Hallo liebe ELO-Gemeinde.
Ich habe schon die Suchfunktion benutzt und in den Foren geschaut, aber da sind ja so viele … Jedenfalls habe ich die benötigten Antworten nicht gefunden.
Ich habe bei einem letzten Woche gestellten Folgeantrag (WBA) meine beiden Fahrzeuge (ein 15 Jahre altes Auto und ein alter Anhänger) angegeben. Im Erstantrag (Ende letzten Jahres) habe ich mein damaliges Fahrzeug ebenfalls angegeben, dies machte aber zwischenzeitlich schlapp, war kaputt und nicht mehr reparierbar. Das alte Auto hat dann ein Schrotthändler abgeholt. Umsonst, ich bekam kein Geld. Es gab auch keinen Vertrag.
Danach habe ich ein neues Auto von privat gekauft (das 14 Jahre alte) und mir dafür das Geld von meiner Freundin geliehen. Die Summe war 1.500,- Euro. Den Anhänger hatte ich später für 200,- privat gekauft, ohne Vertrag.
Jetzt möchte aber der Sachbearbeiter die Kaufverträge haben, zusätzlich den Verkaufsvertrag des alten Autos.
- Muss ich den Kaufvertrag zeigen? Und darf ich das aus Datenschutzgründen überhaupt, da ja Angaben des privaten Autoverkäufers zu sehen sind?
- Sind Kaufverträge überhaupt Pflicht, bzw. wie argumentiere ich, dass zur Abgabe des Schrottautos und zum Kauf des Anhängers keine Verträge vorliegen?
- Ich denke mal, nur Vorlage des einen Vertrages und der Zulassungsbescheinigungen, keine Kopien?
Danke im Voraus!
Ich habe schon die Suchfunktion benutzt und in den Foren geschaut, aber da sind ja so viele … Jedenfalls habe ich die benötigten Antworten nicht gefunden.
Ich habe bei einem letzten Woche gestellten Folgeantrag (WBA) meine beiden Fahrzeuge (ein 15 Jahre altes Auto und ein alter Anhänger) angegeben. Im Erstantrag (Ende letzten Jahres) habe ich mein damaliges Fahrzeug ebenfalls angegeben, dies machte aber zwischenzeitlich schlapp, war kaputt und nicht mehr reparierbar. Das alte Auto hat dann ein Schrotthändler abgeholt. Umsonst, ich bekam kein Geld. Es gab auch keinen Vertrag.
Danach habe ich ein neues Auto von privat gekauft (das 14 Jahre alte) und mir dafür das Geld von meiner Freundin geliehen. Die Summe war 1.500,- Euro. Den Anhänger hatte ich später für 200,- privat gekauft, ohne Vertrag.
Jetzt möchte aber der Sachbearbeiter die Kaufverträge haben, zusätzlich den Verkaufsvertrag des alten Autos.
- Muss ich den Kaufvertrag zeigen? Und darf ich das aus Datenschutzgründen überhaupt, da ja Angaben des privaten Autoverkäufers zu sehen sind?
- Sind Kaufverträge überhaupt Pflicht, bzw. wie argumentiere ich, dass zur Abgabe des Schrottautos und zum Kauf des Anhängers keine Verträge vorliegen?
- Ich denke mal, nur Vorlage des einen Vertrages und der Zulassungsbescheinigungen, keine Kopien?
Danke im Voraus!