Im Februar 2010 erhielt ich von der Arge ein Darlehen zur Begleichung einer Stromnachzahlung. Der Betrag sollte durch monatliche Verrechung mit dem ALG2 "abgestottert" werden. Wenige Monate später schied ich jedoch aus dem ALG2-Bezug aus, sodaß die Verrechnung nicht weitergeführt werden konnte. Es kam dann eine Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion der BA. Ich einigte mich mit dieser im Sommer 2012 auf Stundung bis zum 01.01.2011. Danach hörte ich von dem ganzen Fall gar nichts mehr.
Heute, nach 2 1/2 Jahren kam eine Zahlungserinnerung der Kreisverwaltung, ich habe wohl übersehen, den am 01.01. 2011 (!!!!) fälligen Betrag zu überweisen, und solle dies in den nächsten 8 Tagen tun.
Kann das nach der langen Zeitspanne überhaupt noch gefordert werden ?
Und warum meldet sich nun die Kreisverwaltung, wenn damals die Vereinbarung mit der Regionaldirektion BA getroffen wurde ?
Heute, nach 2 1/2 Jahren kam eine Zahlungserinnerung der Kreisverwaltung, ich habe wohl übersehen, den am 01.01. 2011 (!!!!) fälligen Betrag zu überweisen, und solle dies in den nächsten 8 Tagen tun.
Kann das nach der langen Zeitspanne überhaupt noch gefordert werden ?
Und warum meldet sich nun die Kreisverwaltung, wenn damals die Vereinbarung mit der Regionaldirektion BA getroffen wurde ?