Allgemeine Frage zur Ortsabwesenheit,max. 21 Kalendertage zählen auch Samstag und Sonntag dazu?

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Peanut

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Hallo,

ich beziehe schon einige Jahre ALGII in verschiedenen Bundesländern, weil ich oft umziehen musste. Jetzt in Sachsen habe ich eine EGV bekommen.

Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich eine Ortsabwesenheit nur an Werktagen (Montag bis Samstag) beantragen muss

Jetzt steht aber in meiner EGV "Ich verpflichte mich Ortsabwesenheit (max 21 Kalendertage auch Samstag und Sonntag ) 14 Tage vorher mit dem zuständigen Arbeitsvermittler abzustimmen und durch diesen[... genehmigen zu lassen).

Ist das korrekt so? Schon krass dass man vom Jobcenter nicht einmal 1 Tag pro Woche frei hätte,

Liebe Grüße
Tobias
 

Peanut

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Diese Regelung ist einfach asozial.

Völlig weltfremd dass jemand sich abmeldet wenn er am Sonntag seine Großeltern im ortsabwesenen Bereich besuchen möchte o.ä. Und dann auch noch diese Beschränkung auf 21 solcher Tage, Montag bis Samstag hätte ich verstanden aber der Sonntag geht mir zu weit

Ich würde mich gerne bei einem Politiker beschweren o.ä. damit die Regelung irgendwann geändert wird. Ich weiß aber nicht so recht welcher Politiker dafür in Frage käme

Liebe Grüße
Tobias
 

AsbachUralt

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Du kannst Deine Oma doch ohne Probleme am Sonntag besuchen, selbst wenn sie auf Malle wohnt.
Du musst nur sicherstellen, dass Du postalisch erreichbar bist, also eine Einladung für Montagmorgen rechtzeitig am Sonntagabend noch aus dem Briefkasten nehmen kannst.
Dann kannst Du am Freitag den Abflug machen.
 

Peanut

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Du kannst Deine Oma doch ohne Probleme am Sonntag besuchen, selbst wenn sie auf Malle wohnt.
Du musst nur sicherstellen, dass Du postalisch erreichbar bist, also eine Einladung für Montagmorgen rechtzeitig am Sonntagabend noch aus dem Briefkasten nehmen kannst.
Dann kannst Du am Freitag den Abflug machen.

so dachte ich es bisher ja auch.
in meiner EGV steht aber dass ich auch Sonntag OA beantragen muss und dass ich maximal 21 OA Tage habe. Das bedeutet doch also, dass ich wenn diese 21 OA Tage verbraucht sind nicht mehr Sonntag wegfahren dürfte. selbst wenn ich sicherstelle, am Sonntagabend wieder da zu sein

Denn in meiner EGV steht ja

ich verpflichte mich Ortsabwesenheit (max 21 Kalendertage auch Samstag und Sonntag ) 14 Tage vorher mit dem zuständigen Arbeitsvermittler abzustimmen und durch diesen[... genehmigen zu lassen).

Liebe Grüße
Tobias
 
M

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Du kannst Deine Oma doch ohne Probleme am Sonntag besuchen, selbst wenn sie auf Malle wohnt.
Du musst nur sicherstellen, dass Du postalisch erreichbar bist, also eine Einladung für Montagmorgen rechtzeitig am Sonntagabend noch aus dem Briefkasten nehmen kannst.
Dann kannst Du am Freitag den Abflug machen.

Setz niemand solche Flöhe ins Ohr. Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, weil er nicht nur nachweislich OA war, sondern auch noch ausserhalb von Deutschland.

@Tobias: Die Regelung mag asozial sein, aber sie ist auf dem Mist all der hehren, braven Mit(telstands)bürger gewachsen, die damals bei Florida-Rolf Zeter und Mordio schrien obwohl der nun wirklich nie mehr in Arbeit gekommen wäre und nur dort lebte wo's billig war und wo er sein Umfeld hatte.
 

Peanut

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Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger,

Lassen wir mal das Ausland weg, dass ich mich nicht ausserhalb Deutschlands ohne Genehmigung aufhalten darf weiß ich.

Ich werde nur manchmal auch eingeladen an einem Sonntag und es geht mir genau um die Bankkarte. In der EGV steht ja nicht einmal drin, dass Feiertage ausgenommen sind.

Es gibt natürlich praktisch einige Möglichkeiten sich nicht erwischen zu lassen, aber mich nervt es, dass Arbeitlose defacto ständig Rechtsbruch begehen und ich finde einen sehr häufigen Rechtsbruch eben auch keinen Kavaliersdelikt mehr


Es ist eine massive Ungleichbehandlung der ALGII Empfänger die weniger freie Tage haben als jeder Arbeitnehmer mit einem Mindesturlaub von 20-24 Werktagen + 52 Sonntage
Es ergeben sich also freie Tage von 72 Tagen in denen jeder Arbeitnehmer 2018 tun kann was er will inkl. Ortsabwesenheit. Gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet.

Liebe Grüße
Tobias
 

AsbachUralt

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Setz niemand solche Flöhe ins Ohr. Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, weil er nicht nur nachweislich OA war, sondern auch noch ausserhalb von Deutschland.

Warum sollte das verboten sein? Hast Du dafür eine gesetzliche Grundlage?

Ich lese nur in der Erreichbarkeits Anordnug:

Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn-bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.

Von Ausland lese ich da nichts. Oder darf der Leistungsbezieher dann auch nicht einfach mal nach Polen, Tschechien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Dänemark mal am WE zum einkaufen?
Und Mallorca ist sogar an einem Tag Hin-und Zurück für 40 € machbar.

@ Tobias

Du kannst hier nicht AN mit Leistungsbeziehern vergleichen, denn AN gehen ja auch 5 Tage die Woche 8 Stunden zur Arbeit, deshalb heißt es ja auch "Erholungsurlaub" und nicht Ortsabwesenheit. Dagegen musst Du als LB aber alles unternehmen, um schnellstens wieder aus dem Bezug zu kommen.
Das macht schon einen Unterschied.
 

Couchhartzer

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Jetzt steht aber in meiner EGV "Ich verpflichte mich Ortsabwesenheit (max 21 Kalendertage auch Samstag und Sonntag ) 14 Tage vorher mit dem zuständigen Arbeitsvermittler abzustimmen und durch diesen[... genehmigen zu lassen).

Ist das korrekt so?
Ja ist es denn:
  1. das Gesetz schreibt es so vor
  2. und im Kalender stehen bekanntermaßen auch alle Samstage, Sonntage und Feiertage drin, weswegen Kalendertage logischerweise schon aus der Begrifflichkeit dieses Wortes Kalendertage jeden Tag einschliesst
 

Peanut

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Hallo
@ Asbachuralt

Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn-bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.

Meine EGV widerspricht offenbar dieser Anordnung

wie bereits geschrieben Zitat aus der EGV

"
Ich verpflichte mich Ortsabwesenheit (max 21 Kalendertage auch Samstag und Sonntag ) 14 Tage vorher mit dem zuständigen Arbeitsvermittler abzustimmen und durch diesen[... genehmigen zu lassen)


@ Tobias

Du kannst hier nicht AN mit Leistungsbeziehern vergleichen, denn AN gehen ja auch 5 Tage die Woche 8 Stunden zur Arbeit, deshalb heißt es ja auch "Erholungsurlaub" und nicht Ortsabwesenheit. Dagegen musst Du als LB aber alles unternehmen, um schnellstens wieder aus dem Bezug zu kommen.
Das macht schon einen Unterschied.
Mein Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands beschränkt sich also auf maximal 21 Tage pro Jahr(INKLUSIVE aller Sonn-und Feiertage) weil ich nicht 8 Std arbeiten gehe?


Übrigens bin ich gerade in einer täglichen Maßnahme die sich bald auf 39 Std pro Woche erhöhen soll(unterstützte Beschäftigung) und die 2 Jahre lang andauert.

Ich finde das durchaus vergleichbar zu einem normalen Arbeitnehmer und dennoch habe ich weniger freie Tage weil mir die Sonntage und Feiertage auch angerechnet werden

Liebe Grüße
Tobias
 

erwerbsuchend

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Ich werde nur manchmal auch eingeladen an einem Sonntag und es geht mir genau um die Bankkarte.

Wo liegt das Problem mit der Bankkarte? Was spricht dagegen, sich vor der Abfahrt, am Heimatort mit genügend Bargeld zu versorgen? Zudem ist Bargeld die sicherste Variante des Bezahlens, wenn man Wert auf Datenschutz legt.

Wenn es sich nur um einen Tagesausflug am WE handelt, dann braucht man eigentlich keine OAW zu beantragen. Die Mitzählung der WE-Tage gilt nur für den Fall, dass man über das WE hinaus OAW sein möchte, z.B. wenn man vom Donnerstag bis zum nächsten Dienstag verreist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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Alg2 ist kein Arbeitsverhältnis und auch kein Arbeitseinkommen.
Ich kenne zig Leute, die Sonntage und Feiertage arbeiten müssen.

Ich kenne auch einige im Pflegeberuf die auch nicht jedes 2. Wochenende frei haben.
Dein Szenario spielt auf einen Bürojob an.

Fahr Sonntag zu Deiner Oma und gut ist. Diese Malle- Konstrukte sind was ganz anderes und hier doch gar nicht Dein Thema.

Ich kann Dir alles negative konstruieren.

Ich bestreite auch nicht, dass die OAW evtl. mal anders geregelt werden sollte.
Ich bestreite und negiere auch keinen Urlaub für Alg2 Empfänger.

Ich finde nur Deine Vergleiche mit Arbeitenden nicht sachgerecht.
Und nein, das sind keine besseren Menschen.

Deine Ansichten mögen mit Deinem unfreiwilligen langen Bezug zusammenhängen, sachgerecht sind sie trotzdem nicht.

Zur Eingangsfrage: Kalendertäglich sollte auch für den Normalbürger verständlich sein.
 

Nena

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Selbstverständlich darfst Du ins Ausland fahren. Ich fahre mindestens einmal wöchentlich "ins Ausland". Grenzübertritte sind in keinem SGB verboten/sanktionsbewehrt.
 

Peanut

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Alg2 ist kein Arbeitsverhältnis und auch kein Arbeitseinkommen.
Das habe ich ja auch nicht geschrieben, Aber das rechtfertigt ja nicht zwingend die Ungleichbehandlung.

Wenn man Rente bezieht o.ä. gibt es diese Ungleichbehandlung ja auch nicht

für Pflegekräfte gilt aber auch

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für den einzelnen Beschäftigten arbeitsfrei bleiben.

Fahr Sonntag zu Deiner Oma und gut ist. Diese Malle- Konstrukte sind was ganz anderes und hier doch gar nicht Dein Thema.
Richtig es geht absolut nicht um Malle oder das Ausland. Es geht mir darum, dass alle ALGII Empfänger die das tun einen Rechtsbruch begehen und die Tatsache, dass alle Ämter der Welt nie genug Mittel und Personal haben werden um das auch nachzuweisen, rechtfertigt das nicht. Ich werde dabei definitiv nicht erwischt werden. Aber es ist doch kein Zustand wenn ein permanenter Rechtsbruch toleriert wird, nur weil er niemanden schadet. Das ist einfach nicht mein Verständnis von Rechtsstaat. Natürlich sieht auch für mich die Praxis anders aus. Aber es stört mich einfach, wenn gesetzliche Regelungen gebrochen werden müssen nur weil die Sinnlosigkeit der Gesetze nicht eingesehen wird. Die Politik ist meiner Ansicht nach dazu da um das zu ändern.(Also sinnlose Gesetze an sich)

Aber gut, wenn es nicht einmal die ALG Bezieher selbst stört, dann müssen wir das natürlich auch nicht weiter diskutieren sondern wir machen einfach weiter, weil wir wissen, dass wir höchstwahrscheinlicht nicht erwischt werden.(Zumindest so lange bis das Bargeld komplett abgeschafft wird)

Liebe Grüße
Tobias
 

erwerbsuchend

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Aber gut, wenn es nicht einmal die ALG Bezieher selbst stört, dann müssen wir das natürlich auch nicht weiter diskutieren sondern wir machen einfach weiter, weil wir wissen, dass wir höchstwahrscheinlicht nicht erwischt werden.

Wenn dich die OAW -Regelung im SGB II so sehr grundlegend stört, dann steht dir der Klageweg durch alle Instanzen offen, sofern du die Klage begründen kannst. Alternativ steht dir auch der Weg über den Petitionsausschuss des Bundestages offen. Meinst du, eine Diskussion in einem Forum führt direkt zu einer Verbesserung der Lage?
 

AsbachUralt

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EAO



Es besteht aber lt. EAO ein Unterschied zwischen "kurz über die Grenze zum Tanken" und "Wochenendurlaub in Österreich".

Aus Deinem Link:

5.4.3 Zeit- und ortsnaher Bereich
(1) Nach der EAO dürfen sich Leistungsberechtigte nur im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten.
(2) Der zeit- und ortsnahe Bereich ist in § 2 Satz 2 EAO definiert. Er ist nicht identisch mit dem Zuständigkeitsbereich der Grundsiche-rungsstelle. Vielmehr setzt er sich aus einer räumlichen ("Orte in der Umgebung der Grundsicherungsstelle") und einer zeitlichen Kompo-nente ("ohne unzumutbaren Aufwand") zusammen.
(3) Der räumliche Nahbereich ist nicht auf das Inland beschränkt. Er kann auch Orte im Ausland umfassen, wenn sie sich in der Umge-bung der Grundsicherungsstelle befinden (z. B. im grenznahen Be-reich).
(4) Entscheidend ist, dass der Leistungsberechtigte in der Lage sein muss, innerhalb einer zumutbaren Pendelzeit den Träger täglich zu erreichen. Grundsätzlich kann es sachgerecht sein, von der Zeit-grenze nach § 140 Absatz 4 SGB III auszugehen. Ein unschädlicher auswärtiger Aufenthalt kann damit noch vorliegen, wenn der Leis-tungsberechtigte für die Vorsprache beim Träger insgesamt 2,5 Stunden für den Hin- und Rückweg aufwenden muss.

Das betrifft aber der generelle Aufenthalt.

Dass man am WE nicht mal nach Malle fliegen kann, davon lese ich nichts heraus. Denn in der EAO wird nur gefordert postalisch erreichbar zu sein.
 

AsbachUralt

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@ Peanut

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für den einzelnen Beschäftigten arbeitsfrei bleiben.

Wer verlangt denn von Dir am Sonntag zu arbeiten?
Du vermischt da einiges,was nicht zusammen gehört.

Und was haben Rentner damit zu tun?
Ich als Rentner protestiere, denn als Rentner hat man keinen Urlaubsanspruch! Da werde ich mich jetzt mal bei einem Politiker beschweren.
 

Pixelschieberin

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Setz niemand solche Flöhe ins Ohr. Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, weil er nicht nur nachweislich OA war, sondern auch noch ausserhalb von Deutschland.[...]
Solche Meinungsäußerungen lassen mich vermuten, daß derjenige die Erreichbarkeitsanordnung mit Stallpflicht oder Hausarrest gleich setzt.
Das mögen SBs mit bestimmten Charakterzügen dem HE zwar mehr oder weniger subtil zu vermitteln suchen - aber - dem ist nicht so.
Ein kurzer Blick auf den genauen Wortlaut der Anordnung kann solche mit welcher Intention auch immer geschürten Mutmaßungen fix ins rechte Licht rücken.

Mir fiel bei dem Link als erstes ein:
Sonn- und Feiertage sind zwar Kalender- aber keine Werktage.
Die Verpflichtung des HE ist klar umrissen:
Allein an jedem Werktag hat er seinen Postkasten zu sichten.
Der Gesetzgeber kannte offenbar auch keinen Briefzusteller, der Sonntags vorbei käme.
Dazu noch die religiös geprägte Leitkultur, die einen Wochentag Auszeit garantiert.


Stichworte wie "freier Mensch in einem freien Land" lassen mich schlußfolgern:
Ob ein HE vor und nach der Pflichterfüllung in einer Hängematte im nahe gelegenen Forst gute Bücher liest oder bei sich daheim die Couchpotatoe gibt, bleibt dem mündigen Bürger weiterhin frei gestellt.

Mit der kurzen Analyse im Hinterkopf ließe sich folgende, völlig legale Szene konstruieren:
Wenn der Postzusteller am Samstag beispielsweise gegen 11:37 Uhr durch ist, dem HE auch kein Marschbefehl zugestellt wurde, obliegt die Gestaltung des restlichen Tages wieder voll und ganz dem HE .
Da auch nirgends geschrieben steht, zu welcher genauen Uhrzeit der Briefkasten gesichtet werden muß, kann die nächste Pflichterfüllung theoretisch bis Montag 23:59 Uhr warten.
Gemeinden, wo Samstags und oder Montags keine Post mehr zugestellt wird, lassen wir bei der Betrachtung außer Acht.

Die Sichtung bis in die Nacht hinaus zu zögern würde der gewissenhafte HE zwar nie nicht erwägen, da er sich vor jeder Kontrolle mental darauf einstellt, sogleich in den passenden Zwirn zu steigen, um sofort beim potentiellen AG vorstellig werden zu können.
Trotzdem der Idealfall gängige Praxis sein sollte, wollen wir uns gerade im Streitfall an den Buchstaben des Gesetzes halten dürfen. :biggrin:
Wenn die Uhrzeit nicht näher eingegrenzt ist, dauert ein Tag im landläufigen Verständnis von 00:00 bis 24:00 Uhr.
Egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, [...]
Wer sich nur kurz der Mühe unterzogen hat, die Erreichbarkeitsanordnung durchzulesen und es geschafft hat, sich klar zu machen, was GENAU darin bestimmt wurde, dem käme solch michelige, unreflektierte Panikmache gar nicht in den Sinn.

Wer sich nicht mit den Grundlagen befaßt hat, sollte sich besser aufs Mitlesen beschränken.
Foren wie diese sind doch keine Stammtische, wo jeder nach Bauchgefühl auch mal was vermelden kann - ohne daß es nennenswerten Schaden anrichtet.
Schließlich geht's bei den Ratsuchenden oft ums Eingemachte.

Um tatsächlich "Ärger zu bekommen", kommt es zunächst drauf an, WANN genau ein Unfall - außerhalb der Tagesreichweite des Briefkastens - passiert ist.
Wenn er sich zwischen der Samstags-Post-Tour und der darauf folgenden Montags-Tour ereignet, kann sich der mündige Bürger auf "kein Hausarrest" in Deutscheland stützen.
Wer will dem HE vorschreiben, ob er im Umland wandern geht oder sich einen 20€-Flug für die WE-Party in Sonstwo anspart?
Ein Köln-Concert oder Aufgüsse von Friday Night in San Francisco finden halt nicht in Kleinkleckersdorf statt.
Wer auf Reisen eins aufs Dach bekommt, hat halt Pech.
Das Selbe könnte in der Heimatstadt ebenso passiert sein.
Das fällt unter normales Lebensrisiko.
Das erinnert mich an findige Ost-Rentner, die ihr jährliches Ausflugstage-Kontingent zur West-Mischpoche mittels AU deutlich verlängert haben.
[...] Es ist eine massive Ungleichbehandlung der ALGII Empfänger die weniger freie Tage haben als jeder Arbeitnehmer mit einem Mindesturlaub von [...]
Das ist genau die Anspruchshaltung, wegen der immer wieder die Hatz auf H4-Bezieher eröffnet wird.
Deine Argumentation fußt auf (d)einem grundlegenden Mißverständnis - wofür der Arbeitnehmer-Urlaub gesetzlich verankert wurde.
Aufstocker kurz beiseite gelassen, hat sich der "normale" HE in der Regel NICHT von sozialversicherungspflichtiger Arbeit zu regenerieren.
Soweit ich mich erinnere, ist der Erholungsurlaub dazu gedacht, sich von eben dieser sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu erholen, um hinterher dem AG wieder mit frisch aufgetankten Batterien zur Verfügung zu stehen.
Wer keinem Butter & Brot Job nachgeht, hat halt nichts vorzuweisen, wovon er sich zu erholen hätte.

Der HE , der das unfair findet, sollte mal mal bei Gelegenheit seine Anspruchshaltung überprüfen und mit den Realitäten derer abgleichen, die ihn vorm Verhungern bewahren.
Z. B. die Kassiererin beim Discounter, die X Artikel pro Min piepen lassen muß und unter Streß gerät weil irgendwelche Napfsülzen völlig überrascht sind, daß es an der Position ans Bezahlen geht und sie die Brieftasche nicht parat haben.
Frag die wie sie es findet, daß der HE nur einmal am Tag den Briefkasten zu leeren braucht und obendrein noch Spaziergänge mit niedlichen Lamas finanziert bekommt.
Das ist's, was sie bei oberflächlicher Betrachtung sehen muß.
Würde sie sich wagen, Bildungsurlaube zu beantragen, würde der Geschäftsführer ihr im besten Fall 'nen Vogel zeigen.
Wenn du das Gedankenspiel durch hast, denke noch mal über die selbe Erholungszeit nach, wie sie Arbeitnehmern zugebilligt wird.

Hat der HE nicht selbst in die "ungerechten" Bedingungen eingewilligt, als er den Antrag auf Hilfestellung abgegeben hat?
Wo steht denn, daß fremde Leute für andere fremde Leute gerne einstehen wollen müssen?

Der hiesige HE darf noch frei zwischen Pest und Cholera wählen:
A) AlG beziehen und sich u. a. mit verknappter Reisezeit arrangieren oder sich
B) aus dem Bezug abmelden und wo immer er will, grenzenloser Freizeit frönen.
Während er am Hungertuch nagt.
Gucke ich mir Reportagen aus anderen Ländern an, bin ich jedes Mal froh, hier und nicht dort erwerbslos geworden zu sein.
 

Peanut

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OK ich versuche mal etwas Feuer aus der Diskussion zu nehmen.

Die Verpflichtung des HE ist klar umrissen:
Allein an jedem Werktag hat er seinen Postkasten zu sichten.

ja, aber in meiner EGV interpretiere ich es halt anders/schärfer. Die zitierte Regelung geht voll in Ordnung.
Wenn der Postzusteller am Samstag beispielsweise gegen 11:37 Uhr durch ist, dem HE auch kein Marschbefehl zugestellt wurde, obliegt die Gestaltung des restlichen Tages wieder voll und ganz dem HE .
Da auch nirgends geschrieben steht, zu welcher genauen Uhrzeit der Briefkasten gesichtet werden muß, kann die nächste Pflichterfüllung theoretisch bis Montag 23:59 Uhr warten...
siehe oben dieser Punkt im Zitat ist völlig in Ordnung nur das meine EGV ausdrücklich Sonntag auch mit einbezieht. Das ist der ganze Anstoß für die Diskussion und das einzige was mich stört.

Wenn er in Malle seine Bankkarte benutzt oder einen Unfall hat, gibts massig Ärger, [...]

dieses Zitat und dieses Szenario stammt ursprünglich nicht von mir. wie geschrieben geht es mir nicht um einen Auslandaufhentalt o.ä.




Deine Argumentation fußt auf (d)einem grundlegenden Mißverständnis - wofür der Arbeitnehmer-Urlaub gesetzlich verankert wurde. hat sich der "normale" HE in der Regel NICHT von sozialversicherungspflichtiger Arbeit zu regenerieren.
Soweit ich mich erinnere, ist der Erholungsurlaub dazu gedacht, sich von eben dieser sozialversicherungspflichtigen Arbeit zu erholen, um hinterher dem AG wieder mit frisch aufgetankten Batterien zur Verfügung zu stehen.
Wer keinem Butter & Brot Job nachgeht, hat halt nichts vorzuweisen, wovon er sich zu erholen hätte.

Auch diese Verknüpfung ist in meinem Fall falsch weil ich mich in einer zwei jährigen unterstützen Beschäftigung befinde und dort tatsächlich bis zu 40 Std pro Woche arbeiten soll. Natürlich habe ich gesundheitliche Einschränkungen und es werden leichte arbeiten sein. Aber es sind immerhin bis zu 40 Std und damit ist dieses Szenario durchaus mit vielen Arbeitsverhältnissen zu vergleichen. Dass es in der Medizin oder Gastronomie durchaus schlimmere Arbeitsverhältnisse von der Arbeitszeit gibt ist mir klar, aber "schlimmer geht immer" ist für mich auch keine gute Logik.

Zumal sich aus meiner unterstüzten Beschäftigung, die auch ausdrücklich vom JC gewünscht ist, ein Urlaubsanspruch ergibt, der mit 30 Tagen pro Jahr höher ist, als die vereinbarten 21 Tage in der EGV . Auch dieser Widerspruch , die unklare rechtliche Situation stört mich, weil sie natürlich im Zweifel zu meinem Nachteil ausgelegt werden kann.

Aber natürlich kann und werde ich versuchen das alles zu umgehen, indem ich Geld vorher abhebe usw. Zum Glück gibt es noch Bargeld. Das hat so viele Vorteile.


Liebe Grüße
Tobias
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

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Wo siehst Du da einen Widerspruch ?
Du hast doch 30 arbeitsfreie Tage oder werden die Dir verwehrt?

Seh es mal so:
Hätte der Gesetzgeber dem Alg2- Empfänger 6 Wochen OAW zugestehen wollen- analog zu Deinen 30 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage Woche- hätte man 42 Tage OAW in den Gesetzestext geschrieben.

Kalendertage und Arbeitstage sind halt ein Unterschied.

It’s just that simple ;-)

P.S.:
Klein Erna von nebenan wurde zum 31.07. gekündigt und hatte schon 6 Wochen auf Malle verbraten.

Gibt’s in dem Jahr nochmal 3 Wochen Goldstrand on top?
 

Nena

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Zumal sich aus meiner unterstüzten Beschäftigung, die auch ausdrücklich vom JC gewünscht ist, ein Urlaubsanspruch ergibt, der mit 30 Tagen pro Jahr höher ist, als die vereinbarten 21 Tage in der EGV .
Erstens bist Du als mündiger Mensch selber dafür verantwortlich, was Du vereinbarst/unterschreibst, zweitens musst Du als Berufstätiger das JC über die OAW (innerhalb Deines Erholungsurlaubs von 30 Tagen) nur informieren - nicht beantragen.
 

Peanut

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Wo siehst Du da einen Widerspruch ?
Du hast doch 30 arbeitsfreie Tage oder werden die Dir verwehrt?

Nein, die arbeitsfreien Tage bestehen weiterhin nur dass ich nicht an allen diesen Tagen ortsabwesend sein darf, da mir ja vom JC nur 21 OA Tage zustehen.

Ich weiß, dass das irgendwie jammern ist, aber ich finde man hätte hier ohne finanziellen Aufwand durch das Jobcenter auch großzügiger Regeln können, und zum Beispiel aufgrund der Situation, dass ich tatsächlich arbeite Montag bis Freitag, die OA Tage aufrunden können auf 30. Das wäre zumindest fairer im Vergleich zu denen die nicht arbeiten (können oder wollen) und ALG II beziehen die haben jetzt also den gleichen OA Anspruch wie ich. Finanziell bin ich dafür minimal besser gestellt mit aktuell 100 € über ALGII Niveau. Dieser Betrag erhöht sich aber vielleicht noch ein wenig. Ein weiterer Antrag ist seit ca einem Monat in Bearbeitung. Nicht dass ich den SB einem Vorwurf machen möchte.

Aber ihr habt alle schon recht, es hätte schlimmer sein können.

Also sorry bei allen, die von der Diskussion genervt waren:)

Liebe Grüße
Tobias
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Ich dachte eine EGV wird verhandelt?

Warum hast Du genau die Argumentation nicht versucht?
Keiner ist genervt, das sind normale Diskussionen.

Wir haben nur unterschiedliche Ansichten.
 
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