Amt Pauschaliert Heizkosten für 2007

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KiSSFan

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Ich habe heute Post vom Amt bekommen und bin etwas irritiert.

Lt. dem Schreiben wurde mir mitgeteilt das die duchschnitliche Summe aller Verbraucher im Haus die Summe X beträgt.

Nun sollen wir unsere Heizkosten für da nächste Jahr darauf einstellen und solten die Heizkosten diese Summe übersteigen wird das nicht mehr vom Amt übernommen.

Ist das OK ? oder solte man dagegen Wiederspruch einlegen ?

Ich denke da z.b. nur mal an die wohl kommende Gaspreiserhöung und die erhöhunh der MWST im nächsten Jahr.

Zumal sich ja auch in meinen Augen nicht abschätzen lässt wie Hart und Streng und Lang so eine Heizperiode ist.
 

wolliohne

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Willkommen im Forum

die Heizkosten werden in Höhe der tatsächlicher Aufwendungen erbracht
soweit diese angemessen sind.

Im Zweifel od. bei Nichtanerkennung immer Widerspruch einlegen.

Tatort ARGE
 

Arania

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Ausserdem sagt der Durchschnitt des Verbrauchs des Hauses überhaupt nichts aus, wieviele Personen sind in einem Haushalt, wer ist davon vielleicht tagelang nicht zuhause, wer hat erhöhten Wärmebedarf, eine Wohnung im Erd-oder Dachgeschoss muss immer mehr beheizt werden, als die anderen

Widerspruch einlegen mit den obigen Gründen wenn welche zutreffen sollten
 

KiSSFan

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Die Frage ist ja ob ich jetzt schon dagegen etwas unternehmen soll da dies ja erst die Heizkostenabrechnung 2007 betrifft.

Die ich ja noch gar nicht abschätzen kann.

Ich möchte nicht das 2007 gesagt wird "Wir haben Ihnen das so mitgeteilt und sie haben nicht Wiedersprochen also ist es gültig"

Ich traue denen keinen Deut mehr über den Weg ...sorry
 

vagabund

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Mieterverein Bochum rät zum Widerspruch :

Der Mieterverein Bochum hat - wie angekündigt - einen Muster-Widerspruch gegen die Kürzungen der ARGE bei den Heizkosten von ALG II -Empfängern entwickelt. Der Mustertext soll helfen, möglichst vielen Betroffenen einen Widerspruch zu erleichtern. Der Mieterverein rät bekanntlich allen ALG II -Empfängern, deren Heizkosten von der ARGE nicht in voller Höhe anerkannt werden, zum Widerspruch . Denn die bisherige Rechtsprechung der Sozialgericht geht eindeutig davon aus, dass die Kosten wie angefallen übernommen werden müssen, wenn nicht konkrete Hinweise auf ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen.

Quelle: www.bo-alternativ.de

Musterwiderspruch auf der Homepage des Mietervereins
 

KiSSFan

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@vagabund

Super

Danke, das Schreiben geht morgen raus.

Ich hoffe mal das viele die dieses Schreiben bekommen haben das hier mitbekommen haben.

Danke
 

egjowe

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hier noch ein teil des urteils "hessisches landessozialgericht darmstadt" zu dem thema pauschalierte heizkosten:

Bezüglich seines Antrags auf Übernahme der tatsächlichen Heizkosten erzielte der Arbeitslose hingegen einen Teilerfolg. Die Pauschalierung der Heizkosten, die der Landkreis vorgenommen habe (angemessene Wohnfläche mal 0,80 €), sei, so die Darmstädter Richter, nicht statthaft, wenn eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung der Heizkosten vorliege. Diese ergebe sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Abschlagsforderungen der Energieversorger. Ausnahmen von einem solchen Vorgehen seien nur dann möglich, wenn Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Energieverhalten des AlG II-Empfängers vorlägen. Solche Anhaltspunkte lagen jedoch im konkreten Fall nicht vor.

AZ L 7 AS 126/06 ER – Der Beschluss vom 5.10.2006 ist unanfechtbar.

quelle: der sozialticker
https://www.sozialticker.com/landes...hte-und-pflichten-von-alg-ii-empfaengern.html
 
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