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Leser in diesem Thema...

Sonstige Mustertexte / Vorlagen / Informationen

Datenschutz


Musterbriefe der Verbraucherzentrale


Richtiges Anonymisieren digitaler Dokumente

Sozialdatenschutz - Rechte der Versicherten (Info 3) - Broschüre des BfDI

BDI zum Datenschutz bei Zugriff auf Verbis durch Maßnahmeträger

Sozialdatenschutz in der Beratung und Vermittlung (Broschüre der BfA Dezember 2014)

Auskunftsverlangen gem. BDSG

Widerspruch - Antrag auf Löschung bereits erhobener, aber nicht erforderlicher Daten gemäß § 84 Abs. 2 SGB X

Widerspruch - Akteneinsicht nach § 25 bei Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

Widerspruch - Datenweitergabe JC Fensterbrief

Widerspruch - Datenweitergabe MT Fensterbrief

Widerruf einer Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten

Widerspruch - Löschung Daten

Aufforderung ZAF zur Löschung personenbezogener Daten - Fensterbrief

Unterlassungsaufforderung ZAFwerbung

Arbeitgeber fordert Kopien von Ausweisen und Karten

________________________________________________

Schweigepflichtentbindung ÄD Gesundheitsamt

Schweigepflichtentbindung Rententräger

Schweigepflichtentbindung Information (Ärzteblatt)


Schweigepflichtentbindung - modifiziert - Fensterbrief

Vertraulichkeit von Verträgen vs. Offenlegungsanforderungen
von Katharina Scheja/Reto Mantz
... die Vertraulichkeit der zwischen Vertragsparteien getroffenen Absprachen und der gegenseitig offenbarten Informationen
ist eine der wichtigen wechselseitigen Treuepflichten. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB
bzw. im Rahmen der Vertragsanbahnung aus § 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 2 BGB. (Quelle & Link: retosphere.de)

Apropo konsequenter Datenschutz:

» Facebook Account löschen
» Watsapp Account löschen
» Twitter Account löschen


Datenübermittlung zwischen Jobcenter und potentiellem Arbeitgeber

Nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BDSG wäre eine Weitergabe personenbezogener Daten eines ALGII Empfängers
ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung vom Jobcenter an einen potentiellen Arbeitgeber möglich.
Aber: Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG gehen hier die Regelungen des SGB X zum Sozialdatenschutz vor.
Eine Anwendbarkeit der Öffnungsklausel des § 1 Abs. 2 S. 2 BDSG sehe ich hier nicht.

Die Regelungen des SGB X zur Übermittlung von Sozialdaten ermöglichen keine Weitergabe von personenbezogenen Daten eines ALGII Empfängers
ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung an einen potentiellen Arbeitgeber. Und das SGB II beinhaltet keine derartigen Regelungen.

Auf Seiten des Arbeitgebers sieht es ähnlich aus.
Der potentielle Arbeitgeber darf personenbezogenen Daten, die er im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vom Bewerber erlangt hat,
nicht an das Jobcenter übermitteln. Weder BDSG noch DSGVO erlauben dem Arbeitgeber eine solche Übermittlung.
Der Arbeitgeber hat somit sowohl den Inhalt der Bewerbung als auch Inhalte von Gesprächen oder Korrespondenz mit dem Bewerber für sich zu behalten.
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten eines Arbeitgeber nach §§ 57 und 58 SGB II greifen erst,
wenn dieser mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag geschlossen hat - aber auch nur in dem dort genannten Rahmen und Umfang,
der ein Bewerbungsverfahren nicht umfasst. Zwar darf das Jobcenter aufgrund § 67a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 b aa SGB X einen potentiellen Arbeitgeber
aufgrund eines zuvor erfolgten Vermittlungsvorschlages anrufen oder anschreiben, der Arbeitgeber darf dem Jobcenter daraufhin aber nur Daten mitteilen,
die das Jobcenter ohnehin auch vom Bewerber erfährt: ob und wann die Bewerbung erfolgte, ob ein Vorstellungsgespräch erfolgte
und ob der Arbeitgeber im Ergebnis den Bewerber eingestellt hat, bzw. dies beabsichtigt.
Fragen nach dem Verhalten des Bewerbers, welche Mängel dessen Bewerbungsschreiben möglicherweise beinhaltete
oder aus welchen in der Person des Bewerbers liegenden Gründen es zu keinem Arbeitsvertrag kam,
darf der potentielle Arbeitgeber dem Jobcenter in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht beantworten.
(Quelle:no-go.tld - Beitrag 8)

» Darf die Agentur für Arbeit Daten des Leistungsempfängers an potentielle Arbeitgeber übermitteln?
  • Arbeitsverträge sind privatrechtlicher Natur und unterliegen dem Datenschutz.
    Für die Erfüllung der Meldepflicht gibt es die Anlage VÄM und die Einkommensbescheinigung.

Aufforderung zur Vorlage von Kundenverträgen (selbständige Aufstocker)

Verträge unterliegen dem Vertrauensschutz, Zudem dürften dem LT die erforderlichen Daten aus der EKS bekannt sein.
Kundenverträge einem Dritten vorzulegen, können bei Bekanntwerden den Geschäftsruin bedeuten.
Das zieht unmittelbar eine Erhöhung der Hilfebedürftigkeit nach sich, welcher entgegenzuwirken ist.
Eine Offenlegung der Verträge gegenüber unbeteiligten Dritten erfüllen einen Straftatbestand.
Dazu braucht es in den Verträgen selbst keine gesonderte Regelung zum Vertraulichkeitsschutz;
Katharina Scheja/Reto Mantz meinte:
I. Offenlegungschutz bei fehlender, ausdrücklicher Vertraulichkeitsregelung
Viele Verträge, bei denen Geheimnisschutz nicht im Vordergrund steht, enthalten keine Regelung zur Vertraulichkeit.
Daraus lässt sich aber keinesfalls schließen, dass die Parteien damit keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
enn die Vertraulichkeit der zwischen Vertragsparteien getroffenen Absprachen und der gegenseitig offenbarten Informationen
ist eine der wichtigen wechselseitigen Treuepflichten. Dies ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB bzw.
im Rahmen der Vertragsanbahnung aus § 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 2 BGB.
Der entsprechende Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird zusätzlich abgerundet
durch die spezialgesetzliche Vorschrift des § 17 UWG, die den Geheimnisverrat unter Strafe stellt. Aus diesen gesetzlichen Regelungen
ergibt sich daher - auch ohne ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung im Vertrag - folgendes: ...
(Quelle & Link zum Dokument : retosphere.de)
Das ist ein wichtiger Grund, die Vorlage der Kundenverträge zu verweigern;
§ 65 SGB I - Grenzen der Mitwirkung
(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen
(§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde,
wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.


Eingliederungsmaßnahmen / Beschäftigungsvermittlung

LZA - das "neue" Monsterprogramm für Langzeitarbeitslose

ABC Programm - der Nachfolger von 50plus

Identifizierung und Nachweis der ESF-Förderung einer Maßnahme

Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)

Fahrtkostenübernahme durch Maßnahmeträger?

1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht - Vortragsmanuskript (2005) von Prof. Dr. Günther Stahlmann

Fragenkatalog an ZA Firmen und private Arbeitsvermittler

Widerspruch - Einladung zur Maßnahme ohne EGV oder VA - Fensterbrief

Arbeitsmarkt und Integration - Fachliche Weisungen der Arbeitsagentur


Sonstiges

Aufklärungs- und Beratungspflicht der Sozialleistungsträger (haufe.de)

Der Merkzettel für den ELO - der Denkzettel für den SB

Dokumentenvorlage für Anschreiben gemäß DIN 5008

Argumentation gegen Wegeunfähigkeitsbescheinigung

Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (wize.life)

Musterschreiben zur Forderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung (DonOs)

Gesprächsprotokoll für Beistände (mit Gesetzesauszügen)

Faxen & Schneckenpost von Pixelschieberin

E-Mail-Bewerbungen sind erstattungsfähig!

Kontoauflösung Girokonto - Fensterbrief

ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle v2016-01-13

Zum Download:
 
Anschreiben gemäß DIN 5008 (Briefpapier)

Die vorliegende Dokumentenvorlage für Anschreiben gemäß DIN 5008 wurde für Openoffice-Dokumente erstellt.
Sie ist bedingt auch unter MS-Word verwendbar und kann für formgerechte Anschreiben an Ämter, Behörden, Firmen etc. genutzt werden.

  • .odt, .doc ein "normales" Dokument zum ausprobieren,
  • .ott, .dot die eigentliche "echte" Vorlage für die Vorlagenverwaltung,
  • .pdf ein Beispiel,
  • readme.txt diese Beschreibung
Erläuterung zu den Anmerkungen (in ROT) im beiliegenden pdf-File:

  1. Diese Daten holt sich die Vorlage aus den ooo-Benutzerdaten (Extras-Optionen),
  2. Tabelle ggf. nicht benutzte Teile (Zellinhalte, Zeilen) löschen,
  3. Platzhalter für bestimmte Inhalte. Einfach anklicken und entsprechenden Inhalt einsetzen bzw. bei Nichtnutzung löschen. Nicht benutzte und nicht gelöschte Platzhalter werden nicht gedruckt, wohl aber im pdf-Export angezeigt,
  4. Aktuelles Datum zum Zeitpunkt der Bearbeitung (dynamisch!),
  5. Anschriftenfeld, so platziert, daß es im Fensterumschlag exakt in das dafür vorgesehene Fenster passt,
  6. u. (7): Sollte hier ein Zeilenumbruch gewollt sein, bitte mit <shift>+<Enter> und NICHT nur mit <Enter>, da hier die Abstände nach oben und unten im Absatzformat definiert sind und sich diese nur mit der <Enter>-Taste verdoppeln würden.
  7. s. (6)
  8. Der eigentliche Textbereich. Hier darf lustig drauflos getippt werden,
  9. Wenn Anlagen mitgeliefert werden, sind diese hier in Listenform aufzuführen,
  10. Pfalz- (od. auch Falt- od. Knick-) und Locher- Markierungen: oben und unten zum falten, Mitte für den Locher
  11. Sollte mehr als eine Seite geschrieben werden, werden hier automatisch drei Punkte ausgegeben und die Folgeseiten im Kopfbereich mit einer Seitennummerierung versehen.

Viel Spaß und Erfolg bei der Verwendung

CanisLupusGray


Moderationshinweis...

von AnonNemo:
Ich habe eine leere Vorlage für die doppelte Versandart (Fax und bezeugter Einwurf eines Standardbriefes) von @Pixelschieberin angehängt.



 

Anhänge

  • Anschreiben DIN 5008.odt
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  • Anschreiben DIN 5008.doc
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  • Anschreiben DIN 5008.pdf
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  • Briefkopf für Anschreiben nach DIN 5008.zip
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  • Anschreiben DIN 5008 mit Faxversand u bezeugtem Einwurf.doc
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    Anschreiben DIN 5008 mit Faxversand u bezeugtem Einwurf.jpg
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Abkürzungswörterbuch


Die Dateien sind unten angehängt (xls, doc, pdf)


Abkürzung = Begriff ( Quelle oder Erklärung )


1.SB SGG = Erste Sachbearbeiter/in der Sozial-Gerichts-Gesetz-Stelle (d.i. die Rechts- und Widerspruchs-Stelle eines "JobCenters"

A

a.a.O. = am angeführten/angegebenen Ort
A25 = Leistungsberechtigte ab 25 Jahren (Lebensalter)
A2LL = IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit ( zur Berechnung von Geldleistungen; wird Schritt für Schritt durch das neue IT-Verfahren ALLEGRO ersetzt - )
AA = Agentur für Arbeit ( die örtlichen Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit )
AAM = Allgemeiner Arbeitsmarkt
Abg = Ausbildungsgeld ( nach §§ 122 ff. SGB III - )
abH = ausbildungsbegleitende Hilfen
ABH = Ausländerbehörde
ABK = Anschriften-Benachrichtigungs-Karte
ABM = Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
AD = Außendienst
ÄD = Ärztlicher Dienst
AEntG = Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AEZ = ArbeitsEntgeltzuschuss
AfA = Agentur für Arbeit
AFBG = Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
AFG = Arbeitsfördergesetz ( AFG Arbeitsförderungsgesetz )
AG = Arbeitgeber
ÄG = Ärztliches Gutachten
AG InsO = Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung ( InsO Insolvenzordnung )
Ag. = Antragsgegner/in ( in Widersprüchen, Beschwerden, Klagen )
AG /T = Arbeitgeber-/Träger-Team
AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ( AGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
AGH = Arbeitsgelegenheit ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
AGL = Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
AGS = Arbeitgeber-Service
AGZ = Armutsgewöhnungszuschlag
AIG = Akteneinsichts- und Informationszugangs-Gesetz ( das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Brandenburg - )
aL = aktive Leistungen ( die Leistungen, die Leistungsberechtigte in Form von "Maßnahmen" erhalten, also nicht in Form von Geldleistungen. In der Sprache der neoliberalen Arbeitsmarktpolitik ist das Gegenstück dazu die pL - )
ALG I = Arbeitslosengeld I ( Versicherungsleistung )
ALG II = Arbeitslosengeld II ( eigentlich Grundsicherung für Arbeitsuchende )
ALG II -V = Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
AlhiRG = Arbeitslosenhilfe-Reformgesetz ( ReföDG Reformgesetz )
ALLEGRO = IT-Verfahren zur Berechnung von Geldleistungen und zu Aktenführung; ersetzt Schrittt für Schritt das alte IT-Verfahren A2LL
Alo = Arbeitslose
AltTZG = Altersteilzeitgesetz ( AltTZG 1996 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
AM = Arbeitsmarkt
AMA = Arbeitsmarkt
AMP = Arbeitsmarktpolitische Instrumente ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
AnfG = Anfechtungsgesetz ( AnfG Anfechtungsgesetz )
AQ = Arbeitslosen-Quote
ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz
ArbZG = Arbeitszeitgesetz ( ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
ArGe = Arbeitsgemeinschaft ( im Zusammenhang mit dem SGB II ist eine Trägervereinigung aus 50% Arbeitsamt und 50% kommunalem Träger gemeint )
As. = Antragsteller/in ( in Widersprüchen, Beschwerden, Klagen )
ASOG = Allgemeines Sicherheits- und Ordnungs-Gesetz (Land Berlin) ( eine der Rechtsgrundlagen für die Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz und Geflüchtete sowie der Beschlagnahme von Immobilien für deren Unterbringung - )
AsylbLG = Asylbewerber-Leistungs-Gesetz
AtG = Altersteilzeitgesetz
ATV = Allgemeine Termin-Verwaltung ( ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Terminverwaltung in ihren Geschäftsstellen und "JobCentern" - )
AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
AufenthG = Aufenthalts-Gesetz
AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( AÜG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
AV = Arbeitsvermittler
AV = Ausführungs-Verordnung ( wenn die Abkürzung ohne erklärenden Zusatz verwendet wird, ist meist die "AV Wohnen" gemeint - )
AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
aW = aufschiebende Wirkung ( in Bezug auf VAs )
AWB = Anwesenheitsbestätigung

B

b.B. = bei Bedarf
BA = Bundesagentur für Arbeit
BAB = Berufsausbildungs-Beihilfe
BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAG = Bundesarbeitsgericht
BAlimente = Datenbank der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung von Unterhaltsfällen
BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BB = Brandenburg ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
BBZ = Berufsbildungszentrum
BCA = Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
BDSG = Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG Bundesdatenschutzgesetz )
BE = Berlin ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
BED = Bedarfsermittlungsdienst
BEEG = Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
BEO = Besucher-Eingangszonen-Organisation ( ein IT-Verfahren der Bundeagentur für Arbeit zur Verwaltung der Anmeldungen von Leistungsberechtigten in den Eingangsbereichen ihren Geschäftsstellen und "JobCentern" - )
BewA = Bewerberangebot ( eine beschönigende Umschreibung für die Daten eines Leistungsberechtigten )
BEZ = Beschäftigungszuschuss ( nach § 16e SGB II )
BfdH = Beauftragter für den Haushalt
BfDI = Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
bFM = Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
BG = Bedarfsgemeinschaft
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
BGE = Bedingungsloses Grundeinkommen
BGF = Büro der Geschäftsführung
BGH = Bundesgerichtshof
BGJ = Berufsgrundschuljahr ( Berufsgrundschuljahr – Wikipedia )
BGS = Bildungsgutschein
BHO = Bundeshaushalts-Ordnung
BildscharbV = Bildschirmarbeitsverordnung
BJO = Berliner Job-Offensive ( mit diesem Modellprojekt sollte "die Anzahl der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt durch eine intensivere Betreuung erhöht werden" - )
BK = Basisdienst Bürokommunikation ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
BK = Bewerbungskosten
BL = Bereichsleitung ( die nächst-höhere Gliederungsstufe oberhalb der Teamleitungen in den "JobCentern" - )
BLA = Bund-Länder-Ausschuss
BLAG = Bund-Länder-Arbeitsgruppe im BLA
BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMFSJF = Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugendliche und Frau
BO = Berufsorientierung
BoV = Bewerberorientierter Vermittler
Boxplots = Boxplots sind ein graphisches Werkzeug zur Darstellung mehrerer Parameter einer statistischen Verteilung.
BRH = Bundesrechnungshof
BRKG = Bundesreisekostengesetz ( BRKG - Bundesreisekostengesetz )
BSG = Bundessozialgericht
BuT = Bedarfe für Bildung und Teilhabe
BVB = Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
BVerfG = Bundesverfassungsgericht
BVerwG = Bundesverwaltungsgericht
BVG = Bundesverfassungsgericht ( identisch mit: BVerfG )
BVJ = Berufsvorbereitungsjahr ( Berufsvorbereitungsjahr - Wikipedia )
BW = Baden-Württemberg ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
BWO = Berufswahlorientierung ( BWO Bundeswahlordnung )
BY = Bayern ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )

C

CAF = Common Assessment Framework
CoLeiPC = Ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur computerunterstützten Leistungsgewährung
COLIBRI = Computergestützte Leistungsberechnungs- und Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich Arbeitslosengeld 1 (SGB III)
CoSach = computerunterstützte Sachbearbeitung ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) / IT-Fachverfahren der BA für Abwicklung der Eingliederungsleistung )
coSachNT = Ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur computerunterstützten Sachbearbeitung
CuBe = Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose

D

DA = Dienstanweisung
DAlg2 = Ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zum automatischen Abgleich der Daten von Leistungsberechtigten nach § 52 SGB II
de facto = tatsächlich
de jure = vom Recht her
DLT = Deutscher Landkreistag
DORA = Datenbasis operative Auswertungen
DQM = Datenqualitätsmanager/Datenqualitätsmanagement
DRV = Deutsche Rentenversicherung
DSB = Datenschutzbeauftragter
DST = Deutscher Städtetag
DWH = Data-Warehouse

E


e.A. = Einstweilige Anordnung
e.R. = Einstweiliger Rechtsschutz
EA = Einstweilige Anordnung
EA = Erstantrag
EA = Erstattungsanspruch
EAO = Erreichbarkeitsanordnung
EAP = Erstansprechpartner
EB = Eigenbemühungen
EBf = Einschreibebrief
EBf+RSch = Einschreibebrief mit Rückschein
Ein-Euro-Job = "Ein-Euro-Job", eigentlich eine Maßnahme mit MAE
EFA = Europäisches Fürsorge-Abkommen
EFQM = European Foundation for Quality Management
EG = Erstgespräch
EGG = Eingliederungsgutschein für Ältere
EGL = Eingliederungsleistungen
EGT = Eingliederungstitel
EGV = Eingliederungsvereinbarung ( nach § 15 SGB II )
EGVpVA = Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
EGV -VA = Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
EGZ = Eingliederungszuschuss
eHb = erwerbsfähiger Hilfebedürftiger
eHE = erwerbsfähiger Hilfeempfänger
Ein-Euro-Job = ein Euro Job
Eink. = Einkommen
EinV = Eingliederungsvereinbarung ( nach § 15 SGB II )
EK = Einkommen
EKS = Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
eLB = erwerbsfähiger Leistungs-Berechtigter
ELO = Erwerbsloser
eM@w = elektronische Maßnahmeabwicklung ( ein IT-Verfahren, mit dem die Geschäftsstellen und "JobCenter" der Bundesagentur für Arbeit personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten mit Maßnahme-Trägern austauscht )
EntgFG = Entgeltfortzahlungsgesetz ( EntgFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis )
EQ = Einstiegsqualifizierung
ER = Einstweiliger Rechtsschutz
ERP = Einheitliches Ressourcen Planungssystem ( IT-Fachverfahren der BA für Finanzen )
ERP = Enterprise Resource Planning; ( in den "JobCentern" der Bundesagentur für Arbeit ist damit meist die Umgebung SAP ERP gemeint - )
ES = Einsatzstelle ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
ES mit RS = Einschreiben mit Rückschein
ESF = Europäischer Sozialfond
ESG = Einstiegsgeld
ESH = Einstiegs-Hilfe
etc. = et cetera
EU = Erwerbsunfähigkeitsrente
EuGH = Europäischer Gerichtshof
EV = Eidesstattliche Versicherung
EV = Eingliederungsvereinbarung ( nach § 15 SGB II )
EV = Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft
EVA = Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
EVS = Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
EVU = Elektrisches Versorgungs-Unternehmen
EZ = Eingangszone ( das ist der "Empfangsbereich" eines "JobCentern" - )

F

FA = Fachaufsicht
FA = Folgeantrag
FALKE = Ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit für Rechtsbehelfe, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahr
FamFG = Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familien-Förderungs-Gesetz)
FAQ = Frequently Asked Questions ( häufig gestellte Fragen )
FAV = Förderung von Arbeitsverhältnissen
FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung ( nach § 81ff SGB III )
FG = Folgegespräch
FH = Fachliche Hinweise
FKS = Fachkundige Stelle
FM = Fallmanagement
FM = Fall-Manager
FÖJ = Freiwilliges Ökologisches Jahr
FP = Förderprofil
FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr

G

GA = Geschäftsanweisung
GANZIL = Ganzheitliche Integrationsleistung
gD = gehobener Dienst
gE = gemeinsame Einrichtung ( ein "JobCenter", das von einer Gemeinde und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben wird (insgesamt rund 3/4 der "JobCenter" in Deutschland)
GF = Geschäftsführung
ggf. = gegebenenfalls
GKV = Gesetzliche Krankenkasse
GKV = gesetzliche Krankenversicherung
GL = Gleichstellung
GleiB = Gleichstellungs-Beauftragter
GpZ = Geschäftspolitische Ziele
Grusi = Grundsicherungsgesetz
GSiG = Grundsicherungsgesetz
GV = Gerichtsvollzieher
GZ = Gründungszuschuss

H

HA = Hauptantrag
HB = Bremen ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
hD = höherer Dienst
HE = Hessen ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
HE = Hilfeempfänger
HeGa = Handlungsempfehlung / Geschäftsanweisung
HG = Haushaltsgemeinschaft
HH = Hamburg ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
HH = Haushalt
HHV = Haushaltsvorstand
HLU = Hilfe zum Unterhalt
HOPLA = Hilfsangebot zur Orientierung und Planung

I


i.d.R. = in der Regel ( im Normalfall )
i.H.v. = in Höhe von
i.V.m. = in Verbindung mit
IFG = Informationsfreiheitsgesetz ( wenn die Abkürzung ohne Zusatz verwendet wird, ist meist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gemeint
IFK = Integrationsfachkraft
IKS = Internes Kontrollsystem
IMHO = meiner Meinung nach ( Internetslang: Abkürzung für in my humble opinion - meiner bescheidenen Meinung nach oder in my honest opinion - meiner ehrlichen Meinung nach )
InsO = Insolvenz-Ordnung
IntV = Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskurs-Verordnung)
ISG = Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
IT = Informationstechnik
IuB = Integration und Beratung

J

JC = Jobcenter
JC MediaNet = Das MediaNet ist eine über das Internet abrufbare Produktionsplattform für Druckerzeugnisse und Online-Publikationen der Bundesagentur für Arbeit und ihrer "JobCenter"
JF = Jour Fi
JVEG = Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

K

KAoA = Initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss"
Kd = Leistungsberechtigte/r ("Kund/in")
KdU = Kosten der Unterkunft ( in Bescheiden sind hiermit die angemessenen KdU nach § 22 SGB II gemeint - Bedarfe für Unterkunft und Heizung )
KFA = Kommunaler Finanzierungs-Anteil
KG = Kindergeld
KiWI = Kindergeld Windows-Implementierung ( ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit - )
KiZ = Kinderzuschlag
KK = Krankenkasse
KKD = Kundenkontaktdichte
KKK = Kundenkontaktdichtekonzept
KMU = Kleine und mittelständige Unternehmen
KRM = Kundenreaktionsmanagement
KV = Krankenversicherung

L

LAN = Leiharbeitsnehmer
LBZ = Langzeitleistungsbezieher/innen
LDI = Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
LE = Leistungsempfänger
LfD = Landesbeauftragte für Datenschutz ( da machen ein paar Bundesländer einen kleinen :icon_hihi: Unterschied! Diese Bemerkung kann gelöscht werden :icon_mrgreen: )
LGE = Leitung der Geschäftsführungs-Ebene
LLU = Leistungen zum Lebensunterhalt
LMG = Lebensmittelgutschein
LRA = Landrats-Amt
LSG = Landessozialgericht
Lt.d.u.g. = laut diktiert und genehmigt ( lt. d. u. g.- MeinRechtsportal.de )
LUH = Leistungen für Unterkunft und Heizung

M

M + I = Markt und Integration
M&I = Markt und Integration
m.E. = meines Erachtens
M+I = Markt und Integration
MA = Mitarbeiter/in
MAbE = Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
MAE = Mehraufwandsentschädigung (individuell für die Teilnehmenden) ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
MAG = Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber
MAT = Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
MAZ = Meldung von Abrechnungszeiten
MB = Migrationsbeauftragter
MB = Mehrbedarf
MBZ = monatlicher Bericht zum Stand der Zielerreichung
mD = mittlerer Dienst
MdK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen ( wird unter anderem eingesetzt, um Krankschreibungen nachprüfen zu lassen - )
MiloG = Mindestlohngesetz ( MiLoG Mindestlohngesetz )
MKP = Maßnahmekostenpauschale (für den AGH Maßnahmeträger) ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
MP = Meldepflicht
MPAV = Maßnahme private Arbeitsvermittlung
MT = Maßnahmenträger
MUK = minderjähriges, unverheiratetes Kind
MuSchG = Mutterschutzgesetz
MV = Mecklenburg-Vorpommern ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )

N

NI = Niedersachsen ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
NKM = Neukunden-Management
NW = Nordrhein-Westfalen ( Abkürzung für das deutsche Bundesland )
NZB = Nichtzulassungsbeschwerde ( Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen )

O

OAW = Ortsabwesenheit
ÖBS = Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor
Ok = Optionskommune
opDS = operativer Datensatz
OWi = Ordnungs-Widrigkeit
OWiG = Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetz

P

pAp = Persönlicher Ansprech-Partner
PAV = Private Arbeitsvermittlung
PDCA = Plan-Do-Check-Act
PDL = Private Personaldienstleister
PeP = Public electronic Procurement
PflegeZG = Pflegezeitgesetz
PfÜB = Pfändungs-und Überweisungsbeschluß
PG = Psychologisches Gutachten
PKH = Prozesskostenhilfe
P-Konto = Pfändungssicheres Konto
PKV = Private Krankenkasse
pL = passive Leistungen (die Geldleistungen, die Leistungsberechtigte ausgezahlt erhalten. In der Sprache der neoliberalen Arbeitsmarktpolitik ist das Gegenstück dazu die aL)
PR = Personalrat
PTR = Partner
PV = Pflegeversicherung
PZU = Postzustellungsurkunde

Q

QM-System = Qualitätsmanagement-System
R
RA = Rechtsanwalt
Radar-Chart = Ein Radar-Chart ist eine zweidimensionale graphische Darstellung multidimensionaler Daten, typischerweise in Form eines Netzes.
RBB = Rechtsbehelfsbelehrung
RD = Regionaldirektion der BA - Die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit
RdNr = wie Rz
REZ = Regionales Einkaufszentrum
RfB = Rechtsfolgenbelehrung
RL = Rücklagen
RP = Rheinland-Pfalz
RS = Regelsatz
RSch = Rückschein ( im Zusammenhang mit: EBf )
RV = Rentenversicherung
RVT = Renten-Versicherungs-Träger
Rz = Randziffer (gemeint sind die meist am rechten Seitenrand von Dokumenten angebrachten Zahlen zum schnellen Auffinden von Textpassagen))

S

SA = Sozialamt
SAM = Strukturanpassungsmaßnahme
SB = Sachbearbeiter/in
SB = Sachbearbeitung
SB = Schwerbehinderter
SBV = Schwer-Behinderten-Vertretung
SC = Service-Center (Call-Center, mit dem die Bundesagentur für Arbeit die telefonische Unerreichbarkeit ihrer "JobCenter" organisiert )
SchbG = Schwerbehindertengesetz
SchwbAV = Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabenverordnung
SG = Sozialgericht
SGB = Sozialgesetzbuch
SGB I bis XII = 1. bis 12. Sozialgesetzbuch ( analog weitere Sozialgesetzbücher, die römische Ziffer bezeichnet die Nummer des gemeinten Sozialgesetzbuches )
SGG = Sozialgerichtsgesetz
SH = Schleswig-Holstein
SL = Saarland
SN = Sachsen
SorgeRG = G. z. Neuregelung d. Rechts d. elterl. Sorge
SozR = Sozialrecht
SPD = Sozialpsychiatrischer Dienst
SPL = Summe passiver Leistungen
ST = Sachsen-Anhalt
SteA = Stellen-Angebot
STEP = Stammdaten-Entwicklungsprojekt ( ein Projekt des IT-Systemhauses der Bundesagentur für Arbeit zur Zusammenfassung von zPDV und zBTR -)
StGB = Strafgesetzbuch
StrRehaG = Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz
SV = Sozialversicherung
SV = Sachverhalt
SVB = Sozialversicherungsbeiträge

T

TH = Thüringen
TL = Teamleitung
TN = Teilnehmer
TNT = Teilnahmetage ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )
TZ = Teilzeit
TzBfG = Teilzeit- und Befristungsgesetz

U

u.a. = unter anderem
u.U. = unter Umständen
U25 = erwerbsfähige Leistungs-Berechtigte, die 25 Jahre und weniger alt sind
Ü25 = erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, in jüngeren Unterlagen meist als A25 bezeichnet
Ü50 = erwerbsfähige Leistungs-Berechtigte, die älter als 50 Jahre sind
UFa = Unterstützung der Fachaufsicht
UFa-Tools = Werkzeuge der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung der Fachaufsicht
USG = Unterhalts-Sicherungs-Gesetz

V

VA = Verwaltungsakt
VaE = Versicherung an Eides Statt
VB = Vermittlungsbudget
VDQM = Verantwortliche/r für Daten-Qualitäts-Management
VE = Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
VerA = IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung
VerBIS = Vermittlungs-, Beratungs- und Integrationssoftware
Verm. = Vermögen
vgl. = vergleiche ( siehe auch )
VGS = Vermittlungs-Gutschein
VH = Vermittlungs-Hemmnis
VK = Verwaltungskosten
VV = Vermittlungsvorschlag
VZ = Vollzeit

W

W.V. = Wiedervorlage
WA = Wohnungsamt
WBA = Weiterbewilligungsantrag
WBS = Wohnberechtigungsschein
WDB = Wissensdatenbank
WoGG = Wohngeldgesetz
WoGv = Wohngeldverordnung
WSG = Wehrsoldgesetz
WUB = Wegeunfähigkeitsbescheinigung ( Fantasiebescheinigung )
WV = Wiedervorlage ( Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) )

X

XSozial = Ein auf XML aufbauendes Dateiformat, mit dem personenbezogene Daten von Leistungsberechtigen sowohl innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, als auch mit außenstehenden Dritten ausgetauscht werden

Y

Z


z.d.A. = zu den Akten
z.Hd. = zu Händen ( bei Zustellung an bestimmte Person (wird aber nicht mehr unbedingt gemacht) )
z.Zt. = zur Zeit
ZA = Zeitarbeit
ZAF = Zeitarbeits-Firma
zBTR = Zentrale Betriebe-Anwendung ( ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung und Verwaltung der Daten von Betrieben
Zerberus = Zentrales IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Bearbeitungsunterstützung von Arbeitgeberleistungen
zkT = zugelassener kommunale Träger ( § 6a SGB II - ein "JobCenter", das von einer Gemeinde ohne Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit betrieben wird
ZP = Zukunftsprogramm
zPDV = zentrales Personen-Daten-Verzeichnis ( ein IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit, mit dem die örtlichen Agenturen für Arbeit und »JobCenter«
Persondendaten von Leistungsberechtigten erfassen und speichern, um mehrfachen Leistungsbezug an unterschiedlichen Orten zu erschweren - )
ZPO = Zivilprozessordnung ( )
 

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  • ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle v2016-01-13.doc
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  • ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle v2016-01-13.xls
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  • ELO-Forum Allgemein-Abkürzungen-Tabelle v2016-01-13.pdf
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Auskunftsverlangen gem. BDSG

Hier sind drei Mustertexte bzgl. Auskunftsverlangen gem. BDSG (der 34er) im Fensterbriefformat (DIN 5008).

In den angehängten Grafiken könnt ihr sehen; welcher Inhalt enthalten und wie das Dokument aufgebaut ist.

Beachtet das Kapitel: Erklärungen im jeweiligen Dokument,
ändert die Platzhalter mit euren persönlichen Daten,
tragt noch den Empfänger ein,
prüft, vor dem Ausdrucken (über Seitenansicht), das Ergebnis ...
... fertig.
 

Anhänge

  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 1 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].doc
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  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 2 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].doc
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  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 3 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].doc
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  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 1 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
    Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 1 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
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  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 2 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
    Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 2 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
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  • Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 3 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
    Antrag-Auskunftsverlangen gem. BDSG Muster 3 {v1 Platzhalter} [v2016-01-20].jpg
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"Das Verhalten gegenüber Maßnahmenträgern (MT)"
[tts]Geändert und ergänzt am: 17.08.2017[/tts]
Der Fahrtkosten -Tango:
Der grobe zeitliche Ablauf: Antwort erhalten auf Schreiben wegen Maßnahmeangebot - dringend Hilfe erbeten! #64
Notwendige Hausaufgaben, die gemacht werden sollten: Brauche Hilfe: Zuweisung zur JobBörse §16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 SGB III #20

Pixelschieberin meinte:
Btw, das ist ein Thread von 2015, der sich zwecks Strategieplanung komplett zu lesen lohnen könnte. (Vorsicht lang)

Zusätzlich kann - um Interesse zu heucheln - auch schon der MT angeschrieben werden damit der alle für die Maßnahme nötigen Unterlagen vorab zum Prüfen zuschickt!!
Wird regelmäßig von @Charlot praktiziert!

SG Halle (Saale) Az. S 5 AS 2835/15 ER v. 26.08.2015 Beschluss meinte:
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS), Pflichtverletzung, Eingliederungsvereinbarung, wichtiger Grund, Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen

Leitsatz ( Juris )
1. Neben der Feststellung einer Minderung des Auszahlungsanspruchs wegen einer Sanktion bedarf es keines gesonderten Aufhebungsbescheides nach § 48 SGB X.

2. Es ist kein wichtiger Grund i.S.v. § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II dargelegt, wenn eine Weiterbildungsmaßnahme (hier: Fahrerlaubniserwerb) mit der Behauptung abgebrochen wird, dabei anfallende Fahrtkosten nicht verauslagen zu können, wenn der Leistungsträger aus der Eingliederungsvereinbarung zur Fahrtkostenerstattung verpflichtet ist und der Leistungsberechtigte zuvor bei Abschluss der Eingliederungsvereinbarung nicht angedeutet hat, die Fahrtkosten bis zu einer Erstattung nicht aufbringen zu können.

3. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II bestehen nicht. Es ist nicht zu beanstanden, wenn existenzsichernde Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte hinsichtlich der Höhe an zumutbare Mitwirkungsobliegenheiten im Hinblick auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit anknüpfen.

Quelle: S 5 AS 2835/15 ER · SG HAL · Beschluss vom 26.08.2015 ·
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 39/2015
Da durch diesen Beschluss der Fahrtkosten -Tango zu Problemen führen könnte - siehe 2. - sollte wohl vorsichtshalber während der EGV -Verhandlung (schriftlich) darauf hingewiesen werden, dass die Fahrtkosten nicht ausgelegt werden können.

Hier eine Sammlung von Mustertexten, die bei einer Maßnahmenzuweisung hilfreich sein sollten

Erklärung: Die Nummerierung in den Antrag-(xx) gibt einen Überblick in welcher Reichenfolge und/oder was gleichzeitig erledigt werden sollte.

Antrag-(1_) Antrag mit unbequemen Fragen an SB
[tts]Ergänzt am: 13.12.2016[/tts]
[tts]Verschoben am: 17.08.2017[/tts]
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie von Ihnen zugewiesen, werde ich am tt.mm.jjjj die Maßnahme „XXX“ bei MT-Name (Maßnahmenträger) antreten.

Hierzu habe ich jedoch noch einige Fragen, deren Beantwortung ich hiermit schriftlich beantrage.
  • Kann ich davon ausgehen, dass Sie mich mit allen notwendigen Daten beim Maßnahmenträger anmelden werden und ich somit keine weiteren Daten von mir angeben muss?
  • Sollte ich weitere Daten von mir angeben müssen, teilen Sie mir bitte mit, welche das sind. Hier bitte ich um eine konkrete Auskunft. Eine Antwort im Sinne von "Alle Daten die nötig sind" ist hier wenig hilfreich, da mir diese nicht bekannt sind.
  • In der Zuweisung werde ich darauf hingewiesen, dass dem Träger ein selektiver Zugriff auf die Daten meines Bewerberprofils eingeräumt wird. Nennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage, nach der Sie mir diese Entscheidung abnehmen durften.
  • Konkretisieren sie den Umfang des, durch Sie gestatteten, selektiven Zugriffs.
    So lange die Punkte bzgl. selektivem Zugriff nicht geklärt sind, untersage ich Ihnen dem Träger diesen Zugriff zu ermöglichen.
  • Ist der Maßnahmenträger mir gegenüber weisungsbefugt?
  • Wenn ja; nach welcher Rechtsgrundlage ist es dem Träger gestattet mir z. B. Vermittlungsvorschläge unterbreiten zu dürfen, welche bei einer Ablehnung zu einer Sperrzeit/Sanktion führen können?
  • Besteht so etwas wie ein Vorgesetztenverhältnis?
  • Teilen Sie mir mit, in welchem zeitlichen Umfang die Maßnahme stattfindet. Die Angabe „Vollzeit“ ist nicht konkret.
Da ich davon ausgehe, dass der Maßnahmenträger nicht mein sondern Ihr Vertragspartner ist, teilen Sie mir bitte mit, ob und nach welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet wäre, mit dem Maßnahmenträger zusätzliche Verträge abzuschließen.

Weiterhin bitte ich Sie mir mitzuteilen, inwieweit der Maßnahmenträger berechtigt ist, zusätzliche Forderungen an mich zu stellen.

Da für die Sach- und Rechtsauskunft weiterhin Sie mein Ansprechpartner sind, bitte ich um eine rasche Antwort, so dass es nicht zu Unstimmigkeiten zwischen dem Maßnahmenträger und mir kommt.

Sollte ich bis zum Beginn der Maßnahme von Ihnen noch keine Antwort erhalten haben, werde ich dem Maßnahmenträger eine Kopie dieses Schreibens geben und darauf verweisen, das ich noch auf Ihre Antwort warte.

Ich bitte ausschließlich um eine schriftliche Antwort, so dass es im Nachhinein keine Unstimmigkeiten darüber gibt, was gesagt bzw. nicht gesagt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Antrag-(1a) Antrag auf Fahrtkostenerstattung für Maßnahme im Voraus an SB
https://www.elo-forum.org/attachmen...-antrag-fahrtkostenerstattung-faxversion-.doc
(1) Adressat SB -Antrag Fahrtkostenerstattung (Faxversion)

Antrag-(1b) Datenschutz: Verbot der Datenweitergabe und -speicherung an AfA/JC
Betreff meinte:
Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte (Maßnahmeträger). Sollten Sie dennoch unerlaubt Daten weitergeben, werde ich mich unverzüglich an den Datenschutz wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Antrag-(1b) Datenschutz: Verbot der Datenweitergabe und -speicherung an MT
[tts]Umformuliert: 17.08.2017[/tts]
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (MT-Name) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a BDSG ).

Ich fordere Sie auf (§ 6 Abs.2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG ), mir Auskunft über die bereits gespeicherten Daten, außer meiner oben genannten Adresse, zu erteilen und bestehe auf sofortige Löschung dieser.

Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung folgende von mir Ihnen gegenüber abgegebene Erklärungen:
  • "Benutzererklärung PC/Internet" vom tt.mm.jjjj
  • [Bezeichnung weiterer Erklärungen] vom tt.mm.jjjj

Desweiteren:
  • Ich untersage Ihnen, aus Gründen des Datenschutzes und auf Basis meines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, hiermit ausdrücklich jedwede Speicherung meiner personenbezogenen Daten - außer Namen und Anschrift - sowie jede Weitergabe an Dritte.
    Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine umgehende Sperrung (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs 4 BDSG ) sowie eine schriftliche Bestätigung über diese Maßnahme.
  • Ich werde Bewerbungsformbesprechungen usw. nur anhand anonymisierter, fotoloser Musterbewerbungen zulassen.
  • Ich werde meine Daten nicht auf Ihren oder anderen fremden Rechnern, Speichergeräten, Druckern oder Kopierern verwenden.
  • Ich werde mein eigenes, nicht mit dem Internet oder anderen Netzen verbundenes Gerät zum Erstellen anonymisierter Musterbewerbungen - die auf diesen Geräten angezeigt und besprochen werden können - verwenden.
  • Ich werde keinerlei Speichermedien austauschen.
  • Ich werde keine Suchvorgänge etc. im Internet vornehmen, da dieses Verhalten getrackt und gespeichert wird, was Rückschlüsse auf bzw. Prognosen bzgl. meiner Person zulassen könnten.
  • Ich werde auch sonst keine fremden Rechner oder speicherfähigen Geräte, einschließlich; Telefon, Faxgerät, Drucker, Kopierer usw., benutzen.
  • Ich untersage jegliche Bild- und/oder Videoaufnahmen und/oder -speicherungen meiner Person, durch;
    Webcams, Überwachungskameras, Kameras, Kommunikationsgeräten u. Ä.,
    von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern usw.
    Im Falle jeglicher Zuwiderhandlung werde ich zivil- wie strafrechtlich - mit allen Mitteln - dagegen vorgehen.
Sollten Sie meinen Forderungen bzgl. Datenschutz nicht unverzüglich nachkommen, werde ich mich umgehend an den Datenschutz wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Antrag-(1b) Datenschutz: Verbot der Datenweitergabe und -speicherung Datenschutzerklärung inkl. Unterschrift wurde vom MT verweigert
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte bestätigen Sie Empfang und Kenntnisnahme der vorsorglichen Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung
Einer Speicherung meiner Daten für Zwecke, die nicht ausschließlich der im Betreff mit Maßnahmenummer ausgewiesenen Maßnahme dienen, und welche die vom Gesetzgeber als notwendig erachteten bestimmten Umfang überschreiten, stimme ich gem. § 4a BDSG ausdrücklich nicht zu.

Ich möchte stets vorab schriftlich informiert werden - insbesondere, an wen welche meiner Daten übermittelt werden sollen. Aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht (leitet sich auch das Recht her, Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten zu erlangen. Dieses datenschutzrechtliche Auskunftsrecht in Verbindung mit BDSG verdrängt nicht das persönliche Einsichtsrecht.

Meine schriftliche Einverständniserklärung ist in jedem Fall vorab einzuholen.


Eingegangen am: 01.00.0000

Stadt, den 00.00.0000

Ort, Datum Firmenname - Stempel

[Ankreuzen, wenn es zutrifft]
|x| Die Empfangsbestätigung wurde von Herrn/Frau_______________________ verweigert.
Einwurf - mit Beistand - in den Hausbriefkasten bei Firmenname
Unterschrift:

Antrag-(2a) Meine Antwort wg . meinem Antrag bzgl. Fahrtkostenerstattung für MT an Amt:
https://www.elo-forum.org/attachmen...kosten-abtretung-akzeptiert-briefversion-.doc
(2.1) Adressat SB -Fahrtkosten -Abtretung nicht akzeptiert (Briefversion)

Antrag-(2b) Mitteilung an MT, warum ich (noch) nicht an der Maßnahme teilnehmen kann an MT
https://www.elo-forum.org/attachmen...-traeger-verzoegerungsmeldung-faxversion-.doc
(2.2) Adressat Träger - Verzögerungsmeldung (Faxversion)

Antrag-(3) Erinnerung an das Amt, dass die Fahrtkosten immer noch nicht genehmigt sind an Amt
https://www.elo-forum.org/attachmen...stattung-weiterhin-ungeklaert-faxversion-.doc
(3) Adressat SB -Fahrtkostenerstattung weiterhin ungeklärt(Faxversion)

[tts]Ergänzt am: 20.11.2016[/tts]
[Es] wurden bereits jede Menge Schnipsel für das Amigo-Abwehr-Puzzle zusammen getragen.
Um die Lektüre und Verinnerlichung wirst du nicht umhin kommen, willst du dem bunten Treiben der Amigos Einhalt gebieten.
Das klappt nicht immer, du bekommst jedoch ein paar Schippen Sand, die du in geschmierte Getriebe streuen kannst.

Highlights aus dem Pfeilköcher:
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - smirk
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
 
Gesprächsprotokoll für Beistände (mit Gesetzesauszügen)

Nichts bringt einen übermütigen SB mehr zur Räson als ein eifrig mitschreibender Beistand :icon_hihi:
Ich nutze für meine Beistandschaften die angehangene Vorlage:


letzte Seite bei allen:

§ 13 SGB X (Beistände),
§ 309 SGB III (Meldegründe UND Fahrtkosten )
 

Anhänge

  • Gesprächsprotokoll für Beistände.odt
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  • Gesprächsprotokoll für Beistände.pdf
    63,3 KB · Aufrufe: 972
  • Gesprächsprotokoll für Beistände Formular.pdf
    74,3 KB · Aufrufe: 795
Identifizierung und Nachweis der ESF -Förderung einer Maßnahme

Der Europäische Sozial Font dient mehr oder minder dem wirtschaftlichen Wachstum,
einer zügellosen Arbeitsförderung und der Umleitung von Steuergeldern
in private Investmentgesellschaften. Inzwischen gibt es ein gigantisches Netzwerk
von sogenannten Maßnahmeträgern, welche unter fadenscheinigen Zielen
und mit Hilfe der Sanktionsbestimmungen im Sozialrecht unerhörte Profitsummen generieren.
Flächendeckend werden die Erwerbslosen mißbraucht, um sozialwirtschaftliche Aufgaben
der Städte und Gemeinden auf sogenannte Arbeitsgelegenheiten abzustellen.
Die Fehler der Finanz- und Wirtschaftspolitik sollen durch Quersubventionierung
zu Lasten der Erwerbslosen kompensiert werden. Unter dem Anschein von Bildungs- oder Förderzielen
werden die Erwerbslosen unter Androhung von Sanktionen zur Ableistung von sinnfreien Maßnahmen gezwungen.
Dem können Erwerbslose gezielt begegnen, denn:

In der ► Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm (PDF) ist eindeutig festgelegt:
Seite 1 meinte:
1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen. Das Vergaberecht findet Anwendung.
Seite 2 meinte:
2.1 Förderfähige Zielgruppe

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.

Voraussetzung für die Abwehr einer ESF geförderten Maßnahme
ist die Feststellung und der Nachweis ihrer Förderung.


  • Zuerst auf der Webseite des MT nach dem ESF Symbol oder einem anderen Hinweis auf ESF -Förderung suchen.
  • Dann in der ► Übersicht der ESF-Förderprogramme 2014-2020 das Bundesland auswählen.
  • Dort suche man nach der Liste der Vorhaben (i.d.R. eine große xlsx-Datei).
  • Jetzt per Suche in der heruntergeladenen Liste den Träger und damit die Maßnahme identifizieren.
  • Nun können die einzelnen Seiten der Förderrichtlinien zusammen mit dem betreffenden Auszug
    als Nachweis der Förderung und Gegenargument verwendet werden.

Es gibt 2 Wege der Förderung:
  • Entweder wird der MT direkt gefördert, dann steht er in der Vorhabenliste.
  • Oder er wird über eines der ► Programme des BMAS über das JC gefördert.

Diese Programme haben eigene Förderrichtlinien, welche aber ebenfalls die Freiwilligkeit beinhalten.
Man muß für den 2. Weg nicht die Liste der Vorhaben, sondern das aktuelle Arbeitsmarktprogramm des JC durcharbeiten.
Hier kann dann eventuell die eigene Maßnahme einem Programm des BMAS zugeordnet werden. Beispiel:

Viele JC nutzen das Förderprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt".
Das ist ein Förderprogramm des BMAS mit eigener Förderrichtlinie.
Diese ist im ► Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter 3.6. ist die Freiwilligkeit festgeschrieben.

Bei Fragen zur Förderung kann man sich auch direkt an das Bürgertelefon des ESF wenden.


Für die Einhaltung der Förderrichtlinie ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Bundesverwaltungsamt (BVA) meinte:
Der Bund gewährt die Zuwendungen insbesondere nach Maßgabe der
Die Fördergrundsätze für Zuwendungen aus dem ESF im Bundesverwaltungsamt (BVA)
sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für alle vom BVA umgesetzten Förderprogramme gewährleisten.
Quelle: bva.bund.de
Wirtschaflichkeit und Sparsamkeit - Argumente gegen Sinnlosmaßnahmen.
Bundeshaushaltsordnung (BHO) meinte:
§ 7 BHO Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende
wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen.
In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen,
ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten
nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).
(3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
 
Merkblatt für den JC "Alltag" - Was muss man wissen?

Der Merkzettel für den ELO - der Denkzettel für den SB

Hallo liebe Foristen, ELOs und Gastleser,

ich lese hier im Board seit ziemlich genau einem Jahr mit, seit dem Zeitpunkt, an dem mein Arbeitgeber in die Insolvenz gehen musste. Ich habe knapp 30 Jahre in einem Betrieb durchgehend gearbeitet, die Erwerbslosigkeit ist für mich vor einem Jahr eine völlig neue Situation gewesen - ist es immer noch.

Mittlerweile ist allerdings eine deutliche Ernüchterung eingetreten, da ich lernen musste, dass es für mich (Ü50 ) die von der Politik tagtäglich erwähnten Arbeitsplätze, für die so "händeringend" erfahrene Fachkräfte gesucht werden, nicht vorhanden sind. Jedenfalls nicht in ausreichender Anzahl. Das soll aber hier jetzt nicht das Thema sein, ich habe ein kleines Projekt begonnen, das ich nun kurz vorstellen möchte.

Ich lese hier täglich im Forum, manchmal möchte man in die Tischkante beissen, was mit Menschen im ALG-Bezug so alles angestellt wird, ist unglaublich, zeitwise unfassbar. Mein Fall tritt hier in den Hintergrund, ich habe aber aus den vielen Schilderungen im Board schon meinen festen Entschluss gezogen, dass ich mich in keinem Fall ohne gute Vorbereitung in ein Jobcenter begeben werde.

Denn der Zeitpunkt, an dem mein ALG 1 Anspruch ausläuft, ist momentan der einzige Fixpunkt, den ich in meiner Planung habe. Alle anderen Dinge (z.B. ein Vorstellungsgespräch oder eine Reaktion auf eine Bewerbung) liegen irgendwo da draussen im Ungewissen. Ich habe mir im letzten Jahr viele Links gespeichert, Screenshots angelegt und Notizen gemacht. All das habe ich sortiert und mir markante, immer wiederkehrende Probleme gefiltert und ganz oben auf die Agenda geschrieben. Die wichtigsten Punkte, die man im Jobcenter wissen muss, ohne auf den Einzelfall bezogen zu ausführlich zu werden.

Langer Rede, kurzer Sinn: Ich habe mir diese Notizen auf ein paar Merkblätter geschrieben, die ich im Jobcenter in einer kleinen Mappe in Klarsichthüllen mitnehmen werde. So habe ich schnell mal eine konkrete Info parat, wenn ich sie brauche, wenn ich auf bestimmte Punkte hingewiesen werde, wenn man mir unbequeme Frage stellt, wenn man mich in die Falle locken will.
Das verbale Wechselgeld für SB . Ausserdem gefällt mir die Idee, wenn SB grübelt, was denn ELO da auf dem Schoss zu liegen hat - und überhaupt, was wird denn da schon wieder geblättert... :wink:

Alle diese Infos stammen hier aus dem Forum, ich habe mir bei einigen Dingen die Genehmigung der jeweiligen Autoren eingeholt, wenn auch noch nicht alle geantwortet haben...

Ich werde diese Merkblätter hier als Bild einstellen, sowie als PDF-Download (ganz unten im Beitrag) anbieten.
Ihr könnt wählen zwischen einer tintensparenden S/W-Version oder der farbigen Variante.

Ich habe mit Absicht kurze, schlagwortartige Informationen in optisch abgegrenzten Blöcken verwendet
, damit ein "auswendig lernen" von blankem Text nicht erforderlich ist.
Dieses "Design" greift allerdings so richtig erst ab Blatt 2... Lest euch die Blätter immer wieder durch, nicht erst kurz vor dem Meldetermin... :icon_evil:

Ich habe oben schon kurz erwähnt, dass ich bislang noch gar keinen Kontakt zum Jobcenter habe, trotzdem nehme ich mir heraus, mich jetzt schon vorzubereiten.
Karl May war auch nie im "Wilden Westen"...
Ich habe bei weitem nicht die Erfahrung von anderen Foristen oder von Betroffenen, die Lektüre hier hat mich aber streckenweise so erschüttert, dass ich den guten Glauben an unseren Rechtsstaat nicht mehr aufrecht erhalten kann. Ich bin vor einem Jahr zur Agentur für Arbeit gegangen, da hatte ich eine optimistische Einstellung "Die werden mir helfen, die unterstützen mich...". Leider... nicht.

Also ist Selbstschutz angesagt. Das versuche ich (für mich) hiermit. Da mein Egoismus nur begrenzt ausgeprägt ist, dachte ich mir, eventuell können noch andere ELOs von diesem gesammelten Foristen-Kow-How "profitieren", deswegen gibt es diese Blätter hier für die Allgemeinheit zum Download.

Sehr gerne nehme ich Anregungen für ein viertes Blatt hier entgegen, das ich in Angriff nehmen werde!
Mit eurer Unterstützung, wenn ihr mögt... :wink:
Es fehlen garantiert noch Punkte, die wir hier im Thread sammeln können.


Mein Dank geht an alle Schreiber hier im Forum & das ELO-Board-Team. :icon_daumen: :icon_party:



| :icon_Info: | PDF Blatt 1 s/w | PDF Blatt 1 farbig | PDF Blatt 2 s/w | PDF Blatt 2 farbig | PDF Blatt 3 s/w | PDF Blatt 3 farbig | :icon_Info: |
 

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Muster für eine Sachstandsanfrage

Das JC hat wieder mal meinen WBA nicht bearbeItet. Ich stehe also ohne Geld da.
Versuche es doch mal mit folgendem:

"Sachstandsanfrage
BG xxxxxxxxxxx
Mein Weitergewährungsantrag auf Leistungen der Leistungen xxxxxxxx vom tt.mm.jj


Guten Tag Frau/Herr xxx,

ich nehme Bezug auf meinen o.g. Antrag, zu dem ich Ihnen alle leistungsrelevanten Unterlagen nachweislich eingereicht habe.
Seitdem ist bereits erheblich Zeit verstrichen, ohne dass eine Bescheidung erfolgte.
Ein längeres Warten ist für mich nicht zumutbar, da ich auf die Leistungen angewiesen
bin.
Ich muss Sie daher auffordern, unverzüglich über den o.g. Antrag zu entscheiden und mir die entsprechenden Leistungen umgehend auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen, da ich ansonsten ab dem nächsten Monat in eine finanzielle Notlage gerate.
Sollte mir eine Entscheidung nicht bis zum tt.mm.jj vorliegen, wäre ich dann leider gezwungen, umgehend beim Sozialgericht xxx eine einstweilige Anordnung zu erwirken.

Zudem bitte ich Sie, mir zeitgleich eine Bescheinigung zuzusenden, mit der ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann."

_______________________

Bei mir hatte das seinerzeit Wunder gewirkt - Bescheid war in wenigen Tagen im Briefkasten.
(Ich hatte auch noch einige Euronen Schonvermögen auf dem Konto)

Wichtig! Das Schreiben unbedingt gegen Empfangsbestätigung (Datum, Unterschrift) auf einer Kopie einreichen.
 
Doppeltgemoppelt - Faxen & Schneckenpost von Pixelschieberin

Da ich kein Geld dafür erübrigen kann, sämtliche Korrespondenz vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen,
und um eventuellem Lügen-Gehampel aus dem Weg zu gehen, versende ich meine Liebesbriefe ans JC außer WBAs doppelt gemoppelt.

Ein Ausdruck via Fax - mein Protokoll zeigt die erste Seite - einen zweiten via Schneckenpost.

Um dem Empfänger bereits im Vorfeld klar zu machen, daß es kaum glaubhaft sein wird, erklären zu wollen, das Anliegen sei - aus welchem Grund auch immer - nicht in deren Machtbereich eingegangen, kommen aussagekräftige Rahmen mit fettem Rand über die jeweiligen Schriftstücke.
Was die können, kann ich auch. :icon_wink:

1) Text im Rahmen für die Faxversion:
Übermittlung vorab als protokolliertes Fax (an Empfängernummer eintragen)
Derselbe Inhalt dieses Schreibens geht Ihnen gesondert per Briefpost (bezeugter Einwurf am dd.mm.20yy) zu.
Antwort nur per Briefpost - dies ist nicht mein Anschluß/Gerät

2) Text im Rahmen für die Briefversion,
Position zwischen Adreßfeld und Betreff - damit's nicht übersehen oder rausgeschnitten werden kann.
Die Übermittlung desselben Inhalts des nachfolgenden Schreibens erfolgte am dd.dd.20yy, xx:xx Uhr
per protokolliertem Faxversand an: Empfängernummer eintragen

Formuliert's um, nicht daß die sich langweilen. :icon_wink:
Noch hat sich keiner getraut zu behaupten, da sei nichts angekommen.
Im Gegenteil, die Schreiben werden zügig beantwortet.

Damit die die Schneckenpost bemühen müssen, manche versuchen doch via Fax zu antworten - pfff, das ist mein Papier...
sperre ich im Router mißliebige Nummern für eingehende Anrufe.
Habe ich's mit 'nem Träger zu tun, wird dessen Nummer - serviceorientiert - auf eine kostenfreie Hotline, vorzugsweise die vom JC , umgeleitet.


Moderationshinweis...

Ergänzung am 12.03.2017 von AnonNemo
Wer kein Faxgerät hat, sollte mal prüfen ob der Router eine Faxfunktion hat ~> einige Fritz!Box(en) haben es integriert.



 
Arbeitgeber fordert Kopien von Ausweisen und Karten

Zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnis gehört neben dem Angebot seiner Leistung auch das der eigenen Qualifikationen.
Dafür ist während des Vorstellungsgespräches eine Vorlage der entsprechenden Nachweise gerechtfertigt.
Auch in Bewerbungsanschreiben sind Kopien von Zeugnissen bzw. Abschlüssen die Regel.
Für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnis sind jedoch weder Kopien von Ausweisen, noch von Bank- oder Versicherungskarten erforderlich.
Um ggf. den Besitz eines Führerscheines, eines Bankkonto oder einer Krankenversicherung glaubhaft zu machen,
genügt die Vorlage zur Einsicht in das entsprechende Dokument.
Erst nach Abschluß eines Arbeitsvertrages ist es u.U. aus betrieblichen Gründen notwendig, bestimmte Daten zu erheben.
Aber auch hier muß die Verhältnismäßigkeit gegeben- und die Notwendigkeit begründet sein.
Dazu bietet sich an, beim Arbeitgeber nach dessen Datenschutzbeauftragten und dem Umgang mit erhobenen Daten zu fragen.
Letzterer sollte in einer Datenschutzklausel im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Ein Personalbogen wird erst mit dem Entstehen eines Arbeitsverhältnisses (also nach Abschluß des Arbeitsvertrages) erforderlich.
Auszug aus § 26 BDSG - Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden,
wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses
oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung
oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag,
einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten
der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.
Auszug aus § 47 BDSG - Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten müssen
1. auf rechtmäßige Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet werden,
2. für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise verarbeitet werden,
3. dem Verarbeitungszweck entsprechen, für das Erreichen des Verarbeitungszwecks erforderlich sein
und ihre Verarbeitung nicht außer Verhältnis zu diesem Zweck stehen, ...
Auszug aus § 48 BDSG - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
(1) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nur zulässig,
wenn sie zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist.
Nach Art. 9 DSGVO klassifizierte besonderer Kategorien personenbezogener Daten:
  • rassische oder ethnische Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • genetische Daten,
  • biometrische Daten,
  • Gesundheitsdaten,
  • Sexualleben sowie sexuelle Orientierung.
 
Richtiges Anonymisieren digitaler Dokumente

Dokumente in digitaler Form werden i.d.R. mit Programmen erstellt.
Diese Programme sind nach der Installation in den Optionen so einzustellen,
daß keine persönlichen Daten beim Erstellen der Dokumente mitgespeichert werden.
Das betrifft neben digitalen Signaturen auch die Angabe von Benutzerdaten.
Entsprechend ist auch mit der Bezeichnung der Datei zu verfahren.
Um die richtige Einstellung einmalig zu überprüfen,
ist eine abgespeicherte Beispieldatei auf Metadaten zu untersuchen.
Beispielsweise im Kontexmenü des Explorers unter den Eigenschaften.

Immer wieder melden sich User, welche nach fehlerhafter Anonymisierung Realdaten im Netz wiederfinden.
Deshalb ist jede Anonymisierung in eigenem Interesse mit besonderer Sorgfalt durchzuführen.
Diverse Suchmaschinen lesen Daten veröffentlichter Dokumente vollständig aus.

Dazu zählen neben den Inhalten auch die Metadaten der Dokumente.
Abdeckungen bzw. Schablonen nicht gesicherter Dokumente werden durch die Suchmaschinen mühelos entfernt.
Deshalb sollten in dieser Form anonymisierte Dokumente grundsätzlich zu Bilddateien konvertiert werden.



Verfahren der Anonymisierung

Anonymisieren mit Bildbearbeitungsprogramm

Genügt es bei Textdokumenten auf Signatur, persönliche- und Benutzerdaten zu verzichten,
müssen bei Bilddokumenten (Scan oder Foto) zusätzlich die sichtbaren Daten mittels
Bildbearbeitungsprogramm pixelweise geschwärzt werden.
Hierbei ist es wichtig, nicht mit Objekten, wie Stempeln oder Schablonen zu arbeiten.

Das Bildbearbeitungsprogramm sollte die Bearbeitungsdaten nicht im Dokument mit abspeichern.
Eine Beispieldatei kann z.B. mit dem Programm Exifer (Freeware)
auf Metadaten untersucht- und entsprechend geändert werden.

Anonymisieren mit Stift

Das Schwärzen von Papierdokumenten mittels Stift vor dem Einscannen birgt die Gefahr,
daß der Durchschlag des verwendeten Stiftes die geschwärzten Daten sichtbar durchscheinen läßt.
Deshalb sollte der Erfolg dieser Methode unbedingt vor Veröffentlichung per Vergrößerung überprüft werden.

Anonymisieren von PDF-Dateien

PDF-Dateien sollten nicht mit Editoren anonymisiert werden,
da diese objektorientiert mit entfernbaren Schablonen arbeiten.
Man kann die Entfernbarkeit überprüfen, indem man das bearbeitete Dokument
mit einem PDF Editor oder Libre Office Draw öffnet und auf die veränderten Felder klickt.
Es bietet sich an, solche PDF Dateien zum Anonymisieren in Bilddateien zu konvertieren.

Anonymisieren über Texterkennung

Die wohl sicherste Anonymisierung ist das Einlesen eines Dokumentes mit einem OCR Programm,
z.B. FreeOCR. Das Anonymisieren durch Auslesen des Textes bietet den Vorteil,
daß die Form des Dokumentes nicht übertragen- und somit eine Wiedererkennung erschwert wird.
Vor der Publikation solcher Texte sollte der Satzbau etwas modifiziert werden,
ohne den inhaltlichen Sinn wesentlich zu verändern.


Umfang einer Anonymisierung

Es sollte darauf geachtet werden, daß einschätzungsrelevante Daten für den Leser sichtbar bleiben.
Dazu gehören neben dem Erstelldatum von Schreiben auch die detaillierten Formulierungen ihrer Inhalte.


Dateien und /oder Metadaten anonymisieren

Wenn User bitten, man solle Dokumente einstellen. wird meistens darauf hingewiesen,
alle persönlichen Daten zu anonymisieren /schwärzen.
Damit ist alles gemeint, was direkt/indirekt Rückschlüsse auf einen selber geben könnte.

Im Beitrag #1 (von @Huemmel) ist eine Zusammenstellung was anonymisiert werden sollte.

Im Beitrag #12 (von AnonNemo) stehen ein paar Möglichkeiten, wie anonymisiert werden kann.


Was sind eigentlich Metadaten?

Ein Artikel von Vaclav Demling, in dem es gut beschrieben wird:

Metadaten auslesen: Management der digitalen Informationen

Weiteres zu Metadaten:


Programm zum Editieren von Metadaten in Bildern:

Exif-Viewer 2.51 - Liest und bearbeitet EXIF-Informationen in Digitalfotos

Dieses Programm kann die Metadaten aus vielen gängigen Formaten auslesen:

Metadata Extraction Tools...

In vielen Dokumenten lassen sich über die Eigenschaften jeweilige Informationen auslesen
und je nach Berechtigung auch ändern.
 
Antwortmuster - Wegeunfähigkeitsbescheinigung

DonOS (aktualisiert am 22.08.2017) meinte:

Wegeunfähigkeitsbescheinigung



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich fordere eine justiziable Erklärung, schriftlich unter Nennung gültiger Gesetze, die in meinen Fall ein Pauschales abverlangen einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigt.

Ich weise Sie daraufhin, dass gemäß Ihrer eigenen Geschäftsanweisung zu § 59-SGB -II-Meldepflicht Rz. 59.10 (siehe auch FH zu § 32 Rz. 32.9) die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich als wichtiger Grund für das Nichterscheinen zu einem Meldetermin anzuerkennen ist.

Sollten Sie sich versehentlich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R berufen wollen, so teile ich weiterführend mit, dass es dort im Tenor um eine wiederholte Nichtwahrnahme zu einem ärztlichen Untersuchungstermin ging und nicht etwa wie vorliegend, um einen Meldetermin in einem Jobcenter. Auch lag dem Urteil ein gänzlich anderer Sachverhalt zu Grunde.

Sollten Sie sich versehentlich auf folgendes Urteil berufen: LSG RP vom 23.07.2009 – Az. L 5 AS 131/08, so ist diese Einzelfallentscheidung jedoch weder allgemein verbindlich für alle erkrankten Betroffenen, noch ersetzt sie geltendes Recht, noch befähigt sie das JobCenter von mir solche Bescheinigungen pauschal zu verlangen.

Solange mir nicht, gemäß Ihrer Auskunftspflicht nach §§ 13 - 15 SGB I, die Rechtsgrundlage zum Abfordern einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung genannt worden ist, erfülle ich mit Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen wichtigen Grund zur Nichtteilnahme zu einem Meldetermin. Meine Mitwirkungspflichten zur Darlegung eines wichtigen Grundes sind demnach mit der Vorlage einer AU bereits erfüllt.

Dem zusätzlichen Abverlangen einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung werde ich, bis zur Widerlegung durch die Nennung einer Rechtsgrundlage, nicht entsprechen nachkommen.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand zählt die zusätzliche Vorlage einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 65 SGB I ganz offensichtlich nicht zu meinen Mitwirkungspflichten.

"Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten „Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen.

Zudem ist die BSG -Rechtsprechung zur Vorlage einer gesonderten ärztlichen Bescheinigung neben der AU nur dann gerechtfertigt, wenn sich der erwerbslose Leistungsberechtigte augenscheinlich mutwillig stets einem (ärztlichen) Meldetermin entzieht.

Die BSG Rechtsprechung vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R geht nicht von einem gewöhnlichen Meldetermin bei einem Jobcenter aus.
In diesem Urteil ging es um die Wirksamkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Meldeaufforderung zu einem ärztlichen Untersuchungstermins nicht jedoch etwa zu einem Meldetermin in einem Jobcenter.

Hinweis an die Leser:
Als wichtiger Grund gilt ja nicht nur eine AU , sondern auch ein Zeuge, was gerne mal vom Amt verschwiegen wird.


Eine krankheitsbedingte Verhinderung kann ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; etwa durch Zeugenbeweis, nachgewiesen werde (Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 32 Rn. 13; Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl., Stand 24.8.2010, § 32 Rn. 191).

Die Rechtsprechung des BSG ändert nichts daran, dass die „Wegeunfähigkeit “ durch Zeugenbeweis oder etwa eine eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden kann. Besteht der Grundsicherungsträger auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. “Wegeunfähigkeitsbescheinigung ” und lehnt er pauschal die Prüfung anderer angebotener Beweismittel ab (etwa Zeugenbeweis, eidesstattliche Versicherung), verstößt er gegen seine Amtsermittlungspflichten aus § 20 SGB X.


Hinweis an die Leser:
Sollte der Grundsicherungsträger trotz nachgewiesenem Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Sanktion verhängen, sollte gegen den Sanktionsbescheid Widerspruch erhoben und notfalls der Klageweg beschritten werden.


Sollten Sie, trotz nachgewiesenen wichtigen Grunds, eine Sanktion verhängen, wird gegen den Sanktionsbescheid Widerspruch erhoben und notfalls der Klageweg beschritten.


Hinweis an die Leser:
Laut den Geschäftsanweisung zu § 59-SGB -II-Meldepflicht, ist eine Fantasiebescheinigung nicht vorgesehen. Die JobCenter versuchen es immer wieder und berufen sich fälschlicherweise auf das Urteil vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R oder LSG RP vom 23.07.2009 – Az. L 5 AS 131/08.


Ich gebe Ihnen die Gelegenheit und fordere Sie gemäß Ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht gem. §§ 13 - 15 SGB I auf, mir schriftlich darzulegen, worauf sich Ihre Forderung als medizinischer Laie, welches Sie als Sachbearbeiter/in darstellen, nach einer WUB in meinem konkreten Fall begründet.

Zusätzlich fordere ich Sie auf, mir die Mittel zu benennen, mit welchem ein unbeteiligter Dritter (Arzt), zusätzlich zu einer gültigen Urkunde (AU ) ein weiteres Schreiben (Attest) auszustellen, gezwungen werden kann.

Laut der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind die Vermittlungsfachkräfte fachlich nicht dazu ausgebildet, über die medizinische Erheblichkeit bestimmter Unterlagen entscheiden zu können. Des Weiteren benennen Sie mir die Rechtsgrundlage, aufgrund der Sie mich sanktionieren wollen, weil ein Dritter seine Mitwirkung verweigert.

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ein gesondertes Abverlangen von derartigen Bescheinigungen für grob fahrlässig erachte! Trotz attestierter Krankheit werden auch Menschen mit ansteckenden Krankheiten in das Jobcenter beordert. Ein „Kunde“ der, z. B. an Tuberkulose erkrankt ist, könnte durchaus in der Lage sein einen Meldetermin in einem Jobcenter wahrzunehmen, jedoch ist gleichzeitig ein hohes Ansteckungspotential für Mitarbeiter und Kunden in den Jobcentern gegeben.

Ein derartiges pauschales Abverlangen einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung , neben der AU , ist von daher nicht nur extrem kurzsichtig, sondern darüber hinaus auch noch grob fahrlässig.

Sollten Sie meiner Aufforderung gemäß Ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht gem. §§ 13 - 15 SGB I nicht nachkommen, behalte ich mir weitere Schritte vor.

Ich mache vorsorglich darauf aufmerksam, in dieser Angelegenheit die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit einer Eingabe angerufen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ohne Nennung einer Rechtsgrundlage hat der SB keine Handhabe. Die Einzelfall Urteile gehen davon aus, daß man sich stets mutwillig mit AU den Terminen beim Amt entzieht. Zudem wird das Attest nicht mal voll bezahlt aber verlangt? Das passt vorne und hinten nicht. Wenn man krank ist, ist man krank, daß gilt als wichtiger Grund und reicht auch aus. Sollte dein SB etwas gegen die Arzt Diagnose haben, kann er sich gerne an die Ärztekammer wenden oder eine ärztliche Untersuchung einleiten, daß abverlangen einer Fantasiebescheinigung gehört aber nicht dazu. Eine Eingabe sollte auch an die Bundesbeauftragte für Datenschutz in Informationsfreiheit und anderen Institutionen getätigt werden.
Es geht hier um das Pauschale abverlangen einer WUB . Hat man sich mehrmals mit AU Terminen entzogen, so besagen einige Gerichte bereits, daß eine Forderung rechtens sei.

Rechtschreibfehler bez. Alte Rechtschreibreform sollte angepaßt werden.
 
E-Mail-Bewerbungen sind erstattungsfähig!

Da dieses Thema regelmäßig auftaucht und JC gerne die Erstattung mit der Begründung verweigern, dass ja keine Kosten entstehen würden, habe ich mir die Mühe gemacht, alle zur Verfügungen stehenden Fakten zu sammeln, die das Gegenteil beweisen und bei einer evtl. Klage- bzw. Widerspruchsbegründung hilfreich wären. Auch wenn gewisse Informationen bereits etwas älter sind, sind sie dennoch sehr brauchbar, weil sich am eigentlichen Kern nichts ändert. Denn die Bereitstellung der Infrastruktur, um überhaupt eine E-Mail-Bewerbung zu tätigen, ist natürlich mit kosten verbunden, wie z.B., Internetprovider, Strom, PC... Sonst wäre ja auch der Zugang zu einem Internet-Café kostenlos. Diese Auflistung ist nicht abschließend und kann gerne erweitert werden.
Sinn und Zweck sowie der Wortlaut von § 4 Abs. 1, 2 und § 3 Abs. 1, 2 A-UBV lassen es durchaus zu, dass auch für inzwischen üblich gewordene, reine Online-Bewerbungen (als Standardbewerbungskosten) jeweils der Pauschbetrag bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen anfällt. Dies ist insoweit gerechtfertigt, als hierbei Kosten für Internetverbindung, Strom, das Einscannen von Dokumenten und üblicherweise auch die Konvertierung in ein entsprechendes Format (z.B. pdf-Dateien mittels Adobe Acrobat Reader) entstehen.
==> https://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_07_03.pdf
BSG meinte:
Nach dem Wortlaut der Vorschrift sind Bewerbungskosten iSd § 45 Satz 2 Nr 1 SGB III nur die Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen. Anders als das LSG meint, kommt es bei der Auslegung von § 45 Satz 2 Nr 1 SGB III nicht in erster Linie auf den Begriff "Bewerbungskosten" an, vielmehr umschreibt dieser Klammerzusatz gesetzestechnisch als typische Legaldefinition nur das, was zuvor im Langtext des § 45 Satz 2 Nr 1 SGB III - "Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen" - ausgedrückt wurde. Eine Übernahme von Telefonkosten kommt danach allenfalls in Betracht, wenn diese bei der Erstellung und/oder Versendung von Bewerbungsunterlagen unter Nutzung moderner Informationstechnologien (zB PC, Internet, Email) entstanden sind (vgl jetzt hierzu: § 4 Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung <Anordnung UBV> vom 10. April 2003, ANBA 2003, 731). Nicht erfasst werden von der Legaldefinition "Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen" die Kosten für Telefongespräche, die lediglich darauf abzielen, nach Absenden der Bewerbung das Interesse an der Stelle zu bekräftigen oder Vorstellungsgespräche zu vereinbaren.
==> https://www.elo-forum.org/antraege/59601-onlinebewerbungen-kostenfrei-erstattungsfaehig.html
Vereinbaren, festlegen, wie die Bewerbungsbemühungen zu erfolgen haben (schriftlich, telefonisch, persönlich, unter Nutzung des Internets, der Gelben Seiten, der aktuellen Stellenanzeigen usw.). Unklarheiten gehen dabei zu Lasten des Grundsicherungsträgers (LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.02.2007 - L 28 B 166/07 AS ER Rn 5).
Quelle: Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 8. Aufl., S. 610.
 
Folgende Informationen könnten zur Beantwortung Deiner Fragen beitragen:

Allgemein
  • Situation und Sachverhalt genau, zeitlich sortiert, möglichst kurz beschreiben
  • Welche Leistungen (ALG 1, ALG 2 , Grundsicherung )
  • Bewilligungszeitraum (BWZ) von mm.jj bis mm.jj
  • Art des Bescheides / Schreibens / Antrages vom tt.mm.jj,
  • Datum und Form der Zustellung von Anträgen oder Bescheiden
  • Begründung im Bescheid -> genauer Text und genannte Paragraphen
Bescheid/Schreiben hochladen und auf Lesbarkeit achten (hochkant, scharfes Bild).
Seiten nummerieren und aussagekräftig bezeichnen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Für den Sachverhalt wichtige Daten lesbar lassen, insbesondere Datumsangaben
.

Richtiges Anonymisieren digitaler Dokumente

Angaben zu Personen
  • Anzahl aller Personen der BG und Beziehungsstatus
  • Alter Über 25 (Ü25), wenn Unter 25 (U25 )
  • Wenn Kinder, Alter oder Regelsatz angeben
  • Bei Kindergeld Höhe je Kind
  • Art der Mehrbedarfe und Höhe
Für ausländische Mitbürger
  • Aufenthaltsstatus - EU/Drittland
  • Einreisedatum / Sprach-/Integrationskurs / "nur zum Zweck der Arbeitsuche" /
  • Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung bis wann gültig / Niederlassungserlaubnis
Angaben zur Wohnsituation
  • Miete, Nebenkosten und Heizkosten (KdU )
  • Wohnungs- Haus- oder Zimmergröße
  • Vom Amt anerkannte Kosten der Unterkunft (KdU )
Kosten der Unterkunft (KdU )
  • Mietvertrag (schriftlich, mündlich, Untermiete, Vertrag mit Angehörigen,
    Vereinbarung über Kostenbeteiligung, Eigenheim)
  • Wohneigentum (selbst bewohnt oder vermietet, Wohnfläche qm,
    Grundstücksgröße, Wert, Gutachten, Alter)
  • Besonderheiten (Art der Warmwasserbereitung, Einzelöfen, Stromheizung,
    Fernwärme, Garage, Kabelgebühren, möbliert)
  • Form der Erhebung von Nebenkosten/Betriebskosten (Pauschale / Ablesung)
  • Bei Untermiete/Kostenvereinbarung, was alles in Miete enthalten ist
Liste der Optionskommunen
Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung

Vermögen / Erbschaft
  • Freibetrag überschritten, Arten und Höhe des jeweiligen Vermögens
  • Wohneigentum, Wohnfläche qm, Grundstücksgröße, Wert, Gutachten, Alter
  • Erbschaft Höhe, wann geerbt, wann zugeflossen, Streitigkeiten?
Angaben zum Einkommen
  • Art des Einkommens aller Personen der BG und wer es bekommt
  • Selbstständigkeit / EKS (vorläufig/abschließend)
  • Bei Arbeitseinkommen exaktes Brutto und Netto für jedes BG Mitglied
  • Für Kinder auch Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrenten etc.
  • Höhe der Ausgaben für Fahrtkosten , KFZ-Versicherungen
    (ohne Teilkasko), Arbeitskleidung- o. Material, Riester etc.
  • Bei PKW einfache Wegstrecke (km) zur Arbeit, an wie vielen Tagen
Einkommen (EK) und Fragen zum Arbeitsrecht
  • Grund der Änderungen (z.B. Arbeitsaufnahme, Kündigung, Einnahmen, Leistungen Dritter)
  • Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, regelmäßige wöchentliche/monatliche-,
    Anzahl Arbeitstage, Stundenlohn, schwankendes Einkommen)
  • PKV oder GKV (privat- oder gesetzlich krankenversichert)
  • Wann wird EK gezahlt (Fälligkeit), Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich,
    ggf. Art des Tarifvertrages und Tarifgruppe
  • Zuwendungen vom AG (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschüsse, Firmen-KFZ)
  • Kündigungsgrund, ggf. Art laufender Klagen gegen Arbeitgeber
SGB II Exel-Rechner (zur Überprüfung der Angaben)
 
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