Disco Stu
Elo-User*in
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Nachdem der Gasanbieter bei mir aktuell das Gas wegen Heizkostenschulden sperrt. Habe ich versucht einen Gasanbieterwechsel vorzunehmen. Da ich verschuldet bin, haben die potenziellen Anbieter kein Vertrag mit mir abschließen wollen.
Also hat meine Frau nun versucht bei einem Anbieter einen Vertrag zu erhalten. Dies war erfolgreich. Der neue Anbieter würde zum 001.06.2010 mit meiner Frau einen Gasliefervertrag abschließen.
Der bisherige Gasanbieter hat sogar dem Wechsel zugestimmt, obwohl es ja eigentlich kein Wechsel ist. Denn der Vertrag mit dem aktuellen Anbieter, der das Gas momentan sperrt, läuft auf meinem Namen. Der neue Anbieter würde aber nun eine Vertrag mit meiner Frau abschließen.
Der neue Anbieter hat meine Frau nun über die Zustimmung zum Anbieterwechsel des aktuellen Anbieters informiert. Laut weiterer Info des neuen Anbieter benötigt dieser jetzt nur noch die Zustimmung des Netzbetreibers.
Fragen:
Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Gasanbieter?
Wieso wird bei einem Anbieterwechsel der Netzanbieter um Zustimmung gefragt?
Kann der Netzbetreiber einem Wechsel widersprechen, wenn der Gasanbieter einem Wechsel zugestimmt hat?
Wenn ja, mit welcher Begründung könnte ein Netzanbieter sein Veto noch geben?
Wenn nun alles klatt geht und wir (genauer gesagt, meine Frau) einen neuen Gasanbieter ab 01.06.2010 haben, was passiert mit dem gesperrtem Zähler? Wer entsperrt den Zähler dann zum 01.06.2010?
Muss der jetzige Gasanbieter die Sperrung aufheben oder kann er darauf bestehen, dass der bisherige Schuldner erst die Gasschulden tilgt?
Also hat meine Frau nun versucht bei einem Anbieter einen Vertrag zu erhalten. Dies war erfolgreich. Der neue Anbieter würde zum 001.06.2010 mit meiner Frau einen Gasliefervertrag abschließen.
Der bisherige Gasanbieter hat sogar dem Wechsel zugestimmt, obwohl es ja eigentlich kein Wechsel ist. Denn der Vertrag mit dem aktuellen Anbieter, der das Gas momentan sperrt, läuft auf meinem Namen. Der neue Anbieter würde aber nun eine Vertrag mit meiner Frau abschließen.
Der neue Anbieter hat meine Frau nun über die Zustimmung zum Anbieterwechsel des aktuellen Anbieters informiert. Laut weiterer Info des neuen Anbieter benötigt dieser jetzt nur noch die Zustimmung des Netzbetreibers.
Fragen:
Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Gasanbieter?
Wieso wird bei einem Anbieterwechsel der Netzanbieter um Zustimmung gefragt?
Kann der Netzbetreiber einem Wechsel widersprechen, wenn der Gasanbieter einem Wechsel zugestimmt hat?
Wenn ja, mit welcher Begründung könnte ein Netzanbieter sein Veto noch geben?
Wenn nun alles klatt geht und wir (genauer gesagt, meine Frau) einen neuen Gasanbieter ab 01.06.2010 haben, was passiert mit dem gesperrtem Zähler? Wer entsperrt den Zähler dann zum 01.06.2010?
Muss der jetzige Gasanbieter die Sperrung aufheben oder kann er darauf bestehen, dass der bisherige Schuldner erst die Gasschulden tilgt?