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Gelöschtes Ding 0815
Gast
Hallo,
Seit 3 Jahren beziehe ich, aufgrund voller Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL). Nun will das Amt für Soziales und Wohnen (Sozialamt) diese wohl erneut Prüfen und bat mich eine Schweigepflichtsentbindung (SPE) unterschrieben ans Amt zurück zu senden. Des weiteren einen angebotenen Termin beim Rententräger wahrzunehmen. Diese SPE ist extrem umfangreich und scheint mir auch suspekt, aber um weiteren erneuten Stress (den ich schon Jahrelang mit dem Ämtern habe) zu vermeiden habe ich diese unterschrieben und zurück geschickt. Beigefügt habe ich, bisher keinen Termin erhalten zu haben, ich keinen erwarte und auch keiner der beiden im Vordruck genannten Punkte auf mich zutrifft (Rückschreiben.png). Stutzig macht mich unter anderem das vorgesetzte Kreuz (siehe oben in SPE_1.png) und der letzte Abschnitt unten (SPE_3.png). Als Antwort bekam ich, der Rententräger müsse immer wieder angeschrieben werden...
Nach Stunden bzw Tage,- langer Recherche bin ich immer noch verunsichert ob das Amt hier wirklich rechtens agiert und wie es jetzt überhaupt weitergeht.
Wie sieht der eigentliche Weg aus und wie sollte meiner nun aussehen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß.
Moderationshinweis...
Seit 3 Jahren beziehe ich, aufgrund voller Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL). Nun will das Amt für Soziales und Wohnen (Sozialamt) diese wohl erneut Prüfen und bat mich eine Schweigepflichtsentbindung (SPE) unterschrieben ans Amt zurück zu senden. Des weiteren einen angebotenen Termin beim Rententräger wahrzunehmen. Diese SPE ist extrem umfangreich und scheint mir auch suspekt, aber um weiteren erneuten Stress (den ich schon Jahrelang mit dem Ämtern habe) zu vermeiden habe ich diese unterschrieben und zurück geschickt. Beigefügt habe ich, bisher keinen Termin erhalten zu haben, ich keinen erwarte und auch keiner der beiden im Vordruck genannten Punkte auf mich zutrifft (Rückschreiben.png). Stutzig macht mich unter anderem das vorgesetzte Kreuz (siehe oben in SPE_1.png) und der letzte Abschnitt unten (SPE_3.png). Als Antwort bekam ich, der Rententräger müsse immer wieder angeschrieben werden...
Nach Stunden bzw Tage,- langer Recherche bin ich immer noch verunsichert ob das Amt hier wirklich rechtens agiert und wie es jetzt überhaupt weitergeht.
- Zum einen wundere ich mich überhaupt wieder überprüft zu werden. Anscheinend wird das von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden gehandhabt?! Ich finde im Netz lauter Anträge auf Weiterbewilligung (aber natürlich keinen für meine Stadt im Ruhrgebiet). Gesetzestexte hingegen sagen für mich klar aus, solang keine Änderung eintritt tritt muss auch keine bekannt gemacht werden und es läuft normal weiter. Der Bezieher müsse nichts veranlassen oder unterschreiben.
- Der Umfang der SPE: Wieso kommt die überhaupt vom Amt und wieso brauch überhaupt wer eine wenn doch keine Verbesserung eingetreten ist, die ich hätte berichtet? Davon ab dass ich Unterlagen dann selbst zum Termin mitbringe wie ich es bereits bei der ersten Überprüfung gemacht habe? Aus den genannten Paragraphen geht auch kein Zwang hervor. Dann das i-Tüpfelchen: Im Anschluss werden alle Unterlagen ans Amt geschickt?! Das scheint mir weder erforderlich, noch in irgendeiner weise rechtens zu sein.
- Letztendlich hätte ich sowieso nichts neues zum vorlegen, da ich ja keine berufliche Tätigkeit ausüben kann und es mehr oder weniger geschafft habe nicht wieder im Krankenhaus zu landen. Bezüglich Therapien wurde ich nicht zurückgerufen oder habe weitere negative Erfahrung machen dürfen und aufgrund der Erkrankungen versuche ich mich eh möglichst von Menschen fernzuhalten. (Hier das Forum ist seit langen wieder eine Ausnahme auf Leute zuzugehen, da mir einfach der Kopf qualmt wobei ich mich doch eigentlich um meine Gesundheit kümmern und Stress vermeiden sollte)
Wie sieht der eigentliche Weg aus und wie sollte meiner nun aussehen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß.
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