(k)einEinzelfall
Elo-User*in
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Hallo zusammen!
Hatte gegen meinen Wohngeldbescheid Widerspruch in 2 Punkten (Anrechnung nicht vorhandenes Einkommen, Abzug von Werbungskosten) eingereicht. Gleichzeitig hatte ich Überprüfungsantrag bezügl. 3 vorheriger Wohngeldbescheide gestellt, in denen die Werbungskosten ebenfalls nicht korrekt abgezogen worden waren.
Der Widerspruch wurde vom Amtsleiter bearbeitet und es gab eine schriftliche Anhörung dazu.
Nun erhalte ich 4 Bescheide von der Wohngeldstelle; alle 4 sind Änderungsbescheide gem. § 44 I SGB X. Meine Überprüfungsanträge und der Widerspruch waren jedenfalls komplett erfolgreich und ich erhalte entsprechende Nachzahlungen. Von Verzinsung steht in den Bescheiden aber nichts.
Soweit ich informiert bin, muss mir das Wohngeldamt meine Kosten für die Überprüfungsverfahren nicht erstatten. Anders würde es ja im Falle des Widerspruchsverfahrens aussehen.
Daher meine Frage: Darf das Amt meinen Widerspruch einfach als Überprüfungsantrag "umwidmen"?
Danke schonmal!
Hatte gegen meinen Wohngeldbescheid Widerspruch in 2 Punkten (Anrechnung nicht vorhandenes Einkommen, Abzug von Werbungskosten) eingereicht. Gleichzeitig hatte ich Überprüfungsantrag bezügl. 3 vorheriger Wohngeldbescheide gestellt, in denen die Werbungskosten ebenfalls nicht korrekt abgezogen worden waren.
Der Widerspruch wurde vom Amtsleiter bearbeitet und es gab eine schriftliche Anhörung dazu.
Nun erhalte ich 4 Bescheide von der Wohngeldstelle; alle 4 sind Änderungsbescheide gem. § 44 I SGB X. Meine Überprüfungsanträge und der Widerspruch waren jedenfalls komplett erfolgreich und ich erhalte entsprechende Nachzahlungen. Von Verzinsung steht in den Bescheiden aber nichts.
Soweit ich informiert bin, muss mir das Wohngeldamt meine Kosten für die Überprüfungsverfahren nicht erstatten. Anders würde es ja im Falle des Widerspruchsverfahrens aussehen.
Daher meine Frage: Darf das Amt meinen Widerspruch einfach als Überprüfungsantrag "umwidmen"?
Danke schonmal!