Seit Nov. 2010 bin ich krankheitsbedingt in Hartz IV gerutscht und es gibt seit April 2011 Anträge bei der RV, aber wir wissen ja, das kann lange dauern bis da eine Entscheidung fällt. Das ist aber nicht mein Problem, denn Geduld habe ich.
Beschäftigen tut mich folgendes:
Ich bin alleinerziehend mit einem jetzt 16jährigen Kind. Das Kind war bei Hartz IV-Beginn zum Schüleraustausch im Ausland, hat natürlich den Wohnsitz in Deutschland beibehalten, hatte nur ein Jahresvisum. Nach Deutschland ist es Anfang Juli 2011 zurück gekommen. Während des Austauschjahres hat mein Kind Taschengeld von mir und das Kindergeld (direkt von der Kindergeldkasse) bekommen, um all seinen Alltagsbedarf kaufen zu können.
Ab August 2011 erhält das Kind Schüler-BAföG, weil es zum Schulbesuch von Montag bis Freitag nicht zu Hause wohnen kann. Am Schulort hat es eine Nebenwohnung (25m²). An den Wochenenden und in den Ferien ist das Kind bei mir, da hat es auch seinen Hauptwohnsitz. Geht ja auch nicht anders, denn im Meldegesetz heißt es ja: Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten und das bin ich nur allein.
Meine Frage lautet: stand bzw. steht mir der Zuschlag für Alleinerziehende zu? Mein Kind selbst hat nie Hartz IV-Leistungen erhalten, auch keine Kosten der Unterkunft am Hauptwohnort. Das Kindergeld lasse ich gleich von der Kindergeldkasse auf das Konto meines Kindes überweisen. Unterhalt vom Vater erhält es nicht.
Würde mich freuen, hier eure Meinung zu lesen. Im voraus vielen Dank.
Gruss maday
Beschäftigen tut mich folgendes:
Ich bin alleinerziehend mit einem jetzt 16jährigen Kind. Das Kind war bei Hartz IV-Beginn zum Schüleraustausch im Ausland, hat natürlich den Wohnsitz in Deutschland beibehalten, hatte nur ein Jahresvisum. Nach Deutschland ist es Anfang Juli 2011 zurück gekommen. Während des Austauschjahres hat mein Kind Taschengeld von mir und das Kindergeld (direkt von der Kindergeldkasse) bekommen, um all seinen Alltagsbedarf kaufen zu können.
Ab August 2011 erhält das Kind Schüler-BAföG, weil es zum Schulbesuch von Montag bis Freitag nicht zu Hause wohnen kann. Am Schulort hat es eine Nebenwohnung (25m²). An den Wochenenden und in den Ferien ist das Kind bei mir, da hat es auch seinen Hauptwohnsitz. Geht ja auch nicht anders, denn im Meldegesetz heißt es ja: Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten und das bin ich nur allein.
Meine Frage lautet: stand bzw. steht mir der Zuschlag für Alleinerziehende zu? Mein Kind selbst hat nie Hartz IV-Leistungen erhalten, auch keine Kosten der Unterkunft am Hauptwohnort. Das Kindergeld lasse ich gleich von der Kindergeldkasse auf das Konto meines Kindes überweisen. Unterhalt vom Vater erhält es nicht.
Würde mich freuen, hier eure Meinung zu lesen. Im voraus vielen Dank.
Gruss maday