Hallo, liebes Forum.
Ich brauche mal dringend Euren Rat.
Folgende Situation:
Ich (34) bin seit mittlerweile 4 Jahren krankgeschrieben wegen Depressionen. Vorher war ich in einer Vollzeitstelle tätig und hatte dort bis zuletzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieser besteht auch weiterhin fort, ist also bis heute ungekündigt, ruht aber aufgrund der Krankschreibung.
Ich habe dann die üblichen Leistungen nach der erstmaligen Krankschreibung erhalten: Lohnfortzahlung, Krankengeld, ALGI und beziehe seitdem ALGII (Hartz IV), dies seit mittlerweile August 2017.
In Abständen von 4 Wochen werde ich von meinem Psychiater für jeweils 4 Wochen krankgeschrieben, zudem muss ich zusätzlich ein vom Jobcenter eigens erstelltes Attest einreichen, in welchem mir mein Psychiater zusätzlich eine Wegeunfähigkeit bescheinigt. Inwiefern dieses Attest vom Jobcenter überhaupt rechtliche Wirkung hat, soll hier nicht zwingend diskutiert werden.
Es geht darum, dass mich das Jobcenter vor ein paar Wochen aufgefordert hat, an einer amtsärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zwecks Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit teilzunehmen. Diese Untersuchung habe ich dann letzten Mittwoch wahrgenommen.
Allerdings wurde ich dort zwecks meiner Depression überhaupt nicht großartig befragt. Die einzigen Fragen, die mir der Amtsarzt diesbezüglich stellte, waren im Grunde nur, ob ich zur Zeit in Therapie bin, ob ich Medikamente nehme, wie ich zurzeit schlafe und ob ich Appetit habe. Das wars. Keine genaueren Fragen zu meinen Symptomen, wie sich das alles auf mich und mein Leben auswirkt oder sonstiges. Nur 3-4 Fragen, mehr nicht.
Der Rest der Untersuchung war hauptsächlich körperlich, woraufhin der Arzt meinte, dass ich körperlich wohl "fit" wäre. Wenn es man es prozentual ausdrücken müsste, würde ich sagen, die Untersuchung erfolgte zu 80% > körperlich und 20% > Befragung bzgl. der Depressionen.
Nun warte ich seitdem auf das Ergebnis der Untersuchung (Gutachten) vom Jobcenter.
---
Ich habe nun die große Befürchtung, dass mich der ärztl. Dienst bzw. das Jobcenter als "erwerbsfähig" einstufen wird, obwohl sie sich im Grunde gar kein richtiges Bild von meinen Depressionen und deren Auswirkungen gemacht haben. Und es darf auch in Frage gestellt werden, ob der behandelnde Arzt vom Gesundheitsamt überhaupt irgendwelche sozialmedizinischen Kenntnisse hat.
Aber sowohl mein Therapeut, mein Psychiater und ich sehe
mich nach wie vor psychisch nicht dazu in der Lage, einer Tätigkeit nachzugehen. Ich leide permanent unter Angst- und Panikattacken, schweren Schlafstörungen, etc. Zudem war ich auch vor Kurzem deswegen noch im Krankenhaus, weil ich einen absoluten Nervenzusammenbruch aufgrund der Depressionen bekommen habe inkl. Herzrasen, Herz-Rhythmus-Störungen und Gefahr eines Schlaganfalls.
Zudem hat sich meine langjährige Lebensgefährtin, mit der ich eine gemeinsame Tochter (2) habe, vor ein paar Tagen von mir getrennt, was meine Depressionen nun noch um ein Vielfaches verstärkt und mich komplett aus dem Leben gerissen hat.
Meine Fragen nun hierzu:
1. Wenn das Jobcenter mich als erwerbsfähig einstuft: Ist dann damit zu rechnen, dass mich in naher Zukunft dazu auffordern wird, Bewerbungen zu schreiben, an irgendwelchen Maßnahmen, Gesprächsterminen, etc. teilzunehmen? Und wäre dies dann rechtens?
2. Wenn Frage 1 verneint werden kann: Wie kann das Jobcenter nun weiter vorgehen?
3. Kann man gegen ein Gutachten, in welchem ich als "erwerbsfähig" eingestuft werde (sollte es denn so kommen), überhaupt irgendwie vorgehen? Ist da ein Widerspruch bzw. eine Anfechtung möglich? Wenn ja, wie?
4. Wäre das Jobcenter berechtigt, die Leistungen vorerst einzustellen, wenn ich mich nach wie vor nicht für erwerbsfähig halte, weiterhin meine AUs bzw. das Jobcenter Attest einreiche und mir dies auch weiterhin von meinem Psychiater und Therapeuten attestieren lasse?
Ich bitte sehr um Eure Hilfe, weil mir das absolut keine Ruhe lässt. Ich habe sogar wirklich Angst, diesen Brief vom Jobcenter, der wohl sehr bald bei mir eintreffen wird, zu öffnen.
Liebe Grüße
Manuel (34)
Ich brauche mal dringend Euren Rat.
Folgende Situation:
Ich (34) bin seit mittlerweile 4 Jahren krankgeschrieben wegen Depressionen. Vorher war ich in einer Vollzeitstelle tätig und hatte dort bis zuletzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dieser besteht auch weiterhin fort, ist also bis heute ungekündigt, ruht aber aufgrund der Krankschreibung.
Ich habe dann die üblichen Leistungen nach der erstmaligen Krankschreibung erhalten: Lohnfortzahlung, Krankengeld, ALGI und beziehe seitdem ALGII (Hartz IV), dies seit mittlerweile August 2017.
In Abständen von 4 Wochen werde ich von meinem Psychiater für jeweils 4 Wochen krankgeschrieben, zudem muss ich zusätzlich ein vom Jobcenter eigens erstelltes Attest einreichen, in welchem mir mein Psychiater zusätzlich eine Wegeunfähigkeit bescheinigt. Inwiefern dieses Attest vom Jobcenter überhaupt rechtliche Wirkung hat, soll hier nicht zwingend diskutiert werden.
Es geht darum, dass mich das Jobcenter vor ein paar Wochen aufgefordert hat, an einer amtsärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zwecks Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit teilzunehmen. Diese Untersuchung habe ich dann letzten Mittwoch wahrgenommen.
Allerdings wurde ich dort zwecks meiner Depression überhaupt nicht großartig befragt. Die einzigen Fragen, die mir der Amtsarzt diesbezüglich stellte, waren im Grunde nur, ob ich zur Zeit in Therapie bin, ob ich Medikamente nehme, wie ich zurzeit schlafe und ob ich Appetit habe. Das wars. Keine genaueren Fragen zu meinen Symptomen, wie sich das alles auf mich und mein Leben auswirkt oder sonstiges. Nur 3-4 Fragen, mehr nicht.
Der Rest der Untersuchung war hauptsächlich körperlich, woraufhin der Arzt meinte, dass ich körperlich wohl "fit" wäre. Wenn es man es prozentual ausdrücken müsste, würde ich sagen, die Untersuchung erfolgte zu 80% > körperlich und 20% > Befragung bzgl. der Depressionen.
Nun warte ich seitdem auf das Ergebnis der Untersuchung (Gutachten) vom Jobcenter.
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Ich habe nun die große Befürchtung, dass mich der ärztl. Dienst bzw. das Jobcenter als "erwerbsfähig" einstufen wird, obwohl sie sich im Grunde gar kein richtiges Bild von meinen Depressionen und deren Auswirkungen gemacht haben. Und es darf auch in Frage gestellt werden, ob der behandelnde Arzt vom Gesundheitsamt überhaupt irgendwelche sozialmedizinischen Kenntnisse hat.
Aber sowohl mein Therapeut, mein Psychiater und ich sehe
Zudem hat sich meine langjährige Lebensgefährtin, mit der ich eine gemeinsame Tochter (2) habe, vor ein paar Tagen von mir getrennt, was meine Depressionen nun noch um ein Vielfaches verstärkt und mich komplett aus dem Leben gerissen hat.
Meine Fragen nun hierzu:
1. Wenn das Jobcenter mich als erwerbsfähig einstuft: Ist dann damit zu rechnen, dass mich in naher Zukunft dazu auffordern wird, Bewerbungen zu schreiben, an irgendwelchen Maßnahmen, Gesprächsterminen, etc. teilzunehmen? Und wäre dies dann rechtens?
2. Wenn Frage 1 verneint werden kann: Wie kann das Jobcenter nun weiter vorgehen?
3. Kann man gegen ein Gutachten, in welchem ich als "erwerbsfähig" eingestuft werde (sollte es denn so kommen), überhaupt irgendwie vorgehen? Ist da ein Widerspruch bzw. eine Anfechtung möglich? Wenn ja, wie?
4. Wäre das Jobcenter berechtigt, die Leistungen vorerst einzustellen, wenn ich mich nach wie vor nicht für erwerbsfähig halte, weiterhin meine AUs bzw. das Jobcenter Attest einreiche und mir dies auch weiterhin von meinem Psychiater und Therapeuten attestieren lasse?
Ich bitte sehr um Eure Hilfe, weil mir das absolut keine Ruhe lässt. Ich habe sogar wirklich Angst, diesen Brief vom Jobcenter, der wohl sehr bald bei mir eintreffen wird, zu öffnen.
Liebe Grüße
Manuel (34)