Hallo Leute,
ich weiss nicht ob das Thema so gut in dieses Forum hier passt,aber ich poste einfach mal und vielleicht hat jemand von euch nen Plan.
Ein Freund hat bei der Deutschen Rentenversicherung eine ambulante Therapie beantragt,da er vom Alkohol wegkommen will( hat auch lange Zeit Marihuana konsumiert,moechte sein Leben neu aufbauen).
Er ist derzeit arbeitslos und bekommt ALG2.Allerdings ist er entschlossen im Rahmen der Therapie einen Job zu finden,was auch durch die Therapiestelle unterstuetzt wird (an einem Tag in der Woche haben die sone Art Jobboerse,Bewerbungshilfestellung).Der Traeger hat ihm auch bereits eine Bestaetigung gegeben ,dass er sofort mit der Therapie anfangen koennte.
Nun macht ihm die Rentenversicherung aber einen Strich durch die Rechnung.Sie schreiben das sie ihm eine STATIONÄRE Therapie in Einrichtung ..... genehmigen,aber keine AMBULANTE,da er ja arbeitslos sei.
Er moechte aber auf keinen Fall stationär,was er auch mit angestrebter Arbeitsaufnahme und dem bestehen eines guten sozialen Umfeldes ( langjaehrige Freundin,drogenfreier Haushalt,Familie) begruendet hat.
Es wuerde ihm seiner Meinung nach mehr bringen 1 Jahr lang zur Therapie zu gehen ( vorher 14 Tage stationaere Entgiftung ) und nebenbei wieder in eine Arbeit zu kommen,anstatt 3,5 Monate stationaer zu sein und dann wieder auf sich selbst gestellt.
Zur Frage:
Was kann er nun konkret machen ?Ist ein Widerspruch sinnvoll und wie sollte er begruendet werden?Wo kann man Hilfe erhalten( er war bereits bei der Drogenberatung,die mit ihm auch zusammen den Antrag ausgefuellt hat)?
ich weiss nicht ob das Thema so gut in dieses Forum hier passt,aber ich poste einfach mal und vielleicht hat jemand von euch nen Plan.
Ein Freund hat bei der Deutschen Rentenversicherung eine ambulante Therapie beantragt,da er vom Alkohol wegkommen will( hat auch lange Zeit Marihuana konsumiert,moechte sein Leben neu aufbauen).
Er ist derzeit arbeitslos und bekommt ALG2.Allerdings ist er entschlossen im Rahmen der Therapie einen Job zu finden,was auch durch die Therapiestelle unterstuetzt wird (an einem Tag in der Woche haben die sone Art Jobboerse,Bewerbungshilfestellung).Der Traeger hat ihm auch bereits eine Bestaetigung gegeben ,dass er sofort mit der Therapie anfangen koennte.
Nun macht ihm die Rentenversicherung aber einen Strich durch die Rechnung.Sie schreiben das sie ihm eine STATIONÄRE Therapie in Einrichtung ..... genehmigen,aber keine AMBULANTE,da er ja arbeitslos sei.
Er moechte aber auf keinen Fall stationär,was er auch mit angestrebter Arbeitsaufnahme und dem bestehen eines guten sozialen Umfeldes ( langjaehrige Freundin,drogenfreier Haushalt,Familie) begruendet hat.
Es wuerde ihm seiner Meinung nach mehr bringen 1 Jahr lang zur Therapie zu gehen ( vorher 14 Tage stationaere Entgiftung ) und nebenbei wieder in eine Arbeit zu kommen,anstatt 3,5 Monate stationaer zu sein und dann wieder auf sich selbst gestellt.
Zur Frage:
Was kann er nun konkret machen ?Ist ein Widerspruch sinnvoll und wie sollte er begruendet werden?Wo kann man Hilfe erhalten( er war bereits bei der Drogenberatung,die mit ihm auch zusammen den Antrag ausgefuellt hat)?