Als 17 Jährige Schülerin ALG II erhalten.

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dacamel

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Meine Herren und Damen,

ich schreibe Ihnen Heute da ich von Ihrer Seite fachliche Auskünfte erbitte in der Hoffnung einen jungen Menschen helfen zu können.

Es handelt sich dabei um ein 17 jähriges äußerst gebildetes Mädchen(Gymnasium), dass im familiären Umfeld zu kämpfen hat. Ich selbst gehe an das Thema äußerst delikat vor und möchte mich zuerst informieren, da Sie bekanntlich wissen, dass beim Einschalten von Behörden sich entweder nichts tut, oder wenn das Getriebe sich bewegt, nichts mehr aufzuhalten ist.

Sie lebt bei ihrer Mutter (Alleinerziehend Beruf Metzgerin) und wird täglich durch die Mutter sehr belastet, ohne dass ich genauer darauf eingehen möchte.
Auf die verfügbaren Möglichkeiten des Jugendamts (min. 8 Monate Wartezeit für ein betreutes Wohnumfeld) gehe ich jetzt mal nicht genauer ein.

Meine Frage wäre diesbezüglich als Alternative Lösung:
Das die Dame sich eine WG durch die Unterstützung des Jobcenters sucht und dann ihr Abitur weiter erfolgreich absolvieren kann.

"ALG II für eine Wohnung können unter 25 Jährige ebenso erhalten wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können"

Ich gehe mal davon aus das die schwerwiegenden sozialen Gründe z.B. durch das Jugendamt schriftlich bestätigt werden könnten.

Sehe ich hier in dieser Richtung eine Lösung, oder könnte es an etwas scheitern was ich nicht beachtet habe?

Mit freundlichen Grüßen
Jan
 

Doppeloma

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Hallo dacamel,

"ALG II für eine Wohnung können unter 25 Jährige ebenso erhalten wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können"

Klingt soweit ja ganz gut aber in diesem Falle geht es um eine Minderjährige und die kann nicht so einfach beschließen zu Hause auszuziehen.

Ich gehe mal davon aus das die schwerwiegenden sozialen Gründe z.B. durch das Jugendamt schriftlich bestätigt werden könnten.

Sie wird also unbedingt die Unterstützung des Jugendamtes benötigen und muss dort ihre Notsituation deutlicher klar stellen, damit das Jugendamt nicht erst in 8 Monaten was unternimmt.

Sehe ich hier in dieser Richtung eine Lösung, oder könnte es an etwas scheitern was ich nicht beachtet habe?

Es scheitert aktuell (vermutlich) alles daran, dass die Mutter das Sorgerecht und das "Aufenthalts-Bestimmungsrecht" gesetzlich inne hat, daran kann NUR das Jugendamt / Familiengericht was ändern ...

Frage nur nebenbei wie es um den Vater steht, der hätte da vielleicht auch noch was "zu melden" ... zudem wäre (mindestens) die Mutter wohl auch zum Unterhalt verpflichtet wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen muss.

Den rein rechtlich möglichen Anspruch auf ALGII für eine Minderjährige durchzusetzen dürfte ohne Beteiligung des Jugendamtes kaum möglich sein. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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