Habe neulich zum zweiten Mal mit dem VDK Antrag auf einen SBA gestellt. Im ersten Anlauf nach Widerspruch wieder abgelehnt, daraufhin riet man mir, Zeit verstreichen zu lassen und dann neu zu beantragen, anstatt zu klagen. Seitdem ist meine Akte auch noch dicker geworden. Da hatten wir im Büro auch das Thema, dass ich momentan keinen Hausarzt habe. Hatte meine gesamte Krankenakte eingereicht und die Fachärzte auch von der Schweigepflicht entbunden. Beim Thema HA war ich dann ehrlich und so hatte der Anwalt der VDK das Feld einfach durchgestrichen und die anderen Ärzte eingetragen. Mein letzter Hausarzt wusste von meinen körperlichen Leiden, hatte aber nie meine komplette Akte, da seine Kollegen das Monate lang versäumt haben, nachzureichen oder zu übersenden. Viel wichtiger, er weiss von keinem meiner psychischen und/oder neurologischen Leiden. Das habe ich immer getrennt und bin damit bisher sehr zufrieden gewesen. Ich weiss, dass es Leute gibt, die diese Einstellung überhaupt nicht abkönnen, aber ich werde z.B. das Thema Autismus oder PTBS nie wieder in meinem Leben mit einem Hausarzt oder Orthopäden haben und ich möchte, dass das respektiert wird. Das verstehen die Fachärzte bis hin auch fast alle gut.
Heute kam dann der Brief vom Amt, es könnte jetzt nicht weiterentschieden werden, da die Angabe des Hausarztes fehlt und ich das nachreichen sollte. Ich wollte da jetzt ja auch nicht ohne weiteres meinen letzten reinsetzen. Der VDK ist mal wieder sehr schwer zu erreichen und versucht mich mit einem Termin in 3 Wochen abzuspeisen.
Was sollte ich jetzt tun? Eine schnelle Stellungnahme verfassen, in der ich schildere, dass ich nach deutschem Gesetz nicht verpflichtet bin, einen Hausarzt zu haben oder jenen anzugeben und um die schnellstmögliche Bearbeitung bitte? Oder nachgeben und meinen letzten Hausarzt benennen?
Letzteres würde für mich sowieso nur in Frage kommen, wenn er durch die Schweigepflichtsentbindung nur aufgefordert würde, meine ihm vorhandene Krankenakte zu übersenden (hab ich natürlich schon alles selber geschickt) und nicht, wenn er nach meinen ihm unbekannten Krankheitsbildern gefragt wird. Da weiss ich ehrlich gesagt garnicht, wie das abläuft und mache mir deshalb Sorgen. Bzw. ob meine presönliche Stellungnahme (vom VDK zusätzlich zu den ärztlichen Befunden stark empfohlen) zu meinem Gesundheitszustand und meiner Lebenserfahrung mit meinen Leiden an ihn weitergereicht werden würde. Das wäre für mich nicht vertretbar. Wie ist das geregelt?
Heute kam dann der Brief vom Amt, es könnte jetzt nicht weiterentschieden werden, da die Angabe des Hausarztes fehlt und ich das nachreichen sollte. Ich wollte da jetzt ja auch nicht ohne weiteres meinen letzten reinsetzen. Der VDK ist mal wieder sehr schwer zu erreichen und versucht mich mit einem Termin in 3 Wochen abzuspeisen.
Was sollte ich jetzt tun? Eine schnelle Stellungnahme verfassen, in der ich schildere, dass ich nach deutschem Gesetz nicht verpflichtet bin, einen Hausarzt zu haben oder jenen anzugeben und um die schnellstmögliche Bearbeitung bitte? Oder nachgeben und meinen letzten Hausarzt benennen?
Letzteres würde für mich sowieso nur in Frage kommen, wenn er durch die Schweigepflichtsentbindung nur aufgefordert würde, meine ihm vorhandene Krankenakte zu übersenden (hab ich natürlich schon alles selber geschickt) und nicht, wenn er nach meinen ihm unbekannten Krankheitsbildern gefragt wird. Da weiss ich ehrlich gesagt garnicht, wie das abläuft und mache mir deshalb Sorgen. Bzw. ob meine presönliche Stellungnahme (vom VDK zusätzlich zu den ärztlichen Befunden stark empfohlen) zu meinem Gesundheitszustand und meiner Lebenserfahrung mit meinen Leiden an ihn weitergereicht werden würde. Das wäre für mich nicht vertretbar. Wie ist das geregelt?