Bewerben. Das aus den Voraussetzungen angeben, was Du kannst,- und das nicht erwähnen, was Du nicht kannst.
Schon ganz regulär reicht es, sich zu bewerben, wenn man zu wenigstens 70 Prozent das kann, was bei der Aufgabe gefordert ist.
Und wenn ein Vermittlungsvorschlag auf was ganz Unpassendes kommt, dann ärgert das nicht nur Dch, sondern auch den potentiellen Personalentscheider. Aber dann kriegst Du immerhin eine Bestätigung, daß Du Dich beworben hast.
Wenn ich einen VV für eine zu mir passende Stelle kriege, dann schreibe ich da rein, daß ich mich nur für diese eine Stelle bewerbe, nicht für einen Pool. Dagegen kann sich weder die ZAF , noch das Amt beschweren, denn in der Jobbörse dürfen laut deren AGB nur existierende Stellen ausgeschrieben, nicht Fakes zur Poolbildung.
Wenn ich einen VV für eine unpassende Stelle kriege, dann bewerbe ich mich mit dem, was ich davon kann.
Es gibt Ausnahmen: So würde ich, wenn ich mich für eine Arbeit bewerben müßte, in der ich mit rohem Fleisch zu tun habe, erwähnen, daß ich als Diabetiker das nicht könnte, da es mir beim Geruch rohen Fleisches übel wird.