Xanari
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Hallo da,
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Anrechnung von der Auflösung einer privaten Rentenversicherung:
In naher Zukunft steht ein größerer gesundheitlicher Eingriff an, der allerdings so ohne Weiteres nicht bezahlbar ist.
Um es trotzdem zu ermöglichen, dachte ich daran die Rentenversicherung aufzulösen. Allerdings besteht die Sorge, dass das "JC des Grauens" meint dieses als Einkommen rechnen zu müssen.
Dürften die das überhaupt, oder zählt das lapidar zu den Sparfreibeträgen bzw. eine Umwandlung zu den normalen Freibeträgen?
Es geht um ca. 1000 Euro, und dem JC ist das Teil bekannt, allerdings nicht der aktuelle Auflösungswille.
Gruß,
Xanari
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Anrechnung von der Auflösung einer privaten Rentenversicherung:
In naher Zukunft steht ein größerer gesundheitlicher Eingriff an, der allerdings so ohne Weiteres nicht bezahlbar ist.
Um es trotzdem zu ermöglichen, dachte ich daran die Rentenversicherung aufzulösen. Allerdings besteht die Sorge, dass das "JC des Grauens" meint dieses als Einkommen rechnen zu müssen.
Dürften die das überhaupt, oder zählt das lapidar zu den Sparfreibeträgen bzw. eine Umwandlung zu den normalen Freibeträgen?
Es geht um ca. 1000 Euro, und dem JC ist das Teil bekannt, allerdings nicht der aktuelle Auflösungswille.
Gruß,
Xanari