Hallo zusammen,
ich muss mich nochmal an euch wenden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Eine gute Freundin von mir, hat sich vor einigen Wochen von ihrem Lebenspartner (nicht der Vater des Kindes) getrennt.
Sie arbeitet auf 400€ Basis in einem Blumenladen, bekommt aufstockend Alg 2 und ist alleinerziehende Mutter einer Tochter, die im Mai 3 Jahre alt wird. Für ihre Tochter erhält sie Unterhaltszahlungen. Sie selber ist 24 Jahre alt.
Nun besteht folgendes Problem, aufgrund der Trennung von ihrem Partner hat sie keinen der die Kindesbetreuung übernehmen kann. Ihre Tochter geht von 8- 14 Uhr in einen Kindergarten, jedoch muss meine Freundin oftmals bis 21 uhr arbeiten und ist dann vor 22 Uhr nicht zu Hause (Kein Auto und die Busverbindungen um diese Zeit sind milde gesagt zum kot...). Ich passe zwischenzeitig auch auf ihre kleine Maus auf, doch auf die Dauer, ich habe selber 2 kleine Kinder ist das auch kein Lösung, vor allen Dingen da ihre Tochter ja auch erst um 22.30 Uhr ins Bett kommt, wenn ihre Mutter solang arbeiten muss.
Ein Gespräch mit ihrer Chefin ergab kein positives Ergebnis hinsichtlich Änderungen der Arbeitszeiten wärend der Betreuungszeiten ihrer Tochter und auch der SB der ARGE sagte ihr, sollte sie kündigen würde ihr aufstockendes ALG 2 gekürzt werden.
Mit anderen Worten soll sie nun zusehen, wie ihr Kind betreut wird, wärend sie arbeitet da ihr ansonnsten das Geld wegfallen würde das derzeitig Freunde ihre Tochter in den Arbeitszeiten versorgen, weil sie sonst Niemanden hat, geht dem SB am Allerwertesten vorbei.
Nun zu meiner Frage: Was können wir tun? Aufgrund der Informationen die ich hier bereits im Forum sammeln konnte, bin ich nun verunsichert, kann ihr SB einfach so vorschreiben das sie nicht kündigen darf obwohl die Betreuungszeiten ihrers Kindes nicht gesichert sind? Wenn der SB hier falsche Auskünfte erteilt hat, was haben wir nun für Möglichkeiten, bzw wie sollten wir weiter vorgehen?
Einige Informationen die ich hier im Forum gesammelt habe, die sich mit den Aussagen des SB widersprechen.
Ich hoffe ich habe alle relevanten Punkte aufgezählt und ihr könnt uns Ratschläge geben wie wir nun weiter vorgehen können.
Liebe Grüße
Nathalie und eine verzweifelte Mutter an ihrer Seite
ich muss mich nochmal an euch wenden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Eine gute Freundin von mir, hat sich vor einigen Wochen von ihrem Lebenspartner (nicht der Vater des Kindes) getrennt.
Sie arbeitet auf 400€ Basis in einem Blumenladen, bekommt aufstockend Alg 2 und ist alleinerziehende Mutter einer Tochter, die im Mai 3 Jahre alt wird. Für ihre Tochter erhält sie Unterhaltszahlungen. Sie selber ist 24 Jahre alt.
Nun besteht folgendes Problem, aufgrund der Trennung von ihrem Partner hat sie keinen der die Kindesbetreuung übernehmen kann. Ihre Tochter geht von 8- 14 Uhr in einen Kindergarten, jedoch muss meine Freundin oftmals bis 21 uhr arbeiten und ist dann vor 22 Uhr nicht zu Hause (Kein Auto und die Busverbindungen um diese Zeit sind milde gesagt zum kot...). Ich passe zwischenzeitig auch auf ihre kleine Maus auf, doch auf die Dauer, ich habe selber 2 kleine Kinder ist das auch kein Lösung, vor allen Dingen da ihre Tochter ja auch erst um 22.30 Uhr ins Bett kommt, wenn ihre Mutter solang arbeiten muss.
Ein Gespräch mit ihrer Chefin ergab kein positives Ergebnis hinsichtlich Änderungen der Arbeitszeiten wärend der Betreuungszeiten ihrer Tochter und auch der SB der ARGE sagte ihr, sollte sie kündigen würde ihr aufstockendes ALG 2 gekürzt werden.
Mit anderen Worten soll sie nun zusehen, wie ihr Kind betreut wird, wärend sie arbeitet da ihr ansonnsten das Geld wegfallen würde das derzeitig Freunde ihre Tochter in den Arbeitszeiten versorgen, weil sie sonst Niemanden hat, geht dem SB am Allerwertesten vorbei.
Nun zu meiner Frage: Was können wir tun? Aufgrund der Informationen die ich hier bereits im Forum sammeln konnte, bin ich nun verunsichert, kann ihr SB einfach so vorschreiben das sie nicht kündigen darf obwohl die Betreuungszeiten ihrers Kindes nicht gesichert sind? Wenn der SB hier falsche Auskünfte erteilt hat, was haben wir nun für Möglichkeiten, bzw wie sollten wir weiter vorgehen?
Einige Informationen die ich hier im Forum gesammelt habe, die sich mit den Aussagen des SB widersprechen.
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 2
Anspruchsvoraussetzungen
§ 10
Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
Durchführungsbestimmungen der BA zum § 10 Zumutbarkeit:
Zitat:1.1.3 Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)
(1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme
nicht entgegen, es sei denn, dass
• das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
• das Kind 3 Jahre und älter ist, aber nicht in einer Tageseinrichtung,
in der Tagespflege im Sinne der Vorschriften des
Achten Buches (Kinder- und Jugendhilfe) oder auf andere
Weise, z.B. durch Verwandte, betreut werden kann.
Ich hoffe ich habe alle relevanten Punkte aufgezählt und ihr könnt uns Ratschläge geben wie wir nun weiter vorgehen können.
Liebe Grüße
Nathalie und eine verzweifelte Mutter an ihrer Seite