Amt zahlt Grundsicherung SGB XII nur anteilig aus

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Martinus

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Guten Abend und frohe Ostern,

ich komme aus Bremen und mache es kurz. Also meine Partnerin bekommt aufgrund voller Erwerbsminderung Grundsicherung nach SGB XII, und ich muss da ich arbeiten gehe, sie nun mal finanziell etwas unterstützen. Soweit so gut. Allerdings kommt nun der dicke Hammer, aufgrund eines neuen Jobs, kam es für den zeitraum von November bis Februar zu einer Überzahlung, welche a) mit einer Nachzahlung verrechnet und b) der Rest auf die Zahlungen März und April aufgeteilt wurde.

So, nun habe ich für Sie den Bescheid wieder und wieder gelesen und werde da nicht schlau draus, denn laut Bescheid sollte sie 445,35 € überwiesen bekommen, abzüglich einer Rate in Höhe von 87,5 sind das immerhin noch 357,00 € Nun war es aber so, dass die Sozialbehörde ihr Anfang März 298,08 überwiesen hat und nun für Anfragn April 210,72 €. Mir scheint also in der Tat dass die SB hier nun schon 2 mal zu wenig Geld überwiesen hat.

Eine Reklamation Ende letzter Woche ergab, dass die Systeme grade down sind und sie auf einen IT-ler wartet und es somit nicht nachschauen kann. Auch teilte sie mir mit, dass von dem Restregelsatz erstmal etwas einbehalten wird, damit im Falle einer Überzahlung die auch an die Kohle kommen.... :doh: Ich meine die sitzen doch an der Geldquelle und können den Betrag entsprechend kürzen. Und soooviel verdiene ich auch nicht mehr dass man jetzt über 50% der Gelder einbehalten muss.

Meine Fragen:

1. Hat das von Euch auch schon jemand so erlebt?
2. Wie seid Ihr effizient und schnell dagegen angegangen, ich werde Dienstag da noch mal anrufen und versuchen es so zu klären und wenn es nichts bringt dann versuche ich es am Freitag ohne Termin persönlich. (Da habe ich einen Ausgleichstag für meine Wochenendarbeit).
3. Kann ein Anwalt die Zahlungen beschleunigen? (Rechtsschutz ist vorhanden)
 

gizmo

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Erst mal Herzlich Willkommen.

1. Hat das von Euch auch schon jemand so erlebt?

Sowas machen die ständich, normal.
------------------

2. Wie seid Ihr effizient und schnell dagegen angegangen, ich werde Dienstag da noch mal anrufen

Vergiss das mit dem Telefonieren, wende was erreichen möchtest immer Schriftlich.
------------------

3. Kann ein Anwalt die Zahlungen beschleunigen? (Rechtsschutz ist vorhanden)

Da geste bitte nach, bzw. erst Anrufen, die helfen euch:

https://www.bremen.de/visitenkarte/...eitsloser-buerger-und buergerinnen-e-v-339052

LG von der Aller:peace:
 

Seepferdchen 2010

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@Martinus

ich werde Dienstag da noch mal anrufen und versuchen es so zu klären und wenn es nichts bringt dann versuche ich es am Freitag ohne Termin persönlich. (Da habe ich einen Ausgleichstag für meine Wochenendarbeit).

Zu deinem Termin am Freitag, nimmst du bitte einen schriftlichen Widerspruch mit, dazu schreibst du bitte kurz und sachlich die Begründung deines Anliegens.

Lass dir den Erhalt vom Schreiben bestätigen auf der Kopie vom Widerspruch .

3. Kann ein Anwalt die Zahlungen beschleunigen? (Rechtsschutz ist vorhanden)

Auch der Anwalt würde hier in den Widerspruch zum Bescheid gehen/schreiben.

Und noch eine Frage zu den Überweisungen vom Amt, sicherlich bekommt deine Frau anteilig die Kosten der Unterkunft, hier meine Frage dazu,steht eine Abrechnung für Gas oder bei Nachtspeicherheizung Strom für einen Monat an, also April 2018?
 

Martinus

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Danke für die Ratschläge,
@ Seepferdchen, Nein eine Heizkostenabrechnung steht erst wieder im Dezember an. Gegen den Bescheid, habe ich glaube ich so erstmal nichts einzuwenden, Bremen kann ja abweichend eine Regelung vom Freibetrag treffen. Dieser ist normal 30% jedoch hat Bremen hier auch die Bedingung dass max 50% vom Regelsatz Stufe 1 als Freibetrag gelten. Bei den Fahrtkosten bin ich mir zwar nicht so sicher aber okay, sobald ich da genaueres habe, werde ich mich gegen einen aktuellen Bescheid wehren.

Komisch ist nur, dass a) gut 50% zu wenig ausgezahlt werden, (Hier hätte in der Überweisung vom 28.02. ein betrag von knapp über 300 Euro überwiesen weren müssen und am 29.03. sogar knapp 400 Euro.

Eine Frage zu den Bescheiden allgemein, diese gelten doch immer so lange bis entweder dieser aufgehoben wird oder bis es Änderungen und eine Neuberechnung gibt oder? Denn einen neuen Bescheid, wo diese knapp 210 angewiesenen Euro erwähnt wurden, gibt es nicht. Somit würde für mich immer noch der Überweisungsbetrag in Höhe von 445,34 € gelten. Abzüglich der bereits geleisteten 210 Euro (Cent lasse ich grad mal weg) kämen hier noch knapp 235 Euro die gezahlt werden müssten. (Rechne ich hier nun 88 Euro runter, fehlen hier immer noch knapp 147 Euro. Auch für die Überweisung vom 28.02. , da wurden ja nur 298 überwiesen, hier fehlen dann immerhin ebenfalls 147 €. Rechne ich dann noch die Rate wg Überzahlung runter, müssten immer noch knapp 57 Euro überwiesen werden

Das macht also derzeit ein Minus von knapp 206 Euro. Was mich sehr wundert. Auch kann ja Geld was in einem Monat zu viel gezahlt wurde gleich wieder im Folgemonat einbehalten werden, man kann sich ja aufgrund des Bescheids drauf einstellen und etwas kürzer treten.


Ein Schreiben werde ich aber dennoch mitnehmen am Freitag, in diesem werde ich bei fehlender erfolgreicher Klärung eine Dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen und ebenfalls darauf hinweisen dass nun alles weitere mein Anwalt übernimmt. (ich bin zum Glück Rechtsschutz versichert)

Hab ich das so richtig verstanden mit der Anrechnung und dem Freibetrag?

Grundbedarf beide in HHG lebenden Persornen
+ Miete
+ Heizkosten
= Gesamtbedarf. (Wobei meiner ja nur fiktiv ist)

Anrechenbares Einkommen:
Lohn des Partners als Netto (also meiner)
- Freibetrag (hier 50 % Regelstufe 1 sprich derz. 209 Euro)
- Fahrtkosten (werden die extra abgerechnet oder sind diese in
den 209 Euro mit drin?)
-Versicherungen (Hier meinte die SB in dem kleinen Freibetr.
wären die auch mit drin)
- Werbungskosten (Hab ich fast garkeine)
= Bereinigtes Netto Einkommen was angerechnet wird.

Berechnung:

Gesamtbedarf
- anrechenbares Einkommen
= Restbedarf (Betrag der inkl. KK gezahlt wird)

Kann auf die volle Auszahlung des im Bescheid genannten betrags bestanden werden?

Euch noch einen schönen Ostermontag.
 

Martinus

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Nun Statusbericht:

Ich habe heute um 8:40 (man will den MA ja auch die Gelegenheit geben sich in Ruhe in den Systemen anzumelden) angerufen, die SB ist wie schnell vermutet in den Brückenurlaub gefahren und erst ab Montag wieder erreichbar.

Die Vertretung, hat von mir ein AZ bekommen und sah sich bislang nicht in der Lage die Akte zu öffnen geschweige denn rein zu schauen. Viel mehr fragte sie mich den Inhalt des Bescheids ab. Als ich ihr in einem etwas dominanterem Ton mitteilte sie solle doch erstmal die Akte öffnen, versuchte sie mit ihrer Hochnäsigkeit, einen auf: "Ich bin nur die Vertretung" zu machen und um freundlichere Töne zu bitten. (Dabei war ich noch freundlich und NICHT persönlich da.) Sie kam dann mit der Frage nach anstehenden Heizkostenabrechnungen welche im Dezember erfolgen und mit dem Hinweis es könnte ja sein dass man vorher nicht wisse dass eine Rente doch höher ausgefallen sei... :doh::doh: Nur für jemanden der nur Grusi bekommt, und wo der arbeitende Partner, seine Abrechnung spätestens am 9. in den Postkasten wirft (Mit Handyfoto) glaube ich dass diese Ausrede auch nicht zählen kann.

Naja wie dem auch sei, sie sicherte mir einen schnellen Rückruf gegen 9:00 Uhr zu, da ich ja um spätestens 10:30 zur Arbeit muss. Ich werde also um 9:30 ggf erneut dort anrufen und mich verbinden lassen.... Alternativ lasse ich mir den Namen geben und klopfe am Freitag dort hörbar an. Auf die Frage, ob wir denn einen Termin haben, verweise ich freundlich auf die arme Empfangs Sekritärin. ( Welche mir den Termin natürlich nicht gab, aber getreu dem Film Asterix Sieg über Cäsar, sorge ich so für etwas verwirrung. Natürlich habe ich die Dienstaufsichtsbeschwerde dann gleich in der Tasche).

Ich werde weiter berichten.

Nun neuer Status:
Mich rief nun eine weitere "Vertretung" an, diese hat mir zwar vorgerechnet wie sich dieser Betrag nun ergibt, (es wurde eine Heizkostennachzahlung mit ausbezahlt) aber so ganz schlau bin ich nicht, zumal ich ja einen Freibetrag von 300 Euro habe, da ich über 1000 Euro verdiene. (Grundlage § 11 SGB II, ich werde mir diesen später durchlesen) Ich konnte aber mit dieser wirklich netten Dame gleich für Freitag nen Termin um 9:00 Uhr vereinbaren um die Angelegenheit zu klären. Mal sehen was dann dabei raus kommt, ich werde mich mittels Regelsätzen, und dem Bescheid gut drauf vorbereiten und weiterhin berichten...
 
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Martinus

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Finaler Endbericht zu Amt zahlt zu wenig,

Hallo,
ich bin es wieder, und kann nur sagen.... Amt zahlt tatsächlich zu wenig.

Ich komme eben vom Termin mit SB bei der Grundsicherungsstelle im Sozialamt. Zunächst habe ich erfahren, dass tatsächlich zu wenig bezahlt wurde, ein Betrag konnte sie mir jedoch nicht nennen da ihr System wohl nicht ganz da tat was sie wollte denn das System spuckte auch zu wenig aus. Aber gut dazu gleich mehr.

Also generell gilt für alle arbeitenden Teile die einen LB im SGB XII unterstützen müssen, und im übrigem auch die SGB II Leute folgende Rechnung:

100€ sind generell frei. (Dies sagt § 11 SGB II)

Des Weiteren wird einen Betrag von 100.01-1000 Euro 20% vom Brutto genommen.

Ebenfalls kommen bei einer Grenze von 1000-1200 noch einmal 10% dazu (ebenfalls vom Brutto, wer jedoch über 1200 verdient bekommt 20% erneut dazu. (so sagte mir die SB in der Behörde die vorher SGB II Bescheide berechnet hat.)

Dies ergibt den anrechenbaren Freibetrag.

Nun wird das ganze aufgeschlüsselt:

Nettoeinkommen
- anrechenbarer Freibetrag
- Regelsatz Stufe gem Hartz 4
- Mietanteil
- Heizkostenpauschale
- eventueller Aufwendungen, (sofern sie höher als 100 Euro sind ansonsten fallen sie in den Grundfreibetrag von 100 Euro.
= anzurechnendes Einkommen welches den LB des Hilfeberechtigten mindert.

Hier ein Rechenbeispiel von mir:

1221,00 € Brutto Entgeld:
- 100 Euro Grundfreibetrag
- 180 Euro zus. Freibetrag Stufe 1 (900*20%)
- 20 Euro zus. Freibetrag Stufe 2 (200 * 20%)
= 300 Euro Freibetrag (der vom Entgeld abgezogen wird)

900 € anrechenbares Einkommen, hiervon werden aber nun folgende weitere Beträge abgezogen:

-374 Euro Regelsatz Stufe 2
- 200 Mietanteil
- 40,50 Heizkostenpauschale
= 614,50 für den Eigenbedarf.

Zusätzlich nachweisbare individuell Beträge: (sofern die Gesamtsumme 100 Euro übersteigt)

15,33 Werbungskosten
30,00 Versicherungspauschale
65,00 Fahrtkosten .
=110,33 € Hier also 10 € die zusätzlich abgesetzt werden)

Somit ergibt sich folgende Schlussrechnung:

Einkommen: 1221,00 €
- anrechnungsfreier Betrag: 300,00 €
- Eigener Lebensunterhalt: 614,50 €
- Zusätzliche Aufwendungen: 10,00 €
= Schonbetrag: 924,50 €

Betrag der anzurechnen ist: 296,5 €

Gesamtbedarf 876,81
- anrechenbares Einkommen 296,5
= Auszahlungsbetrag mit KK = 580,31

In der Tat wurden Beträge zu gering ausgezahlt. Meine Partnerin hätte lt Bescheid für Februar: 314,34 € überwiesen bekommen müssen, hat aber nur 298 € überwiesen bekommen.

Naja die Behörde wird nun alles erneut berechnen, ich habe selbstverständlich angekündigt dass sie nächste Woche Ruhe vor mir haben aber ich werde diesen Monat noch sicher das eine oder andere mal da rein schneien um bei der Berechnung behilflich zu sein. :)

Euch ein schönes Wochenende.
 
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