Meine Herren und Damen,
ich schreibe Ihnen Heute da ich von Ihrer Seite fachliche Auskünfte erbitte in der Hoffnung einen jungen Menschen helfen zu können.
Es handelt sich dabei um ein 17 jähriges äußerst gebildetes Mädchen(Gymnasium), dass im familiären Umfeld zu kämpfen hat. Ich selbst gehe an das Thema äußerst delikat vor und möchte mich zuerst informieren, da Sie bekanntlich wissen, dass beim Einschalten von Behörden sich entweder nichts tut, oder wenn das Getriebe sich bewegt, nichts mehr aufzuhalten ist.
Sie lebt bei ihrer Mutter (Alleinerziehend Beruf Metzgerin) und wird täglich durch die Mutter sehr belastet, ohne dass ich genauer darauf eingehen möchte.
Auf die verfügbaren Möglichkeiten des Jugendamts (min. 8 Monate Wartezeit für ein betreutes Wohnumfeld) gehe ich jetzt mal nicht genauer ein.
Meine Frage wäre diesbezüglich als Alternative Lösung:
Das die Dame sich eine WG durch die Unterstützung des Jobcenters sucht und dann ihr Abitur weiter erfolgreich absolvieren kann.
"ALG II für eine Wohnung können unter 25 Jährige ebenso erhalten wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können"
Ich gehe mal davon aus das die schwerwiegenden sozialen Gründe z.B. durch das Jugendamt schriftlich bestätigt werden könnten.
Sehe ich hier in dieser Richtung eine Lösung, oder könnte es an etwas scheitern was ich nicht beachtet habe?
Mit freundlichen Grüßen
Jan
ich schreibe Ihnen Heute da ich von Ihrer Seite fachliche Auskünfte erbitte in der Hoffnung einen jungen Menschen helfen zu können.
Es handelt sich dabei um ein 17 jähriges äußerst gebildetes Mädchen(Gymnasium), dass im familiären Umfeld zu kämpfen hat. Ich selbst gehe an das Thema äußerst delikat vor und möchte mich zuerst informieren, da Sie bekanntlich wissen, dass beim Einschalten von Behörden sich entweder nichts tut, oder wenn das Getriebe sich bewegt, nichts mehr aufzuhalten ist.
Sie lebt bei ihrer Mutter (Alleinerziehend Beruf Metzgerin) und wird täglich durch die Mutter sehr belastet, ohne dass ich genauer darauf eingehen möchte.
Auf die verfügbaren Möglichkeiten des Jugendamts (min. 8 Monate Wartezeit für ein betreutes Wohnumfeld) gehe ich jetzt mal nicht genauer ein.
Meine Frage wäre diesbezüglich als Alternative Lösung:
Das die Dame sich eine WG durch die Unterstützung des Jobcenters sucht und dann ihr Abitur weiter erfolgreich absolvieren kann.
"ALG II für eine Wohnung können unter 25 Jährige ebenso erhalten wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können"
Ich gehe mal davon aus das die schwerwiegenden sozialen Gründe z.B. durch das Jugendamt schriftlich bestätigt werden könnten.
Sehe ich hier in dieser Richtung eine Lösung, oder könnte es an etwas scheitern was ich nicht beachtet habe?
Mit freundlichen Grüßen
Jan