hilfesucher
Elo-User*in
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Im Gutachten des Ärtzlichen Dienstes der Arge Teil B steht:
"Bei ("Kunde") besteht derzeit eine hochgradige psychische und psychomentale Minderbelastbarkeit, wodurch das quantitative Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden werktäglich abgesunken ist. Bei zeitnaher Aufnahme einer nervenfachärztlicher Behandlung, vorzugsweise Initial unter stationären Bedingungen, ist mit Wahrscheinlichkeit vor Ablauf von sechs Monaten eine gesundheitliche Stabilisierung und damit ein verwertbares Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten."
Kann ich nun unter Sanktionsdruck bzw. Entziehung der Leistung zur Aufnahme einer solchen Behandlung gezwungen werden ?
"Bei ("Kunde") besteht derzeit eine hochgradige psychische und psychomentale Minderbelastbarkeit, wodurch das quantitative Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden werktäglich abgesunken ist. Bei zeitnaher Aufnahme einer nervenfachärztlicher Behandlung, vorzugsweise Initial unter stationären Bedingungen, ist mit Wahrscheinlichkeit vor Ablauf von sechs Monaten eine gesundheitliche Stabilisierung und damit ein verwertbares Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten."
Kann ich nun unter Sanktionsdruck bzw. Entziehung der Leistung zur Aufnahme einer solchen Behandlung gezwungen werden ?