Hallo,
ich habe mich heute in diesem Forum registriert, weil ich mir eine möglichst schnelle Information erhoffe zu einem Fall der mir sehr unter den Nägeln brennt:
Eine Frau (33 Jahre), allein erziehend mit 3 schulpflichtigen Kindern wollte nach der Scheidung nicht auf "Sozialgelder" angewiesen sein, und machte sofort eine Umschulung zur Arzthelferin.
Hier arbeitete sie dann mehrere Jahre erst in einer Gyn.-Praxis, und nahtlos dann bei einem neuen Arbeitgeber in einem Ort näher an Zuhause.
Sie hat die Jahre auf vieles verzichtet, und hat bis zum Schluss nach der regulären Arbeitszeit noch den Job der "Putzfrau" in der selben Praxis übernommen, um sich finanziell über Wasser zu halten.
Bedingt durch täglich den bis zu 13 Std. langen Arbeitstag, kamen dann nach und nach die blanken Nerven zum Vorschein... Übermüdung, Gereiztheit etc. Sie hat meiner Meinung nach verlernt das Leben auch mal zusammen mit mehr Freizeit mit Ihren Kindern zu verbringen.
Die älteste Tochter ( 17 ) schmiss derweil den Haushalt, während die Mutter arbeitete.
Bitte jetzt keine Diskussion über ein Pro und Contra einer Mutter und Vernachlässigung etc...
Nach einem Zusammenbruch erkannte der Arzt sofort die Situation, und schickte sie zu einem Psychologen.
Der machte ihr klar, das es so nicht weitergehen konnte. Sie war der Meinung es sei schlecht und man müsse sich schämen zu Hause zu bleiben bei den Kindern wenn man doch arbeiten könnte, und bloß keine Sozialgelder kassieren... Wurde ihr vom Exmann eingetrichtert, der sie arbeiten schickte.
OK, soweit so gut.
Sie wurde per Krankschreibung erstmal eine Woche aus dem Berufsleben genommen.
Ihre Arbeitskollegin und gleichzeitig Frau des Chefs rief dann am 3. Tag mal Abends ganz freundlich zu einem Gespräch an, und fragte was denn los sei. Warum sie krank ist.
Sie vertraute ihr den Grund an, dass sie vom Psychologen krankgeschrieben wurde wegen "Überarbeitung".
Im Anschluss dann plötzlich wurde der Ton der Arbeitskollegin schärfer.
"Andere Frauen sind auch alleinerziehend und lassen sich nicht gleich krank schreiben" waren die Worte. Täglich kamen Kontrollanrufe wo sie den jetzt sei...
Auf Nachfrage beim Arzt sagte dieser, sie solle sogar raus gehen an die Luft. Spaziergänge machen und sich mal richtig erholen.
Als die "Kollegin" dann mal wieder anrief, und von der kleinsten Tochter am Telefon erfuhr das Mama in die Therme zum Schwimmen ging, hagelte es sofort eine Abmahnung.
Es folgte dann weiter Telefonterror...
Der Arzt schrieb sie sofort weiter krank, und stellte ihr für das Arbeitsamt ein Attest aus, so dass sie ohne eine Sperre befürchten zu müssen fristgerecht das Arbeitsverhältnis kündigen konnte.
Das tat sie dann auch.
Sie wollte sich nun arbeitslos melden, bekam dann die Auskunft, dass sie dies erst nach der Gesundschreibung ginge. Ist ja auch logisch...
Nun ist sie ab dem 01.03.2008 wieder gesund geschrieben.
Der alte Arbeitgeber hat ihr bisher nicht das letzte Gehalt vom Februar gezahlt. Dies hätte sie am 15.02.2008 bekommen müssen. Sie wartete darauf. Ende Februar kam dann ein Brief, in dem er den Einbehalt begründete... ist ein Thema für sich... Anwalt wird vom Gericht übernommen und seit Freitag in Arbeit was den ausstehenden Lohn angeht.
Nun muss sie aber auch Leben. Essen und Trinken, für sich, die Kinder, einen Hund und 2 Katzen.
So ging sie heute zum Amt ( wo man auch ALG2 bekommt ) und gab da einen mehrseitigen Antrag ab, um irgendwie an Geld zu kommen.
Die haben errechnet, das ihr Anspruch auf ALG1 über 900,- Euro beträgt, und sie daher nicht auf Leistungen von diesem Amt hoffen kann.
Jedoch zahlt das Arbeitsamt erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die werden aber nach mehrfachen Anmahnen vom ehemaligen Arbeitgeber nicht beigebracht.
Somit zahlt das Arbeitsamt nicht, bzw. bearbeitet den Vorgang nicht weiter und verweist zurück auf ARGE.
Sie erklärt, dass sie jetzt durch ein Minus auf dem Konto kein Geld mehr bekommt, sich selber und die Kinder ab sofort nicht mehr versorgen kann. Da sie auf dem Dorf wohnt ( Kreis Ostholstein ) kann sie die Kinder nicht mehr mit dem Bus zur Schule schicken, da sie kein Geld für den Bus hat.
( Monatskarten ab 01.03.2008 wären fällig )
Die Arge verweist auf die "Nichtzuständigkeit", weil sie ja einen zu hohen Anspruch auf ALG 1 hätte, und dann müsse sie sich das Geld vom AA holen. Wie gesagt, die bearbeiten den Antrag nicht weiter, wenn nicht alle Unterlagen da sind.
Ihr Antrag wurde heute morgen am 03.03.2008 von der Mitarbeiterin in Zimmer 14 des Amtes in Bad Schwartau, vor ihren Augen zerrissen, da sie ja keinen Anspruch hätte...
Sie rief mich völlig fertig an.
Ich konnte das nicht glauben. ich bin völlig unerfahren in diesen Sachen, da ich glücklicherweise noch nie auf ALG1. 2 oder Hartz 4 etc angewiesen war.
Ich rief also die Vorgesetzte in dem Amt an, und versuchte hier mein Weltbild wieder zurechtzubiegen... Sowas konnte doch niemals hier in Deutschland passieren dachte ich.
Aber auch mir sagte die Dame am Telefon dann die gleichen Worte. Sie sei nicht zuständig, da die Mutter nicht "Bedürftig" nach ALG2 sei.
Mag sein das ich das jetzt nicht zu 100 % richtig formuliere, aber Fakt war, die Mutter muss sehen wie sie weiter kommt. Schließlich sei das AA zuständig.
Ich rief also das AA an. Dort erklärte man mir tatsächlich, sie seinen eine Versicherung, und eine Versicherung dürfe keinen Vorschuss zahlen, solange keine Berechnungsgrundlage vorliegen würde.
Alles klingt so logisch... aber das Ergebnis sagt mir, das hier was faul sein muss.
Die Dame vom AA sagte mir, das die ARGE auf jeden Fall zahlen muss wenn eine Bedürftigkeit vorliegen würde. Das AA würde dann ja später an die Arge alles zurückzahlen.
Ich komme im Behördendschungel nicht mehr klar.
Ich rief wieder im Amt in Bad Schwartau an, und gab nun mein neues "Wissen" preis.
"Ja, ich ahnte das das Probleme geben würde", sagte die Dame mir am Telefon. Sie müssten nicht zahlen, aber würden meistens einfach gegenüber dem AA klein beigeben. Sie könne aber hier jetzt nichts machen.
Mir kam die Galle hoch.
Ich erklärte ihr, dass ich jetzt eine Lösung für diese unschuldig in Not geratene Familie erkennen möchte. Und wenn dies nicht geschehen sollte, ich morgen mit einer Gruppe von Freunden mit einer Sammelbüchse Medienwirksam im Verlagshaus der Lübecker Nachrichten, den Regionalstudios von RTL und Sat 1 hier in Lübeck und im Anschluss beim Bürgermeister von Bad Schwartau vorstellig werde, um demonstrativ um eine Spende für eine durch das soziale Netz gefallene Mutter mit 3 Kindern zu sammeln.
Ergebnis war:
Ab morgen 07:30 Uhr soll sie wieder ins Amt kommen, um den von der Kollegin zerrissenen Vertrag neu zu stellen.
Auf drängen was die Verpflegung etc angeht, sagte sie dann, die Mutter würde morgen Lebensmittelgutscheine bekommen.
Ich hakte hinter, dass nach ihrer Aussage der Antrag mindestens eine Woche bearbeitet wird, und weitere 3 - 4 Tage einzuplanen sind bis dann mal ein Überbrückungsgeld auf dem Konto eingeht.
Geld was sie ja nicht geschenkt bekommt!!!! Die ARGE bekommt es ja zurück.
Ob dann der Gutschein für 14 Tage reicht für die Verpflegung fragte ich.
Antwort: "Dann muss sie halt nochmal vorbeikommen und sich noch einen holen".
Sie wohnt auf dem Dorf, hat kein Geld für die Busfahrkarte. Könnte mit dem Schein eh nur in der Stadt einkaufen, was wieder die Transportmöglichkeit voraussetzt. etc etc...
Nun meine Frage:
Wie weit hat sie das Recht statt des Gutscheins die Leistung als Geld zu bekommen?
Sie wird mit dem Schein weder Bus fahren, die Kinder zur Schule schicken oder gar vor Ort einkaufen können. Ohne Benzin kein Einkauf...
Die ganze Sache geht mir persönlich sehr nah. Vielleicht auch deswegen weil ich sie gut kenne, und weiss was für eine ehrliche Haut sie ist.
Weder die Miete oder andere laufenden Kosten konnten nun bezahlt werden. Telefon und Handy wurden zurückbelastet...
Darf ihr Bargeld verwehrt werden? Muss sie die Scheine akzeptieren?
Hat jemand evntl. Schon vorgefertigte Anträge etc auf seiner Platte die er mir mailen kann, die ich mit ihren Daten versehe und ihr morgen für das Amt mitgebe? Auf was muss sie achten?
Durfte die ARGE Mitarbeiterin den Antrag zerreissen, oder musste sie eine förmliche Ablehnung schreiben?
Ich bin leider nicht immer online. Ich wäre auch für Mails mit wichtigen Hinweisen dankbar. Auch wenn die Tips in den nächsten Tagen von Euch kommen.
Vielen Dank!!
Fasi
ich habe mich heute in diesem Forum registriert, weil ich mir eine möglichst schnelle Information erhoffe zu einem Fall der mir sehr unter den Nägeln brennt:
Eine Frau (33 Jahre), allein erziehend mit 3 schulpflichtigen Kindern wollte nach der Scheidung nicht auf "Sozialgelder" angewiesen sein, und machte sofort eine Umschulung zur Arzthelferin.
Hier arbeitete sie dann mehrere Jahre erst in einer Gyn.-Praxis, und nahtlos dann bei einem neuen Arbeitgeber in einem Ort näher an Zuhause.
Sie hat die Jahre auf vieles verzichtet, und hat bis zum Schluss nach der regulären Arbeitszeit noch den Job der "Putzfrau" in der selben Praxis übernommen, um sich finanziell über Wasser zu halten.
Bedingt durch täglich den bis zu 13 Std. langen Arbeitstag, kamen dann nach und nach die blanken Nerven zum Vorschein... Übermüdung, Gereiztheit etc. Sie hat meiner Meinung nach verlernt das Leben auch mal zusammen mit mehr Freizeit mit Ihren Kindern zu verbringen.
Die älteste Tochter ( 17 ) schmiss derweil den Haushalt, während die Mutter arbeitete.
Bitte jetzt keine Diskussion über ein Pro und Contra einer Mutter und Vernachlässigung etc...
Nach einem Zusammenbruch erkannte der Arzt sofort die Situation, und schickte sie zu einem Psychologen.
Der machte ihr klar, das es so nicht weitergehen konnte. Sie war der Meinung es sei schlecht und man müsse sich schämen zu Hause zu bleiben bei den Kindern wenn man doch arbeiten könnte, und bloß keine Sozialgelder kassieren... Wurde ihr vom Exmann eingetrichtert, der sie arbeiten schickte.
OK, soweit so gut.
Sie wurde per Krankschreibung erstmal eine Woche aus dem Berufsleben genommen.
Ihre Arbeitskollegin und gleichzeitig Frau des Chefs rief dann am 3. Tag mal Abends ganz freundlich zu einem Gespräch an, und fragte was denn los sei. Warum sie krank ist.
Sie vertraute ihr den Grund an, dass sie vom Psychologen krankgeschrieben wurde wegen "Überarbeitung".
Im Anschluss dann plötzlich wurde der Ton der Arbeitskollegin schärfer.
"Andere Frauen sind auch alleinerziehend und lassen sich nicht gleich krank schreiben" waren die Worte. Täglich kamen Kontrollanrufe wo sie den jetzt sei...
Auf Nachfrage beim Arzt sagte dieser, sie solle sogar raus gehen an die Luft. Spaziergänge machen und sich mal richtig erholen.
Als die "Kollegin" dann mal wieder anrief, und von der kleinsten Tochter am Telefon erfuhr das Mama in die Therme zum Schwimmen ging, hagelte es sofort eine Abmahnung.
Es folgte dann weiter Telefonterror...
Der Arzt schrieb sie sofort weiter krank, und stellte ihr für das Arbeitsamt ein Attest aus, so dass sie ohne eine Sperre befürchten zu müssen fristgerecht das Arbeitsverhältnis kündigen konnte.
Das tat sie dann auch.
Sie wollte sich nun arbeitslos melden, bekam dann die Auskunft, dass sie dies erst nach der Gesundschreibung ginge. Ist ja auch logisch...
Nun ist sie ab dem 01.03.2008 wieder gesund geschrieben.
Der alte Arbeitgeber hat ihr bisher nicht das letzte Gehalt vom Februar gezahlt. Dies hätte sie am 15.02.2008 bekommen müssen. Sie wartete darauf. Ende Februar kam dann ein Brief, in dem er den Einbehalt begründete... ist ein Thema für sich... Anwalt wird vom Gericht übernommen und seit Freitag in Arbeit was den ausstehenden Lohn angeht.
Nun muss sie aber auch Leben. Essen und Trinken, für sich, die Kinder, einen Hund und 2 Katzen.
So ging sie heute zum Amt ( wo man auch ALG2 bekommt ) und gab da einen mehrseitigen Antrag ab, um irgendwie an Geld zu kommen.
Die haben errechnet, das ihr Anspruch auf ALG1 über 900,- Euro beträgt, und sie daher nicht auf Leistungen von diesem Amt hoffen kann.
Jedoch zahlt das Arbeitsamt erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die werden aber nach mehrfachen Anmahnen vom ehemaligen Arbeitgeber nicht beigebracht.
Somit zahlt das Arbeitsamt nicht, bzw. bearbeitet den Vorgang nicht weiter und verweist zurück auf ARGE.
Sie erklärt, dass sie jetzt durch ein Minus auf dem Konto kein Geld mehr bekommt, sich selber und die Kinder ab sofort nicht mehr versorgen kann. Da sie auf dem Dorf wohnt ( Kreis Ostholstein ) kann sie die Kinder nicht mehr mit dem Bus zur Schule schicken, da sie kein Geld für den Bus hat.
( Monatskarten ab 01.03.2008 wären fällig )
Die Arge verweist auf die "Nichtzuständigkeit", weil sie ja einen zu hohen Anspruch auf ALG 1 hätte, und dann müsse sie sich das Geld vom AA holen. Wie gesagt, die bearbeiten den Antrag nicht weiter, wenn nicht alle Unterlagen da sind.
Ihr Antrag wurde heute morgen am 03.03.2008 von der Mitarbeiterin in Zimmer 14 des Amtes in Bad Schwartau, vor ihren Augen zerrissen, da sie ja keinen Anspruch hätte...
Sie rief mich völlig fertig an.
Ich konnte das nicht glauben. ich bin völlig unerfahren in diesen Sachen, da ich glücklicherweise noch nie auf ALG1. 2 oder Hartz 4 etc angewiesen war.
Ich rief also die Vorgesetzte in dem Amt an, und versuchte hier mein Weltbild wieder zurechtzubiegen... Sowas konnte doch niemals hier in Deutschland passieren dachte ich.
Aber auch mir sagte die Dame am Telefon dann die gleichen Worte. Sie sei nicht zuständig, da die Mutter nicht "Bedürftig" nach ALG2 sei.
Mag sein das ich das jetzt nicht zu 100 % richtig formuliere, aber Fakt war, die Mutter muss sehen wie sie weiter kommt. Schließlich sei das AA zuständig.
Ich rief also das AA an. Dort erklärte man mir tatsächlich, sie seinen eine Versicherung, und eine Versicherung dürfe keinen Vorschuss zahlen, solange keine Berechnungsgrundlage vorliegen würde.
Alles klingt so logisch... aber das Ergebnis sagt mir, das hier was faul sein muss.
Die Dame vom AA sagte mir, das die ARGE auf jeden Fall zahlen muss wenn eine Bedürftigkeit vorliegen würde. Das AA würde dann ja später an die Arge alles zurückzahlen.
Ich komme im Behördendschungel nicht mehr klar.
Ich rief wieder im Amt in Bad Schwartau an, und gab nun mein neues "Wissen" preis.
"Ja, ich ahnte das das Probleme geben würde", sagte die Dame mir am Telefon. Sie müssten nicht zahlen, aber würden meistens einfach gegenüber dem AA klein beigeben. Sie könne aber hier jetzt nichts machen.
Mir kam die Galle hoch.
Ich erklärte ihr, dass ich jetzt eine Lösung für diese unschuldig in Not geratene Familie erkennen möchte. Und wenn dies nicht geschehen sollte, ich morgen mit einer Gruppe von Freunden mit einer Sammelbüchse Medienwirksam im Verlagshaus der Lübecker Nachrichten, den Regionalstudios von RTL und Sat 1 hier in Lübeck und im Anschluss beim Bürgermeister von Bad Schwartau vorstellig werde, um demonstrativ um eine Spende für eine durch das soziale Netz gefallene Mutter mit 3 Kindern zu sammeln.
Ergebnis war:
Ab morgen 07:30 Uhr soll sie wieder ins Amt kommen, um den von der Kollegin zerrissenen Vertrag neu zu stellen.
Auf drängen was die Verpflegung etc angeht, sagte sie dann, die Mutter würde morgen Lebensmittelgutscheine bekommen.
Ich hakte hinter, dass nach ihrer Aussage der Antrag mindestens eine Woche bearbeitet wird, und weitere 3 - 4 Tage einzuplanen sind bis dann mal ein Überbrückungsgeld auf dem Konto eingeht.
Geld was sie ja nicht geschenkt bekommt!!!! Die ARGE bekommt es ja zurück.
Ob dann der Gutschein für 14 Tage reicht für die Verpflegung fragte ich.
Antwort: "Dann muss sie halt nochmal vorbeikommen und sich noch einen holen".
Sie wohnt auf dem Dorf, hat kein Geld für die Busfahrkarte. Könnte mit dem Schein eh nur in der Stadt einkaufen, was wieder die Transportmöglichkeit voraussetzt. etc etc...
Nun meine Frage:
Wie weit hat sie das Recht statt des Gutscheins die Leistung als Geld zu bekommen?
Sie wird mit dem Schein weder Bus fahren, die Kinder zur Schule schicken oder gar vor Ort einkaufen können. Ohne Benzin kein Einkauf...
Die ganze Sache geht mir persönlich sehr nah. Vielleicht auch deswegen weil ich sie gut kenne, und weiss was für eine ehrliche Haut sie ist.
Weder die Miete oder andere laufenden Kosten konnten nun bezahlt werden. Telefon und Handy wurden zurückbelastet...
Darf ihr Bargeld verwehrt werden? Muss sie die Scheine akzeptieren?
Hat jemand evntl. Schon vorgefertigte Anträge etc auf seiner Platte die er mir mailen kann, die ich mit ihren Daten versehe und ihr morgen für das Amt mitgebe? Auf was muss sie achten?
Durfte die ARGE Mitarbeiterin den Antrag zerreissen, oder musste sie eine förmliche Ablehnung schreiben?
Ich bin leider nicht immer online. Ich wäre auch für Mails mit wichtigen Hinweisen dankbar. Auch wenn die Tips in den nächsten Tagen von Euch kommen.
Vielen Dank!!
Fasi