mausundkatz
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 12 August 2012
- Beiträge
- 4
- Bewertungen
- 0
Noch einmal, ich hab es immer leider immer noch nicht genau verstanden , wenn mir jemand antworten könnte wäre ich sehr dankbar (sorry wenn alte Frage):
Schützt mich eine alte, bestehende, noch mehrere Monate gültige EGV (mit Änderungsvorbehalt etc.), in der noch nichts von Bürgerarbeit steht vor der Aktivierungsphase oder nicht? (bzw. vor Sanktionen infolge Vertragsverletzung bei deren Nichtantritt - so wie dieser Schutz z.B. vor einer Maßnahme für mich klar gegeben ist.)
Nach pflichtgemäßem Besuch der Infovoranstaltung zur Barb (vorangehende Einladung durch das Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung) erhält man dann vom Träger dort auf der Infoveranstaltung eine freundliche Folgeeinladung (ohne Rechtsbelehrung) zum Profilingtermin.
Muß ich jetzt dieser Folgeinladung des Trägers zum Profiling nach Pflichtbesuch der Informationsveranstaltung folge leisten oder nicht wenn die alte EGV (ohne Barb) noch Gültigkeit besitzt und der aktuelle, neue EGV-Vorschlag, der die Bürgerarbeit enthält, nicht unterschrieben ist (und kein VA dazu kommt wegen L 5 AS 2097/11 B ER, Jan 2012)?
Umgekehrt: ist eine Wahrnehmung des Termins nun gefährlich, weil alles weitere als Abbruch sanktioniert werden kann?
Schützt mich eine alte, bestehende, noch mehrere Monate gültige EGV (mit Änderungsvorbehalt etc.), in der noch nichts von Bürgerarbeit steht vor der Aktivierungsphase oder nicht? (bzw. vor Sanktionen infolge Vertragsverletzung bei deren Nichtantritt - so wie dieser Schutz z.B. vor einer Maßnahme für mich klar gegeben ist.)
Nach pflichtgemäßem Besuch der Infovoranstaltung zur Barb (vorangehende Einladung durch das Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung) erhält man dann vom Träger dort auf der Infoveranstaltung eine freundliche Folgeeinladung (ohne Rechtsbelehrung) zum Profilingtermin.
Muß ich jetzt dieser Folgeinladung des Trägers zum Profiling nach Pflichtbesuch der Informationsveranstaltung folge leisten oder nicht wenn die alte EGV (ohne Barb) noch Gültigkeit besitzt und der aktuelle, neue EGV-Vorschlag, der die Bürgerarbeit enthält, nicht unterschrieben ist (und kein VA dazu kommt wegen L 5 AS 2097/11 B ER, Jan 2012)?
Umgekehrt: ist eine Wahrnehmung des Termins nun gefährlich, weil alles weitere als Abbruch sanktioniert werden kann?