verona
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Hallo,
ich war vom JC her bei einer Amtsärztin zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Zuvor lies ich mir vom Hausarzt meine notwendigen Unterlagen geben. Im Rahmen der Untersuchung fragte sie mich, ob ich in einer Psychotherapie war. Ich bejahte das und erklärte, das diese aber mind. drei Jahre zurückliegen würde. Unterlagen darüber lagen ihr nicht vor. (Mein HA hat darüber auch nichts. Nur die KK oder der ehemalige Psychologe)
Das Ende der Behandlung lag aber zum Zeitpunkt der Untersuchung in Wirklichkeit erst ein Monat zurück. Ich wollte das nicht weiter angebenbzw. dass hier zu viel persönliches von mir offengelegt werden könnte.
Nach meiner Anforderungen einer Kopie ihrer Berurteilung, stand dort aber der offizielle Beendigungstermin.
Wie kommt die Amtsärtzin an diese Daten?
ich war vom JC her bei einer Amtsärztin zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Zuvor lies ich mir vom Hausarzt meine notwendigen Unterlagen geben. Im Rahmen der Untersuchung fragte sie mich, ob ich in einer Psychotherapie war. Ich bejahte das und erklärte, das diese aber mind. drei Jahre zurückliegen würde. Unterlagen darüber lagen ihr nicht vor. (Mein HA hat darüber auch nichts. Nur die KK oder der ehemalige Psychologe)
Das Ende der Behandlung lag aber zum Zeitpunkt der Untersuchung in Wirklichkeit erst ein Monat zurück. Ich wollte das nicht weiter angebenbzw. dass hier zu viel persönliches von mir offengelegt werden könnte.
Nach meiner Anforderungen einer Kopie ihrer Berurteilung, stand dort aber der offizielle Beendigungstermin.
Wie kommt die Amtsärtzin an diese Daten?