Alte EGV gekündigt, direkt EGV-VA erhalten mit 15 Bewerbungen/Monat

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Cherado

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Hallöchen!

Kurzversion zum heutigen Termin:
Alte EGV (https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html) wurde gekündigt, neuer Verwaltungsakt ohne vorhergehender neuer EGV mit 15 Bewerbungen ausgehändigt.

Lange Version zum heutigen Termin:
Kurzer Vorgeschmack zum heutigen Termin beim JC :

- "Guten Tag, ich habe einen Termin bei Ihnen?"
- "Ich habe doch 'ne Rückmeldung erhalten, dass Sie die Post nicht erhalten haben!"
- "... ich bin ja hier, ergo muss ich den Brief erhalten haben, oder?"
- "ja, kommen Sie erstmal rein."

...

Anknüpfend an folgendem Post: https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html (Kurz gefasst: EGV mit Maßnahme nicht unterschrieben)

Ich wurde heute eingeladen, um mit meiner SB meine berufliche Situation zu besprechen. Sie hat dabei die alte, im oben genannten Post anknüpfende EGV gekündigt. Der Kündigungsgrund besagt, dass vereinbart wurde, dass die Eigenbemühungen im Vordergrund zu stehen haben. Im Gespräch wurde nichts dergleichen vereinbart, mir wurde lediglich vorgeworfen, dass ich die Maßnahme der alten EGV nicht antreten wollte, was ich auch nie gesagt habe.

Mir wurde daraufhin eine EGV -VA gereicht. Ohne vorheriger EGV also, denn die alte ist schließlich gekündigt worden und eine neue EGV habe ich nicht erhalten.
Außerdem fallen natürlich die 15 Bewerbungen pro Monat auf.
"Wollen Sie 20 oder 15 Bewerbungen schreiben? Das ist ja normal." Ja, genau..

Ich habe jetzt öfters gelesen, dass die Bewerbungsanzahl>10 nicht zulässig ist, habe allerdings keinen richterlichen Beschluß bzw sonstige rechtliche Grundlage dafür gefunden. Gibt es die?

Ansonsten fallen mir als Laie keine weiteren Ungereimtheiten des EGV -VA auf. Findet ihr noch was?


Ich habe vor der EGV -VA zu widersprechen, ich werde dabei keine großartige Begründung ("EGV hat rechtswidrige Inhalte") ausführen, ich denke ein Antrag auf aW ist auch nicht nötig.
Ich werde Ihr außerdem verbieten, unnötige Daten von mir zu erheben bzw. die bereits erhobenen unnötigen Daten zu löschen.

Außerdem werde ich wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde raushauen denn: Sie hat mich bei der alten EGV einer Maßnahme zugewiesen, die eindeutig nicht auf mich zugeschnitten ist (heute hat sie sogar feststellen müssen, dass meine Bewerbungsunterlagen top sind), sie verlangt eine übertriebene Anzahl an Bewerbungen, Sie hat bei unserem letzten Termin gedacht, dass ich seit 2011 arbeitslos wäre (Ende 2016 ist richtig) obwohl ich ihr meine Eigenbemühungen, Lebenslauf etc gegeben. Ich denke, da bietet sich genügend Angriffsfläche an.

Ich habe alle Anhänge geschwärzt hochgeladen.

Ich würde mich sehr über feedback freuen!
 

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Couchhartzer

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Ich wurde heute eingeladen, um mit meiner SB meine berufliche Situation zu besprechen. Sie hat dabei die alte, im oben genannten Post anknüpfende EGV gekündigt. Der Kündigungsgrund besagt, dass vereinbart wurde, dass die Eigenbemühungen im Vordergrund zu stehen haben.
Damit sagt der von der SB angeführte "Kündigungsgrund" (der sowieso als Kündigungsgrund so nicht einmal ansatzweise hinreichen ausreicht), dass mit dir eine neue EGV im Versuch einer konsensualen Einigung über die Inhalte dieser neu angedachten EGV verhandelt werden soll.
Und da dann folgendes weitergehend dort von der SB ausgeführt wurde:
Mir wurde daraufhin eine EGV -VA gereicht..
ist dieser VA nicht zuvor mit dir in einem Einigungsversuch verhandelt worden und somit kannst du beides, mit den Gründen der unzulässigen nicht ausreichend begründeten Kündigung & Erlassen eines VA ohne zuvor einen pflichtgemäßen Verhandlungsversuch auszuführen, zusammen (Kündigung & neuen VA ) mit Widerspruch und ggf. auch SG -Verfahren ganz gezielt angreifen.
 

Cherado

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@Couchhartzer

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

So wird's gemacht :) Ich werde dann Bescheid geben, wenn sich was Neues ergeben hat.


Beste Grüße

Cherado
 
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Dinobot

Gast
Im Gespräch wurde nichts dergleichen vereinbart, mir wurde lediglich vorgeworfen, dass ich die Maßnahme der alten EGV nicht antreten wollte, was ich auch nie gesagt habe.

Das ist vollkommen irrelevant, weil die Maßnahme überhaupt nicht einmal für Deine Altergruppe konzipiert gewesen ist. Nachweislich nicht . Hattest du die SB nicht darauf hingewiesen? Du hättest der ruhig gleichermaßen einen Vorwurf machen müssen.

Ich habe jetzt öfters gelesen, dass die Bewerbungsanzahl>10 nicht zulässig ist, habe allerdings keinen richterlichen Beschluß bzw sonstige rechtliche Grundlage dafür gefunden. Gibt es die?

Natürlich !.Was das anbetrifft, da erscheint mir deren Anspruch vollkommen überzogen und auch ansonsten unverhältnismäßig, schon weil Du damit schon von heute bis zum 30ten 15 Bewerbungen hinzaubern sollst. Auch ansonsten wäre etwa nur die Hälfte dessen zulässig – im gesamten Monat . Hinweis auf Urteile,siehe :

https://www.dgbrechtsschutz.de/rech...t/hartz-iv-wieviel-bewerbungen-sind-zumutbar/

Ansonsten fallen mir als Laie keine weiteren Ungereimtheiten des EGV -VA auf. Findet ihr noch was?

Aufgrund der Weisung auf deren Homepage steht noch mehr, was Dir hier vorenthalten wurde. Du bist damit doppelt beschwert. Denn Dein Jobcenter sieht durchaus auch Erstattungen anderer Bewerbungsarten vor. Zum Beispiel :

Bewerbungskosten
werden wie folgt berücksichtigt:
Postalische Bewerbungen 4,00 Euro
Bewerbungen per Fax 3,00 Euro
Bewerbungen per E-Mail 1,00 Euro
Internetbewerbungen 1,00 Euro
(über Internetportal)

Hat man Dich darüber aufgeklärt und Dir einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ausgehändigt?:

„Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten , sollten wenn möglich -
nur Anträge zur Abrechnung vorgelegt werden, bei welchen die erstattungsfähigen Kosten mindestens 20 Euro betragen. Von der leistungsberechtigten Person ist zwingend die Anlage VB Bewerbungskosten mit den Namen der Arbeitgeber ausgefüllt einzureichen, damit 7VP überprüfen kann, dass Bewerbungskosten nicht doppelt geltend gemacht werden“

Quelle: https://jobcenter.wuppertal.de/medien/bindata/Ermessenslenkende_Weisungen_Stand_10102016.pdf


Außerdem werde ich wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde raushauen denn: . Ich denke, da bietet sich genügend Angriffsfläche an.

Du solltest das vielleicht gleich mit einem Antrag auf Wechsel des SB verbinden -wegen Besorgnis der Befängenheit. Denn die SB erscheint mir nicht nur inkompetent sondern auch Dir gegenüber voreingenommen. Wahrscheinlich hält sie Dich für ein leichtes Ziel zur Durchsetzung einer Sanktion oder als Blitzableiter -für was auch immer. Aber so geht das nicht weiter. Denn solch ein Verhalten ist vollkommen chaotisch und nicht rechtskonform . Eine angebliche Änderung der Strategie muss mit Dir gemeinsam erarbeitet werden -mit entsprechender Bedenkzeit.via vorheriger EGV . Und kann Dir nicht einfach von jetzt auf gleich per EGV -VA aufoktroyiert werden. Das hier ist das Ergebnis reiner Willkür der SB .

Du solltest übrigens -zur Vorbereitung - UNVERZÜGLICH den Gesprächsvermerk des Termins anfordern . Am besten auch den vom Termin davor.
 
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Dinobot

Gast
Hi :)fast identischer EGV Vorschlag von deinem JC habe ich hier zerpflückt:

Nicht ganz. Höchstens vom Layout und der Örtlichkeit her gesehen. Und dort -welch eine Überraschung -werden nur 5 Bewerbungen im Monat gefordert.

Und -ganz wichtig: Dort ist eine Rechtsfolgenbelehrung inbegriffen. Die fehlt hier wohl ganz. Gründe??

Danke für die Info. Könnte als Vergleich trotzdem hilfreich sein.
 

Cherado

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Das ist vollkommen irrelevant, weil die Maßnahme überhaupt nicht einmal für Deine Altergruppe konzipiert gewesen ist. Nachweislich nicht . Hattest du die SB nicht darauf hingewiesen? Du hättest der ruhig gleichermaßen einen Vorwurf machen müssen.
Doch, genau so habe ihr das um die Ohren gehauen. Hätte ich jetzt dazu schreiben können, mein Post kam mir allerdings lang genug vor, sorry :)

Natürlich !.Was das anbetrifft, da erscheint mir deren Anspruch vollkommen überzogen und auch ansonsten unverhältnismäßig, schon weil Du damit schon von heute bis zum 30ten 15 Bewerbungen hinzaubern sollst. Auch ansonsten wäre etwa nur die Hälfte dessen zulässig – im gesamten Monat . Hinweis auf Urteile,siehe [...]
In dem VA steht, dass ich erstmals zum 01.08.2018 die 15 Bewerbungen vorweisen soll. Ich bedanke mich aber sehr für den Link und deine Aufklärung bezüglich der Bewerbungsanzahl! Das werde ich mir schön zu Nutze machen.


Aufgrund der Weisung auf deren Homepage steht noch mehr, was Dir hier vorenthalten wurde. Du bist damit doppelt beschwert. Denn Dein Jobcenter sieht durchaus auch Erstattungen anderer Bewerbungsarten vor. Zum Beispiel :

Bewerbungskosten
werden wie folgt berücksichtigt:
Postalische Bewerbungen 4,00 Euro
Bewerbungen per Fax 3,00 Euro
Bewerbungen per E-Mail 1,00 Euro
Internetbewerbungen 1,00 Euro
(über Internetportal)

Hat man Dich darüber aufgeklärt und Dir einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ausgehändigt?:
Den Antrag hat sie mir gegeben, sie hat mich allerdings nicht in dem Detail darüber aufgeklärt.
Ich habe genau diesen Antrag bekommen (hätte ich auch mal posten können..), allerdings bin ich nicht mal ansatzweise darüber aufgeklärt worden, wie du es mir geschildert hast.



Du solltest das vielleicht gleich mit einem Antrag auf Wechsel des SB verbinden -wegen Besorgnis der Befängenheit. Denn die SB erscheint mir nicht nur inkompetent sondern auch Dir gegenüber voreingenommen. Wahrscheinlich hält sie Dich für ein leichtes Ziel zur Durchsetzung einer Sanktion oder als Blitzableiter -für was auch immer. Aber so geht das nicht weiter. Denn solch ein Verhalten ist vollkommen chaotisch und nicht rechtskonform . Eine angebliche Änderung der Strategie muss mit Dir gemeinsam erarbeitet werden -mit entsprechender Bedenkzeit.via vorheriger EGV . Und kann Dir nicht einfach von jetzt auf gleich per EGV -VA aufoktroyiert werden. Das hier ist das Ergebnis reiner Willkür der SB .

Du solltest übrigens -zur Vorbereitung - UNVERZÜGLICH den Gesprächsvermerk des Termins anfordern . Am besten auch den vom Termin davor.
Du hast vollkommen Recht, so geht das wirklich nicht weiter und sie wird, deinem Lösungsansatz anlehnend, Gegenwind bekommen. Den Gesprächsvermerk werde ich auch anfordern, gute Idee.

Ich bedanke mich herzlich für deine erneute Hilfestellung, Dino!
 

Cherado

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Und -ganz wichtig: Dort ist eine Rechtsfolgenbelehrung inbegriffen. Die fehlt hier wohl ganz. Gründe??

Danke für die Info. Könnte als Vergleich trotzdem hilfreich sein.

Ach, Verzeihung, die RFB war der VA beigefügt, hab's nur vergessen zu posten, bitteschön!
 

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Dinobot

Gast
In dem VA steht, dass ich erstmals zum 01.08.2018 die 15 Bewerbungen vorweisen soll. I

Beginndatum der 15 Bewerbungen ist der Erhalt des VA Steht da ganz deutlich . Ansonsten hätte da auch stehen können ab 01.07.2018. Steht da aber nicht. Die will Dich irreführen und meint noch 15 Bewerbungen in diesem Monat. Und im Juli ebenfalls.

Ich kenne solche Touren . Die sind Programm -um aufmüpfige Elos zu zermürben und denen ggf. so sicher eine Sanktion zu verpassen, womöglich, damit Du bei der nächsten Zuweisung zu einer Maßnahme eben keine Gegenwehr mehr zeigst .

Ich rate Dir dringend: Entweder Du verfasst noch schnell 15 Bewerbungen -oder Du stellst auch gleich deswegen einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung bei SG . Denn das ALG II ist nicht darauf ausgerichtet, 15 mal 4 Euro gleich 60 Euro jeden Monat so einfach für Bewerbungen vorverauslagen zu müssen. Und die dann auch noch ab einem 21.ten des Monats bis Ende des Monats. Das ist im ALG II nicht vorgesehen!! Und das jeder AG nun noch eine Mail-Bewerbung akzeptiert oder Du so noch viel Datenvolumen besitzt -davon kann und darf die SB nicht ausgehen.

Die hat auch nicht umsonst den die falsche Info von der angeblichen Vereinbarung dazu in die Welt gesetzt. Alles Dinge , die der SB recht bald die Umsetzung von angedachten Sanktionen erleichtern soll.

Du musst mir ja nicht glauben -solltest es aber . Ich spreche aus Erfahrung mit solchen Verfahrensweisen der SB zu Deinen Lasten bzw. der eines Arbeitslosen. Selbst schion kurzfristig die gleiche Erfahrung gemacht. Und ich hatte mich schon damals nicht bei der Einschätzung geirrt.

Cherado;2303938 meinte:
allerdings bin ich nicht mal ansatzweise darüber aufgeklärt worden, wie du es mir geschildert hast.!

Die Aufzählung entspringt den Angaben aus deren eigener Arbeitshilfe in dem dort nachfolgendem Link:wink:

Was sie Dir vielleicht noch alles nicht gesagt oder angeboten hat, das kannst du dort ergänzend überprüfen - bei Bedarf.
 

Cherado

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Beginndatum der 15 Bewerbungen ist der Erhalt des VA Steht da ganz deutlich . Ansonsten hätte da auch stehen können ab 01.07.2018. Steht da aber nicht. Die will Dich irreführen und meint noch 15 Bewerbungen in diesem Monat. Und im Juli ebenfalls.
Du hast Recht. Wie kann ich sowas übersehen? :doh:

Ich rate Dir dringend: Entweder Du verfasst noch schnell 15 Bewerbungen -oder Du stellst auch gleich deswegen einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung bei SG .
Wie wäre es mit einer Kombi aus beidem? Ich habe bereits 9 Bewerbungen diesen Monat geschrieben, den Rest würde ich zeitig hinbekommen. Dann würde ich der Sanktion entkommen und zeitgleich das SG anschreiben.

Du musst mir ja nicht glauben -solltest es aber . Ich spreche aus Erfahrung mit solchen Verfahrensweisen der SB zu Deinen Lasten bzw. der eines Arbeitslosen. Selbst schion kurzfristig die gleiche Erfahrung gemacht. Und ich hatte mich schon damals nicht bei der Einschätzung geirrt.
Ich denke, du hast keinen Grund zu lügen. Du hast dir zu Genüge Mühe gemacht mir zu helfen. Und es ist gleichzeitig verdammt schockierend, wie hinterhältig die sind. Den exkrement lass ich nicht mit mir machen!

Danke nochmal vielmals für deine Hilfe !
 

Sonne11

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Hallo!
Ihr seid alle wirklich aufmerksam! Finde ich richtig klasse von euch! :cheer2: Die 15 Bewerbungen bis Monatsende lese ich ebenso! Ich möchte jetzt die vielen Dinge nicht wiederholen, sondern will Dir bewusst machen, dass ohne den Antrag beim SG , der VA entweder unter den Tisch geht, weil die einfach nur "unbegründet" einfügen, oder Du ewig warten musst (bis zu 3 Monate) Es ist alles von Teamleitung oder höher so abgesegnet. Das kannst Du ruhig glauben. :wink:

Also, hier ist der aW Antrag bei Sozialgericht ganz wichtig. Und im Antragstext bitte nicht nur die aufschiebende Wirkung beantragen, sondern den Text einfügen "und anzuordnen, den Verwaltungsakt aufzuheben" -dann müsste das Gericht das JC ganz klar dazu auffordern, ihn aufzuheben. Das machen die SG nämlich nicht immer. Ich hoffe, es war jetzt verständlich.

Lasse Dir bitte mit der Beschwerde noch etwas Zeit! Du kannst hier auch nach Textvorschlägen fragen. Ich würde es ja nicht nur bei der völlig unpassenden Maßnahme belassen. Es gibt noch mehr zu beschweren. Schildere kurz den Sachverhalt, wie er vorausgegangen ist. Selbst die aufgehobene EGV würde ich erwähnen, weil hier etwas vorgetäuscht wird, was so nicht sein darf, wenn sich SB an das SGB halten würde. Du musst es doch auch? Die willkürliche Anzahl, die erst bei 8 war, dann 10 und jetzt 15 Bewerbungen! Ohne Absprache, ohne Prüfung der passenden Stellen. Ich denke, Du bist der Einzige in D mit 15 Bewerbungen. :peace::doh::icon_evil:

Und ich rate Dir ganz dringend, Dich nur postalisch zu bewerben und zeitnah Kostenerstattung zu beantragen. Wie lange wird es denn gut gehen? Nicht per Mail! Das ist nur für die billig! Auch, dass Du persönlich die Nachweise beibringen sollst zu Stichtagen (laut LSG nicht zulässig) ist eine Erwähnung in der Beschwerde wert. Wer bezahlt das? Es steht sogar der Name der SB im VA . Und wenn SB nicht da ist?

Erwähne für das Gericht auch, die Dir angedichtete Vereinbarung, die im Schreiben (Kündigung) erwähnt wird. Einem Betroffenem etwas in den Mund zu legen, ist nicht vertretbar und SB nicht vertrauenswürdig. Ich würde anmerken, dass ich nun alles anzweifeln muss, was diese Person mir sagt oder aushändigt. Erwähne auch Deine Tätigkeit, die Du ausführst. Ich würde auch dem Gericht das alles mitteilen, damit sich das SG nicht einen Winkelzug ausdenkt, wo man meint, der VA musste so erlassen werden, da auch angeblich mit Dir abgesprochen. Die SG ticken sehr verschieden.

JC ist Optionskommune ? Scheint so? Denn das Format des VA ist ganz anders. Also geht dann die Beschwerde an den Landrat.

Wieder ein krasser Fall. Zusammengefasst, hat SB versucht mit willkürlichen EGV -Vorschlägen in eine völlig unpassende MN zu stecken. Dann Dir Zustimmungen angedichtet, eine EGV formal falsch gekündigt um einen VA mit sehr benachteiligendem und extrem einseitigem Inhalt zu erlassen. Sie macht es nicht, weil sie es will! Sie bekommt das angeschult und abgenickt, musst Du wissen! Alles wird abgesegnet. BEi solchen Kunden wie Dich und solchen EGVA , sitzen TL erst zusammen und besprechen, wie sie gegen Dich vorgehen und dann geht SB ab! :biggrin:

Die Strategie scheint zu sein, einfach irgendetwas zu machen, um sich eigene Vorteile zu verschaffen und vielleicht Sanktionen auszulösen. Die können wohl auch nicht verschmerzen, dass Du die MN nicht angetreten hast.

Die Kostenrechnungen für Briefmarken, Umschläge, Blätter bezüglich WS und aW bei Gericht aufheben. Das sollen die Dir dann erstatten.
 
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Dinobot

Gast
Wie wäre es mit einer Kombi aus beidem? Ich habe bereits 9 Bewerbungen diesen Monat geschrieben, den Rest würde ich zeitig hinbekommen. Dann würde ich der Sanktion entkommen und zeitgleich das SG anschreiben.

NEIN -keine Kombi. Das wäre zu riskant. Die SB hat nicht umsonst alle Brücken vorheriger Vereinbarungen gekappt!!!

Die will von Dir bis zum 30. Juni 15 NEUE Bewerbungen. Die kann sich ausrechnen, dass es Ärger gbit. Deswegen hat die dazu vorher das Märchen von der Vereinbarung dazu erfunden. Zusätzlich hat sie Dir das Zusatndekommen dessen auch noch zusätzlich erschwert , mit der Festlegung bei verschiedenen AG . usw.

Du könntest das schaffen, mit einer Serientextversion ,in welcher Du nur die Anforderungen der jeweiligen AG veränderst. Nimm dazu am besten eine Vorlage -falls vorliegend, wo Du mal eine positive Absage oder ein Vorstellungsgespräch hattest.Falls vorhanden.

Ich selbst habe mir seit meinem Vorfall damals ALLE jemals gemachten Bewerbungen danach abgespeichert und gut auffindbar abgespeichert und kann mir so immer passend für neue Bewerbungen alte gute Vorlagen nehmen und die aktuell dann anpassen, wenn es mal notwendig sein sollte. Das war die einzig sinnvolle Lektion daraus. Denn keine aktuelle SB weiß noch, welche Vorlage wann -wenn überhaupt mal -nicht ganz neu ist.

Und es gab mal ein Urteil, welches Serienbrief-Bewerbungen nicht beanstandet hat, weil der eine AG ja nicht das ähnliche Schreiben des anderen kennt. Es kommt nur darauf an, die jeweiligen Anforderungen des AG dort zu erwähnen, im Kontext Deiner Fähigkeiten dazu. Und natürlich solltest du fertige Vorlagen zum Versand nur anpassen müssen und auch schnell per Mail versenden können. Die will das Sendeprotokoll dazu . Kein Problem, denke ich. Wegen der Eile präferiere ich schon kurzfristig die Mail -Variante von Bewerbungen. So könntest du es noch schaffen.

Ich wünsche Dir viel Glück und gutes Gelingen dazu.
 

Cherado

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@Dino
Mit "Kombi" meinte ich dem SG schreiben + Bewerbungen schreiben, tschuldige :)
Aber gut, dass du dazu sagst, dass sie neue 15 Bewerbungen haben will, die alte... *piep*

@Sonne
Vielen lieben Dank für deine ausführliche Hilfestellung. Ich habe dank dir und Dino gelernt: Keine Gnade gegenüber dem SB und JC !

Ich habe soeben das Schreiben für das SG aufgesetzt und deine Lösungsansätze dabei beachtet. Ich habe das Muster anhängt. Ich hoffe, das ist ok so.

Zur Dienstaufsichtsbeschwerde: Ich werde natürlich alles Angreifsbare in die Beschwerde reinbuttern, was wir hier besprochen haben. Ich werde diese dann morgen auch nochmal hochladen.

Nochmals: Vielen lieben Dank, danke auch an Veritas und Regensburg!
 

Cherado

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Entschuldigt den Doppel-Post und meine Dusseligkeit von Gestern, ich hatte im Anhang meinen vollen Namen drin..war gestern echt nicht auf der Höhe.
Danke TazD für den Hinweis und das schnelle Reagieren!

Hier also nochmal das Muster.

Die genannten Anhänge gebe ich dem SG natürlich 2x.

Edit: Mir ist aufgefallen, dass ich garnicht die Tatsache im Schreiben erwähnt habe, dass die SG von mir jetzt bis Ende des Monats 15 Bewerbungen von mir haben will. Das werde ich im Laufe des Tages noch ändern.
 

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Sonne11

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Aus Deinem sehr guten Schreiben an das SG :
da keine vorausgehende
Eingliederungsvereinbarung erlassen wurde.
Eine EGV wird nicht erlassen, sie wird verhandelt und vereinbart. Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt wird erlassen."Da keine vorausgehende Verhandlung und einvernehmliche Ausarbeitung einer Eingliederungsvereinbarung stattgefunden hat, so wie es das SGB vorsieht."

Da das hier nicht so sehr Beachtung findet: den eigentlichen Widerspruch an das JC nicht vergessen. Diesen beim JC vor dem Antrag auf aW einreichen, oder kurz davor.

Begründung kann alles gleich sein oder sogar weniger. Der Knackpunkt ist die fehlende Verhandlung und die erlogene Kündigung. (wobei es ja auch keiner Kündigung gebraucht hätte um einen VA ohne Verhandlung zu erlassen.
 

Cherado

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Aus Deinem sehr guten Schreiben an das SG :
Danke :) .. war doch hoffentlich ironie-frei, dein Kompliment? :p

Eine EGV wird nicht erlassen, sie wird verhandelt und vereinbart. Eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt wird erlassen."Da keine vorausgehende Verhandlung und einvernehmliche Ausarbeitung einer Eingliederungsvereinbarung stattgefunden hat, so wie es das SGB vorsieht."
Ach..du hast völlig Recht. Ich werde es so übernehmen! Danke für deine Mühe :)

Da das hier nicht so sehr Beachtung findet: den eigentlichen Widerspruch an das JC nicht vergessen. Diesen beim JC vor dem Antrag auf aW einreichen, oder kurz davor.
Klar :) Der Widerspruch an das JC wird als Anhang für das SG sowie an das JC zu selben Zeit abgeschickt.

Begründung kann alles gleich sein oder sogar weniger. Der Knackpunkt ist die fehlende Verhandlung und die erlogene Kündigung. (wobei es ja auch keiner Kündigung gebraucht hätte um einen VA ohne Verhandlung zu erlassen.
Ich habe bei der Begründung für das JC lediglich die beiden von dir genannten Angriffspunkte ausgeführt.

Herzlichen Dank für eure Mühe, ich wäre ohne eure Hilfe echt gearscht gewesen.
Die Schreiben gehen jetzt per Fax, Post raus und für das JC tanz ich nochmal in der Eingangszone + Bestätigung an.
Ich erwarte dann den Zuspruch des SGs und werde die erfolgreiche Gegenwehr natürlich brav posten.
Ich werde außerdem möglichst bald das Musterschreiben für die Dienstaufsichtsbeschwerde + Antrag auf neuen SB posten.

Beste Grüße
 

Sonne11

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Danke :) .. war doch hoffentlich ironie-frei, dein Kompliment? :p
Ohne Ironie natürlich. Ich finde alles sehr gut und wünschte auch so locker, verständlich und unverschachtelt schreiben zu können.
ich wäre ohne eure Hilfe echt gearscht gewesen
Das System will, dass man bei starkem Druck zusammenbricht und aufgibt. Ab dann alles befolgt. Es bedenkt nicht, dass bei starkem Druck, gegendruck entsteht und man beginnt sich zu informieren, sich Hilfe zu suchen. Es kann also sein, dass das Ziel verfehlt wird und nun Betroffene bessergestellt sind, als zuvor. :biggrin::wink:
 

Cherado

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So, Abrechnung.

Ich habe bis gerade die Dienstaufsichtsbeschwerde mit gleichzeitigem Antrag auf Wechsel meiner SB wegen Besorgnis auf Befangenheit aufgesetzt.

Das Schreiben ist recht lang, besonders Dank der Begründung. Macht euch lieber vorher 'ne Tasse Kaffee/Tee/Kakao/Skotsch/Whatever.

Ich finde, dass sollte als Begründung reichen, oder? :)

Das Dokument ist diesmal hoffentlich zu Genüge anonymisiert..


Beste Grüße
 

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Ich finde, dass sollte als Begründung reichen, oder?
Ich würde zumindest diese Maßnahme nicht im Schreiben unter Begründung nicht unbedingt (auch noch mehrmals) als "Couching Center" betiteln denn das hört sich nach der bequemen Abteilung eines Möbelhauses an und könnte vllt. eine falsche innere Einstellung suggerieren. :icon_hihi:

Am besten so wie es wirklich heißt: Coachingcenter :wink:
 

Cherado

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@Couch

Nein nein, das war eindeutig so geplant, auch mit der Intention deinen Namen zu ehren :D ... ich brauch 'ne Auszeit.

Danke für den Hinweis ;)
 

Sonne11

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Nur meine Meinung:
Die "rechtlichen Schritte" lasse ich lieber mal weg. Die kriegen sonst ganz schnell Angst und werden entweder übermütig, oder verfallen in der Teeküche in Gelächter. Oder beides. :wink: Ein JC steht bekanntlich über allem. :wink:

Ich würde nicht von "genannter Sachbearbeiterin" schreiben, sondern so oft ihren Namen nennen, wie es nur geht. Wenn Du den Vornamen weißt, dann sogar den. :wink:

Ich würde nicht nur schreiben, was Frau gemacht hat, sondern was ich erwarte. Und dies vielleicht als Schlussfolgerung am Ende anfügen:

Es werden die selbstverständlichsten Dinge missachtet, die durch das SGB zu genüge geregelt sind. Ich erwarte Mitsprache bei Eingliederungsvereibarungen und Maßnahmen, so wie es vorgesehen ist. Es wird jetzt unter anderem mit Anträgen bei Gericht, der erlassenen Verwaltungsakt vom ..... angegriffen.

Ich erwarte, dass die einladende Person, hier Frau ..... weiß, wen sie einlädt und dies durch Handlungen und zutreffende Aussagen auch erkennen lässt. Es wird erwartet, dass ich zu Terminen vorbereitet erscheine. Vollkommen unpassende Maßnahmen und falsche Angaben von der Dauer der Erwerbslosigkeit, zeugen von sehr schlechter Vorbereitung. Wie sollen die Maßnahmen zielführend sein? Zeitgleich steigt die Anzahl der monatlichen Bewerbungsforderungen in Schritten bis auf 15. Ich fordere das JC Stadt ...... hiermit auf, mir das Eingleiderungskonzept und die Potenzanalyse in schriftlicher Form bis zum .....2018 zuzusenden.

Ich möchte Sie bitten, mir eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen.
Ich fordere Sie auf....

Man bittet das JC oder den Landrat nicht. Man fordert etwas, oder fordert jemanden auf. Gleiche Augenhöhe bitte! :wink: Es klingt dann auch, wie aus Überzeugung.

Ich möchte Dich auch daran erinnern, Bewerbungen schriftlich zu versenden. Lasse Dir doch alles erstatten. Die würden nie im Leben 15 Bew. erwarten, wenn sie für alles bezahlen müssten. Eine mögliche Flut von VV kommt auch davon!

Die Forderung "mir das Eingleiderungskonzept und die Potenzanalyse in schriftlicher Form bis zum .....2018 zuzusenden" -würde ich an das JC und den Landrat separat auf einem Blatt mitteilen. Es könnt überlesen werden. :wink:

Beachte auch, dass Du von Terminen den Beratungsvermerk schriftlich anfordern kannst um zu sehen, was SB eingetragen hat. Dies dann immer nach den Terminen. Ich habe das oft als vorbereitetes Schreiben, beim verlassen in den Briefkasten geschmissen. Damit SB genügend Zeit hat, ihre Meinung in den Kompüüter einzutragen. :wink: Wenn Termine nett waren, dann auch mal den Vermerk anfordern. :icon_hihi:
 

Cherado

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@Sonne
Danke für die Ergänzungen! Was ich zu erwarten habe sollte ich noch einbauen, gute Idee :)

Zu den Bewerbungen: Die kann ich jetzt leider nicht bis Ende des Monats per Post schicken, das erlaubt mir dieser verdammt enge Zeitraum einfach nicht.
Daraufhin baller ich die Bewerbungen aber alle schön per Post raus :)

"Eingleiderungskonzept und die Potenzanalyse" das höre ich tatsächlich zum ersten Mal und musste ich erstmal ergoogleln.. wie kommt es, dass es kaum was dazu im Forum gibt?

Was mache ich eigentlich, wenn Geschäftsstellenleiterin meine Beschwerde + Antrag einfach übergeht bzw. sich beschließen sollte, mir keinen neuen SB zuzuweisen?
 
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Dinobot

Gast
Zu den Bewerbungen: Die kann ich jetzt leider nicht bis Ende des Monats per Post schicken, das erlaubt mir dieser verdammt enge Zeitraum einfach nicht.

Dann hau die per Mail raus. Wichtig. Kopie der Versendung speichern. Wegen des Nachweises des Sendeprotokolls. Mache ich auch so. Habew sogar eine Zeile in meine Liste -jeweis nach der Angabe der Bewerbung -wo ich dann das jeweilige Sendeprotokoll hineinkopiere. Es ist so auch schneller , moderner und preiswerter -für Dich . Kannst die für Juli ja immer noch per Post dann versenden.

"Eingleiderungskonzept und die Potenzanalyse" das höre ich tatsächlich zum ersten Mal und musste ich erstmal ergoogleln.. wie kommt es, dass es kaum was dazu im Forum gibt?

Mach Dich doch jetzt nicht auch noch mit dem Eingliederungskonzept verrückt. Sicher gibt es hier viele Threads, welche das Thema ansprechen. Das Problem ist aber : Ich kenne Vorgaben der BA . Nur für die OK gelten die meist so nicht Trotzdem müssen auch Ok den Elos Profilagen zuordnen, die dann wieder -zusätzlich - in marktgängig und marktfern unterschieden werden. Die richtige Zuordnung ist eine Vorbedingung zur Entwicklung eines passenden Konzepts im Einzelfall. Die Zuordnung unterliegt meist dem alleinigen Ermessen des SB -via Auswahl und Entscheidungsermessen, welches allzu oft zugunsten des SB verfälscht oder willkürlich verändert wird, meist auch auf Weisung oder Druck der Geschäftsleitung. Jedenfalls ist das so in den meisten gemeinsamen Einrichtungen . Wahrscheinlich auch so in den OK. Denn die haben meistens noch mehr Druck, Deine Fördergelder lieber in das Verwaltungsbudget umschichten zu wollen.

Was mache ich eigentlich, wenn Geschäftsstellenleiterin meine Beschwerde + Antrag einfach übergeht bzw. sich beschließen sollte, mir keinen neuen SB zuzuweisen?

Dann beschwerst Du Dich beim BMAS in Berlin. Du kannst auch den Satz dessen in Deine Beschwerde einbringen . Sollte dieser Beschwerde keine Abhlife gewährt werden -so bitte ich um Weiterleitung an das BMAS in Berlin.

Ich würde Dir aber vorrangig empfehlen, die Sache mit dem VA über das SG abwickeln zu wollen. Dein Jobcenter ist beim SG iDüsseldorf einschlägig bekannt.
 
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