Alleinerziehend-Vermittlungsangebot mit unmöglichen Arbeitszeiten

Leser in diesem Thema...

Kipferl

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Nov 2011
Beiträge
124
Bewertungen
14
Hallo zusammen,

kann man ein Vermittlungsangebot ablehnen, welches Arbeitszeiten bis 21.00 Uhr beinhaltet, wenn man alleinerziehend mit fast 14 jährigem Kind ist?

Beste Grüße
Kipferl
 
Mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
Richtig - mit Erlaubnis - und da entscheide ich im Einzelfall danach, ob ich die gebe, wie reif das Kind ist - und das lasse ich mir nicht von einem SB nehmen!

Und das Jugendamt kann schon etwas unternehmen, wenn ich Erlaubnis gebe, das aber nicht gut fürs Kind ist!

Babbelfisch: Hast du Kinder?
 
Da fällt mir gerade ein: Wie oft hatte ich Diskussionen mit meiner Tochter darüber, ob sie in der Woche bis 22 Uhr wegbleiben darf oder nicht! :biggrin:

Gesetze lesen können Kinder auch - nur verstehen ist manchmal Glückssache :icon_smile:
 
Kann man einem 13-jährigen "Kind" zumuten, einige Male in der Woche bis 21 Uhr alleine zu sein? Meiner Meinung nach eindeutig ja. In dem Alter ist man doch sogar manchmal sehr froh über eine sturmfreie Bude :icon_party:. Und sich ein Brot zu schmieren oder ähnliches, dazu sollte man in dem Alter schon in der Lage sein. Das ist die eine Seite.

Die andere ist: Muß man dieses tun, weil das JC es verlangt und sich auf der anderen Seite in einem Nutzlos- und Nix-verdien-Job verheizen zu lassen? Und hier ein eindeutiges Nein. Das aber unabhängig vom Kind.
 
Kann man einem 13-jährigen "Kind" zumuten, einige Male in der Woche bis 21 Uhr alleine zu sein? Meiner Meinung nach eindeutig ja. In dem Alter ist man doch sogar manchmal sehr froh über eine sturmfreie Bude :icon_party:. Und sich ein Brot zu schmieren oder ähnliches, dazu sollte man in dem Alter schon in der Lage sein. Das ist die eine Seite.

Die andere ist: Muß man dieses tun, weil das JC es verlangt und sich auf der anderen Seite in einem Nutzlos- und Nix-verdien-Job verheizen zu lassen? Und hier ein eindeutiges Nein. Das aber unabhängig vom Kind.

Nochmal: Was das Kind möchte, ist letztlich sch ei ßegal.

Denn ich habe als Erziehungsberechtigter das Recht zu bestimmen, wann es alleine sein darf und wann nicht, oder wie lange raus usw!

Und da hat weder das Kind noch der SB mir Vorschriften zu machen, wenn ich meine, einen guten Grund für eine bestimmte Entscheidung zu haben!

Und meine Meinung ändere ich nur, wenn mir jemand einen guten Grund nennen kann, das zu tun... von meinem Kind habe ich mich schon mal überzeugen lassen: Der SB könnte es nie! :biggrin:
 
Da fällt mir gerade ein: Wie oft hatte ich Diskussionen mit meiner Tochter darüber, ob sie in der Woche bis 22 Uhr wegbleiben darf oder nicht! :biggrin:

Gesetze lesen können Kinder auch - nur verstehen ist manchmal Glückssache :icon_smile:

Solche Diskussionen gab es bei uns nie, meine Kinder durften das selbst entscheiden und dabei sind wir ímmer gut gefahren.

Und ich hätte sie auch mit 13 Jahren abends allein gelassen, falls es für einen sich lohnenden Job notwendig gewesen wäre.

Betonung auf lohnend, also nicht für jeden Sch...job.
 
Es geht, @Kiwi, nicht darum, DEINE Meinung zu irgendetwas zu ändern. Geht es Dir darum, Deinen Standpunkt nicht zu ändern? Sollst Du auch nicht. Aber nicht jeder, der einen anderen vertritt, hat damit gleich Unrecht.

Mir wäre es auch egal, was ein SB will. Was mein Kind will, wäre mir dagegen nicht egal.
 
Mir waren meine Kinder immer wichtiger als ein "lohnender" Job...

und ihnen war es wichtiger, daß ich da war.

Aber das ist ja hier nicht die Frage... es steht jedenfalls nicht im SGB II daß mein SB bestimmen kann, was ich zu tun und zu lassen habe.
 
So nun mal Butter bei de Fische an die Verfechter der ich kann die Kinder in dem Alter alleine lassen Fraktion:

Kind muss um 8 Uhr in der Schule sein, Mutter um 13 Uhr in der Firma. Fahrtzeit jeweils eine halbe Stunde. Schule endet um 14 Uhr, Arbeitszeit um 21 Uhr + Fahrtzeit, also Rückkehr sagen wir mal um 21:30 Uhr. Mutter und Kind stehen auf um 6:30 Uhr auf, Kind verläßt um 7:30 Uhr die Wohnung. Mutter kümmert sich um Haushalt, kauft ein und macht sich fertig und verlässt um 12:30 Uhr. Kind kehrt in die leere Wohnung um 14:30 Uhr zurück, Mutter kommt um 21:30 Uhr zurück. Klasse wieviel Mutter und Kind dann miteinander sprechen können. Ganz ehrlich: ihr spinnt wenn ihr meint, das das zu zu muten wären. Das wäre es für mich in keinem Fall und für keinen Job. Das Kind ist 7 Stunden!!!!!! alleine auf sich gestellt. Warum nochmals bekomme ich ein Kind? Da wäre es besser das Kind als Ei und Same da zu belassen wo es nicht so einer psychischen und physischen Vernachlässigung ausgesetzt wäre.
 
So nun mal Butter bei de Fische an die Verfechter der ich kann die Kinder in dem Alter alleine lassen Fraktion:

Kind muss um 8 Uhr in der Schule sein, Mutter um 13 Uhr in der Firma. Fahrtzeit jeweils eine halbe Stunde. Schule endet um 14 Uhr, Arbeitszeit um 21 Uhr + Fahrtzeit, also Rückkehr sagen wir mal um 21:30 Uhr. Mutter und Kind stehen auf um 6:30 Uhr auf, Kind verläßt um 7:30 Uhr die Wohnung. Mutter kümmert sich um Haushalt, kauft ein und macht sich fertig und verlässt um 12:30 Uhr. Kind kehrt in die leere Wohnung um 14:30 Uhr zurück, Mutter kommt um 21:30 Uhr zurück. Klasse wieviel Mutter und Kind dann miteinander sprechen können. Ganz ehrlich: ihr spinnt wenn ihr meint, das das zu zu muten wären. Das wäre es für mich in keinem Fall und für keinen Job. Das Kind ist 7 Stunden!!!!!! alleine auf sich gestellt. Warum nochmals bekomme ich ein Kind? Da wäre es besser das Kind als Ei und Same da zu belassen wo es nicht so einer psychischen und physischen Vernachlässigung ausgesetzt wäre.
Danke
 
Würden wir hier von einem Kind reden, keine Frage, geht gar nicht. Es geht hier aber um einen Teenager bzw. Jugendliche/n.

Noch einmal: Nur weil das JC es will, nein. Aber eine Rundumbetreuung für einen Jugendlichen, das kann es doch auch nicht sein (unabhängig von den Forderungen irgendwelcher SB , die mal hier außen vor gelassen).
 
@Kiwi, bleib doch mal locker. Du hast Deine Meinung und gut. Ich sehe es eben anders. Auch gut. Du brauchst also nicht in den Kopf-gegen-die-Wand-schlag-Modus umzuschalten.

Wir werden auch hinsichtlich des Betreuungsangebotes für einen Teenager im wesentlichen nicht auf einen Nenner kommen. Darum geht es auch gar nicht. Hilft auch der TE nicht wirklich.
 
Pünktchen: bei dir möchte ich weder Kind noch Jugendlicher sein. Und ich würde dir auch weder Kind noch Jugendlichen anvertrauen bei dieser Einstellung da sie widernatürlich ist. Wie haben das früher nur die Familien gemacht wo Mütter, Großmütter, Tanten udn Schwestern den ganzen Tag zu Hause waren? Waren die Kinder damals über betreut? Wenn eine Frau solche Gedanken hat, dann stimmt etwas nicht mit ihr aus meiner Sicht.
 
Es wäre echt klasse, wenn es mal wieder sachlich würde und nicht in ein"Ich-gute-Mutter-Du Rabenmutter" Gehacke ausarten würde.

Meine Eltern haben beide Schicht gearbeitet und ich war etwa ab dem 10. Lebensjahr auch abends öfter alleine. Und ich hatte eine schöne Kindheit und ich bin nicht zum Massenmörder mutiert. Ich bin froh, dass ich früh zur Selbstständigkeit erzogen wurde und keine Überglucke hatte, die mich permanent überwacht hat.

Soll natürlich nicht heissen, dass das bei allen Kindern funktioniert, aber die Verallgemeinerungen, das ALLE Kinder bis zum 15. Lebensjahr oder sogar noch darüber hinaus unmündige Wesen sind, die permanent beausfsichtigt werden müssen, entsprechen auch nicht der Realität.
 
Wenn man nicht lesen kann....

Niemand schreibt irgend was von einer lückenlosen Betreuung, aber wie kann man mit einem Kind noch sprechen, wenn man nie da ist. Zudem sei froh, das deine Eltern nicht angezeigt wurden wegen Vernachlässigung und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Zudem hattest du beide Elternteile. :icon_neutral:Verdammt noch mal.
 
Und da hat weder das Kind noch der SB mir Vorschriften zu machen, wenn ich meine, einen guten Grund für eine bestimmte Entscheidung zu haben!

Genau so ist es. Lest mal den Artikel 6 GG . Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt einzig bei
den Eltern und das nicht nur bis 14 Jahre sondern bis 18 Jahre.
Was glaubt Ihr warum das so ist ?

Die Eltern entscheiden ob, wie oft oder garnicht. Dies je nachdem wie ein Kind sich entwickelt hat
und wie selbständig es ist. Diese Entscheidung aber trifft mit Sicherheit kein SB von irgendeinem Jokecenter.
Jedes Kind entwickelt sich unterschiedlich und das kann man nicht am Alter fest machen.

Die Fähigkeit dazu spreche ich jedem anderen, außer den Eltern die Ihr Kind am besten kennen, ab.
 
Hartz: da ist nix mit beleidigend. Weder die TE noch die anderen Hilfegebenden haben von einer Rundumbetreuung geschrieben. Der erste Poster mit diesem Quatsch war, wenn ich mich recht entsinne Pünktchen. Das Kind im vorliegenden Falle würde die Mutetr so gerade zwischen Tür udn Angel sehen und das hat nichts mit einer Rundumbetreuung zu tun sondern ist auch in dem Alter noch Vernachlässigung und Verletzung der Aufsichtspflicht.

Auch ich kann mich verlesen, etwas überlesen, falsch im Gedächtnis haben wegen Überfliegen eines Beitrages.
 
aha.....wäre schön, wenn TE sich mal äussern würde, ob sie sich denn nun bewirbt oder nicht, was das fast 14jährige Kind dazu sagt, ob der SB schon schriftlich um eine Zusage der Kindsbetreuung gefragt wurde oder ob es nicht Möglichkeiten gibt, z.B. mit nachbarn zusammen was zu organisieren, ob die Stelle gut bezahlt sein würde und somit die TE aus H4 herausbringen würde etc pp......

@Fairina...Du schriebst ja wiederholt, das Du Personalerin warst, bist oder wie auch immer. Wie ernst würdest Du eine Bewerberin nehmen, die eine Stelle in einem VG mit der hier genannten Begründung ablehnte?
 
Ich bin u. a. Personalchefin, aber keine Personalerin.

Ich würde die Bewerberin verstehen. Was nützt mir eine Mitarbeiterin die sich nicht auf ihren Job konzentrieren kann weil sie mit dem halben Gehirn mit der Sorge ums Kind beschäftigt ist. Wäre ich wirklich an der MA interessiert, versuche ich andere Regelungen finden. Habe ich bei der letzten Mitarbeiterin auch gemacht.
 
Ich frage mich, wo hier das Problem ist.

Rein rechtlich gesehen:
"Aufsichtsbedürftig sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind."

Die Bedürftigkeit schließt zwar keine Aufsichtspflicht ein, nehme ich an, aber es ist nunmal so, dass ihr Kind aufsichtsbedürftig ist.

Bei ihren Arbeitszeiten halte ich es auch für unmöglich, dass sie diese Stelle annimmt. Das ist aber nur meine Meinung.

Es kommt auch noch auf das Kind an. Aber das kann SIE am besten beurteilen. Niemand sonst.

Ich habe auch Verständnis dafür, wenn sie als Mutter ihre Tochter auch mal öfter als mal am WE sehen möchte. ...und die Gesellschaft beschwert sich, über vernachlässigte Kinder. :p

Ich bin übrigens selbst alleinerziehend. :p
 
Zurück
Oben Unten