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Gast
Am 23.20.2007 hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Mietobergrenze (MOG) für Wohnungen von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II und Sozialhilfe beschossen! Stadt Freiburg im Breisgau: Ratsinformationssystem *
Daher kann man vermuten, dass die Erhöhung bei den KdU-Berechnungen unter den Tisch gekehrt wurde und den ALG2-Bezieher die Erhöhung der Mietobergrenze bisher vorenthalten wurde.
Wer ebenfalls was darüber weiß, bitte mal hier posten.
* auf den Button "Beschlüsse klicken -> unter Gremien "Gemeinderat" auswählen; in Suchbegriff 1 "Mietobergrenze" eintragen; in beide Datumsfelder "23.10.2007" auswählen -> Button "Suche starten" klickien.
Dieser Sachverhalt ist mir erst jetzt über gut informierte politische Kreise zugegangen, eine nachträgliche Korrektur meines Bescheides habe ich bisher nicht erhalten.Der Gemeinderat beschließt die Anhebung der Mietobergrenze für Wohnungen mit einer Größe bis zu 45 m2 von 5,62 € auf 6,46 €, für Wohnungen mit einer Größe bis zu 60 m2 von 5,62 € auf 5,87 €, sowie die Beibehaltung der bisherigen Mietobergrenze in Höhe von 5,62 € für Wohnungen mit einer Größe von über 60 m2 entsprechend Ziffer 2 der Drucksache G-07/191.
Daher kann man vermuten, dass die Erhöhung bei den KdU-Berechnungen unter den Tisch gekehrt wurde und den ALG2-Bezieher die Erhöhung der Mietobergrenze bisher vorenthalten wurde.
Wer ebenfalls was darüber weiß, bitte mal hier posten.
* auf den Button "Beschlüsse klicken -> unter Gremien "Gemeinderat" auswählen; in Suchbegriff 1 "Mietobergrenze" eintragen; in beide Datumsfelder "23.10.2007" auswählen -> Button "Suche starten" klickien.