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Musterbriefe der Verbraucherzentrale
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Richtiges Anonymisieren digitaler Dokumente
Sozialdatenschutz - Rechte der Versicherten (Info 3) - Broschüre des BfDI
BDI zum Datenschutz bei Zugriff auf Verbis durch Maßnahmeträger
Sozialdatenschutz in der Beratung und Vermittlung (Broschüre der BfA Dezember 2014)
Auskunftsverlangen gem. BDSG
Widerspruch - Antrag auf Löschung bereits erhobener, aber nicht erforderlicher Daten gemäß § 84 Abs. 2 SGB X
Widerspruch - Akteneinsicht nach § 25 bei Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme
Widerspruch - Datenweitergabe JC Fensterbrief
Widerspruch - Datenweitergabe MT Fensterbrief
Widerruf einer Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten
Widerspruch - Löschung Daten
Aufforderung ZAF zur Löschung personenbezogener Daten - Fensterbrief
Unterlassungsaufforderung ZAFwerbung
Arbeitgeber fordert Kopien von Ausweisen und Karten
________________________________________________
Schweigepflichtentbindung ÄD Gesundheitsamt
Schweigepflichtentbindung Rententräger
Schweigepflichtentbindung Information (Ärzteblatt)
Schweigepflichtentbindung - modifiziert - Fensterbrief
Apropo konsequenter Datenschutz:
» Facebook Account löschen
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Datenübermittlung zwischen Jobcenter und potentiellem Arbeitgeber
» Darf die Agentur für Arbeit Daten des Leistungsempfängers an potentielle Arbeitgeber übermitteln?
Aufforderung zur Vorlage von Kundenverträgen (selbständige Aufstocker)
Verträge unterliegen dem Vertrauensschutz, Zudem dürften dem LT die erforderlichen Daten aus der EKS bekannt sein.
Kundenverträge einem Dritten vorzulegen, können bei Bekanntwerden den Geschäftsruin bedeuten.
Das zieht unmittelbar eine Erhöhung der Hilfebedürftigkeit nach sich, welcher entgegenzuwirken ist.
Eine Offenlegung der Verträge gegenüber unbeteiligten Dritten erfüllen einen Straftatbestand.
Dazu braucht es in den Verträgen selbst keine gesonderte Regelung zum Vertraulichkeitsschutz;
Eingliederungsmaßnahmen / Beschäftigungsvermittlung
LZA - das "neue" Monsterprogramm für Langzeitarbeitslose
ABC Programm - der Nachfolger von 50plus
Identifizierung und Nachweis der ESF-Förderung einer Maßnahme
Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)
Fahrtkostenübernahme durch Maßnahmeträger?
1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht - Vortragsmanuskript (2005) von Prof. Dr. Günther Stahlmann
Fragenkatalog an ZA Firmen und private Arbeitsvermittler
Widerspruch - Einladung zur Maßnahme ohne EGV oder VA - Fensterbrief
Arbeitsmarkt und Integration - Fachliche Weisungen der Arbeitsagentur
Sonstiges
Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sozialleistungsträger (haufe.de)
Der Merkzettel für den ELO - der Denkzettel für den SB
Dokumentenvorlage für Anschreiben gemäß DIN 5008
Argumentation gegen Wegeunfähigkeitsbescheinigung
Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (wize.life)
Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (DonOs)
Gesprächsprotokoll für Beistände (mit Gesetzesauszügen)
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E-Mail-Bewerbungen sind erstattungsfähig!
Kontoauflösung Girokonto - Fensterbrief
ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle v2016-01-13
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Datenschutz in Jobcenter & Arbeitsamt | Sozialdaten 2023
Datenschutz im Jobcenter: Ratschläge zu: ➔ Was gilt laut DSGVO & SGB in Sachen Datenschutz? ➔ Was sind Sozialdaten? Mehr auf datenschutz.org.
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Sozialdatenschutz - Rechte der Versicherten (Info 3) - Broschüre des BfDI
BDI zum Datenschutz bei Zugriff auf Verbis durch Maßnahmeträger
Sozialdatenschutz in der Beratung und Vermittlung (Broschüre der BfA Dezember 2014)
Auskunftsverlangen gem. BDSG
Widerspruch - Antrag auf Löschung bereits erhobener, aber nicht erforderlicher Daten gemäß § 84 Abs. 2 SGB X
Widerspruch - Akteneinsicht nach § 25 bei Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme
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Widerspruch - Löschung Daten
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Vertraulichkeit von Verträgen vs. Offenlegungsanforderungen
von Katharina Scheja/Reto Mantz
... die Vertraulichkeit der zwischen Vertragsparteien getroffenen Absprachen und der gegenseitig offenbarten Informationen
ist eine der wichtigen wechselseitigen Treuepflichten. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB
bzw. im Rahmen der Vertragsanbahnung aus § 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 2 BGB. (Quelle & Link: retosphere.de)
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Datenübermittlung zwischen Jobcenter und potentiellem Arbeitgeber
Nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BDSG wäre eine Weitergabe personenbezogener Daten eines ALGII Empfängers
ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung vom Jobcenter an einen potentiellen Arbeitgeber möglich.
Aber: Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG gehen hier die Regelungen des SGB X zum Sozialdatenschutz vor.
Eine Anwendbarkeit der Öffnungsklausel des § 1 Abs. 2 S. 2 BDSG sehe ich hier nicht.
Die Regelungen des SGB X zur Übermittlung von Sozialdaten ermöglichen keine Weitergabe von personenbezogenen Daten eines ALGII Empfängers
ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung an einen potentiellen Arbeitgeber. Und das SGB II beinhaltet keine derartigen Regelungen.
Auf Seiten des Arbeitgebers sieht es ähnlich aus.
Der potentielle Arbeitgeber darf personenbezogenen Daten, die er im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vom Bewerber erlangt hat,
nicht an das Jobcenter übermitteln. Weder BDSG noch DSGVO erlauben dem Arbeitgeber eine solche Übermittlung.
Der Arbeitgeber hat somit sowohl den Inhalt der Bewerbung als auch Inhalte von Gesprächen oder Korrespondenz mit dem Bewerber für sich zu behalten.
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten eines Arbeitgeber nach §§ 57 und 58 SGB II greifen erst,
wenn dieser mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag geschlossen hat - aber auch nur in dem dort genannten Rahmen und Umfang,
der ein Bewerbungsverfahren nicht umfasst. Zwar darf das Jobcenter aufgrund § 67a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 b aa SGB X einen potentiellen Arbeitgeber
aufgrund eines zuvor erfolgten Vermittlungsvorschlages anrufen oder anschreiben, der Arbeitgeber darf dem Jobcenter daraufhin aber nur Daten mitteilen,
die das Jobcenter ohnehin auch vom Bewerber erfährt: ob und wann die Bewerbung erfolgte, ob ein Vorstellungsgespräch erfolgte
und ob der Arbeitgeber im Ergebnis den Bewerber eingestellt hat, bzw. dies beabsichtigt.
Fragen nach dem Verhalten des Bewerbers, welche Mängel dessen Bewerbungsschreiben möglicherweise beinhaltete
oder aus welchen in der Person des Bewerbers liegenden Gründen es zu keinem Arbeitsvertrag kam,
darf der potentielle Arbeitgeber dem Jobcenter in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht beantworten.
(Quelle:no-go.tld - Beitrag 8)
» Darf die Agentur für Arbeit Daten des Leistungsempfängers an potentielle Arbeitgeber übermitteln?
- Arbeitsverträge sind privatrechtlicher Natur und unterliegen dem Datenschutz.
Für die Erfüllung der Meldepflicht gibt es die Anlage VÄM und die Einkommensbescheinigung.
Aufforderung zur Vorlage von Kundenverträgen (selbständige Aufstocker)
Verträge unterliegen dem Vertrauensschutz, Zudem dürften dem LT die erforderlichen Daten aus der EKS bekannt sein.
Kundenverträge einem Dritten vorzulegen, können bei Bekanntwerden den Geschäftsruin bedeuten.
Das zieht unmittelbar eine Erhöhung der Hilfebedürftigkeit nach sich, welcher entgegenzuwirken ist.
Eine Offenlegung der Verträge gegenüber unbeteiligten Dritten erfüllen einen Straftatbestand.
Dazu braucht es in den Verträgen selbst keine gesonderte Regelung zum Vertraulichkeitsschutz;
Das ist ein wichtiger Grund, die Vorlage der Kundenverträge zu verweigern;Katharina Scheja/Reto Mantz meinte:I. Offenlegungschutz bei fehlender, ausdrücklicher Vertraulichkeitsregelung
Viele Verträge, bei denen Geheimnisschutz nicht im Vordergrund steht, enthalten keine Regelung zur Vertraulichkeit.
Daraus lässt sich aber keinesfalls schließen, dass die Parteien damit keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
enn die Vertraulichkeit der zwischen Vertragsparteien getroffenen Absprachen und der gegenseitig offenbarten Informationen
ist eine der wichtigen wechselseitigen Treuepflichten. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB bzw.
im Rahmen der Vertragsanbahnung aus § 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 2 BGB.
Der entsprechende Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird zusätzlich abgerundet
durch die spezialgesetzliche Vorschrift des § 17 UWG, die den Geheimnisverrat unter Strafe stellt. Aus diesen gesetzlichen Regelungen
ergibt sich daher - auch ohne ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung im Vertrag - folgendes: ...
(Quelle & Link zum Dokument : retosphere.de)
§ 65 SGB I - Grenzen der Mitwirkung
(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen
(§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde,
wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.
Eingliederungsmaßnahmen / Beschäftigungsvermittlung
LZA - das "neue" Monsterprogramm für Langzeitarbeitslose
ABC Programm - der Nachfolger von 50plus
Identifizierung und Nachweis der ESF-Förderung einer Maßnahme
Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)
Fahrtkostenübernahme durch Maßnahmeträger?
1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht - Vortragsmanuskript (2005) von Prof. Dr. Günther Stahlmann
Fragenkatalog an ZA Firmen und private Arbeitsvermittler
Widerspruch - Einladung zur Maßnahme ohne EGV oder VA - Fensterbrief
Arbeitsmarkt und Integration - Fachliche Weisungen der Arbeitsagentur
Sonstiges
Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sozialleistungsträger (haufe.de)
Der Merkzettel für den ELO - der Denkzettel für den SB
Dokumentenvorlage für Anschreiben gemäß DIN 5008
Argumentation gegen Wegeunfähigkeitsbescheinigung
Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (wize.life)
Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (DonOs)
Gesprächsprotokoll für Beistände (mit Gesetzesauszügen)
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