Ich bin berufstätig und beziehe aufstockend ALG II. Aktuell bin ich arbeitsunfähig. Entsprechend habe ich meinem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse die jeweilige Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Nun frage ich mich, ob auch das Jobcenter einen Nachweis haben möchte ... die für mich bestimmte Ausfertigung habe ich natürlich noch, aber da diese ja auf hauchdünnem Papier ist, ist bei einer Kopie kaum was erkennbar. Oder ist das dem Jobcenter egal, da ich ja arbeite und auch seit Aufnahme meiner Arbeit keine Termine mehr beim Jobcenter hatte ...
Reicht es so wie ich es gemacht habe?
Reicht es so wie ich es gemacht habe?