Setz niemand solche Flöhe ins Ohr. Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, weil er nicht nur nachweislich OA war, sondern auch noch ausserhalb von Deutschland.[...]
Solche Meinungsäußerungen lassen mich vermuten, daß derjenige die
Erreichbarkeitsanordnung mit Stallpflicht oder Hausarrest gleich setzt.
Das mögen SBs mit bestimmten Charakterzügen dem
HE zwar mehr oder weniger subtil zu vermitteln suchen - aber - dem ist nicht so.
Ein kurzer Blick auf den genauen Wortlaut der Anordnung kann solche
mit welcher Intention auch immer geschürten Mutmaßungen fix ins rechte Licht rücken.
Mir fiel bei dem Link als erstes ein:
Sonn- und
Feiertage sind zwar
Kalender- aber keine
Werktage.
Die Verpflichtung des
HE ist klar umrissen:
Allein an jedem
Werktag hat er seinen Postkasten zu sichten.
Der Gesetzgeber kannte offenbar auch keinen Briefzusteller, der Sonntags vorbei käme.
Dazu noch die religiös geprägte Leitkultur, die einen Wochentag Auszeit garantiert. Stichworte wie "freier Mensch in einem freien Land" lassen mich schlußfolgern:
Ob ein
HE vor und nach der Pflichterfüllung in einer Hängematte im nahe gelegenen Forst gute Bücher liest oder bei sich daheim die Couchpotatoe gibt, bleibt dem mündigen Bürger weiterhin frei gestellt.
Mit der kurzen Analyse im Hinterkopf ließe sich folgende, völlig legale Szene konstruieren:
Wenn der Postzusteller am Samstag beispielsweise gegen 11:37 Uhr durch ist, dem
HE auch kein Marschbefehl zugestellt wurde, obliegt die Gestaltung des restlichen Tages wieder voll und ganz dem
HE .
Da auch nirgends geschrieben steht, zu welcher genauen Uhrzeit der Briefkasten gesichtet werden muß, kann die nächste Pflichterfüllung theoretisch bis Montag 23:59 Uhr warten.
Gemeinden, wo Samstags und oder Montags keine Post mehr zugestellt wird, lassen wir bei der Betrachtung außer Acht. Die Sichtung bis in die Nacht hinaus zu zögern würde der gewissenhafte
HE zwar nie nicht erwägen, da er sich vor jeder Kontrolle mental darauf einstellt, sogleich in den passenden Zwirn zu steigen, um sofort beim potentiellen
AG vorstellig werden zu können.
Trotzdem der Idealfall gängige Praxis sein sollte, wollen wir uns gerade im Streitfall an den Buchstaben des Gesetzes halten dürfen.

Wenn die Uhrzeit nicht näher eingegrenzt ist, dauert ein Tag im landläufigen Verständnis von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, [...]
Wer sich nur kurz der Mühe unterzogen hat, die Erreichbarkeitsanordnung durchzulesen und es geschafft hat, sich klar zu machen, was GENAU darin bestimmt wurde, dem käme solch michelige, unreflektierte Panikmache gar nicht in den Sinn.
Wer sich nicht mit den Grundlagen befaßt hat, sollte sich besser aufs Mitlesen beschränken.
Foren wie diese sind doch keine Stammtische, wo jeder nach Bauchgefühl auch mal was vermelden kann -
ohne daß es nennenswerten Schaden anrichtet.
Schließlich geht's bei den Ratsuchenden oft ums Eingemachte.
Um tatsächlich "Ärger zu bekommen", kommt es zunächst drauf an, WANN genau ein Unfall - außerhalb der Tagesreichweite des Briefkastens - passiert ist.
Wenn er sich zwischen der Samstags-Post-Tour und der darauf folgenden Montags-Tour ereignet, kann sich der mündige Bürger auf "
kein Hausarrest" in Deutscheland stützen.
Wer will dem
HE vorschreiben, ob er im Umland wandern geht oder sich einen 20€-Flug für die WE-Party in Sonstwo anspart?
Ein Köln-Concert oder Aufgüsse von Friday Night in San Francisco finden halt nicht in Kleinkleckersdorf statt.
Wer auf Reisen eins aufs Dach bekommt, hat halt Pech.
Das Selbe könnte in der Heimatstadt ebenso passiert sein.
Das fällt unter normales Lebensrisiko.
Das erinnert mich an findige Ost-Rentner, die ihr jährliches Ausflugstage-Kontingent zur West-Mischpoche mittels AU deutlich verlängert haben. [...] Es ist eine massive Ungleichbehandlung der
ALGII Empfänger die weniger freie Tage haben als jeder Arbeitnehmer mit einem Mindesturlaub von [...]
Das ist genau die Anspruchshaltung, wegen der immer wieder die Hatz auf H4-Bezieher eröffnet wird.
Deine Argumentation fußt auf
(d)einem grundlegenden Mißverständnis - wofür der Arbeitnehmer-Urlaub gesetzlich verankert wurde.
Aufstocker kurz beiseite gelassen, hat sich der "normale"
HE in der Regel NICHT von sozialversicherungspflichtiger Arbeit zu regenerieren.
Soweit ich mich erinnere, ist der Erholungsurlaub dazu gedacht, sich von eben dieser sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu erholen, um hinterher dem
AG wieder mit frisch aufgetankten Batterien zur Verfügung zu stehen.
Wer keinem Butter & Brot Job nachgeht, hat halt nichts vorzuweisen, wovon er sich zu erholen hätte.
Der
HE , der das unfair findet, sollte mal mal bei Gelegenheit seine Anspruchshaltung überprüfen und mit den Realitäten derer abgleichen, die ihn vorm Verhungern bewahren.
Z. B. die Kassiererin beim Discounter, die X Artikel pro Min piepen lassen muß und unter Streß gerät weil irgendwelche Napfsülzen völlig überrascht sind, daß es an der Position ans Bezahlen geht und sie die Brieftasche nicht parat haben.
Frag die wie sie es findet, daß der
HE nur einmal am Tag den Briefkasten zu leeren braucht und obendrein noch Spaziergänge mit niedlichen Lamas finanziert bekommt.
Das ist's, was sie bei oberflächlicher Betrachtung sehen muß. Würde sie sich wagen, Bildungsurlaube zu beantragen, würde der Geschäftsführer ihr im besten Fall 'nen Vogel zeigen.
Wenn du das Gedankenspiel durch hast, denke noch mal über die selbe Erholungszeit nach, wie sie Arbeitnehmern zugebilligt wird.
Hat der
HE nicht selbst in die "ungerechten" Bedingungen eingewilligt, als er den Antrag auf Hilfestellung abgegeben hat?
Wo steht denn, daß fremde Leute für andere fremde Leute gerne einstehen wollen müssen?
Der hiesige
HE darf noch frei zwischen Pest und Cholera wählen:
A) AlG beziehen und sich u. a. mit verknappter Reisezeit arrangieren oder sich
B) aus dem Bezug abmelden und wo immer er will, grenzenloser Freizeit frönen.
Während er am Hungertuch nagt.
Gucke ich mir Reportagen aus anderen Ländern an, bin ich jedes Mal froh, hier und nicht dort erwerbslos geworden zu sein.