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Wie in anderen Threads bereits beschreiben, erhielten wir vom Jobcenter eine Ablehnung zum Antrag auf Kostenübernahme unserer Heizkosten- Jahresabrechnung (99,00 Euro) und Mieterhöhung (mtl. 15,00 Euro).
Siehe hier:
Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, der doch nur Kann- Leistung?
Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters
Begrenzung der Miet- und Heizkosten in Berlin rechtens?
Nun haben wir anwaltliche Hilfe eines Berliner Sozialrechtsanwalts in Anspruch genommen, da hier bei uns in Berlin durch diese Sonderregelung und auch in unserem Fall die Sache etwas komplizierter ist.
Nun wollten wir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für den Anwalt erhalten, um dann vom Anwalt gegen eine Gebühr von nur 10,00 Euro beraten zu werden.
Doch der Beratungshilfeschein wurde uns vom Amtsgericht verwehrt.
Begründung:
Wir könnten gefälligst erst Widerspruch beim Jobcenter einlegen und den Widerspruch abwarten.
Nachdem wir damit argumentiert haben, dass wir eventuell Gefahr laufen, dass uns aufgrund von Mahnungen des Gasanbieters noch weitere Kosten entstehen würden und wir daher nicht so lange warten können, bis der Widerspruch entschieden wird, bekamen wir von der Gerichtsdame folgende Antwort:
Nur weil wir glauben, dass wir einen Anwalt diesbezüglich benötigen, kann nicht von uns verlangt werden, dass die Allgemeinheit für unsere anwaltliche Kosten aufkommt. Schließlich müsse auch sie einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie einen Anwalt benötigt. Außerdem wäre die Zahl der Antragstellungen wegen einem Beratungsschein in letzter Zeit enorm angestiegen und daher sei die Behörde angehalten die Kosten einzudämmen und nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Beratungsschein auszustellen.
Die Dame bezweifelte, dass man für einen Widerspruch anwaltliche Hilfe benötigt. Und auch eine spätere Klage beim SG könne man schließlich auch ohne Anwalt durchführen.
Als ich ihr entgegnete, dass es mich nicht interessiert, dass sie einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen müsse, denn sie sei ja schließlich nicht hilfebedürftig, sondern wir, und für uns die Sachlage, mit dem Hintergrund der Sonderregelung in Berlin, zu kompliziert sei und wir ggf. einen Eilantrag beim SG stellen müssten, weil schließlich der Gasanbieter auf sein Geld pocht und wir Gefahr laufen, dass uns der Gasanbieter bei Nichtzahlung der Heizkostennachzahlung die Heizung abstellen lässt, bekamen wir diese Antwort:
Wenn es soweit wäre, dass uns die Heizung abgestellt ist, können wir immer noch reagieren. So lange sollten wir warten. Außerdem würden die Gasanbieter so schnell nicht abstellen. Und schließlich könne man gegen eine Abstellung der Heizung auch erst mal Rechtsmittel einlegen, wenn es soweit kommt.
Nach 1 Stunde Wartezeit und 30 Minuten erfolgloser Diskussion beim Amtsgericht, haben wir unsere Unterlagen (Kontoauszüge über 3 Monate, Ausweise, Mietvertrag, ALG- Bescheid, Forderungsschreiben des Gasanbieters, Mietererhöhungsschreiben, Ablehnungsschreiben des Jobcenters) eingepackt und sind von dannen gezogen.
Am gleichen Tag hatten wir den Termin beim Anwalt. Wir haben ihm neben dem Streitfall mit dem Jobcenter, auch den Ablehnungsfall vom Amtsgericht geschildert. Dass die Amtsgerichte sich immer öfter weigern Beratungshilfescheine, mit der Begründung der Kosteneinsparungen auszustellen, sei bekannt, jedoch grundsätzlich bedenklich, sagte er.
Der Anwalt hat daraufhin selbst in unserem Namen den Beratungshilfeschein beantragt. Mit Erfolg! Wir haben 10,00 Euro an den Anwalt gezahlt und werden nun vom Anwalt beraten und auch weiter im Streitfall anwaltlich vertreten.
Was hier die Gerichte machen, halte ich für eine Riesenschweinerei. Das können sie scheinbar nur mit unbedarften juristischen Laien machen, die sich vor Gericht nicht zu wehren wissen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Hilfsbedürftige schon vor Gericht beim Antrag auf Beratungshilfe zu Unrecht abgeblitzt sind. Jetzt kämpft man schon bei den Jobcenter gegen Windmühlen und bekommt auch noch von den Amtsgerichten Knüppel zwischen die Beine geworfen, nur weil man einen Hilfeschein benötigt.
Das man bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Sozialrecht anwaltliche Hilfe benötigt, da dieser Rechtsbereich neben dem Steuerrecht zu dem kompliziertesten in Deutschland gehört, ist ja nicht verwunderlich. Selbst Anwälte und Sozialrichter straucheln immer mehr.
Armes Deutschland!
Siehe hier:
Rechtsanspruch auf Erstattung der Heizkostennachzahlung, der doch nur Kann- Leistung?
Mieterhöhung wg. Wohnungsmodernisierung des Vermieters
Begrenzung der Miet- und Heizkosten in Berlin rechtens?
Nun haben wir anwaltliche Hilfe eines Berliner Sozialrechtsanwalts in Anspruch genommen, da hier bei uns in Berlin durch diese Sonderregelung und auch in unserem Fall die Sache etwas komplizierter ist.
Nun wollten wir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für den Anwalt erhalten, um dann vom Anwalt gegen eine Gebühr von nur 10,00 Euro beraten zu werden.
Doch der Beratungshilfeschein wurde uns vom Amtsgericht verwehrt.
Begründung:
Wir könnten gefälligst erst Widerspruch beim Jobcenter einlegen und den Widerspruch abwarten.
Nachdem wir damit argumentiert haben, dass wir eventuell Gefahr laufen, dass uns aufgrund von Mahnungen des Gasanbieters noch weitere Kosten entstehen würden und wir daher nicht so lange warten können, bis der Widerspruch entschieden wird, bekamen wir von der Gerichtsdame folgende Antwort:
Nur weil wir glauben, dass wir einen Anwalt diesbezüglich benötigen, kann nicht von uns verlangt werden, dass die Allgemeinheit für unsere anwaltliche Kosten aufkommt. Schließlich müsse auch sie einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie einen Anwalt benötigt. Außerdem wäre die Zahl der Antragstellungen wegen einem Beratungsschein in letzter Zeit enorm angestiegen und daher sei die Behörde angehalten die Kosten einzudämmen und nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Beratungsschein auszustellen.
Die Dame bezweifelte, dass man für einen Widerspruch anwaltliche Hilfe benötigt. Und auch eine spätere Klage beim SG könne man schließlich auch ohne Anwalt durchführen.
Als ich ihr entgegnete, dass es mich nicht interessiert, dass sie einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen müsse, denn sie sei ja schließlich nicht hilfebedürftig, sondern wir, und für uns die Sachlage, mit dem Hintergrund der Sonderregelung in Berlin, zu kompliziert sei und wir ggf. einen Eilantrag beim SG stellen müssten, weil schließlich der Gasanbieter auf sein Geld pocht und wir Gefahr laufen, dass uns der Gasanbieter bei Nichtzahlung der Heizkostennachzahlung die Heizung abstellen lässt, bekamen wir diese Antwort:
Wenn es soweit wäre, dass uns die Heizung abgestellt ist, können wir immer noch reagieren. So lange sollten wir warten. Außerdem würden die Gasanbieter so schnell nicht abstellen. Und schließlich könne man gegen eine Abstellung der Heizung auch erst mal Rechtsmittel einlegen, wenn es soweit kommt.
Nach 1 Stunde Wartezeit und 30 Minuten erfolgloser Diskussion beim Amtsgericht, haben wir unsere Unterlagen (Kontoauszüge über 3 Monate, Ausweise, Mietvertrag, ALG- Bescheid, Forderungsschreiben des Gasanbieters, Mietererhöhungsschreiben, Ablehnungsschreiben des Jobcenters) eingepackt und sind von dannen gezogen.
Am gleichen Tag hatten wir den Termin beim Anwalt. Wir haben ihm neben dem Streitfall mit dem Jobcenter, auch den Ablehnungsfall vom Amtsgericht geschildert. Dass die Amtsgerichte sich immer öfter weigern Beratungshilfescheine, mit der Begründung der Kosteneinsparungen auszustellen, sei bekannt, jedoch grundsätzlich bedenklich, sagte er.
Der Anwalt hat daraufhin selbst in unserem Namen den Beratungshilfeschein beantragt. Mit Erfolg! Wir haben 10,00 Euro an den Anwalt gezahlt und werden nun vom Anwalt beraten und auch weiter im Streitfall anwaltlich vertreten.
Was hier die Gerichte machen, halte ich für eine Riesenschweinerei. Das können sie scheinbar nur mit unbedarften juristischen Laien machen, die sich vor Gericht nicht zu wehren wissen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Hilfsbedürftige schon vor Gericht beim Antrag auf Beratungshilfe zu Unrecht abgeblitzt sind. Jetzt kämpft man schon bei den Jobcenter gegen Windmühlen und bekommt auch noch von den Amtsgerichten Knüppel zwischen die Beine geworfen, nur weil man einen Hilfeschein benötigt.
Das man bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Sozialrecht anwaltliche Hilfe benötigt, da dieser Rechtsbereich neben dem Steuerrecht zu dem kompliziertesten in Deutschland gehört, ist ja nicht verwunderlich. Selbst Anwälte und Sozialrichter straucheln immer mehr.
Armes Deutschland!