wurden ist, dann würde ne EGV VA keinen Sinn machen.

Kommt bestimmt noch einer vorbei der tiefer in der Materie steht .
 

gizmo

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ZarMod

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Herzlich Willkommen im Forum. :welcome:Rezeption
Ich hatte auch schon mal versucht einen Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung einzulegen, ...
Widerspruch gegen eine abgeschlossene Vereinbarung ist nicht möglich.
Als öffentlich-rechtlicher Vertrag kann eine EGV aber einseitig gekündigt werden.
Da in Deinem Fall die Inhalte der EGV durch einen ersetzenden VA verpflichtend auferlegt wurden,
hättest Du unter Beachtung der RBB (letzter Absatz im VA ) fristgerecht Widerspruch erheben können.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Sicher können wir Dir helfen, sofern Du selbst aktiv mitarbeitest
und Dich in die Materie einliest, um für die Zukunft gewappnet zu sein. :icon_wink:
Hier also meine Einschätzung nach dem Überfliegen des Sachverhaltes:
EGV 2. Gültigkeit meinte:
Nach § 32 Abs. 2 SGB X kann dieser Verwaltungsakt mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Hier hat der SB geflissentlich den Absatz 1 überlesen:
§ 32 SGB X Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt meinte:
(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden,
wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll,
dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Nebenbestimmung zur Ausweitung der Gültigkeit verletzt hier m.E. folgende rechtliche Vorgabe;
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung meinte:
(3) Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten,
gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. ...
Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt,
sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.
Die verpflichtende Mindestanzahl von 10 Bewerbungen je Monat
widerspricht der jährlichen Zusicherung von max. 260 Euro Erstattungskosten.
§ 55 SGB X Austauschvertrag meinte:
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2,
in dem sich der Vertragspartner der Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet,
kann geschlossen werden, wenn die Gegenleistung für einen bestimmten Zweck
im Vertrag vereinbart wird und der Behörde zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dient.
Die Gegenleistung muss den gesamten Umständen nach angemessen sein
und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen.
Auch wenn der Austauschvertrag in Deinem Fall nicht abgeschlossen wurde,
läßt sich die fett markierte Bestimmung auf den ersetzenden VA übertragen.
Unter Punkt 6 der EGV wird zu Terminen verpflichtet, deren Ziel, Ort und Inhalte unbestimmt sind.
§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes meinte:
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
Ich würde nun folgendermaßen vorgehen:
  • Da die Widerspruchsfrist für den VA abgelaufen ist, sollte dieser per Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X angegriffen werden.
    Hier eine anzupassende Formvorlage ► Überprüfungsantrag nach § 40 SGB II i.V. mit § 44 SGB X - Fensterbrief
  • Zeitgleich dem Sanktionsbescheid innerhalb eines Monats fristgerecht widersprechen.
    Hier eine anzupassende Formvorlage ► Widerspruch gegen Sanktionsbescheid
  • Zeitgleich Eilrechtsschutz beim Sozialgericht beantragen
    und Antrag auf Anordnung aW für den VA sowie Rücknahme der unberechtigten Sanktion stellen.
    Anzupassende Vorlage ► Mustertext Textblocksammlung_Antrag_SG_aW von @Paolo Pinkel
  • Die angepassten Schreiben (ohne persönl. Daten) zur Durchsicht hochladen, fleißige Mitleser werden sie korrigieren.
  • Erst nach der Korrektur die Schreiben personalisieren und für den Versand vorbereiten.
  • Dem Antrag auf Eilrechtsschutz beim Gericht sind je 2 Kopien sämtlicher relevanten Dokumente beizufügen.
  • Alle Anträge bzw. Widersprüche schriftlich nachweisbar stellen.
  • Bist Du mit der Gegenwehr überfordert, solltest Du Dich um rechtlichen Beistand bemühen.
 
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Gelöschtes Mitglied 62827

Gast
Sicher können wir Dir helfen, sofern Du selbst aktiv mitarbeitest und Dich in die Materie einliest, um für die Zukunft gewappnet zu sein. :icon_wink:

Danke erstmal für die ganzen Infos, ich werde mich auf jedenfall darum bemühen. :idea:

Bitte die EGV hier mal reinstellen, EGV und EGV VA müssen identisch sein.

Hier meine letzte EGV [ziehe Anhang]

Können die Angehängte Dateien:
Minderung des Arbeitslosengeldes.pdf
Eingliederungsverinbarung per Verwaltungsakte.pdf
Entfernt werden dar ich noch was bei gefügt habe.

PS: Ich lade die hier nochmal neu hoch.:wink:
 

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  • Eingliederungsverinbarung.pdf
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  • Eingliederungsverinbarung per Verwaltungsakte.pdf
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  • Minderung des Arbeitslosengeldes.pdf
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gizmo

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Hy, ich kann nicht ganz genau erlesen ob du eine Anhörung durch deinen SB gehabt hast, oder ob der sich nur bei dem MT erkündigt hat wie die Sache da läuft.

Hattest du mal eine Einladung beim JC zur angeblichen Verweigerung der AGH ?

Hast du dich da Schriftlich zu geäussert, Text bitte?
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Stecke da nicht so tief drin im Thema, aber ist es nicht so das zu einer EGV VA eine gleichlautende EGV vorhanden sein muss?

https://www.elo-forum.org/attachmen...-unterstuetzung-eingliederungsverinbarung.pdf

Mir fällt hier auf das das Erstellungsdatum der EGV ca 5 Monate zurücklicht, eine Fortschreibung dieser EGV sollte doch mit einer EGV besiegelt werden?

Anstatt dessen wurde gleich eine EGV VA erstellt, das sollte so doch nicht korrekt sein, zu mindestest sollte die EGV VA sich dann auf diese EGV mit Datumsangabe beziehen?

https://www.elo-forum.org/attachmen...liederungsverinbarung-per-verwaltungsakte.pdf

Hmmmmmmmm, ????????????
 
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Gelöschtes Mitglied 62827

Gast
Hy, ich kann nicht ganz genau erlesen ob du eine Anhörung durch deinen SB gehabt hast, oder ob der sich nur bei dem MT erkündigt hat wie die Sache da läuft.

Ich habe zuvor eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen, dar ich zuvor schon einmal die Maßname verweigert habe. [ziehe Anhang]
 

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  • Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion.pdf
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gizmo

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Ich habe zuvor eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen, dar ich zuvor schon einmal die Maßname verweigert habe. [ziehe Anhang]

Hm, was ist denn mit dem Praktikum, warst du da?

Kannst du für das Praktikum eine schriftliche Vereinbarung besorgen?

AGH ist das allerletzte was in Frage kommt, Arbeitsstelle, Bildung und auch Praktikum gehen da vor.

Hoffe kommt noch einer vorbei der was über ein Praktikum sagen kann.
 

gizmo

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Im Praktikum war ich gewesen, aber habe dies nur telefonisch vereinbart.

Kannst du das Schriftlich besorgen?
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So wie das jetzt hier verstehe:

1. Du warst am 21.3 2018 beim MT, dort hast du mitgeteil das zu lieber eine Arbeit hast als eine AGH , ausserdem ein Praktikum machst, hier vom 26.3.2018 bis 31.03 2018?

2. Du hast das Praktikum angetreten vom 26.3.2018 bis 31.03 2018?

3. Diese EGV VA wurde dann am 14.03.2018 ausgehändigt mit einer Maßnahme AGH ? Die Anlehnung ist doch in Ordnung wegen Praktikum.
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Hast du das Schreibenvon der Stellungsnahme?

Von wann ist das Datum des Schreibens Minderung des SGBII ?
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Hätte da nicht zu der zweiten Zuweisung eine neue EGV VA erstellt werden müssen.
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Vor allem sehe ich nicht das eine EGV mit der Maßnahme AGH vorhanden ist, müsste doch aber vorhanden sein?

Hoffe da kommt noch ne Elo vorbei.
 
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Gelöschtes Mitglied 62827

Gast
Wegen dem Praktikum , da habe ich nur eine E-Mail von Sachbearbeiter =
"Sehr geehrter Herr,danke für die Info.

Bezüglich des Praktikums bei der Fa. sehe ich keinen Hinderungsgrund.
Ich darf Sie bitten, diese Praktikum morgen beim MT anzusprechen.

In Absprache mit dem MT müßte dann die AGH nach dem Praktikum beginnen, welches kein Problem darstellt.
Weiter bitte ich Mitteilung des genauen Datums, wann das Praktikum beginnen soll ( z. B. 26.03.2018 – 31.03.2018 )

Sollte es erfreulicherweise nach dem Praktikum zu einer Einstellung kommen, bitte ich um Rücksprache."

zu 1. = Ja ich war beim MT und habe das Mit dem Praktikum mitgeteilt, daraufhin habe die mir dort gesagt das die mich dann erst mal nicht aufnehmen.

zu 2. = Ja , ich habe das Praktikum angetreten

Hast du das Schreibenvon der Stellungsnahme? = Siehe " Meine Stellungnahme zur MT Angebot "

Von wann ist das Datum des Schreibens Minderung des SGBII ? = 12.04.2018

Vor allem sehe ich nicht das eine EGV mit der Maßnahme AGH vorhanden ist, müsste doch aber vorhanden sein? = Doch die EGV ist vorhanden , diese habe ich aber nicht unterschrieben , daher habe ich ja die EGV per VA bekommen .
 

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  • Meine Stellungnahme zur MT Angebot.pdf
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  • Minderung des Arbeitslosengeldes.pdf
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ZarMod

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Im Praktikum war ich gewesen, aber habe dies nur telefonisch vereinbart.
Mit wem telefonisch vereinbart? Kannst Du den Besuch des Praktikums nachweisen?
Hier sehe ich den wichtigsten Hebel, die Sanktion zu kippen, denn hast Du das Praktikum nachweisbar während dieser Zeit geleistet,
ist das als wichtiger Grund für die Ablehnung der AGH anzuerkennen. Kannst Du das nicht nachweisen,
bleibt nur nach Fehlern in der Zuweisung zur AGH zu suchen. Deswegen solltest Du den Zuweisungsbescheid ebenfalls hier anonymisiert einstellen.
Denke bitte an die Widerspruchsfrist des Sanktionsbescheides. Das Zustelldatum ist uns nicht bekannt.
Erst wenn Du alle Fragen beantwortet hast, können wir an der Begründung basteln.
Hast du das Schreiben von der Stellungsnahme?
Die Stellungnahme zur Anhörung ist in ► diesem Anhang enthalten.
Hätte da nicht zu der zweiten Zuweisung eine neue EGV VA erstellt werden müssen.
Nein, es ging mit Sicherheit um die gleiche Maßnahme.
Vor allem sehe ich nicht das eine EGV mit der Maßnahme AGH vorhanden ist, müsste doch aber vorhanden sein?
Lese einfach mal den Punkt 6 der angehängten EGV .
 

gizmo

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Die Stellungnahme zur Anhörung ist in

Sehe ich nicht so:

1. AGH zugewiesen

2. AGH abgelehnt wegen Praktikum

3. Anhörungsschreiben und Stellungsnahme dazu abgegen.
-----------------

4. Neue Zuweisung der gleichen AGH (strittig) jedoch.....

5. ..... Bei erneuter Ablehnung

6. Neues Anhörungsschreiben und Stellungsnahme
------------------

Mal abgesehen das hier die Zuweisung noch fehlt.
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Nein, es ging mit Sicherheit um die gleiche Maßnahme. Lese einfach mal den Punkt 6 der angehängten EGV .

In Punkt 6. in der EGV ist die Maßnahme datiert vom 20.11.2017 bis 19.02.2018. Kann ja somit nicht die gleiche Maßnahme sein.
 
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Gelöschtes Mitglied 62827

Gast
Deswegen solltest Du den Zuweisungsbescheid ebenfalls hier anonymisiert einstellen.

Einen Zuweisungsbescheid zur AGH Maßnahme habe ich noch nicht mal bekommen.:icon_biggrin:

Nicht das es zu Missverständnissen kommt !

Nach der EGV datiert vom 20.11.2017 bis 19.02.2018 habe ich einen weiteren EGV bekommen .
Diese EGV habe ich aber nicht unterschrieben , daher habe ich ja die EGV per VA bekommen .

Aber einen gesonderten Zuweisungsbescheid zur AGH Maßnahme habe ich nicht bekommen .
 
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ZarMod

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Nach der EGV datiert vom 20.11.2017 bis 19.02.2018 habe ich einen weiteren EGV bekommen.
In Deinen Anhängen sehe ich die EGV vom 17.11.2017. Entscheidend für Dich ist der gültige EGV -VA .
Aber einen gesonderten Zuweisungsbescheid zur AGH Maßnahme habe ich nicht bekommen.
Da keine gesonderte Zuweisung erfolgte, wurde die Sanktion
aus einer angeblichen Verletzung der Pflichten des EGV -VA abgeleitet.
Gehe jetzt folgendermaßen vor:

Formuliere gegen den EGV -VA einen Antrag auf Überprüfung
und begründe diesen mit den o.g. Rechtswidrigkeiten;
  • Rechtswidrige Nebenbestimmung zur Gültigkeit
  • Unzureichende Zusicherung der Übernahme von Bewerbungskosten
  • Auflage von Verpflichtungen, welche nicht hinreichend bestimmt wurden
  • Sanktion zur Ablehnung einer AGH zu welcher keine Zuweisung erfolgte
  • Fehlerhafte Ermessensausübung in Form der Aberkennung eines wichtigen Grundes
Davon machst Du eine zweifache Kopie für das SG .
Danach steckst Du den Antrag in einen, an Dein JC , gerichteten Briefumschlag.

Nun schreibst Du für das SG einen Antrag auf Anordnung der aW mit gleicher Begründung gegen den EGV -VA
und beantragst dort gleichzeitig die sofortige Aufhebung der Sanktion
sowie die Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten durch den Beklagten.
Diesem Antrag fügst Du in zweifacher Kopie folgende Dokumente hinzu:
  • EGV -VA
  • Überprüfungsantrag an das JC
  • Anhörungsbescheid
  • Antwort auf Anhörungsbescheid
  • E-Mail Ausdruck als Indiz
  • Nachweis zum geleisteten Praktikum
  • Sanktionsbescheid
Diesen dicken Briefumschlag adressierst Du an Dein zuständiges SG .
Jetzt hast Du also zwei Umschläge; Einen mit dem Überprüfungsantrag an das JC
und einen mit dem Antrag auf Eilrecht an das SG .
Beide Anträge müssen von Dir unterschrieben sein und werden nachweisbar abgeschickt.
Machst Du das per Einschreiben, die Belege aufheben, da Dir die Portokosten später zurückzuerstatten sind.
Das Eilrechtsverfahren vor dem SG ist für Dich mit keinen weiteren Kosten verbunden.
Keine Angst, ab diesem Zeitpunkt malen die bürokratischen Mühlen auch mal für Dich.
Das SG wird Dich zeitnahe über den Verfahrensstand informieren.

Bevor Du die Anträge abschickst, lade sie hier hoch und wir werden korrigieren bzw. ergänzen.
Ich habe einige Zeit für Dich investiert ... Jetzt bist Du dran. :icon_wink:

PS: Verwende in Deinen Beiträgen bitte keine Signalfarben.
 

AirStrike

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Hallo , oben im Beitrag Nummer " 9 " ist der Aktuelle Verwaltungsakt nachzulesen , unter " Angehängte Dateien " steht = " Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakte.pdf "
 
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