Hallöchen!
Kurzversion zum heutigen Termin:
Alte EGV (https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html) wurde gekündigt, neuer Verwaltungsakt ohne vorhergehender neuer EGV mit 15 Bewerbungen ausgehändigt.
Lange Version zum heutigen Termin:
Kurzer Vorgeschmack zum heutigen Termin beim JC :
- "Guten Tag, ich habe einen Termin bei Ihnen?"
- "Ich habe doch 'ne Rückmeldung erhalten, dass Sie die Post nicht erhalten haben!"
- "... ich bin ja hier, ergo muss ich den Brief erhalten haben, oder?"
- "ja, kommen Sie erstmal rein."
...
Anknüpfend an folgendem Post: https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html (Kurz gefasst: EGV mit Maßnahme nicht unterschrieben)
Ich wurde heute eingeladen, um mit meiner SB meine berufliche Situation zu besprechen. Sie hat dabei die alte, im oben genannten Post anknüpfende EGV gekündigt. Der Kündigungsgrund besagt, dass vereinbart wurde, dass die Eigenbemühungen im Vordergrund zu stehen haben. Im Gespräch wurde nichts dergleichen vereinbart, mir wurde lediglich vorgeworfen, dass ich die Maßnahme der alten EGV nicht antreten wollte, was ich auch nie gesagt habe.
Mir wurde daraufhin eine EGV -VA gereicht. Ohne vorheriger EGV also, denn die alte ist schließlich gekündigt worden und eine neue EGV habe ich nicht erhalten.
Außerdem fallen natürlich die 15 Bewerbungen pro Monat auf.
"Wollen Sie 20 oder 15 Bewerbungen schreiben? Das ist ja normal." Ja, genau..
Ich habe jetzt öfters gelesen, dass die Bewerbungsanzahl>10 nicht zulässig ist, habe allerdings keinen richterlichen Beschluß bzw sonstige rechtliche Grundlage dafür gefunden. Gibt es die?
Ansonsten fallen mir als Laie keine weiteren Ungereimtheiten des EGV -VA auf. Findet ihr noch was?
Ich habe vor der EGV -VA zu widersprechen, ich werde dabei keine großartige Begründung ("EGV hat rechtswidrige Inhalte") ausführen, ich denke ein Antrag auf aW ist auch nicht nötig.
Ich werde Ihr außerdem verbieten, unnötige Daten von mir zu erheben bzw. die bereits erhobenen unnötigen Daten zu löschen.
Außerdem werde ich wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde raushauen denn: Sie hat mich bei der alten EGV einer Maßnahme zugewiesen, die eindeutig nicht auf mich zugeschnitten ist (heute hat sie sogar feststellen müssen, dass meine Bewerbungsunterlagen top sind), sie verlangt eine übertriebene Anzahl an Bewerbungen, Sie hat bei unserem letzten Termin gedacht, dass ich seit 2011 arbeitslos wäre (Ende 2016 ist richtig) obwohl ich ihr meine Eigenbemühungen, Lebenslauf etc gegeben. Ich denke, da bietet sich genügend Angriffsfläche an.
Ich habe alle Anhänge geschwärzt hochgeladen.
Ich würde mich sehr über feedback freuen!
Kurzversion zum heutigen Termin:
Alte EGV (https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html) wurde gekündigt, neuer Verwaltungsakt ohne vorhergehender neuer EGV mit 15 Bewerbungen ausgehändigt.
Lange Version zum heutigen Termin:
Kurzer Vorgeschmack zum heutigen Termin beim JC :
- "Guten Tag, ich habe einen Termin bei Ihnen?"
- "Ich habe doch 'ne Rückmeldung erhalten, dass Sie die Post nicht erhalten haben!"
- "... ich bin ja hier, ergo muss ich den Brief erhalten haben, oder?"
- "ja, kommen Sie erstmal rein."
...
Anknüpfend an folgendem Post: https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va-/194296-egv-massnahme-brauche-euch.html (Kurz gefasst: EGV mit Maßnahme nicht unterschrieben)
Ich wurde heute eingeladen, um mit meiner SB meine berufliche Situation zu besprechen. Sie hat dabei die alte, im oben genannten Post anknüpfende EGV gekündigt. Der Kündigungsgrund besagt, dass vereinbart wurde, dass die Eigenbemühungen im Vordergrund zu stehen haben. Im Gespräch wurde nichts dergleichen vereinbart, mir wurde lediglich vorgeworfen, dass ich die Maßnahme der alten EGV nicht antreten wollte, was ich auch nie gesagt habe.
Mir wurde daraufhin eine EGV -VA gereicht. Ohne vorheriger EGV also, denn die alte ist schließlich gekündigt worden und eine neue EGV habe ich nicht erhalten.
Außerdem fallen natürlich die 15 Bewerbungen pro Monat auf.
"Wollen Sie 20 oder 15 Bewerbungen schreiben? Das ist ja normal." Ja, genau..
Ich habe jetzt öfters gelesen, dass die Bewerbungsanzahl>10 nicht zulässig ist, habe allerdings keinen richterlichen Beschluß bzw sonstige rechtliche Grundlage dafür gefunden. Gibt es die?
Ansonsten fallen mir als Laie keine weiteren Ungereimtheiten des EGV -VA auf. Findet ihr noch was?
Ich habe vor der EGV -VA zu widersprechen, ich werde dabei keine großartige Begründung ("EGV hat rechtswidrige Inhalte") ausführen, ich denke ein Antrag auf aW ist auch nicht nötig.
Ich werde Ihr außerdem verbieten, unnötige Daten von mir zu erheben bzw. die bereits erhobenen unnötigen Daten zu löschen.
Außerdem werde ich wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde raushauen denn: Sie hat mich bei der alten EGV einer Maßnahme zugewiesen, die eindeutig nicht auf mich zugeschnitten ist (heute hat sie sogar feststellen müssen, dass meine Bewerbungsunterlagen top sind), sie verlangt eine übertriebene Anzahl an Bewerbungen, Sie hat bei unserem letzten Termin gedacht, dass ich seit 2011 arbeitslos wäre (Ende 2016 ist richtig) obwohl ich ihr meine Eigenbemühungen, Lebenslauf etc gegeben. Ich denke, da bietet sich genügend Angriffsfläche an.
Ich habe alle Anhänge geschwärzt hochgeladen.
Ich würde mich sehr über feedback freuen!
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