Der Landkreis Ammerland macht mal wieder seine eigenen Gesetze!
So nehme ich an!
Bisher war es so das wir die Gehaltsabrechnungen (400,- Job) jeden Monat zur Neuberechnung einreichen mussten was ja soweit ok ist damit der tatsächliche Bedarf errechnet werden kann!
Nun ist es so das ab der nächsten Verlängerung für ein halbes Jahr die Abrechnungen gesammelt werden und dann zur Verrechnung kommen.
Wie soll das gehen bei den schwankenden Einnahmen.
Hiermal die Antwort von meinem
SB!
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die Nebenkostenabrechnung habe ich bereits per post erhalten. Ich werde mich die Tage an die Neuberechnung setzen.
Ihr Bekannter hat leider Recht, mit dem was er über die Neuberechnungen sagt…es ist vom Landkreis so vorgegeben, dass ab dem nächsten Bewilligungszeitraum nur ein vorläufiger Bescheid erlassen wird und für den Kunden entweder ein individuell festgelegtes Einkommen oder ein Durchschnittseinkommen in der Berechnung berücksichtigt wird. Erst am Ende des Bewilligungszeitraumes wird dann das gesamte halbe Jahr (normaler Bewilligungszeitraum) neu berechnet. Ein Vorteil ist, dass kleine Abweichungen bis 20,00 € nicht vom Kunden zurückgefordert werden müssen. Diese Vorgehensweise dient auch dazu, dass in einem Fall nicht so viele Änderungsbescheide erlassen werden müssen. Falls es dann zu einem
Widerspruch kommt, ist es für die Rechtsabteilung nicht mehr so schwierig durch einige Bescheide durchzusteigen. Dies kam in der Vergangenheit öfter vor. Das ist einer der Hintergründe für diesen Schritt.
Vielleicht finden wir eine Lösung, die für beide Seiten in Ordnung ist. Man kann ja trotzdem jederzeit einen Änderungsbescheid erlassen, falls das Einkommen zu stark abweicht.
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Wie sieht das hier aus kann man dagegen vorgehen?
Gibt es für so eine Änderung eine Gesetzliche Grundlagen?
Denn die
ALG II VO sagt doch was ganz anderes oder nicht?
Vielleicht hat dazu ja jemand ein paar Gedanken!
Danke für eur Mühen.
Gruß