Altersvorsorge auflösen - Anrechnung bei dem JC?

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Xanari

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Hallo da,

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Anrechnung von der Auflösung einer privaten Rentenversicherung:

In naher Zukunft steht ein größerer gesundheitlicher Eingriff an, der allerdings so ohne Weiteres nicht bezahlbar ist.
Um es trotzdem zu ermöglichen, dachte ich daran die Rentenversicherung aufzulösen. Allerdings besteht die Sorge, dass das "JC des Grauens" meint dieses als Einkommen rechnen zu müssen.

Dürften die das überhaupt, oder zählt das lapidar zu den Sparfreibeträgen bzw. eine Umwandlung zu den normalen Freibeträgen?

Es geht um ca. 1000 Euro, und dem JC ist das Teil bekannt, allerdings nicht der aktuelle Auflösungswille.

Gruß,
Xanari
 
Xanari schreibt:

In naher Zukunft steht ein größerer gesundheitlicher Eingriff an, der allerdings so ohne Weiteres nicht bezahlbar ist.
Um es trotzdem zu ermöglichen, dachte ich daran die Rentenversicherung aufzulösen. Allerdings besteht die Sorge, dass das "JC des Grauens" meint dieses als Einkommen rechnen zu müssen.

Hallo Xanari,
da es um 1000 Euro geht, wäre es da nicht sinnvoller die Rentenversicherung (private Rentenversicherung?) nur zu beleihen? Somit wäre dies ein Darlehen, das Du entweder monatlich mit einer bestimmten Rate zum Beitrag dazu zurückzahlst, oder Dir am Ende der Versicherungszeit gesamt abziehen lässt. Oder die Möglichkeit, die Rentenversicherung (wenn sie denn schon eine Zeitlang besteht) als Sicherheit für ein Darlehen einzusetzen? Soweit ich weiß, ist Einkommen nur dann Einkommen, wenn es Dir tatsächlich für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht, und nicht durch die Aufnahme von Schulden erwirkt wird. Aber da können andere sicher noch bessere Auskünfte geben.
 
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