Andere Bewerbungen bereits laufend

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Toni77

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Wie gehe ich vor, wenn ich mich anderweitig bewerbe, aber gleichzeitig Stellen vom Jobcenter zugesandt bekomme auf die ich mich bewerben muss um eine Sanktion zu vermeiden? Schreibe ich da in das Anschreiben rein, dass ich mich bereits anderweitig bewerbe oder fällt das unter Verhinderung zur Arbeitsaufnahme?
Oder lässt sich dieses mit dem Sachbearbeiter besprechen, dass er die anderen Bewerbungen rausnimmt/rausnehmen muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
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ZarMod

Gast
Schreibe ich da in das Anschreiben rein, dass ich mich bereits anderweitig bewerbe oder fällt das unter Verhinderung zur Arbeitsaufnahme?
Enthält der VV eine RFB , wäre dieses Vorgehen eine Pflichtverletzung.
Oder lässt sich dieses mit dem Sachbearbeiter besprechen, dass er die anderen Bewerbungen rausnimmt/rausnehmen muss?
Da wirst Du kaum Erfolg haben, denn seine Aufgabe ist Vermittlung um (fast) jeden Preis.

Siehe auch: ► Vermittlungsvorschlag zur Beschäftigungsaufnahme
 

Ahanit

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Du bewirbst dich ganz normal, es ist doch irrelevant wieviele Bewerbungen du gleichzeitig laufen hast, solang du nichts unterschrieben hast mußt du dich bewerben. Es gibt Leute die haben 10 oder 20 Bewerbungen gleichzeitig laufen. Wenns mit einer klappt sagt man die anderen ab.

Ich versteh dein Problem nicht wirklich.
 

Gollum1964

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Schreibe ich da in das Anschreiben rein, dass ich mich bereits anderweitig bewerbe oder fällt das unter Verhinderung zur Arbeitsaufnahme?

Hallo Toni77,

schriftlich würde ich das nie machen, da du damit den Beweis für eine Sanktion dem Jobcenter auf den Servierteller lieferst (gerade bei ZAF ist Vorsicht geboten!). Selbst wenn du einen VV mit RFB für eine ZAF zum Mindestlohn erhältst, wird von dir erwartet, das du dich dem Arbeitgeber anbiederst, als ob Weihnachten und Ostern auf einen Tag fällt.
Du kannst aber im Ernstfall im Vorstellungsgespräch andeuten, daß du gerade bei einer anderen Firma gute Aussichten hast und im Falle der Zusage diese Stelle annehmen wirst.
Das wirkt dann beim Gesprächspartner wie ein Wink mit dem Zaunpfahl und kann im Zweifel dir nicht so leicht angelastet werden.
 

DoppelPleite

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Gollum1964 meinte:
Du kannst aber im Ernstfall im Vorstellungsgespräch andeuten, daß du gerade bei einer anderen Firma gute Aussichten hast und im Falle der Zusage diese Stelle annehmen wirst.

Das ist gar nicht notwendig, es zählt am Ende nur die Arbeitsaufnahme sofern diese stattfindet. Was für ein "Ernstfall" soll das denn sein?
 

Toni77

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Das heißt, wenn ich mehrere Bewerbungen laufen habe, kann ich erstmal abwarten und muss nicht gleich die erste Annahme unterschreiben? Gibt es da einen festgelegten Zeitraum?

Ich mein, wenn jetzt eine Bewerbung der VV mit RfB Stellen erfolgreich ist, kann ich sagen, ich warte noch die anderen ab?
 

Nena

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Überleg Dir das doch am besten, sobald Du das erste Angebot (in Form eines Arbeitsvertrags) vorliegen hast.
 

erwerbsuchend

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Das heißt, wenn ich mehrere Bewerbungen laufen habe, kann ich erstmal abwarten und muss nicht gleich die erste Annahme unterschreiben?

Wenn dir ein Arbeitsvertrag aus einem VV mit RFB angeboten wird, dann solltest du diesen zumindest prüfen und auch annehmen, wenn dir während der Prüfzeit kein anderer Arbeitsvertrag aus deinen freiwilligen Bewerbungen angeboten wird. Bedenke dabei auch, dass bei einem VV auch der AG seine Rückmeldung an die AfA oder das JC macht.
 

Katzenstube

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Dafür gibt es ja auch Probezeiten. Sollte ein Vorschlag fruchten, den Du nicht willst, dann spreche doch überdeutlich mit dem Arbeitgeber, dass Du dieses als Übergang sehr gerne machen würdest, aber natürlich weiterhin die Dinge im Auge behältst, die besser auf Dich zugeschnitten sind.

Ich sehe da, ehrlich gesagt, auch kein Problem da die Kündigungsfristen in der Probezeit recht kurz sind und ein evtl. neuer Arbeitgeber dieses auch wissen muss.

Gruß von Katzenstube
 
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