kleinerDummer
Elo-User*in
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hallo Leute,
habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir wieder mal helfen.
Ein Bekannter bezieht seit März 05 ALG2.Er hat nun einen Aushilfsjob gefunden
auf Stundenbasis (somit weiß er nie wieviel Lohn er genau im Monat hat)
Der Lohn wird ihm immer gegen den 10 ausgezahlt Abrechung gegen den 5ten.
Er war die Tage beim Amt und hat den Job gemeldet.Nun zu dem Problem:
Da er weder das Amt genau weiß was er an Lohn bekommt, möchte das Amt die Lohnabrechnung erst sehen und dann das ALG2 berechnen und überweisen.
Ich bin der Meinung, dass das blödsinn ist, das Amt muß zuerst zahlen, da er sich am 1ten des Monats nicht aus eigener Kraft ernähren kann. Sobald dann die Abrechnung vorliegt kann das Amt seine Berchnung durchführen und dann Geld zurückverlangen.
Wie ist eure Meinung und könnt ihr diese bitte mit Gesetzen begründen, da wir diese zur Vorlage beim Amt benötigen.
Ich danke für eure Hilfe
kleinerDummer
habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir wieder mal helfen.
Ein Bekannter bezieht seit März 05 ALG2.Er hat nun einen Aushilfsjob gefunden
auf Stundenbasis (somit weiß er nie wieviel Lohn er genau im Monat hat)
Der Lohn wird ihm immer gegen den 10 ausgezahlt Abrechung gegen den 5ten.
Er war die Tage beim Amt und hat den Job gemeldet.Nun zu dem Problem:
Da er weder das Amt genau weiß was er an Lohn bekommt, möchte das Amt die Lohnabrechnung erst sehen und dann das ALG2 berechnen und überweisen.
Ich bin der Meinung, dass das blödsinn ist, das Amt muß zuerst zahlen, da er sich am 1ten des Monats nicht aus eigener Kraft ernähren kann. Sobald dann die Abrechnung vorliegt kann das Amt seine Berchnung durchführen und dann Geld zurückverlangen.
Wie ist eure Meinung und könnt ihr diese bitte mit Gesetzen begründen, da wir diese zur Vorlage beim Amt benötigen.
Ich danke für eure Hilfe
kleinerDummer